Mit 80 über den Bordstein.... Aua Aua
Hallo alle zusammen.
Ich hab da mal ne lustige Story für euch.
Ich habe mein Baby 540i neulich zur HU abgegeben und habe auf den anruf der Firma gewartet.
Habe ihn auch bekommen, mit dem Zusatz auf gerader Stecke sei mein Michelin PS2 245 40 ZR18 vorne links geplatzt. Ich wunderte mich aber ok, bis ich dann von zeugen erfahren habe, dass der Mitarbeiter einen völligen Burn out mit meinem Baby gemacht hat, anschließend die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und mit hoher Geschwindigkeit in ein Feld über einen Bordstein gefahren sei.
6800 Euro Schaden am Fahrzeug und die Sache liegt beim Anwalt.
Ach ja Strafantrag habe ich natürlich auch gestellt.
Habt ihr noch Rat dazu?
Gruß Virus
Beste Antwort im Thema
Hallo Kollegen!!!
Ich wollte euch ja auf dem laufenden halten und ich halte mein Wort!!
Also der Gerichtstermin war jetzt am Dienstag dem 27.05.08.
Es ist meiner meinung nach so lala gelaufen...
Ich schildere einfach mal:
Zu beginn der Verhandlung war der 1 Beklagte von den zweien (ich habe ja den Fahrer und die Firma verklagt) nicht anwesend und ist 20 minuten zu spät gekommen. Die Anwältin, konnte kaum deutsch und wollte nachdem sie 3 minuten zu spät gekommen war die Verhandlung abbrechen. Die richterin hat nur kurz gelacht.
Als die Richterin die Akte vorlas und sagte dass folgendes unsteitig sei:
Dass der Beklagte zu 2 gefahren war,
dass das Fahrzeug von ihm beschädigt worden war,
und dass es wie von mir geschildert zu diesem ereignis gekommen war,
war ich schon mal froh.
Doch als der Beklagte zu 1 (also der Firmeninhaber) nach 20 minuten zu wort kam, teilte er der Richterin mit, dass dies alles zwar geschehen sei, aber es sei alles in der Mittagspause von dem Beklagten zu 2 passiert. Und somit wäre er schon mal aus dem Schneider.
Da ich und niemand anders vor mir einen schriftlichen Vertrag dass die HU gemacht wird gemacht hat, habe ich keinen Auftrag schriftlich von der Firma.
Desweiteren glaube ich dass der Firmeninhaber einen zeuegen (seinen Mitarbeiter) bezahlt hat um auszusagen dass der Beklagte zu 2 vor 1 knappen Jahr sich noch erinnert, dass der Beklagte zu 2 nicht fragte ob er zum Tüv fahren kann sondern angeblich fragte ob er mittagspause machen kann. denn wer weiß das noch so genau nach 1 jahr.
Die Richterin fragte übrigens auch sofort woher der bezahlte Zeuge das nach 1 Jahr noch so genau weß...
naja auf jeden Fall ist das Problem nach einem Kostenvoranschlag das Urteil zu sprechen.
Das wird am 17. 7. 08 nach Einreichung der fehlenden beweismittel entschieden.
Es ist auch zu keinem Vergleich gekommen, sondern zu Recht oder unrecht.
Also alles oder nix.
Naja wenn ihr noch fragen habt, schreibt einfach, ansonten sehen wir uns am 17.7. 08
Bis dahin eine UNFALLFREI Zeit!!!
Gruß Darko
60 Antworten
Bei der Geschichte fällt mir nix mehr ein! Mein Beileid schonmal. Ich mach auch aus solchen gründen meine Reperaturen immer selber! Auch beim Tüv steh ich daneben! (Haben da einen Prüfer der lässt das zu) Also von der Mafia oder so würd ich die Finger lassen aber verklagen auf alles was die haben! Ist dein Auto schon wieder ganz oder hast zumindest einen Leihwagen ist ja doch schon eine Zeit her?
Guten Abend! Danke für eure Daumen!!!
Das macht mir Mut, ne das Fahrzeug kann ich noch bedingt fahren, denn ich habe die Winterreifen montiert, welche ich aber ständig auswechseln muss, da das Fahrwerk schief ist.
Aber wie gesagt ich halte euch auf dem laufenden...
Lieben Gruß aus Rimini
Hi Virus,
bin eigentlich im E34 Forum und weiss was du durch machen musst.
Mal ein Tipp am Rande:
Wurde in dem Gutachten festgestellt, dass dein Fahrzeug NICHT verkehrssicher ist?
Dann kann u.U. bis zur TATÄCHLICHEN Entschädigung Nutzungsaufall geltend gemacht werden.
War in einem Fall so: da der Versicher zuerst nicht zahlte und die Reparatur nicht erflogen konnte (erst nach 1/2 Jahr), musste der den kompletten Zeitraum nen Nutzungsausfall entrichten. Dieser Überstieg sogar dann den Wert des Autos! Versicherung wurde von Gericht dazu verdonnert.
Übrigens für alle:
Der Nutzungsausfalldauer rechnet sich grundsätzlich IN ALLEN FÄLLEN ab dem Tag des Schadeneintrittes + Wochenende+Erhalt des Gutachtens + Überlegungszeit+Reparaturdauer.
Da ist immer wesentlich mehr als im Gutachten steht.
Vorraussetzung: Fahrzeug bei Schadeneintritt nicht Verkehrssicher und es wird nachweislich repariert.
Gruß
TC
hats aber schon gemerkt das du da eine leiche ausgegraben hast hier im e39 forum ODER?
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Leiche würde ich das nicht nennen.Eher verwarlost bzw. ungepflegten Thread.Gerade bei solchen Sachen ist der Ausgang immer mehr als interessant.Nur leider wird das zu selten bis zum Ende gepflegt.
Sal
Zitat:
Original geschrieben von sp89
hats aber schon gemerkt das du da eine leiche ausgegraben hast hier im e39 forum ODER?
Nur so:
Virus hat aktuell in einerm anderen Forum auf die Sache hingewiesen und das diese noch am Laufen ist.
Von daher weiss ich schon genau wo ich was dazu schreibe! 😁
Natürlich ist der Ausgang interessant. Virus wird hier bestimmt bei Änderung der Sachlage Bescheid geben.
Gruß
TC
Hallo.
Klar gebe ich euch bescheid, wie das verfahren NOCH AUSGEHEN WIRD!!!
Aber es ist schon relativ eindeutig wie es ausgehen wird.
Vor dem Landgericht Stade wurde vor ca. einem halben Jahr verhandelt.
Dass der Fahrer gefahren ist, ist eigentlich recht schnell zur Unstreitigkeit gekommen.
Auch dass das Fahrzeug beschädigt worden ist ist unstreitig. Streitig ist jedoch nur (immernoch)
wer die Kosten zu tragen hat, die durch den Unfall entstanden sind.
Der Chef der Firma , oder der angestellte. (der gefahren ist)
Die Rechtslage sieht so aus: Eigentlich ist jeder Mitarbeiter für sein Handeln wenn es nicht fahrlässig ist, NICHT verantwortlich. Es sei denn, wie es in meinem Fall der Fall ist der Mitarbeiter nur eine HILFSKRAFT ist. In diesem Fall ist es Richterrecht wer die Kosten zu tragen hat, denn das Gesetz sagt , dass Hilfsarbeiter keine Verträge und keine Verkäufe tätigen dürfen. Machen sie es trotzdem, haften sie selber dafür. Es sieht so aus, dass ich einen Titel gegen den Hilfskraftmitarbeiter bekomme, der eh nichts hat.
Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr mich auch gerne unter meiner Mobilnummer: 0173 4182933 (ist O2) anrufen oder unter 04721 675702. Denn den Ordner abzuschreiben wäre wahnsinn.
Ich danke für euer Mitleid, und hoffe dass ich bald nie wieder von solche einem Fall höre.
Finanziell mache ich eh miese, auch wenn ich das Geld von dem Typen bekomme, weil die Prozesskosten schon 3000 Euro übersteigen.
...
Zitat:
Original geschrieben von BMW Virus
Hallo.Klar gebe ich euch bescheid, wie das verfahren NOCH AUSGEHEN WIRD!!!
Aber es ist schon relativ eindeutig wie es ausgehen wird.
Vor dem Landgericht Stade wurde vor ca. einem halben Jahr verhandelt.
Dass der Fahrer gefahren ist, ist eigentlich recht schnell zur Unstreitigkeit gekommen.
Auch dass das Fahrzeug beschädigt worden ist ist unstreitig. Streitig ist jedoch nur (immernoch)
wer die Kosten zu tragen hat, die durch den Unfall entstanden sind.
Der Chef der Firma , oder der angestellte. (der gefahren ist)
Die Rechtslage sieht so aus: Eigentlich ist jeder Mitarbeiter für sein Handeln wenn es nicht fahrlässig ist, NICHT verantwortlich. Es sei denn, wie es in meinem Fall der Fall ist der Mitarbeiter nur eine HILFSKRAFT ist. In diesem Fall ist es Richterrecht wer die Kosten zu tragen hat, denn das Gesetz sagt , dass Hilfsarbeiter keine Verträge und keine Verkäufe tätigen dürfen. Machen sie es trotzdem, haften sie selber dafür. Es sieht so aus, dass ich einen Titel gegen den Hilfskraftmitarbeiter bekomme, der eh nichts hat.
Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr mich auch gerne unter meiner Mobilnummer: 0173 4182933 (ist O2) anrufen oder unter 04721 675702. Denn den Ordner abzuschreiben wäre wahnsinn.
Ich danke für euer Mitleid, und hoffe dass ich bald nie wieder von solche einem Fall höre.
Finanziell mache ich eh miese, auch wenn ich das Geld von dem Typen bekomme, weil die Prozesskosten schon 3000 Euro übersteigen.
...
Erstmal nachträglich mein Beileid, bei so einer Story blutet mir echt das Herz! Ich hoffe, daß Du Dein Geld irgendwie bekommst! Den Wagen reparieren durftest Du aber inzwischen schon, oder fährst Du immer noch im teilbeschädigten Zustand durch die Gegend?
Hallo Leute.
Ich wollte euch noch das BITTERE Ende der Story mitteilen.
Also der Fall ist zwar geschlossen, jedoch habe ich mein Geld immer noch nicht ganz weil eine 2 Jährige Ratenzahlung gerichtlich vereinbart worden ist, da der Gegner nicht viel Geld hat.
(immerhin Ratenzahlung...) manche sehen gar kein geld.
Problem des ganzen Falls kann man in 1 Satz zusammenfassen:
1. Wer haftet für den Schaden?
Wenn das vorher klar wäre hätte ich ca. 1500 Euro mehr in der Tasche und wäre vielleicht mit plus minus null rausgegangen....
Ich konnte nicht beweisen, dass es ein offizieller Auftrag war, da er mit einem Tankstellenmitarbeiter mündlich und nicht SCHRIFTLICH vereinbart worden ist, somit war die Firma raus aus dem Schneider...
Zusammenfassung: LEHRGELD...
Boh, krass fies.... Echt nur weil du keinen Auftrag unterschrieben hast...
Jaaaahaa, so ist das mit den Juristen.. Ich hatte nämlich schon an die Versicherung der Firma gedacht..
Naja, alles Gute...🙂
Matze
Ich hatte vor ein Paar Jahren auch nen Prozess gewonnen !!!
Na und, dann hast gewonnen. Da es sich als Vorsatz herausstellt, übernimmt die Firma für Ihren Mitarbeiter keine Haftung, er muß also selbst bezahlen. Soweit so gut !!
Jetzt hat aber dieser Mitarbeiter kein Geld!!!!! Hmmm was nun?? Hat er vielleicht noch nen Anwalt?? Na Bravo..
Wenn das dann so ist, bezahlst du auch SEINE Gerichtskosten!! Rummmmss. Glaubste nicht? Ich bin gerade fertig, fast 6000,- Euros
für meinen Verlierer bezahlt.
Ich Wünsche Dir natürlich das du erstmal gewinnst und vor allem dann Deinen Schaden ersetzt bekommst. Ich kann mich manchen Aussagen nur anschließen - Tolle Gesetze haben wir. Verbrecher werden geschützt und der Dumme der arbeitet bezahlt.
Gruß Robert
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Hallo. Ja das ist echt besch... hier. Die die nicht arbeiten bekommen ja sogar noch einen Pflichtverteidiger gestellt, vom Staat, und wir Steuerzahler zahlen dafür...
Ist halt n Sozialstaat... was soll man machen...