Mit Angel Eyes erlöscht die Betriebserlaubnis ?? NEIN !!

BMW 3er E46

Ich habe mich da gerade mal belesen und die BE erlischt nicht bei Angel Eyes... mal kurz ein Fazit zu dem Thema von Verkehrsportal.de und danach der Link zur Ganzen Sache..

Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO (vom 01.01.1994) erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Fazit Verkehrsportal:

Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.
Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.

Erlöschen der BE

MfG GameKeeper 😉

Ps. Ich werd trotzdem versuchen meine Morgen eintragen zu lassen 😉

82 Antworten

@ cobra, damit wärst du ja dann auf der sicheren seite, oder? ich find die angel eyes einfach so verdammt geil, aber wenn das risiko zu groß ist...

@threadersteller, und schon eingetragen?

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


...davon abgesehen kenne ich auch einen konkreten Fall in dem die nachträglich verbauten Angeleyes am 31.12.2006 zu einem Brand des Scheinwerfers geführt haben. Dieser konnte dann durch Schnee schnell gelöscht werden, aber spassig fand der Fahrzeugbesitzer das Ganze nicht.

Ich kenne einen mehr als ähnlichen Fall... Und der Scheinwerfer wurde SOFORT von einem Polizisten begutachtet, der schaute ganz schön blöd und wusste gleich, dass es an den Ringen lag... 😉😛😁

Grüßle, Timo

Nagut jetzt dazu die Frage...waren es billig ebay ringe oder die von Sani ??

Und ich Fahre morgen erst zur DEKRA...werde dann Samstag aber berichten 😉

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1



Ich kann akzeptieren, dass man bestimmte Sachen mit seinem Auto machen möchte - wenn man jedoch dann erwischt wird und Strafe zahlen muss, dann soll man nicht "weinen" und die Kontrollbehörden beschimpfen - so wie es leider immer wieder getan wird 😉

Beste Grüße

Perfekt ausgedrückt!

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Zitat:

Original geschrieben von GameKeeper


Nagut jetzt dazu die Frage...waren es billig ebay ringe oder die von Sani ??

Moin,

es waren die von Sani-Tuning - ich kann und will aber nicht behaupten, dass es an den Ringen selbst lag, denn in dem konkreten Fall spricht einiges dafür, dass der Einbau auch eine gewisse Fehlerhaftigkeit in der Kabelverlegung aufwies - Fakt jedoch ist, dass der Scheinwerfer brannte (nicht leuchtete! 😉 - ich meine wirklich das Feuer 😉)

Beste Grüße

Naja das kann immer passieren bei solchen einbausätzen. Denn die setzen doch schon eine gewisse "grundhandwerklichkeit" vorraus. *g*

Stimmt schon... Steuergeräte und Kabel waren eigentlich nur in den Holm reingestopft. 😉

Lassen wir das Thema lieber, bevor der Betroffene sich hier zu Wort meldet! *duckundweg*

Grüßle, Timo

Wie auch immer die Erfahrungen mit der Rennleitung oder dem TÜV sind - Ich habe meine Ringe (Sanituning) schon eine ganze Weile drin und bisher keinen Stress damit gehabt - Weder technisch gesehen noch behördlich. 😉

Zitat:

Original geschrieben von CityCobra


Gerade wenn es um Versicherungen und Entschädigungen geht wird viel getrickst.

richtig...

allerdings solltest du bedenken, die vs deines unfallgegners will nciht zhalen und deine will ebenfalls nciht zahlen...

die vs des unfallgegeners behauptet, DU wärest schuld am unfall, der gutachter bestätigt, das DU unzulässige teile verbaut hast und letzendlich ist da noch deine versicherung, die dich in regress nehmen kann (bzw. auch wird)...merkst du was? derjenige, der dann die ringe evrbaut hat, hat defnitiv schlechte karten...

ein solcher fall würde wohl in einer teilschuld enden, d.h. deine kasko zahlt deinen schaden nicht...

Ja aber das ist ja der Worste Case.... "Normale Unfallgegner" kennen sich doch mit sowas wie Standlichtringen nicht aus... Und auch kommt nicht bei jeden unfall ein Gutachter.

Zitat:

Original geschrieben von GameKeeper


Ja aber das ist ja der Worste Case....

der kleine aber feine und dennoch teure unterschied, zwischen theorie und praxis....

das was ich poste, ist zwar der worst-case wird äußerst selten in der praxis so vollzogen, ABER dennoch durchaus möglich, das die von mir genannten folgen eintreten....

Zitat:

Original geschrieben von GameKeeper


"Normale Unfallgegner" kennen sich doch mit sowas wie Standlichtringen nicht aus...

das problem sind eher die gutachter, die von den versicherungen geschickt werden.....insbesondere die billigen online-versicherungen, sind mittlerweile dafür bekannt, das die ihre gutachter gezielt auf sowas ansetzen... 😉

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


die vs des unfallgegeners behauptet, DU wärest schuld am unfall, der gutachter bestätigt, das DU unzulässige teile verbaut hast

Und wenn bis dahin die Teile nicht mehr vorhanden sind?

Es werden ja nicht immer Bilder vom Unfallort geschossen, oder die Teile müssen darauf zu erkennen sein.

Was meinst Du wie lange es dauert die Ringe wieder spurlos zu entfernen? 😉

Und wenn mir Einer hinten draufknallt dürften die Ringe eh uninteressant sein bzgl. der Unfallhergangs.

Dann wird wohl wenn überhaupt das Heck geknipst.

Durch den Einbau von Standlichtringen liegt schon mal in 99,99% der Fälle keine konkrete Gefährdung vor.

Abstrakte Gefährdung: Unter Gewissen Umständen ist es möglich, dass....

Konkrete Gefährdung: Hier ist ein deutlich höheres Gefahrenmoment gefordert. Es reicht nicht aus, dass unter bestimmten Umständen eine Gefahr eintreten könnte. Die Gefahr MUSS tatsächlich vorhanden gewesen sein. Also z.B. ein andere VT, der durch die Blendung fast irgendwo gegen fährt oder eine Vollbremsung hinlegen muss, weil er die Straße nicht mehr sehen kann.

Wenn keine Gefährdung eingetreten ist und die Polizei ihn einfach wegen den Ringen anhält, liegt keine konkrete Gefährdung vor. Punkt.

Für 19 II Nr.2 wird allerdings eine konkrete Gefährdung gefordert, die mit dem bloßen Einbau der Standlichtringe nicht erfüllt ist.

Das ist unter anderem etwas, was ich in meiner Ausbildung lerne 🙂

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Das ist unter anderem etwas, was ich in meiner Ausbildung lerne 🙂

Wenn ich fragen darf... wozu wirst du denn Ausgebildet ?? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


Durch den Einbau von Standlichtringen liegt schon mal in 99,99% der Fälle keine konkrete
Für 19 II Nr.2 wird allerdings eine konkrete Gefährdung gefordert, die mit dem bloßen Einbau der Standlichtringe nicht erfüllt ist.

das ist faslch

siehe, was hier bereits erwähnt wurde:
Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist.

GRuß,
Kai

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