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Auffahrunfall / Fragen

Themenstarteram 3. Mai 2007 um 10:43

Hallo,

hatte im letzten Jahr einen "Auffahrunfall".

Folgende Situation:

Ich war mit einem Freund von mir unterwegs nach Stuttgart. Er fuhr vor mir, ich hinter ihm. Auf einmal bremste er ganz kurz (die Bremslichter waren vlt unter 0,5 sec an) und fuhr mit voller Wucht auf das vordere Fahrzeug ein. Sein Auto hatte durch den heftigen Aufprall einen Totalschaden.

Ich war hinterm ihm und musste natürlich auch eine Vollbremsung machen, doch der Bremsweg reichte einfach nicht mehr aus und ich stieß !ganz leicht! an sein Heck. Bei ihm war hinten nix zu sehen doch bei mir war der Lack der Stoßstange aufgeplatz (Reparaturkosten: ca. 800 €)

Jetzt möchte die Versicherung von ihm nur 30 % bezahlen, ich bin aber der Meinung das ich meinen Sicherheitsanstand eingehalten habe und ihn nur berührt habe weil er so spät gebremst hat und wie gesagt mit voller Wucht auf das vordere Fahrzeug gefahren ist.

WIr haben eine Rechtschutzversicherung und der Fall geht jetzt wahrscheinlich vors Gericht. Was meint ihr? Wer hat Recht? bzw wie ist die Schuldverteilung? Habe schon von vielen Fällen gehört wo die Versicherung alles übernommen hat.

Schon vorab, vielen Dank für eure Antworten.

Gruß, Airshark

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19 Antworten

Wenn dein Sicherheitsabstand ausreichend gewesen wäre, wärst du ihm nicht aufgefahren ... Ich würde froh sein das die Versicherung immerhin 30% übernimmt...

Themenstarteram 3. Mai 2007 um 11:21

Ich hatte genügend sicherheitsabstand, aber wenn er plötzlich steht wird ja mein Bremsweg verkürzt. Was soll ich da bitte machen? Wäre er nicht auf den Vordermann aufgefahren hätte ich noch einwandfrei bremsen können. Ich bin ihm ja wie gesagt nur leicht aufgefahren. Hätte er zumindest früher gebremst hätte ich das durch die bremsleuchten erkennen können. aber er hat nur ganz kurz auf die bremse gedrückt, kurz vor aufprall. Wie soll ich da bitte reagieren? Zudem herrscht in Stuttgart Großstadtverkehr.

@airshark:

deine argumentation hinkt leider etwas.

du hattest definitiv nicht genug sicherheitsabstand wenn du aufgefahren bist.

unabhängig davon ob sich das hindernis vor dir noch bewegt oder feststehend ist, du MUSST zum stehen kommen!

so sieht die rechtslage aus. von daher wäre ich auch ganz froh, immerhin 30% zu bekommen.

Ich habe ja hier schon viel Unsinn gelesen, aber das ist ja die Dämlichkeitskrönung. Die Rechtschutzversicherung die da eine Kostenzusage gibt möchte ich sehen!

Gruß

Manuel

Wie andere schon geschrieben haben, auch ich wäre happy, wenn mir die gegnerische Versicherung als Auffahrenden 30% Schadenersatzleistung "spendieren" würde.

Um diese Quote zu meinen Gunsten zu verbessern, würde ich wegen des Risikos, dass die gegnerische Versicherung dieses Angebot widerruft, nicht einen RA bemühen. (Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach).

Allerdings sehe ich überhaupt keine Schwierigkeit, dass der Auffahrende für die Durchsetzung seiner subjektiv zu Recht bestehenden Schadenersatzansprüche, von seinem Rechtsschutzversicherer zunächst mal eine Deckungszusage erhalten würde. Maßgeblich ist doch hier, wie ein RA die Deckungsanfrage begründet!

Re: Auffahrunfall / Fragen

 

Zitat:

Original geschrieben von Airshark

Ich bin aber der Meinung das ich meinen Sicherheitsanstand eingehalten habe und ihn nur berührt habe weil er so spät gebremst hat und wie gesagt mit voller Wucht auf das vordere Fahrzeug gefahren ist.

Dazu:

http://www.polizei.rlp.de/.../...5711f80c&conPage=1&conPageSize=50.htm

Du könntest zusätzlich noch mit 35,- € Bußgeld belegt werden, da Abstand nicht genügend.

Also lieber stillschweigen und über dich selbst ärgern...

~

am 3. Mai 2007 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Du könntest zusätzlich noch mit 35,- € Bußgeld belegt werden, da Abstand nicht genügend.

Das kann man so nicht sagen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Allerdings sehe ich überhaupt keine Schwierigkeit, dass der Auffahrende für die Durchsetzung seiner subjektiv zu Recht bestehenden Schadenersatzansprüche, von seinem Rechtsschutzversicherer zunächst mal eine Deckungszusage erhalten würde.

... zumal sie auch objektiv begründet sein könnten. ;)

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

deine argumentation hinkt leider etwas.

du hattest definitiv nicht genug sicherheitsabstand wenn du aufgefahren bist.

unabhängig davon ob sich das hindernis vor dir noch bewegt oder feststehend ist, du MUSST zum stehen kommen!

so sieht die rechtslage aus. von daher wäre ich auch ganz froh, immerhin 30% zu bekommen.

Diese Rechtslage gibt es nicht, jedenfalls nicht in D.

Wenn du auch vor einem feststehenden Hindernis anhalten können willst, wärest du gezwungen, bei z.B. 200 km/h auf der AB einen Sicherheitsabstand von mehr als 200m einzuhalten.

Gefordert werden - nach Faustregel - aber "nur" 100 m bei 200 km/h. ;)

Elk_EN,

der §4 STVO regelt den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Feststehende Hindernisse sind damit nicht gemeint.

Die Regel "Halber Tachoabstand" ist dahingehend berechnet und idR (also bei normalen Fahrbahnverhältnissen etc.) ausreichend.

Mit einem Bußgeld KANN belegt werden, der diesen Sicherheitsabstand nicht einhält (immer vorausgesetzt, dies kann bewiesen werden... ;)

35,- EUR dann, wenn Sachbeschädigung hinzukommt (ist im vorliegenden Fall so).

~

Themenstarteram 3. Mai 2007 um 17:58

Von der Polizei habe ich so einen Strafzettel mit der Gebührt von 35 € bekommen. Habe dann aber dem Landratsamt eine Begründung zugeschickt und haben die Forderung zurückgezogen.

Auf einer Webseite habe ich folgenden Auszug entdeckt:

Auffahren in sogenannter „instabiler Kolonne“ (A) bildet verkehrswidrig plötzlich ein Hindernis, wegen dessen ein in der Großstadt in Kolonne fahrender Kraftfahrzeugführer sein Fahrzeug mittels Notbremsung anhalten muss. (B) fährt auf, weil er wegen der im Großstadtverkehr zulässigerweise verkürzten Abstände auf die Notbremsung des Vordermannes nicht ausreichend reagieren kann.

Nur Frontschaden 80%

"wegen der im Großstadtverkehr zulässigerweise verkürzten Abstände" gibt es sowas?

MFG Airshark

PS: schonmal danke für eure Antworten, obwohl nicht alle sehr objektiv und aussagekräftig sind.

 

Nochwas:

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Dort heißt es auch: "wenn plötzlich gebremst wird"

Ja er hat gebremst, aber kurz vorm Aufprall!! Man bedenke mein Freund hat einen kompletten Totalschaden! Also ist er so ziemlich ungebremst in den Vordermann gerasst, btw: vordermann hatte einen Schaden von über 3000 €.

Wenn mein Vordermann 3 Meter vorm Aufprall anfängt zu bremsen ist das für mich kein starkes abbremsen sondern eher sofortiges stehen. Gibts dafür einen Gesetzestext?

am 3. Mai 2007 um 18:13

Re: Auffahrunfall / Fragen

 

Zitat:

Original geschrieben von Airshark

Hallo,

hatte im letzten Jahr einen "Auffahrunfall".

Folgende Situation:

Ich war mit einem Freund von mir unterwegs nach Stuttgart. Er fuhr vor mir, ich hinter ihm. Auf einmal bremste er ganz kurz (die Bremslichter waren vlt unter 0,5 sec an) und fuhr mit voller Wucht auf das vordere Fahrzeug ein.

 

 

Warum stand das vordere Fahrzeug in das Dein Freund rein fuhr? Sollte das Auto grundlos gebremst haben, könntest Du versuchen von der Versicherung was zu bekommen.

buba

Mit dieser (entschuldigung) Erbsenzählerei wirst du wohl keinen Erfolg haben. Obwohl ich zugegebenermaßen nicht hunderprozentig weiß, ob es da was gesetzliches zu gibt - kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen.

Fakt ist: dein Vordermann hat plötzlich gebremst, ist also vorher gefahren. Und daher nicht gestanden. Das ist gesetzlich eindeutig geregelt.

Zum Stadtverkehr: ja, es gibt Sonderregelungen; das ist aber eine rechtliche Grauzone. Die Abstandsregel wird zum Beispiel nie angewendet beim Anfahren an einer Ampel (wegen des Verkehrsflusses), im dichten Kolonnenverkehr (weil man dort eh mit plötzlichem Bremsen rechnen muß und die 1,5-Sek.-Regel deshalb nicht gilt, laut OLG Hamm) etc.

Ich bleibe dabei: die 70% sind ein gutes Angebot. Laß es nicht drauf ankommen, dass die Versicherung es nochmal anders überlegt.

Und wenn doch: bitte hier keinen Thread eröffnen à la "Versicherung will mir auf einmal keine schon zugesagte Schadensteilung mehr anbieten - was soll ich tun?" ;)

~

am 3. Mai 2007 um 19:44

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Die Regel "Halber Tachoabstand" ist dahingehend berechnet und idR (also bei normalen Fahrbahnverhältnissen etc.) ausreichend.

Mit einem Bußgeld KANN belegt werden, der diesen Sicherheitsabstand nicht einhält (immer vorausgesetzt, dies kann bewiesen werden... ;)

Jein.

Ein Bußgeld gibt´s erst ab Unterschreitung von 1/4 des Tachoabstands (also z.B. weniger als 25m bei 100km/h)

Bei Unterschreitung des 1/2-Tachoabstands gibt´s (bis 1/4) "nur" ein Verwarngeld.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

der §4 STVO regelt den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Feststehende Hindernisse sind damit nicht gemeint.

Eben.

Drum.

Der dem TE Vorausfahrende soll aber zuerst aufgefahren sein.

Je nachdem, wie stark der erste durch den Aufprall verzögert wird, verkürzt er mitunter dem nachfolgenden entscheidend den zur Verfügung stehenden Bremsweg.

Und mit einer Kollision des Vorausfahrenden, bzw. der damit für einen selbst verbundenen Bremswegverkürzung, braucht man NICHT rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von Airshark

Wenn mein Vordermann 3 Meter vorm Aufprall anfängt zu bremsen ist das für mich kein starkes abbremsen sondern eher sofortiges stehen. Gibts dafür einen Gesetzestext?

Jein.

Ein BGH Urteil:

Zitat:

Der Abstand muss also nicht die Möglichkeit einbeziehen, der Vorausfahrende könne aufprallen, also ohne vollen Bremsweg zum Stehen kommen.

 

BGH NJW 87 1075

 

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Ich bleibe dabei: die 70% sind ein gutes Angebot.

Das Angebot lag bei 30%.

@Airshark

Wo geschah der Unfall?

Innerorts?

Auf der AB?

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Jein.

Ein Bußgeld gibt´s erst ab Unterschreitung von 1/4 des Tachoabstands (also z.B. weniger als 25m bei 100km/h)

Bei Unterschreitung des 1/2-Tachoabstands gibt´s (bis 1/4) "nur" ein Verwarngeld.

Deshalb: könnte verhängt werden. Wie der Abstand war, wissen wir ja nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Der dem TE Vorausfahrende soll aber zuerst aufgefahren sein.

Je nachdem, wie stark der erste durch den Aufprall verzögert wird, verkürzt er mitunter dem nachfolgenden entscheidend den zur Verfügung stehenden Bremsweg. Und mit einer Kollision des Vorausfahrenden, bzw. der damit für einen selbst verbundenen Bremswegverkürzung, braucht man NICHT rechnen.

Okay. Da das aber nicht einfach ist zu beweisen, würde ich es nicht drauf ankommen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Das Angebot lag bei 30%.

Jajaja. 100-30 = 70% Eigenanteil, gell? :)

~

am 3. Mai 2007 um 20:44

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Wie der Abstand war, wissen wir ja nicht.

Jein.

Wenn es richtig ist, was der TE sagt, und er sich durch sein Auffahren seinen Stoßfänger verkratzt hat, DANN hätte es ihm wohl SEHR geholfen, wenn er nur 1m! mehr Bremsweg zur Verfügung gehabt hätte...

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Okay. Da das aber nicht einfach ist zu beweisen, würde ich es nicht drauf ankommen lassen.

Das kommt darauf an... :D;)

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Jajaja. 100-30 = 70% Eigenanteil, gell? :)

LOL.

Vers.: "Wir bieten Ihnen einen Eigenanteil von 70% an!

Ist das NIX?"

TE: "Kann ich nicht 100% bekommen?"

Vers.:"Klar, geht auch!"

TE: "Supi! Ich empfehle sie weiter!" ....@TE it´s just a joke

:D

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