Mich hat's erwischt
Wie der Titel schon sagt, hat es mich gestern auf dem Weg zur Arbeit erwischt. Ein Besoffski mit 1,28 Promille ist mir in meine Karre reingekracht, als ich noch an einer roten Ampel stand. Was meint ihr? Geht da noch was mit Smart Repair? Ich war zwar noch nicht beim Gutachter, aber meine Feststellung ist:
Stoßstange ist definitiv hin. Der Scheinwerfer hat Riefen und ist ca. 1cm unter den Kodflügel gewandert. Ich habe es zwar nicht gemessen, aber der Spaltmaß vom Kodflügel links zur Fahrertür ist 2mm - 3mm kleiner geworden als die rechte Seite.
Das mit dem Smart Repair war natürlich ein Scherz, aber würde gerne mal eure Meinung hören wie hoch der Schaden zu schätzen wäre.
86 Antworten
Schaden an MB Niederlassung abtreten und du hast keine Probleme mit der Schadenregulierung.Regelt alles deine MB Niederlassung.
Kein unbedingt guter Tip, hatte ich auch mal gemacht. Nach 14 Tagen ("die Vers. hat sich immer noch nicht gemeldet, wir müssen noch warten) den Anwalt eingeschaltet. 🙄🙄
Eigener Gutachter und Anwalt sind das Mittel der Wahl. 😉
Meine Erfahrung mit Femdverschuldeten Schaden und alles wird erstattet!
Ein Schaden ist Heute nicht mehr so eindeutig, ein LKW hat mich 10m geschoben weil er mein 212 T vor sich nicht gesehen hat!
Erst mal muss die Schuldfrage eindeutig klar sein und das ganze immer über einen guten! Anwalt abwickeln denn den bezahlt die Gegnerische Versicherung!
Auf meinen Mietwagenkosten bin ich teilweise sitzen geblieben weil MB 132€/T für einen GLC verlangte und die nur 79€/T Nutzungsausfall zugestehen!
Lackangleichung und AHK Prüfung wurden einfach von der geg.Versicherung aus dem Aufwand gestrichen.
Am Ende zahlte meine Vollkasko 25% der gesamten Schadenssumme von 7000€, den der auffahrende LKW bei mir verursacht hat. Begründung die Gerichtlich mal erstritten wurde: von einem LKW geht immer eine Betriebsgefahr aus!
Weitere Streitigkeiten rechnen sich nur mit einem Rechstsschutz.
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Nein Beileid zum Unfall, immer wieder schade und traurig anzusehen. Ich hab damals 3 Jahre auf eine Regulierung der Versicherung gewartet, weil die bereits eindeutig scheinbar geklärte Schuldfrage doch nochmal vor Gericht endgültig geklärt werden musste, vorher gab es keinen Cent. Bei meiner Frau ging's schneller, nur 1 Jahr. So ganz mit Zurücklehnen und machen lassen ist da auch nicht.
Naja, die Schuldfrage ist eigentlich geklärt. Der Unfallgegner hat zugegeben, dass er schuld ist und eigentlich nicht mehr fahren durfte, weil er alkoholisiert ist. Von daher bin erstmal ganz entspannt. Ich denke die Versicherung wird sich auf den Unfallverursacher konzentrieren mit dem Alkoholproblem.
Die Versicherung des Alkis wird primär versuchen, so günstig wie möglich aus der Nummer rauszukommen! Die Schuldfrage ist zwar klar und die werden sich nachher schon mit ihrem Kunden „auseinandersetzen“ - das heißt aber nicht, dass die Versicherung deswegen „einfacher“ in die Regulierung geht!
Ich würde unbedingt einen Anwalt einschalten!
Übrigens unsere Mercedes Werkstatt hier im Taunus reguliert solche Dinge nur noch mit Anwalt! Die klassische Abtretungserklärung reicht denen nicht mehr, weil sie, so deren Aussage, zu schlechte Erfahrungen mit Versicherungen gemacht haben die immer wieder Gutachten anzweifeln oder Rechnungen im Nachhinein kürzen wollen! Geht man bei denen zum „Schalter für Schäden“ so bekommt man gleich nen Anwalt empfohlen der sich um alles kümmert und auch einen eigenen Sachverständigen einschaltet.
Zu locker würde ich das also nicht nehmen 😉
Wenn Rechtsschutz vorhanden dann auf jeden Fall einen Anwalt - selbst wenn man eine SB bezahlen muss (bei mir glaube 150 Euronen).
Das sind auf jeden Fall gut investierte Taler...
Man weiß ja : Versicherungen bezahlen äußerst "ungern"...!
Schuldfrage geklärt, heißt nicht: Gegner ist alkoholisiert und hat Schuld zugegeben! Das eine muss mit dem anderen nichts zu tun haben! Kommt immer auf die Umstände beim Unfall an. Versicherungen ziehen sich auch gern mal auf die Betriebsgefahr zurück. Hatte ich Gott sei Dank bisher noch nicht!
Ich finde diese Masche mies!
Drücke den Threadersteller alle Daumen!
also ich habe auch verschiedene schadensregulierungen hinter mir, was ich daraus gelernt habe ist:
bei fremdverschulden, in jedem fall zum anwalt gehen!
die versicherer sind nähmlich der meinung (ohne anwalt) sie haben ein deppen vor sich
der sich alles gefallen lässt und jubeln dir auch noch ihren eigenen gutachter unter
der den schadensbetrag so weit er nur kann herrunterrechnet.
ausserdem verzögern sie die regulierung und es dauer ewig.
der anwalt macht da feuer unterm kessel :-)))
achtung falle !
bei einem schaden bis 1000€ keinen gutachter beauftragen, den muss man selber bezahlen
(pflicht zur kostenminderung) in diesem fall reicht ein kostenvoranschlag.
die kosten werden vom versicherer erstattet.
nach rücksprache mit anwalt, einen ( in deinem fall ) gutachter beauftragen, und nicht warten bis die gegnerische vers. auf einen zu kommt.
Vertragswerkstatt:
nur nachweislich lückenlos gepflegte fahrzeuge können beim vertragshändler begutachtet und rep. werden !
für alle anderen sind herkömliche werstätten ausreichend. hintergrund ist einfach das die versicherer die rechnungen
von vertragswerkstätten umgehen wollen und ortsübliche werkstattpreise abrechnen, die deutlich günstiger sind.
und das ist rechtens, laut anwalt. (pflicht zur kostenminderung)
fals man nach kostenvoranschlag abrechnet ( schaden ausbezahlen und selbs rep.), wird der vers. so oder so noch einiges herunter streichen, sowie die gesammte mwst. falls man nicht vorsteuerabzug fähig ist.
ersatzfahrzeug nicht vergessen, sind schnell paar hunderter.
wenn die schuldfrage geklärt ist, wurde bei mir innerhalb 4 wochen reguliert.
gruß
turbodiesel
Zitat:
@Turbodiesel68 schrieb am 4. November 2021 um 07:31:08 Uhr:
also ich habe auch verschiedene schadensregulierungen hinter mir, was ich daraus gelernt habe ist:bei fremdverschulden, in jedem fall zum anwalt gehen!
die versicherer sind nähmlich der meinung (ohne anwalt) sie haben ein deppen vor sich
der sich alles gefallen lässt...
Das kann ich so nur bestätigen und bekräftigen.
Neben der Schuldfrage wird dann über die Schadenshöhe, Stundensätze der Werkstatt, Reparaturdauer, Abzug neu für alt (bei Scheinwerfern oder Scheiben) usw. usw. gestritten.
Wenn man zunächst ohne Anwalt loslegt bleibt für den Anwalt nur noch der strittige, kleinere Restbetrag als Grundlage für sein Honorar übrig. Das macht auch nicht jeder Anwalt mit.
Der Anwalt sollte auch ein Verkehrsanwalt sein, nicht ein Fachfremder. Ein guter fachanwalt für Verkejrsrecht kennt auch seine Gutachter mit denen er vor Gericht keine Probleme hat.
Viel Erfolg.
Gruß
Hagelschaden
Hier wird immer von einem "guten Anwalt" gesprochen. Ich habe bislang zum Glück noch nichts mit Anwälten und Gerichten zu tun gehabt und habe deshalb auch keine Erfahrung. Wie findet man denn einen Guten? Wie will man das beurteilen?
Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein guter Anfang, keinen allgemeinen Anwalt mit 15 Schwerpunkten. 😁
Ein Verkehrsanwalt kennt dann auch alle Varianten der gegnerischen Versicherungen, mehrere gute KFZ Sachverständige etc., das sollte dann eine gute Ausgangsbasis sein.
Wenn der Anwalt dann och ein paar Jahre im Geschäft ist finden sich vermutlich auch ein paar Bewertungen im Web, man kann auch Bekannte oder die Vertragswerkstatt fragen.
Gruß
Hagelschaden
Bei mir war es so, dass der Gutachter gleich den Anwalt empfohlen hat, die kooperierten wohl (war mir recht so). Dadurch war die Abwicklung problemlos, alles ging über den Anwalt, der Gutachter hat sein Schreiben direkt auch an die Kanzlei geschickt und die haben das mit der Versicherung geregelt, ich musste nur Rückfragen telefonisch beantworten.