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Wertminderung kommt mir zu niedrig vor

Themenstarteram 22. Oktober 2006 um 18:26

Mir ist jemand aufgefahren. Die Reparatur habe ich ganz normal in einer Renault-Vertragswerkstatt durchführen lassen. Reparatursumme ca. 1000 € + Mwst. Dazu noch der Leihwagen für 3 Tage. Das ist alles ganz normal zwischen Werkstatt und Versicherung gelaufen.

Mir hat die gegnerische Versicherung nur 20 € Kostenpauschale und 100 € Wertverlust erstattet.

Mein Auto: Renault Megane Grandtour 1.5dci Luxe Dynamique

EZ 02/2005 Km-Stand zum Zeitpunkt des Unfalls im September 2006 ca. 43000km.

Andere Versicherer zahlen wohl 25 oder 30 € Kostenpauschale, kann da jede Versicherung nach eigenem Ermessen erstatten? Aber das ist nur Pfennigfuchserei, was mich ärgert ist der Wertverlust. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn ich das Auto jetzt verkaufen würde, dass ein Käufer bei einem offenbarungspflichtigen Schaden nur 100 € Abschlag gegenüber einem Fahrzeug ohne Unfallschaden akzeptieren würde. Welcher Betrag ist angemessen? Der Versicherer ist nach e-mail und Telefonanruf immer noch davon überzeugt, dass er ausreichend reguliert hat. Ich stelle mir gesamt ca. 500 € vor. Liege ich da so falsch? Muss man so was immer über den Rechtsweg klären? Da habe ich eigentlich keine Lust drauf. Es wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

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25 Antworten
am 22. Oktober 2006 um 20:18

Nach deiner Beschreibung dürfte es sich um einen Bagatellschaden gehandelt haben. Kostenpauschale 20 Euro gehen i.O. Mehr Aufwand wirst du auch nicht gehabt haben. Und die Wertminderung scheint auch angemessen. Bei einem Schaden von 1000,- Euro eine Wertminderung von 500,- Euro zu verlangen ! Dürfte dir kein vernünftiger Sachverständiger attestieren.

1. Kostenpauschale max. 25 Euro

2. Wertminderung, bei so einem "geringen" Schaden völlig i.O.

Neuere Autos sind so gebaut, dass bei einer fachgerechten Reparatur kein Unterschied zu einem unfallfreien Fahrzeug vorhanden ist. Quasi Wertminderung als Auslaufmodell. ;)

PS: Willkommen im Forum!

am 23. Oktober 2006 um 13:54

Zitat:

Original geschrieben von rieper

1. Kostenpauschale max. 25 Euro

2. Wertminderung, bei so einem "geringen" Schaden völlig i.O.

Wer sagt dir das der Schaden so gering war?

Nimm dir doch nächstes mal einen Gutachter dann passiert dir das nicht:

Zitat:

Ein Autounfall ist schon ärgerlich genug. Aber oft werden Geschädigte auch noch übervorteilt, weil Versicherer und Kfz-Betriebe Hand in Hand arbeiten.

....

Hat das Auto durch den Unfall an Wert verloren, ist die Versicherung ebenfalls ersatzpflichtig. Wird der Gutachter vonseiten der Assekuranz gestellt, ist jedoch Vorsicht geboten. "Fühlt sich der Gutachter seinem Auftraggeber verpflichtet, besteht die Gefahr, dass er den Wertverlust zu niedrig ansetzt oder sogar komplett unter den Tisch fallen lässt", sagt Prox. Sein Tipp: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und bestimmen den Gutachter selber. Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung.

So wie du schreibst war nicht mal ein Gutachter von der Versicherung da, du kannst also froh sein überhaupt 100 Euro bekommen zu haben.

Mfg

G.o.

am 23. Oktober 2006 um 17:20

@gutachteronline

Sachliche Beiträge gerade hier im Forum würden dem Ansehen freier Kfz-Sachverständige wesentlich besser zu Gesicht stehen, als die ständigen "Stänkereien" gegen die Versicherungswirtschaft im allgemeinen. Sie führen mitunter zu falschen Vorstellungen und schaden eher als das sie einem Themenersteller nützen.

MarcoseinGT spricht von einem Heckschaden an einem Renault Megane Grandtour. Je nach Lackierung (uni oder metallic) kostet bereits ein neuer Stoßfänger rd. 900 Euro.

Das hier eine höhere Wertminderung als 100 Euro oder gar die erwähnten 500 Euro gerechtfertigt wäre, sehe ich hier nicht (lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen).

am 23. Oktober 2006 um 18:56

Und du glaubst im ernst er bekommt 100 Euro Wertminderung von der Versicherung für ne kaputte Stoßstange.

HA HA HA

LOL LOL LOL

Da bekäme er höchstens noch einen Abzug für Wertverbesserung.

I schwör alda.

Mfg

G.o.

Hi,

@gutachter:

1. Er hat das Geld schon...

2. Wo genau hilft dein Link im vorliegenden Fall weiter?

3. Dein letztes Posting entbehrt jeglichen weiteren Kommentars *kopfschüttel*

@MacoseinGT:

Du kannst doch dezent mit einem Hinweis auf evtl. rechtlichen Beistand noch einmal eine Etage höher anfragen (Gruppenleiter) - jedoch denke ich auch, dass es hier nix weiter zu holen gibt, wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt.

Anders säh die Sache doch nur aus, wenn du den vor dme Crash verlauft hättest per Vertrag, nun aber weniger vom KÄufer kriegn würdest.

Aber weg von der Theorie - ich seh hier ehrlich gesagt keinen wirklichen Spielraum.

Versuchen kannst du es natürlich - je nach eigenem Durchhaltevermögen :)

Grüße

Schreddi

Da die Details mangels Fakten( Gutachten) per Ferndiagnose nicht zu kären sind sollte doch man ein paar deutliche Worte zum Verfahren sagen, wie man als Geschädigter einen Schadensersatzanspruch anzugehen hat.

Wenn man allein, ohne sachkundige Hilfe Ansprüche gegen eine Eurania, Titania, Arrroganz, oder Huch AG geltend macht.

Bekommt man eben das was die Versicherung zahlen WILL.

Daher gilt, erst recht bei fiktiver, Abrechnung:

NIEMALS ohne Gutachten eines freien Sachverständigen und VerKehrsanwalt.

Zitat:

Original geschrieben von runabout

Daher gilt, erst recht bei fiktiver, Abrechnung:

NIEMALS ohne Gutachten eines freien Sachverständigen und VerKehrsanwalt.

niemals = "kopfschüttel"

ich denke, du solltest dich über die 100 Wertminderung freuen. Bei vielen anderen Vers. hättest du wahrscheinlich gar nix dafür bekommen, da mna hier von einem Bagatellschaden redet: Reparaturkosten < 10 % vom Fahrzeugneupreis. Auch wenn ich jetzt hier wahrscheinlich mit einigen anderen Meinungen überschüttet werde und es mit Sicherheit auch anderslautende Urteile gibt. Dies ist weitgehend Praxis in der Rechtsprechung und auch in der Regulierungspraxis der Vers.

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Wer sagt dir das der Schaden so gering war?

Schreibt ja 1000 Euro netto.

Was war den genau defekt ?

Zitat Chicko 2706:

" ich denke, du solltest dich über die 100 Wertminderung freuen. Bei vielen anderen Vers. hättest du wahrscheinlich gar nix dafür bekommen, da mna hier von einem Bagatellschaden redet: Reparaturkosten < 10 % vom Fahrzeugneupreis. Auch wenn ich jetzt hier wahrscheinlich mit einigen anderen Meinungen überschüttet werde und es mit Sicherheit auch anderslautende Urteile gibt. Dies ist weitgehend Praxis in der Rechtsprechung und auch in der Regulierungspraxis der Vers."

 

Ich weiß nicht, wieso hier immer eine ominöse 10%-Zifffer auftaucht.

Das bedeutet: Ein Audi A6 bekäme bei einem Seitenwandschaden über 4.000 Euro keinen Minderwert zugesprochen, ein A4 mit einem Seitenwandschaden in der selben Höhe hingegen schon.

Absurd.

 

Sobald ein Schaden bei der Veräußerung angegeben werden muß, ist auch zu entscheiden ob und in welcher Höhe sich der

fachgerecht instandgesetzte Schaden sich auf den Verkaufserlös auswirkt, und zwar im Vergleich mit einem unfallfreien Fahrzeug.

Neben den individuellen Fakten wie Wiederbeschaffungswert,

Alter, Schadenshöhe, Art der Beschädigung

ist auch die Marktgängigkeit des betroffenen Fahrzeugtypes zu berücksichtigen.

Ein richtig ermittelter Minderwert ist eine Abbildung des realen Marktgeschehens, und gehört zu den Aufgaben des Sachverständigen.

Der Minderwert ist immer individuell einzelfallabhängig und kann nicht an irgendwelchen Prozentzahlen festgemacht werden.

Dazu müssen man halt wissen was war. Eine defekt Stosstange z.b bei einen Einparkversuch ist wohl kaum eine hohe Wertminderung wenn diese getauscht wurde.

Zitat Hankofer:

".. Dazu müssen man halt wissen was war..."

Aber genau das ist doch der Punkt. Keine Berweissicherung inform eines unabhängigen Gutachtens.

Hier kann die gegnerische Versicherung machen was SIE WILL, und das ist sparen und möglichst viel von den schönen Beitragseinnahmen behalten.

Schließlich haben wir es mit meist börsennotierten Wirtschaftsunternehmen zu tun.

 

Man kann es nicht oft genug wiederholen. Bei eindeutiger Schuldfrage ist der Geschädigte Herr des Verfahrens.

Wer auf ein unabhängiges Gutachten verzichtet gibt alle Trümpfe aus der Hand.

Hallo runabout

du hast vollkommen Recht. Die "Prozente" sind völliger Mumpitz.

Einzig und allein entscheidend ist, ob und wie sich ein Unfallschaden auf den Wert ein Kraftfahrzeuges auswirkt.

Und.... bei einem Renault (der von innen nach außen fault ;-) )

Ist der logischerweise anders zu Bemessen wie bei einem Audi oder bei einem Opel. Eben fallbezogen, aber dafür gibt es eigentlich Sachverständige. Die arbeiten aber auch bei der Versicherung und sollten dieses Thema eigentlich beherrschen oder?

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