Mit 80 über den Bordstein.... Aua Aua
Hallo alle zusammen.
Ich hab da mal ne lustige Story für euch.
Ich habe mein Baby 540i neulich zur HU abgegeben und habe auf den anruf der Firma gewartet.
Habe ihn auch bekommen, mit dem Zusatz auf gerader Stecke sei mein Michelin PS2 245 40 ZR18 vorne links geplatzt. Ich wunderte mich aber ok, bis ich dann von zeugen erfahren habe, dass der Mitarbeiter einen völligen Burn out mit meinem Baby gemacht hat, anschließend die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und mit hoher Geschwindigkeit in ein Feld über einen Bordstein gefahren sei.
6800 Euro Schaden am Fahrzeug und die Sache liegt beim Anwalt.
Ach ja Strafantrag habe ich natürlich auch gestellt.
Habt ihr noch Rat dazu?
Gruß Virus
Beste Antwort im Thema
Hallo Kollegen!!!
Ich wollte euch ja auf dem laufenden halten und ich halte mein Wort!!
Also der Gerichtstermin war jetzt am Dienstag dem 27.05.08.
Es ist meiner meinung nach so lala gelaufen...
Ich schildere einfach mal:
Zu beginn der Verhandlung war der 1 Beklagte von den zweien (ich habe ja den Fahrer und die Firma verklagt) nicht anwesend und ist 20 minuten zu spät gekommen. Die Anwältin, konnte kaum deutsch und wollte nachdem sie 3 minuten zu spät gekommen war die Verhandlung abbrechen. Die richterin hat nur kurz gelacht.
Als die Richterin die Akte vorlas und sagte dass folgendes unsteitig sei:
Dass der Beklagte zu 2 gefahren war,
dass das Fahrzeug von ihm beschädigt worden war,
und dass es wie von mir geschildert zu diesem ereignis gekommen war,
war ich schon mal froh.
Doch als der Beklagte zu 1 (also der Firmeninhaber) nach 20 minuten zu wort kam, teilte er der Richterin mit, dass dies alles zwar geschehen sei, aber es sei alles in der Mittagspause von dem Beklagten zu 2 passiert. Und somit wäre er schon mal aus dem Schneider.
Da ich und niemand anders vor mir einen schriftlichen Vertrag dass die HU gemacht wird gemacht hat, habe ich keinen Auftrag schriftlich von der Firma.
Desweiteren glaube ich dass der Firmeninhaber einen zeuegen (seinen Mitarbeiter) bezahlt hat um auszusagen dass der Beklagte zu 2 vor 1 knappen Jahr sich noch erinnert, dass der Beklagte zu 2 nicht fragte ob er zum Tüv fahren kann sondern angeblich fragte ob er mittagspause machen kann. denn wer weiß das noch so genau nach 1 jahr.
Die Richterin fragte übrigens auch sofort woher der bezahlte Zeuge das nach 1 Jahr noch so genau weß...
naja auf jeden Fall ist das Problem nach einem Kostenvoranschlag das Urteil zu sprechen.
Das wird am 17. 7. 08 nach Einreichung der fehlenden beweismittel entschieden.
Es ist auch zu keinem Vergleich gekommen, sondern zu Recht oder unrecht.
Also alles oder nix.
Naja wenn ihr noch fragen habt, schreibt einfach, ansonten sehen wir uns am 17.7. 08
Bis dahin eine UNFALLFREI Zeit!!!
Gruß Darko
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Zitat:
Original geschrieben von BMW Virus
Hallo. Ja das ist echt besch... hier. Die die nicht arbeiten bekommen ja sogar noch einen Pflichtverteidiger gestellt, vom Staat, und wir Steuerzahler zahlen dafür...Ist halt n Sozialstaat... was soll man machen...
Was hat der Sozialstaat mit den Gesetzen zu tun..🙄