Mein TT wurde geknallt. Fragen

Audi TT 8N

Hallo! Ich wohne an einem Gefälle und gestern abend hat sich ein Auto 100 m über meinem Haus selbstständig gemacht (scheinbar die Handbremse nicht angezogen oder den Gang nicht eingelegt) und ist mir voll auf das Auto geknallt. Der Halter wurde schnell festgestellt, die Polizei war da und die Schuld liegt bei dem anderen. Jetzt kommt meine eigentliche Frage, die ich etwas ausführlich besprechen will:

Mein Auto hat ca. einen geschätzten Restwert von 10000 Euro, doch der Schaden dürfte weitaus darüber liegen, da sich die komplette Karosserie verzogen hat. Zu dem eigentlichen Wert kommt hinzu, dass ich mein Auto extrem getunt habe. D.h. Felgen, original LSD-Flügeltüren und ein G.A.S.-Luftfahrwerk für mehrere tausend Euro um mal drei Beispiele zu nennen. Außerdem dürfte meine Lackierung mit Airbrush ca 7000 Euro gekostet haben.

So wie ich das sehe, scheint es keinen Sinn zu machen, das Auto wieder aufzubauen, sondern mir (so weh das auch tut) ein neues Auto zu kaufen. Hat einer von euch schon Erfahrungen gemacht damit? Bezahlt die Versicherung meine Tuningteile zu dem Restwert? Was könnte mich bestenfalls oder schimmstenfalls erwarten? Ein Gutachten über den eigentlichen Wert des Autos habe ich nicht erstellen lassen.

LG dreamlandnoize

Hier noch ein paar Bilder

Beste Antwort im Thema

Hallo,

in dem Fall ist es wohl ratsam, das ein von dir ausgesuchter vereidigter Gutachter den mutmaßlichen Wert des Fahrzeugs vor /nach dem Unfall ausrechnet.
Ich würde einen fachkundigen Anwalt aufsuchen zwecks Beratung, was zu tun ist.

Ich vermute mal, das die Versicherung ihr Bestes tun wird, um sich möglichst günstig aus dem Fall auszuklinken.
Meiner Meinung nach steht dir wegen der Umbauten eine Streiterei über den Restwert / Schadenshöhe ins Haus.

Grüße

Manfred

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Was ist "ortsüblich" in Zahlen - wer will das festlegen, etwa die gegnerische Versicherung ? (im Gegensatz dazu sind die Herstellerdaten ja bundesweit gleich)
Was ist wenn das Fahrzeug nie in der Werkstatt war - oder ich hab kein Serviceheft?

Gruß Peter

Hallo,

wen du den Service und Reparaturen selbst gemacht hast, dann werden gar keine Stunden vergütet.
Und Ersatzteilpreise aus ebay genommen. 😛
Dann reichts noch nicht mal für eine Reparatur in einer Bastelbude.

Grüße

Manfred

Zitat:

Original geschrieben von Oltti


Was ist "ortsüblich" in Zahlen - wer will das festlegen, etwa die gegnerische Versicherung ?

da gibts tabellen, aus denen das hervorgeht...die hat jede versicherung, jeder gutachter und jedes gericht im schrank abgeheftet!

wieviel das genau ist, hängt von automarke und der jeweiligen stadt ab...der unterschied zwischen "marken" und "freier" werkstatt kann aber ohne weiteres locker bei 30%

(und darüber)

liegen - die die freie werkstatt günstiger ist!

Zitat:

im Gegensatz dazu sind die Herstellerdaten ja bundesweit gleich

so?

dann ruf mal bei einer audi werkstatt in münchen an und frag was die die stunde nehmen...und ruf mal in einer audi werkstatt in berlin an!

du wirst dich wundern, wie "gleich" die sind!

Zitat:

Was ist wenn das Fahrzeug nie in der Werkstatt war - oder ich hab kein Serviceheft?

dann gibts

- wie ich bereits mehrfach schrieb -

nur die ortsüblichen stundensätze freier werkstätten aufs konto!

Ja Ja. Die Versicherungen wollen am liebsten gar nix mehr zahlen.
Aber fleissig die Beiträge kassieren.

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Ich bin noch skeptisch - werde mal mit menem Agenten Rücksprache halten.
Die AW's auf die versch. Tätigkeiten sind gleich (bei den Vertragshändlern) - wenn die Preise dafür sich unterscheiden, dann bestimmt nicht im soo großen Rahmen.
Was ist mit dem 1 3/4 Jahre alten Fahrzeug, dass durch LL-KD noch nicht in der Werkstatt war - bekommt der dann auch nur den Bastelbuden-Satz?

Gruß Peter

also ich hab mal vor ein paar jahren auch nen unfall gehabt.
da hab ich mir selber nen unabhängigen sachverständigen gesucht. der hat mir die reperaturkosten mit vertragswerkstattpreisen errechnet. ich hab das privat mit nem kumpel repariert, hab anschliessend wieder den sachverständigen bestellt und der hat dann alle raparaturarbeiten ganz genau begutachtet und dann ein neues gutachten erstellt wo dann drinstand das der schaden fachmänisch repariert wurde.
daraufhin musste die versicherung die kompletten reperaturkosten so wie sie im gutachten aufgeführt waren ohne Mwst. auszahlen + den sachverständigen (beide gutachten) + meinen Anwalt + eine ausfallnuzungspauschale.

Das ganze vorgehen hat mir mein anwalt so geraten. 🙂

PS: das musste natürlich die gegnerische Versicherung zahlen da ich unschuldig am unfall war...

Also mein Versicherungsmakler hat die "Magirus- Berechnungen" noch nie gehört (und seit vielen Jahren so auch noch nie abgerechnet) - und der ist Finanz-und Versicherungsfachwirt mit eigener Agentur und einigen Angestellten und eigentlich durch ständige Fortbildungen schon auf dem Laufenden.
Auch ist von keiner seiner Versicherungen, die er hauptsächlich anbietet bis dato eine Info/Memo diesbezüglich eingegangen.
ABER: Er wollte sicherheitshalber noch jemanden zu dem Thema befragen und mich zurückrufen.
Das hat sich aber mit meinem Feierabend überschnitten - ich werde also morgen erfahren, was an "ortsüblich" etc. dran ist.

Gruß Peter

Hallo Leute,
Jetzt möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben.

1.mein Beileid, das tolle Auto wo so viel mühe und Arbeit drinn steckt:-(

2.ich bin Grade in einer ähnlichen Lage.
Mein TT ist seitlich aufgeschlitzt, der andere hat nur noch keine schuld, genauso wenig wie ich da es noch zum Unfall Analytiker geht.

Wie dem auch sei,den schaden lässt man von einem unabhängigen Gutachter erstellen der den ordnungsgemäßen Wiederherstellung skosten ermittelt. (bei mir sind es 6000 Euro) allerdings sind das brutto preise. Wenn der andere jetzt die schuld bekommt und ich durch den Unfall Analytiker dieses beweisen kann zählt seine Versicherung meinem Anwalt, den Gutachter und die angesetzte Reparatur. Allerdings gibt es bei dem letzten Punkt 2 Möglichkeiten...entweder ich lasse es laut Gutachter bei Audi machen für die ca. 6000 oder ich Käse fiktiv abrechnen.
Das heißt ich bekomme den Nettobetrag der ca 6000 Euro, was sich auf ungefähr 4800 Eurobezieht. Mit den 4800 Euro könnte ich machen was ich will. Und das Auto überall reparieren lassen oder verkaufen, was weiß ich.
Bei berufen Varianten wird auch eine Wertminderung, in meinem Fall 400 Euro und eine ausfallentschaedigung bezahlt.diese beläuft sich auf 59 Euro pro Tag.
Die 59 Euro pro Tag bekomme ich aber bei der fiktiven Abrechnung nur,wenn ich nachweisen kann dass das Auto repariert wurde und für den Zeitraum X nicht für mich zu Verfügung stand.

Ich hoffe ich könnte helfen.

Die Schreibfehler tun mir Leid, aber mein Handy macht echt manchmal was es will:-D

Kleiner Nachtrag:
Hab von meinem Agenten Nachricht bekommen - er hat sich mit einem Schadensbüro/Gutachter kurzgeschlossen.
Die "Magirus-Methode" war diesem nicht unbekannt.
Er sagte dass vor allem 4 rel. große und bekannte Versicherungen diese Praktiken verfolgen - und genau diese Gesellschaften versuchen auch an den Gutachter-Honoraren zu kürzen.
Sein Rat - diese "Kürzungen" der Gutachten (im Falle der Auszahlung/Selbstreparatur) mit Rechtsanwalt anfechten!
Das Schlimme an der Sache ist nur, dass zu jenen Gesellschaften auch 2 rel. große Versicherer gehören, so dass es langfristig durchaus "Schule" bei den anderen Anbietern machen könnte.

Gruß Peter

Zitat:

Original geschrieben von Oltti


Also mein Versicherungsmakler hat die "Magirus- Berechnungen" noch nie gehört...

das urteil ging eigentlich durch die komplette fachpresse!

Zitat:

und seit vielen Jahren so auch noch nie abgerechnet

dein

(freier)

versicherungsvertreter rechnet kfz-schäden ab? 😕

regulär ist sowas eigentlich den zuständigen abteilungen der versicherung vorbehalten!

Zitat:

- und der ist Finanz-und Versicherungsfachwirt mit eigener Agentur und einigen Angestellten

das heißt nix!

Zitat:

Die "Magirus-Methode" war diesem nicht unbekannt.

sag ich doch! 😉

Zitat:

und genau diese Gesellschaften versuchen auch an den Gutachter-Honoraren zu kürzen.

das honorar des gutachters, richtet sich nach der höhe des gutachtens...setzt man nun statt der hersteller-stundensätze, die ortsüblichen an, wird das gutachten geringer - und damit sinkt natürlich auch das honorar!

Zitat:

Sein Rat - diese "Kürzungen" der Gutachten ... mit Rechtsanwalt anfechten!

das sollte man nur, wenn man eine gute rechtsschutzversicherung hat

(am besten ohne sb)

...

Original geschrieben von Oltti

Zitat:

Sein Rat - diese "Kürzungen" der Gutachten ... mit Rechtsanwalt anfechten!

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

das sollte man nur, wenn man eine gute rechtsschutzversicherung hat (am besten ohne sb)...

Oder man bespricht das mit dem Gutachter bevor der sein Gutachten macht, sollte die Versicherung nicht die volle Gutachter-Summe bezahlen, kommt der Gutachter selber für alle anfallenden Kosten für Anwalt usw auf. So war es in meinem Fall.

Sie haben sich zwar gesträubt was ging aber letztendlich hat die Huk-Coburg Versicherung alles geforderte für mich und den Gutachter bezahlt. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung 😛

@ Neonight:
Die von dir genannte gehört auch zu den "besagten" laut meinem Agenten - zusammen mit der "hoffentlich...." - und das ist halt mal eine der Größten.

@ Magirus:
Legt doch nicht jedes Woprt auf die Goldkante - natürlich bearbeitet er die Sachen - er rechnet sie nicht ab - aber er gibt das weiter (übrigens kleine Sachen bis 1000,- € werden normalerweise von ihm direkt per Verrechnungscheck erledigt!)
Meinem Agenten war das deshalb unbekannt weil seine Gesellschaften diese Methode halt nicht praktizieren - für mich ein weiterer Grund die besagten Versicherungen zu meiden.
Ob die gesetzliche Grundlage gegeben ist wäre trotzdem noch zu klären - letztendlich wird ja gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen ....

Gruß Peter

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