Mich hat's erwischt

Mercedes E-Klasse S212

Wie der Titel schon sagt, hat es mich gestern auf dem Weg zur Arbeit erwischt. Ein Besoffski mit 1,28 Promille ist mir in meine Karre reingekracht, als ich noch an einer roten Ampel stand. Was meint ihr? Geht da noch was mit Smart Repair? Ich war zwar noch nicht beim Gutachter, aber meine Feststellung ist:
Stoßstange ist definitiv hin. Der Scheinwerfer hat Riefen und ist ca. 1cm unter den Kodflügel gewandert. Ich habe es zwar nicht gemessen, aber der Spaltmaß vom Kodflügel links zur Fahrertür ist 2mm - 3mm kleiner geworden als die rechte Seite.
Das mit dem Smart Repair war natürlich ein Scherz, aber würde gerne mal eure Meinung hören wie hoch der Schaden zu schätzen wäre.

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Wichtig ist hier, alle Wahrnehmungen (was ist wem wann so passiert) gleich danach als Gedächtnisprotokoll aufzuschreiben. Mit Skizze und Fotos. Gerne mit Google Maps und als PowerPoint-Datei.

Das habe ich bisher immer meinem Anwalt zur Verfügung gestellt. Der war ja nicht selbst dabei und damit kann er sich das gleich vieeeel besser vorstellen.

Zitat:

@nicoahlmann schrieb am 4. November 2021 um 10:42:25 Uhr:


Hier wird immer von einem "guten Anwalt" gesprochen. Ich habe bislang zum Glück noch nichts mit Anwälten und Gerichten zu tun gehabt und habe deshalb auch keine Erfahrung. Wie findet man denn einen Guten? Wie will man das beurteilen?

Hey Nico

Mir geht es genauso wie Dir - ich habe mit dem Anwaltskrams auch noch nichts am Hut gehabt (Gott sei Dank!).
Ich persönlich würde meinen Versicherungsmensch (Allianz - mit dem bin ich sowieso per Du), wo ich auch meine Rechtsschutz habe, anrufen und mir einen "Guten" empfehlen lassen...

Meine Anwältin für Verkehrsrecht ist zum Glück auch ziemlich motiviert. Karosseriebauer kennen meist auch die Gutachter persönlich und diese die Anwälte.

der Kundendienstberater der Karosserieabt. hat bei mir direkt einen guten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht genannt,der dann alles weitere (z.B. Gutachter) für mich in die Wege geleitet hat.

Hier versuchte die Versicherung auch die Vertragswerkstatt abzulehnen,was aber auf Grund von lückenloser Service Historie durch den RA abgelehnt wurde.

Von daher kommt für mich nur in Frage nach erfolgter Polizeilicher Aufnahme,Rechtsanwalt aufsuchen und alles weitere regelt der dann für mich,schont unter anderem auch meine Nerven. :-))

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Zitat:

@migoela schrieb am 4. November 2021 um 06:58:18 Uhr:


Wenn Rechtsschutz vorhanden dann auf jeden Fall einen Anwalt - selbst wenn man eine SB bezahlen muss (bei mir glaube 150 Euronen).
Das sind auf jeden Fall gut investierte Taler...

Man weiß ja : Versicherungen bezahlen äußerst "ungern"...!

Der Unfallgegner war alkoholisiert, die gegn. Vers. zahlt den Anwalt.🙄

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 4. November 2021 um 16:59:50 Uhr:



Zitat:

@migoela schrieb am 4. November 2021 um 06:58:18 Uhr:


Wenn Rechtsschutz vorhanden dann auf jeden Fall einen Anwalt - selbst wenn man eine SB bezahlen muss (bei mir glaube 150 Euronen).
Das sind auf jeden Fall gut investierte Taler...

Man weiß ja : Versicherungen bezahlen äußerst "ungern"...!

Der Unfallgegner war alkoholisiert, die gegn. Vers. zahlt den Anwalt.🙄

Ok - ich berichtige mich : Versicherungen bezahlen äußerst ungern „alles“ 😎

Ärger hat man aber trotzdem. Im Fall meiner Frau bei Totalschaden war es schon ziemlich stressig, schnellstmöglich ein neues Fahrzeug zu finden, besonders wenn man penibel ist. Umsieg hat sich zwar gelohnt, von Opel auf C-Klasse, aber der Weg war nervenauftreibend und zeitraubend. Erstaunlich, wie knauserig die gegnerische Versicherung war bezüglich Schmerzensgeld. 2 Wochen Krankenhaus + 6 Monate Arbeitsunfähig sind keine 2000 € wert. Bei den Amis wärst damit Multimillionär geworden.

Zitat:

@Sven8888 schrieb am 4. November 2021 um 19:10:26 Uhr:


Ärger hat man aber trotzdem. Im Fall meiner Frau bei Totalschaden war es schon ziemlich stressig, schnellstmöglich ein neues Fahrzeug zu finden, besonders wenn man penibel ist. Umsieg hat sich zwar gelohnt, von Opel auf C-Klasse, aber der Weg war nervenauftreibend und zeitraubend. Erstaunlich, wie knauserig die gegnerische Versicherung war bezüglich Schmerzensgeld. 2 Wochen Krankenhaus + 6 Monate Arbeitsunfähig sind keine 2000 € wert. Bei den Amis wärst damit Multimillionär geworden.

Es ist klar geregelt was bei wem wieviel gezahlt wird bei Krankenhaus und arbeitsunfähig, das ist unserer Staat mit all seinen Regeln, was ich für Schwachsinn empfinde, es kommt aus den Einzelfall an.

Gruß AtzeKalle

Was ich bisher heraus gefunden habe ist, dass der Unfallverursacher bei der Povinzial Münster versichert ist.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@WROBO schrieb am 3. November 2021 um 22:11:32 Uhr:


Auf meinen Mietwagenkosten bin ich teilweise sitzen geblieben weil MB 132€/T für einen GLC verlangte und die nur 79€/T Nutzungsausfall zugestehen!

hhm, angemessene Mietwagenkosten müssen in voller Höhe erstattet werden. I.d.R. bedeutet angemessen, dass es eine Nutzungsausfallklasse niedriger sein muss. Dies muss nicht immer eine Fahrzeugklasse niedriger sein, da zuweilen eine Baureihe mehrere Nutzungsausfallklassen hat. Nutzungsausfall wird gezahlt, wenn man keinen Mietwagen nimmt. Dessen Höhe ist aber für die Erstattungshöhe der Mietwagenkosten nicht entscheidend.

Manchmal ist auch hilfreich, die gegnerische Versicherung im Mietwagenfall mal zu fragen. Häufig haben die Versicherungen Mietwagenpartner, die die Fahrzeuge dann stellen und direkt abrechnen. Beim großen Unfall des 212ers hat sich die Reparatur fast solange hingezogen, dass doch noch ein Mietwagen fällig gewesen wäre. Die wollten mir dann ernsthaft für den 350iger-212er einen Mietwagen aus dem Bereich S-Klasse, 7er, A8 stellen, weil bei denen der 350iger anders gelistet war als in den sonstigen Listen. Kann sich also lohnen, da mal zu fragen.

Ach ja, die Nummer des TE wird m.E. schon was größer: M.E. Frontschürze (komplett) neu, Scheinwerfer links neu, Kotflügel links neu und die erforderlichen Lackieren sind klar. Ggf. ist im Unterbau der Frontschürze auch was zum Tausch fällig, dies kann der Träger sein oder auch der Waschwasserbehälter. Außerdem sollte man sich die Motorhaube genau anschauen, dass die keinen Schlag seitlich bekommen hat. Wenn dies der Fall wäre, käme hier noch was dazu. Gleiches gilt für Reifen/Felge und Radaufhängung, so dass man an eine Achsvermessung denken sollte. Dürfte kaum unter 5.000-6.000 EUR abgehen.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

@WROBO schrieb am 3. November 2021 um 22:11:32 Uhr:


Auf meinen Mietwagenkosten bin ich teilweise sitzen geblieben weil MB 132€/T für einen GLC verlangte und die nur 79€/T Nutzungsausfall zugestehen!

Das gleiche Auto hat mir Lueg Wattenscheid damals für < 50 € geliehen. So unterschiedlich kann es gehen. 😉

Bei Endres in Oranienburg habe ich auch 130€ für den GLC bezahlt!😠🙄

Ich hab in der Niederlassung 80 Euro für den GLB bezahlt, hatten sich entschuldigt, nichts anderes da zu haben.

Nutzungsausfall hat der Gutachter mit 65,-€ nach einer Tabelle angesetzt.
Gesamt schaden beläuft auf 6.467,-€ abzüglich vorherige Lackschäden 297,-€ sind rd. 6.170,-€. Kann man eigentlich zufrieden sein. Ich denke da kommen noch 4 X 65,-€ Nutzungsausfall dazu. Mal schauen wieviel die Versicherung mir überweist und wie lange das ganze dauert.

ich tippe mal auf ca. 60%

gruß

turbodiesel

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