Merkantile Wertminderung (fragen dazu)
Hallo,
ich hatte einen unfallschaden, bzw haben diesen und lasse ihn grade reparieren.
Gutachter war schon da, versicherung hat eine uebernahmebestaetigung geschickt.
Alles gut, bis auf die:
Merkantile Wertminderung.
Das bedeutet mein 15 monate altes auto ist, nachdem das alles erledigt sein wird, ein unfallwagen, bzw ein reparierter unfallwagen. Das bewirkt eine wertminderung.
Der DEKRA sachbearbeiter sagt die reperatur kostet ca 3500EUR die wertminderung betruege 500EUR.
Ich bin zwar zum einen froh das der schaden reguliert wird, aber bei der wertminderung fuehle ich mich unfair behadelt. Obwohl das, nach meinen recherchen, der ueblichen summe entspricht. Man sagt im ersten jahr 20% der schadenshoehe. Im zweiten jahr 15% (das trifft auf mich zu).
Meine ueberlegung ist anderes.
Ich habe bei mobile.de mal geschaut was ein fahrzeug in dem alter, mit den km etwa kostet. Da kommt man auf gut 40.000 EUR (bis 45.000EUR).
Wenn ich mir als kaeufer vorstelle mein haendler bietet mir einen jahreswagen, oder mitarbeiterwagen an, der 15 monate alt ist und 42.000EUR kosten soll. Gleichzeitig habe er nochmal den gleichen, das ist ein reparierter unfallwagen, den koenne ich fuer 41.500 haben.
Das wuerde ich nie machen. (den unfallwagen nehmen)
Ich nehme an auch sonst niemand macht das, weshalb der haendler noch deutlich mit dem preis runter muss, bis der unfallwagen fuer kaeufer in frage kommt. Daher sehe ich meinen schaden ebend auch deutlich hoeher als 500EUR. Ich will zwar nicht direkt jetzt verkaufen, aber das kann ja nicht grundlage der bewertung sein, das ich eine laengere haltzeit anstrebe. (und wer weiss, dinge aendern sich.)
Kann dazu jemand was sagen?
Zum schaden ist vielleicht noch zu bemerken das schuerze und ruecklicht getauscht werden und gegen neue teile ersetzt werden. Wenn das alles waere wuerde ich sagen sachlich ist der jetzt wieder in ordnung, hat aber das manko "unfallwagen", welches kaeufer verunsichert, daher waeren 500EUR OK. Es ist jedoch so das der "kotfluegel", bzw das seitenteil auch getroffen wurden. Welches nicht austauschbar ist sondern gerichtet, gespachtelt und drueberlackiert wird. Daher ist das auto nach der reperatur halt eben nicht so gut wie neu, sondern hat unfallspuren. Man sieht die nicht gleich, weil ueberlackiert, aber "det von grip" wuerde es schon rausfinden. 😁 (man muss es beim verkauf ja auch sowieso sagen.)
w
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 6. April 2016 um 20:11:48 Uhr:
Ich denke, er (TE) zielt v.a. darauf ab, dass jedwede von Sachverständigen angewandte (Ermittlungs-)Methode - auch die MFM - zu keinem realistischen Ergebnis führt - weil die subjektive Komponente des Kaufentscheids zu wenig Beachtung findet.
Genau daher sollte der Sachverständige seinen Sachverstand walten lassen und nicht blind irgendeine ihm gerade genehme Formel anwenden.
Wie geschrieben gehen zu viele Faktoren ein die die Wertminderung beeinflussen als dass sich das in ein einfaches Rechenmodell pressen lässt. Um mal eine Größenordnung zu haben taugen die Modelle als Vergleichsgröße, viel mehr auch nicht.
Das Problem hat Dellenzähler ja nochmal schön formuliert, merkantil ist eine reine subjektive Einschätzung was ein potentieller Käufer weniger bereit ist für das Auto mit dem behobenen Unfallschaden zu zahlen.
Diese Kürzungs-Fuzzis haben immer die Methode die gerade den niedrigsten Wert gibt als "anerkannte Mehtode". Klar, anerkannte Methode den geringstmöglichen Betrag den die Versicherung zahlen muss zu ermitteln 😁
85 Antworten
Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 5. April 2016 um 12:38:01 Uhr:
Zitat:
@ChristianHa. schrieb am 5. April 2016 um 08:25:14 Uhr:
Was ist denn nun Sache?Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden?
Wer hat den Gutachter beauftragt?
Haftplficht des unfallgegners, gutachter habe ich beauftragt.
w
Eigenartig, jetzt hackt keiner mehr auf der DEKRA rum!?!
TE hat beauftragt, was auch den ewigen Irrglauben "der Gutachter handelt IMMER im Sinne des Auftraggebers" ausräumt.
Zitat:
@Hugaar schrieb am 7. April 2016 um 13:49:41 Uhr:
Eigenartig, jetzt hackt keiner mehr auf der DEKRA rum!?!
Wer macht denn so etwas Böses?
Zitat:
TE hat beauftragt, was auch den ewigen Irrglauben "der Gutachter handelt IMMER im Sinne des Auftraggebers" ausräumt.
Und wer glaubt einen solchen Quatsch?
Die DEKRA-Gutachter (genauso wie alle anderen abhängigen Gutachter) handeln immer im Sinne der Versicherung, ganz egal wer sie beauftragt hat.
Deshalb muss man ja auch jedem Geschädigten empfehlen, unbedingt einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.
Du steckst doch mit KSV unter einer Decke! 😉
Wie gesagt,
es lohnt nicht sich zu ereifern ich habe mich damit abgefunden.
Ich denke zwar mein schaden ist hoeher *1, aber er wird noch hoeher wenn ich ein gegengutachten machen lasse, vor gericht gehe und dann ne kleinigkeit mehr bekomme, oder auch nicht.
(weil ich dazu viel zeit investieren muss)
Gerne berichte ich euch weiter, wenn ihr wollt und gerne lese ich was ihr zu sagen habt.
willy
*1 vielleicht irre ich, ist ja durchaus auch moeglich.
Edit: Huhu Elk_EN, altes haus! 10 jahre MT, nicht schlecht!
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Das man beim verkauf den kaeufer ueber einen unfallschaden informieren muss, hat das einen namen? Gibt es dafuer ein gesetz, ist das einfach nur die gute kinderstube?
Keine sorgen ich will ihn nicht verkaufen und den unfall vertuschen, ich suche nur argumente fuer den wertverlust. Wenn ich verpflichtet bin schaeden anzugeben die komplett (durch tausch der teile) repariert wurden muss das ja einen grund haben.
(was bei mir ja eh nicht der fall ist, das ueberlackierte wuerde "det von gripp" sofort finden. )
w
Info:
(teilweise schon ein paar tage her)
der gutachter glaubt an 500EUR wertverlust (scheibt mir das zunaechst nur)
die versicherung sagt sie weiss nichts, aber der gutachter wird's wissen also akzeptiert sie das. (und natuerlich nicht mehr)
BMW sagt sie wissen es nicht so genau, der gutachter beurteilt das
der adac sagt das kann sein, das es wenig ist, aber wenn dann nicht viel und klagen macht nur arbeit
Der gutachter gibt (auf nachfrage) garkeine gescheite antwort sondern unsterstellt mir ich wuerde BMW nicht trauen. (bzw der reperatur)
Bis dahin fand' ich die aeusserungen aller parteien logisch und nachvollziehbar, auch wenn es mir nichts genutzt hat. Den gutachter fand ich jedoch daneben. Es geht nicht darum das BMW gute arbeit leistet, im gegenteil der wagen ist bei BMW weil das die beste reperatur sein wird die moeglich ist. Auch beim wiederverkauf "besser angesehen" als eine wald und wiesen werkstatt. Trotzdem ist das auto nach dem unfall nicht mehr wie vor dem unfall. Das ist zum einen fakt zum anderen kein vorwurf an BMW.
Tss tss, vielleicht hat er meinen ehrgeiz jetzt doch geweckt.
Aber morgen ist das bestimmt verfolgen.
w
Jemand wollte ein bild sehen:
http://my-car.in-mind.de/data/_DSC3333-unfall_2016.jpg
Man darf wohl annehmen das andere fahrzeug war blau...
Das fahrzeug hinter mir hat mit der sache nichts zu tun, das hat sich spaeter dahin gestellt.
http://my-car.in-mind.de/data/_DSC3339-unfall_2016.jpg
w
Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 7. April 2016 um 15:47:00 Uhr:
Huhu Elk_EN, altes haus! 10 jahre MT, nicht schlecht!
😰
Hück kütt mer vüür, als wenn et jestern wöör... 🙁😉
Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 7. April 2016 um 20:22:13 Uhr:
Das man beim verkauf den kaeufer ueber einen unfallschaden informieren muss, hat das einen namen? Gibt es dafuer ein gesetz, ist das einfach nur die gute kinderstube?
Zugrunde liegt §434 BGB "Sachmangel".
Und tiefer gehend:
BGH VIII ZR 330/06 v. 10.10.07
Zitat:
a) Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine
besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten,
dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden"
gekommen ist....
c) Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschä-
den" gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln im Sinne des § 434
Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden
ist.
Und aus der Urteilsbegründung:
Zitat:
Das Landgericht hat damit verkannt, dass die Klägerin den zum Rücktritt
berechtigenden Mangel des Fahrzeugs nicht in der unfachmännischen Reparatur
der Karosserieschäden, sondern in der wegen dieser Karosserieschäden
- selbst bei fachgerechter Reparatur - fehlenden Unfallfreiheit des Fahrzeugs
gesehen hat. Das Landgericht hat deshalb nicht geprüft, ob die aufgrund der
Karosserieschäden an der linken Tür und dem linken hinteren Seitenteil fehlende
Unfallfreiheit des Fahrzeugs einen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigenden
Mangel darstellt....
Der Revision ist darin beizupflichten, dass zur Abgrenzung zwischen einem
"Bagatellschaden" und einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1
Satz 2 Nr. 2 BGB auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur
Offenbarungspflicht von Schäden und Unfällen beim Gebrauchtwagenkauf zurückgegriffen
werden kann. Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens
einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein
er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er
sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will, es sei denn,
der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise
den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht
mitteilungspflichtige "Bagatellschäden" ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu
ziehen. Als "Bagatellschäden" hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz
geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)
Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand
nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war
...
Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden
ist, ist nicht von Bedeutung (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1983 - VIII ZR 92/82,
WM 1983, 934, unter II 2). Alleine die Tatsache, dass das Fahrzeug bei einem
Unfall einen erheblichen Schaden erlitten hat, stellt einen Sachmangel im Sinne
des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar.
...
Da der Gebrauchtwagen bei Gefahrübergang nicht unfallfrei war,
konnte die Klägerin gemäß § 437 Nr. 2 Alt. 1, § 326 Abs. 5, § 323 BGB vom
Vertrag zurücktreten. Einer vorangehenden Fristsetzung zur Nacherfüllung
durch Nachbesserung der nicht fachgerecht ausgeführten Reparaturarbeiten
bedurfte es nicht, weil der Mangel nicht behebbar ist (§ 326 Abs. 5 BGB). Durch
Nachbesserung lässt sich der Charakter des Fahrzeugs als Unfallwagen nicht
korrigieren. Eine Ersatzlieferung ist bei dem hier vorliegenden Gebrauchtwagenkauf
unmöglich (vgl. BGHZ 168, 64, 71 ff.). Die in der Lieferung des mangelhaften
Fahrzeugs liegende "Pflichtverletzung" ist schließlich nicht unerheblich,
so dass dem Rücktritt auch nicht § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB entgegensteht.
Elk_EN, alter hase du bist ein guter!
Genau diese infos helfen mir, ich bin schon gleich wieder ein kopf groesser als don quichotte im kampf gegen gutachter und versicherungen.
(wie gesagt, was ich jetzt nicht wirklich tun werde, aber ich finde es schon interessant.)
danke
willy
Zitat:
@3L-auto-ja schrieb am 5. April 2016 um 12:49:36 Uhr:
Mein aergerniss ist, das ich auch bei 3500EUR schaden nicht mit 500EUR ausgleich zufrieden bin, weil ich selbst einen solchen wagen als unfallwagen nicht fuer 41500 kaufen wuerden wenn ein unfallfreier wagen 42000 kostet. Das ist mein realer schaden nach der reperatur.
(respektive mir niemand den wagen so abkaufen wuerde.)w
Genau so sehe ich das auch
Ich würde ihn einfach sofort streichen.In der Preisklasse kommt es auf 1-2000.- nicht an
Je älter der Wagen wird desto weniger spielt es eine Rolle
Heb die Bilder gut auf und zeige die einem Käufer. Die meisten Teile können gegen neue getauscht werden und das Seitenblech ist kaum der Rede wert.
Ein Gutachten sollte auch Fotos enthalten.
Zitat:
@rufus608 schrieb am 8. April 2016 um 12:51:00 Uhr:
Ein Gutachten sollte auch Fotos enthalten.
BMW hat auf jeden fall welche gemacht, ob die vom gutachter sind, oder direkt von BMW weiss ich garnicht so genau. Ich habe auch noch sehr viel mehr, aber so ist es halt offizieller das die fotos nicht gestellt sind.
Hebe ich alles auf...
w
der Schaden an der Seitenwand hier ist das schlimmste überhaupt.....🙄
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 8. April 2016 um 14:08:35 Uhr:
der Schaden an der Seitenwand hier ist das schlimmste überhaupt.....🙄
Das ist der schaden der sich nicht mehr beheben laesst. Das wird nur optisch gefixt. Technisch insofern das nichts rostet, aber das da ein einschlag war wird immer erkennbar bleiben. (nicht mit dem auge, aber fuer einen profi schon, ich nehme an jeder gebrauchtwagenhaendler wird genau an die stelle als erstes sein lackometer ranhalten, oder wie das heisst.
(bzw an allen 4 ecken, wenn er nicht weiss wo er anfangen soll)
Ich beziffere den schaden fuer mich (bei einem zeitnahem wiederverkauf) auf etwa 2000EUR.
Nach handhabe der versicherungen ist das nicht drinn, klagen und soweiter mag ich nicht. Das kostet mehr nerven als es geld bringt und es ist keinesfalls sicher das dann auch nur 1000EUR bei rumkommen.
BMW wuerde bei einer rueckgabe (auch ohne das sie jetzt in ihre buecher schauen und sehen das der wagen sogar bei ihnen gemacht wurde) den schaden feststellen. Das ist 100% so. Das pruefen die bei jeder rueckname. (ist bei mir kein leasing aber koente ja sein ich will einen neuen und gebe den in zahlung)
w