ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Merkantile Wertminderung (fragen dazu)

Merkantile Wertminderung (fragen dazu)

Themenstarteram 4. April 2016 um 20:27

Hallo,

ich hatte einen unfallschaden, bzw haben diesen und lasse ihn grade reparieren.

Gutachter war schon da, versicherung hat eine uebernahmebestaetigung geschickt.

Alles gut, bis auf die:

Merkantile Wertminderung.

Das bedeutet mein 15 monate altes auto ist, nachdem das alles erledigt sein wird, ein unfallwagen, bzw ein reparierter unfallwagen. Das bewirkt eine wertminderung.

Der DEKRA sachbearbeiter sagt die reperatur kostet ca 3500EUR die wertminderung betruege 500EUR.

Ich bin zwar zum einen froh das der schaden reguliert wird, aber bei der wertminderung fuehle ich mich unfair behadelt. Obwohl das, nach meinen recherchen, der ueblichen summe entspricht. Man sagt im ersten jahr 20% der schadenshoehe. Im zweiten jahr 15% (das trifft auf mich zu).

Meine ueberlegung ist anderes.

Ich habe bei mobile.de mal geschaut was ein fahrzeug in dem alter, mit den km etwa kostet. Da kommt man auf gut 40.000 EUR (bis 45.000EUR).

Wenn ich mir als kaeufer vorstelle mein haendler bietet mir einen jahreswagen, oder mitarbeiterwagen an, der 15 monate alt ist und 42.000EUR kosten soll. Gleichzeitig habe er nochmal den gleichen, das ist ein reparierter unfallwagen, den koenne ich fuer 41.500 haben.

Das wuerde ich nie machen. (den unfallwagen nehmen)

Ich nehme an auch sonst niemand macht das, weshalb der haendler noch deutlich mit dem preis runter muss, bis der unfallwagen fuer kaeufer in frage kommt. Daher sehe ich meinen schaden ebend auch deutlich hoeher als 500EUR. Ich will zwar nicht direkt jetzt verkaufen, aber das kann ja nicht grundlage der bewertung sein, das ich eine laengere haltzeit anstrebe. (und wer weiss, dinge aendern sich.)

Kann dazu jemand was sagen?

Zum schaden ist vielleicht noch zu bemerken das schuerze und ruecklicht getauscht werden und gegen neue teile ersetzt werden. Wenn das alles waere wuerde ich sagen sachlich ist der jetzt wieder in ordnung, hat aber das manko "unfallwagen", welches kaeufer verunsichert, daher waeren 500EUR OK. Es ist jedoch so das der "kotfluegel", bzw das seitenteil auch getroffen wurden. Welches nicht austauschbar ist sondern gerichtet, gespachtelt und drueberlackiert wird. Daher ist das auto nach der reperatur halt eben nicht so gut wie neu, sondern hat unfallspuren. Man sieht die nicht gleich, weil ueberlackiert, aber "det von grip" wuerde es schon rausfinden. :D (man muss es beim verkauf ja auch sowieso sagen.)

w

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 6. April 2016 um 20:11:48 Uhr:

Ich denke, er (TE) zielt v.a. darauf ab, dass jedwede von Sachverständigen angewandte (Ermittlungs-)Methode - auch die MFM - zu keinem realistischen Ergebnis führt - weil die subjektive Komponente des Kaufentscheids zu wenig Beachtung findet.

Genau daher sollte der Sachverständige seinen Sachverstand walten lassen und nicht blind irgendeine ihm gerade genehme Formel anwenden.

Wie geschrieben gehen zu viele Faktoren ein die die Wertminderung beeinflussen als dass sich das in ein einfaches Rechenmodell pressen lässt. Um mal eine Größenordnung zu haben taugen die Modelle als Vergleichsgröße, viel mehr auch nicht.

Das Problem hat Dellenzähler ja nochmal schön formuliert, merkantil ist eine reine subjektive Einschätzung was ein potentieller Käufer weniger bereit ist für das Auto mit dem behobenen Unfallschaden zu zahlen.

Diese Kürzungs-Fuzzis haben immer die Methode die gerade den niedrigsten Wert gibt als "anerkannte Mehtode". Klar, anerkannte Methode den geringstmöglichen Betrag den die Versicherung zahlen muss zu ermitteln :D

85 weitere Antworten
Ähnliche Themen
85 Antworten
Themenstarteram 5. April 2016 um 10:49

Zitat:

@querys schrieb am 5. April 2016 um 08:20:55 Uhr:

Zitat:

@3L-auto-ja schrieb am 5. April 2016 um 04:23:08 Uhr:

Ich glaube ich habe das schlecht erklaert.

Mit dem preis fuer die reperatur bin ich zufrieden, oder es ist mir egal. Ich lasse mir das geld nicht auszahlen, sondern der wagen steht bei BMW und wird genau fuer das geld gemacht.

Der gutachter sagt wie teuer das wird, die versicherung bestaetigt das sie die kosten uebernimmt.

Das ist alles gut.

Nein du bist nicht zufrieden mit der Schadenhöhe!

Denn nach der Schadenhöhe richtet sich die merkantile Wertminderung!

[...]

Da ist was drann, aber nur indirekt.

Wuerde die reperatur teurer sein wuerde meine werminderung hoeher sein.

So ist das vorgehen.

Ich hingegen bin mit der reperatur voellig zufrieden, die hoehe des schadens und die zahlung an BMW ist mir mehr oder minder egal.

Mir geht es ausschliesslich um die einschaetzung der bleibenden schaeden.

1) Ohne offensichtlichen grund. Einem unfallwagen wird unterstellt das verdeckte schaeden enstanden sein koennten. Jeder macht im kopf dafuer sofort abzuege und nimmmt (hat er die wahl) lieber einen unfallfreien wagen. (was den preis drueckt, wenn man verkauft)

2) der schaden ist nach der reperatur nur teilweise behoben. Teile die gegen neuteile getauscht werden kann man als 100% betrachten. Aber blech gedengelt und gezogen, gespachtelt und drueberlackiert stellt nur optisch eine 100% loesung dar. In wirklichkeit bleibt was. Auch wenn das auto nicht unbedingt schlechter wird, besser auf keinen fall, der schaden ist fuer experten sichtbar und gibt auf jeden fall abzuege.

Mein aergerniss ist, das ich auch bei 3500EUR schaden nicht mit 500EUR ausgleich zufrieden bin, weil ich selbst einen solchen wagen als unfallwagen nicht fuer 41500 kaufen wuerden wenn ein unfallfreier wagen 42000 kostet. Das ist mein realer schaden nach der reperatur.

(respektive mir niemand den wagen so abkaufen wuerde.)

w

 

 

 

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 5. April 2016 um 05:47:23 Uhr:

 

Insofern wird immer dazu geraten einen 'freien' Gutachter zu nehmen, da dieser seinen 'Spielraum' eher dafür nutzt um die Gutachten im Sinne seiner Kunden auszustellen.

Genau wie ich immer vermutet habe.

Danke für diese Ehrlichkeit.

am 5. April 2016 um 14:43

die merktwinderung hängt nicht nur von der Schadenhöhe ab sondern auch von der schadenart.

deinen ausführung nach ist noch nicht einmal was Existenzielleskaputt (Schuerze, Ruecklicht, Seitenteil, Heckklappe, Rad). Faktisch werden die Teile ja durch Neuerteile ersetzt, so dass objektiv betrachtet noch nicht mal ein Grund für eine Wertminderung gibt.

Da ein mulmiges Gefühl beim Käufer verbleibt und da Wert nun mal ein subjektiv ist und der individuelle Wert von Interessenten in die Marktpreisbildung miteinfließt gibt es die merkantile (=kaufmännische) Wertminderung. Der Begriff sagt sogar schon aus, dass die Wertminderung nicht objektiv sondern subjektiv sein muss.

Letztlich ist auch nicht Deine Meinung oder meine Meinung von Interesse sondern die eines Gutachters. Auch wenn hier schon wieder stereotypisch die bösen Gutachter als Hilfslakaien der Versicherungsgesellschaften verteufelt werden bleibt es faktisch so, dass das gutachterlich gefällte Urteil zunächst mal zu widerlegen ist.

Das heißt

Gutachter suchen und bezahlen, der einen höheren Minderwert attestiert.

Es steht dann Gutachten gegen Gutachten.

Dann musst Du klagen und es wird vom Gericht ein Gutachter bestellt und das was der dann feststellt ist maßgeblich für den Prozessausgangs.

Ansonsten kannst Du noch mal so versuchen mit der Gesellschaft zu verhandeln, aber in der Regel wird auf das Gutachter / an den Gutachter verwiesen.

Gruß

Themenstarteram 5. April 2016 um 18:32

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 5. April 2016 um 16:43:20 Uhr:

die merktwinderung hängt nicht nur von der Schadenhöhe ab sondern auch von der schadenart.

deinen ausführung nach ist noch nicht einmal was Existenzielleskaputt (Schuerze, Ruecklicht, Seitenteil, Heckklappe, Rad). Faktisch werden die Teile ja durch Neuerteile ersetzt, so dass objektiv betrachtet noch nicht mal ein Grund für eine Wertminderung gibt.

Da ein mulmiges Gefühl beim Käufer verbleibt und da Wert nun mal ein subjektiv ist und der individuelle Wert von Interessenten in die Marktpreisbildung miteinfließt gibt es die merkantile (=kaufmännische) Wertminderung. Der Begriff sagt sogar schon aus, dass die Wertminderung nicht objektiv sondern subjektiv sein muss.

[...]

Gruß

Das verstehe ich wohl.

Ich werde wohl auch nichts weiter unternehmen, selbst mit glueck kann ich das von 500 auf 750 euro biegen und habe wochenlang, wenn nicht montelang damit zu tun. (wenn es vor gericht geht) Und koennte verlieren. Rechtsschutz hin, oder her meine arbeit zahlt mir keiner, 250EUR verdien' ich mir leichter.

Soweit das was ich sachlich mache.

Aber wenn wir schon darueber sprechen. :)

So subjektiv ist die angelegenheit nicht, der schaden die wertminderung ist real

Selbst wenn der schaden vollstaendig durch neuteile ersetzt ist, bleibt die angst da ist was uebersehen worden, oder die werkstatt bekommt das nicht so hin wie die fabrik das orginal gemacht hat.

Im einzelfall kann man sagen das ist quark, aber kann man das in jedem fall sagen? Also bleibt die angst real und damit ist meine werminderung real.

Oder anders gefragt.

Darf ich den schaden verschweigen wenn ich verkaufe?

Darf mir ein haendler den schaden verschweigen wenn er an mich verkauft?

Ist die antwort nein, welchen grund hat das?

Das alleine beweisst eine realen schaden, keinen subjektiven.

Gut mir wurde auch was zugestanden, es geht also nur um die hoehe.

Da frage ich dich.

Du hast zwei jahreswagen beim haendler, beide gleich beide so das du kaufen wuerdest.

Der eine 42.000 unfallfrei, der andere 41.500 unfallwagen, welche nimmst du?

Ich wuerde die 500EUR nachlass niemals akzeptieren, und viele andere auch nicht. Daher ist der schaden hoeher.

Wie gesagt ich rede jetzt hier nurnoch zum spass ich werde das nicht weiter verfolgen.

w

 

 

 

 

am 6. April 2016 um 5:46

Zitat:

@3L-auto-ja schrieb am 5. April 2016 um 20:32:28 Uhr:

Du hast zwei jahreswagen beim haendler, beide gleich beide so das du kaufen wuerdest.

Der eine 42.000 unfallfrei, der andere 41.500 unfallwagen, welche nimmst du?

Niemand entscheidet doch auf Basis von Unfallwagen/Unfallfrei allein. Es hängt eben davon ab welche Art von Unfall das war und wie hoch die Schadenhöhe war. Wenn man Fotos vom Unfall sieht, das offensichtlich ein sehr oberflächlicher Schaden war und das Teil durch ein Neuteil ersetzt worden ist, dann ist der Wagen kein quetschen schlechter, da freut man sich über die 500€ die man spart beim Kauf und nimmt den Reparierten.

Ansonsten sind hier ein paar weitere Richtlinien zur Ermittlung des merkantilen Minderwerts:

http://www.bvsk.de/fileadmin/download/RL-WM.pdf

Kommt m.E. auch nicht zu anderen Ergebnissen.

Die überschätzt die Sache. Das ist der klassische Schaden - wenn es ein Vollkasko-Schaden bei einem Leasingwagen gewesen wäre, oder der Wagen sonstwie an den Händler zurückgehen sollen, dann wäre hier ein Thread auf zu dem Thema warum es überhaupt einen merkantilen Minderwert gibt wo der Wagen doch vorschriftsgemäß durch den Hersteller instand gesetzt wurde und alle defekten Teile ersetzt worden sind und das Fahrzeug ja nichtmal von einem Profi unterschieden werden könnte von einem unfallfreien Fahrzeug... :rolleyes: (Habe genau diese Diskussionen im Bekanntenkreis nämlich schon mitbekommen...)

Themenstarteram 6. April 2016 um 7:35

Zitat:

@Sencer schrieb am 6. April 2016 um 07:46:41 Uhr:

[...]

Die überschätzt die Sache. Das ist der klassische Schaden - wenn es ein Vollkasko-Schaden bei einem Leasingwagen gewesen wäre, oder der Wagen sonstwie an den Händler zurückgehen sollen, dann wäre hier ein Thread auf zu dem Thema warum es überhaupt einen merkantilen Minderwert gibt wo der Wagen doch vorschriftsgemäß durch den Hersteller instand gesetzt wurde und alle defekten Teile ersetzt worden sind und das Fahrzeug ja nichtmal von einem Profi unterschieden werden könnte von einem unfallfreien Fahrzeug... :rolleyes: (Habe genau diese Diskussionen im Bekanntenkreis nämlich schon mitbekommen...)

Das hast du bestimmt recht,

es ist aber nicht so das alles beschaedigte ersetzt wird, das ist bei modernen fahrzeugen garnicht moeglich weil die kotfluegel nicht abschraubbar sind.

Mit der schuerze und dem ruecklicht hast du recht. Das blech bleibt kaputt.

Entweder man schneidet ein stueck raus und macht ein neues rein, das ist ein herber eingriff. Oder man haemmert und zieht bis es wieder passt, spachtelt und lackiert drueber.

Das wird nicht mehr so wie fabrikneu und man kann das auto von einem unfallfreien wagen unterscheiden.

Und es ist eine frage der relation.

Ist ein 10.000EUR auto runtergesetzt auf 9500 weil es einen treffer bekommen hat, oder 42.000EUR auto auf 41500.

Sei ehrlich wuerden dir die 500EUR den mangel wert sein?

Oder muss der haendler (oder ich) das auto nochmal deutlich runter setzen?

Ich glaube real (am markt) ist mein schaden wesentlich hoeher. Dabei gehe ich davon aus wie ich mich selbst beim kauf verhalten wuerde.

Wie gesagt ich diskutiere das hier nurnoch zum spass, ich mach das fass nicht auf. Weil wenn ich 2000.-€ will, dann ist das nach gericht und hin und her vielleicht bei 1000EUR und dafuer habe ich viel rennerei, oder kann auch ganz abgewiesen werden.

w

 

 

Die ganze Diskussion hinsichtlich der Höhe der Wertminderung ist doch mehr theoretisch.

Dem TE gebe ich Recht, dass die Höhe diskussionswürdig ist, aber nur dann, wenn er das Fahrzeug zeitnahe verkauft.

Sollte er das Auto erst in 5 Jahren mit mehr als 100.000 km verkaufen, würde der Unfallschaden beim Kaufpreis zumindest eine untergeordnete Rolle spielen und er hätte durch den aktuellen Unfall einen Gewinn erzielt. (Sei ihm ja auch gegönnt) :)

Themenstarteram 6. April 2016 um 8:32

Zitat:

@germania47 schrieb am 6. April 2016 um 09:49:37 Uhr:

Die ganze Diskussion hinsichtlich der Höhe der Wertminderung ist doch mehr theoretisch.

Dem TE gebe ich Recht, dass die Höhe diskussionswürdig ist, aber nur dann, wenn er das Fahrzeug zeitnahe verkauft.

Sollte er das Auto erst in 5 Jahren mit mehr als 100.000 km verkaufen, würde der Unfallschaden beim Kaufpreis zumindest eine untergeordnete Rolle spielen und er hätte durch den aktuellen Unfall einen Gewinn erzielt. (Sei ihm ja auch gegönnt) :)

Das ist richtig, wenn ich ihn "fuer immer" behalte habe ich am ende noch 500EUR :D

Aber so gehts ja nun auch nicht, oder?

Ich trinke heute deine milch und sage naechste woche waere sie eh schlecht, also zahle ich nur einen cent. :)

Naja, ich hatte schon bessere beispiele, gebe ich zu. :)

Wie gesagt ich diskutieren das nurnoch zum spass und habe mich damit abgefunden.

Wenn ich ihn mal verkaufe und mich an diesen thread noch erinnere, dann geb' bescheid. :)

w

am 6. April 2016 um 9:07

Zitat:

@3L-auto-ja schrieb am 6. April 2016 um 09:35:48 Uhr:

Und es ist eine frage der relation.

Ist ein 10.000EUR auto runtergesetzt auf 9500 weil es einen treffer bekommen hat, oder 42.000EUR auto auf 41500.

Schau in das PDF dass ich verlinkt habe. In der Regel geht es um Prozentuale Werte - eben entweder vom Reparaturwert, oder vom Wiederbeschaffungswert.

500€ von 10K sind 5% des WBW.

500€ von 42K sind 1,2% des WBW.

Logo sind das ganz andere Relationen. Im PDF liegen da 4 verschiedene Schadens-Kategorien dazwischen.

am 6. April 2016 um 11:44

Zitat:

@Sencer schrieb am 6. April 2016 um 11:07:53 Uhr:

Zitat:

@3L-auto-ja schrieb am 6. April 2016 um 09:35:48 Uhr:

Und es ist eine frage der relation.

Ist ein 10.000EUR auto runtergesetzt auf 9500 weil es einen treffer bekommen hat, oder 42.000EUR auto auf 41500.

Schau in das PDF dass ich verlinkt habe. In der Regel geht es um Prozentuale Werte - eben entweder vom Reparaturwert, oder vom Wiederbeschaffungswert.

500€ von 10K sind 5% des WBW.

500€ von 42K sind 1,2% des WBW.

Logo sind das ganz andere Relationen. Im PDF liegen da 4 verschiedene Schadens-Kategorien dazwischen.

Das Dokument habe ich doch schon auf Seite 1 verlinkt. ;)

am 6. April 2016 um 14:42

@TE

Es macht einen Unterschied, ob beim Verkauf Fotos vom Schaden und die Rechnung von BMW vorgelegt werden kann. Erhebliche Differenzen beim Verkauf entstehen zumeist dann, wenn keine Rechnung vorgelegt wird, da das Fahrzeug irgendwo auf dem Hinterhof repariert worden ist.

Auch in deiner angegebenen Preiskategorie sind eher Farbe und/oder passende Ausstattung kaufentscheidend, als ein nicht allzu schwerer Unfallschaden, der bei BMW ordnungsgemäß behoben wurde.

 

 

Sorry, aber bei 3500€ und Rechnung von BMW kann da nicht viel gehämmert, gedengelt und gespachtelt worden sein. Abgesehen davon hat rumdengeln und einfach Spachtel drüber nichts mit einer fachgerechten Reparatur zu tun.

Neben der Geschichte vom BVSK google mal nach der sog. Marktrelevanz- u. Faktorenmethode, die bezieht noch ein paar Faktoren mehr ein und ist derzeit neben dem BVSK-Modell eine der wenigen Methoden mit denen man vor Gericht als Argument einen Blumentopf gewinnen kann.

Die einfachen x% der Schadenhöhe bei Alter Y taugen nichts. Das Makel Unfallwagen ist bei einem ein Jahr alten Dacia sicherlich ein anderes als an einer gleichalten S-Klasse. Dann ist nur eine Stoßstange tauschen sicherlich was anderes als eine kleine Instandsetzung oder gar Richtarbeiten und/oder Austausch tragender Teile. Die Schadenintensität geht also noch mit ein. Ist es ein Auto das man am Markt gut weiterverkaufen kann oder eins das eher schlecht geht. Eine rosafarbene S-Klasse plus Unfallschaden hat sicherlich eine andere Wertminderung als ein silberner Golf-Sportsvan. Wie man sieht ist das nicht ganz so einfach auf x% der Schadensumme zu bringen.

Hau mal Fotos vom Schaden oder die Kalkulation mit geschwärzten persönlichen Daten raus, dann kann man mal eine genauere Einschätzung geben.

am 6. April 2016 um 18:11

Zitat:

@xAKBx schrieb am 6. April 2016 um 16:42:29 Uhr:

 

Auch in deiner angegebenen Preiskategorie sind eher Farbe und/oder passende Ausstattung kaufentscheidend, als ein nicht allzu schwerer Unfallschaden, der bei BMW ordnungsgemäß behoben wurde.

Knapp vorbei ist auch daneben ...

Darum geht´s:

Da stehen zwei fast identische Fahrzeuge zum Gebrauchtkauf aufm Hof

- ein BMW unfallfrei

- der andere BMW, ursprünglich im Besitz des TE, gleiche Farbe, gleiche passende Ausstattung, gleiche Laufleistung, mit augenscheinlich behobenem Vorschaden (gerichtete und lackierte Seitenwand plus Austausch von schraubbaren Teilen), 500,-€ preiswerter

Du wärest, natürlich, bei dem Angebot hin- und hergerissen und könntest Dich gar nicht so recht entscheiden, würdest letzten Endes aber wahrscheinlich dann doch zum preiswerteren Automobil für 41.500,-€ greifen und den 500,-€ teueren unfallfreien Wagen verschmähen, oder? :rolleyes:

Zitat:

@Moers75 schrieb am 6. April 2016 um 19:09:50 Uhr:

 

Hau mal Fotos vom Schaden oder die Kalkulation mit geschwärzten persönlichen Daten raus, dann kann man mal eine genauere Einschätzung geben.

Ich glaub´, das führt zu nix.

Ich denke, er (TE) zielt v.a. darauf ab, dass jedwede von Sachverständigen angewandte (Ermittlungs-)Methode - auch die MFM - zu keinem realistischen Ergebnis führt - weil die subjektive Komponente des Kaufentscheids zu wenig Beachtung findet.

 

@3L-auto-ja

Schön mal wieder etwas von Dir zu lesen! :)

Ich oute mich einfach mal als Fan Deines unnachahmlichen Diskussionsstils. :)

Bin gespannt, wie sich der Thread weiterentwickelt. :cool:

Zitat:

Ich glaub´, das führt zu nix.

Ich denke, er (TE) zielt v.a. darauf ab, dass jedwede von Sachverständigen angewandte (Ermittlungs-)Methode - auch die MFM - zu keinem realistischen Ergebnis führt - weil die subjektive Komponente des Kaufentscheids zu wenig Beachtung findet.

Und genau das ist der Punkt.....:cool:

Es gibt mittlerweile so um die 15 verschiedene "Berechnungsmethoden" und jeder Erfinder seiner Methode meint, er habe das Rad neu erfunden.

Und deswegen kommt bei 15 Methoden auch 15- mal etwas anderes heraus.

Wie der Name schon sagt "Merkantil" Wie sieht der gemeine Käufer das Problem Unfall beim Kauf.

das ist entscheidende und nix anderes.

Zeigt mir mal bitte einen Otto- Normalo Autokäufer, der die "MFM Methode" oder eine der anderen Methoden kennt und bei Preiserhandlungen anwendet.

Ich kenne keinen einzigen, der das machen würde.

In den Kürzungsprotokollen der Auftragsstreicher (gehören ja auch die grünen Männchen dazu, die sind sich ja für nix zu schade, wie man weiß) steht ja auch immer "anerkannte Methode"

Die Frage ist nur von wem anerkannt?

Man muss es nur oft genug wiederholen, dann glaubt man selber daran....:)

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 6. April 2016 um 20:11:48 Uhr:

Ich denke, er (TE) zielt v.a. darauf ab, dass jedwede von Sachverständigen angewandte (Ermittlungs-)Methode - auch die MFM - zu keinem realistischen Ergebnis führt - weil die subjektive Komponente des Kaufentscheids zu wenig Beachtung findet.

Genau daher sollte der Sachverständige seinen Sachverstand walten lassen und nicht blind irgendeine ihm gerade genehme Formel anwenden.

Wie geschrieben gehen zu viele Faktoren ein die die Wertminderung beeinflussen als dass sich das in ein einfaches Rechenmodell pressen lässt. Um mal eine Größenordnung zu haben taugen die Modelle als Vergleichsgröße, viel mehr auch nicht.

Das Problem hat Dellenzähler ja nochmal schön formuliert, merkantil ist eine reine subjektive Einschätzung was ein potentieller Käufer weniger bereit ist für das Auto mit dem behobenen Unfallschaden zu zahlen.

Diese Kürzungs-Fuzzis haben immer die Methode die gerade den niedrigsten Wert gibt als "anerkannte Mehtode". Klar, anerkannte Methode den geringstmöglichen Betrag den die Versicherung zahlen muss zu ermitteln :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Merkantile Wertminderung (fragen dazu)