Mein Saab der Fehlkauf...(?)
Tja so kann es gehen,
jetzt habe ich den Saab gerademal einen knappen Monat und nur Ärger damit.
War ein Gebrauchtwagen, nur 4 Jahre alt. (EZ 03/2003)
100TKM, 1. Hand. Leasingwagen mit Scheckheft bei Saab.
Tja ich hatte den Wagen und los gings:
Tag 5: Zentralverriegelung defekt. Fahrerseite hinten. Dauer: 3 Tage
Tage 8: Elektrischer Fensterheber blockiert bei offenem Fenster (genau in der Regenphase). Dauer: 9(!) Tage, wegen Teilbestellung.
Tag 18: Abblend und Standlicht kaputt. Liess sich aber sofort beheben (Birne + Kontakt)
Tag 20: Wegfahrsperre meldet Fehler. Ich soll den Wagen neu starten und zur Werkstatt fahren. Meldung kam danach aber erstmal nicht wieder.
Tag 23: Zentralverriegelung defekt. Diesmal Fahrertür. Stand gestern dann vor verschlossener Tür bis ich endlich den besch**** Schlüssel aus der remote gekriegt hab... Öffnet per Remote nicht richtig, blockiert im offenen Schalterstand aber Tür geht dann nicht auf --> Öffnet nicht ganz.
Ausserdem knarzen zum einen die Lüfterausgänge, zum anderen die Lichtblenden.
Die Schaltung ist hakelig, ich erwische exponentiell oft den 3. statt des 1...
Was zum Geier hab ich mir da für ein Kuckucksei ins Nest geholt???
Meint Ihr die Meldung mit der Wegfahrsperre ist ernst oder kann das auch mal vorkommen (ist ja nur 1x passiert, danach nie wieder und müsste doch jetzt eigentlich bei jedem Start auftreten oder?)
Heute morgen ging dann auch mit der Tür wieder alles, gestern abend bewegte sich nix mehr. (Vielleicht die Kälte? Steht nachts inner Garage)
Bisher hat der Händler das alles auf Garantie bzw. Gewährleistung gemacht, aber der hat auch die Schnauze voll.
Jetzt hat natürlich auch die Werkstatt Weihnachtsferien und ich kriege das erst im Neuen Jahr repariert.
Meine Stimmung ist echt richtig im Arsch...
:-(
Varlis
18 Antworten
Ich erlaube mir mal eine ketzerische Frage: Kann ein Gutachter fahzeugspezifisches Wissen haben? Also wann wurde in welcher Serie ein problematisches Teil verbaut? Was sind die produktspezifischen Probleme? Ich behaupte nein.
Da geht einer mit allgemeinem Wissen eine Checkliste durch, quasi eine erweiterte Hauptuntersuchung. Was bringt mir das als Kunde?
Für den Händler auf alle Fälle eine Mögichkeit die Gewährleistung "einzudämmen". Wer sich meinen Link oben mal durchliest, der bekommt einen Eindruck. Aber bitte mit Abstand und auch zwischen den Zeilen lesen. Nicht jede hoch gemauerte Mauer ist auch so hoch wie sie erscheint.
Ein rechtliches Vorgehen lohnt sich nur mit Rechtsschutzversicherung.
Es gibt eine goldene Regel: Kaufe nie ein Auto aus der ersten Serie. Die Zeit heilt die Wunden.
Ich erlaube mir mal eine ketzerische Frage: Kann ein Gutachter fahzeugspezifisches Wissen haben? Also wann wurde in welcher Serie ein problematisches Teil verbaut? Was sind die produktspezifischen Probleme? Ich behaupte nein.
Die DEKRA besitzt eine Datenbank, worin Mängel aufgelistet werden, die bei Hauptuntersuchungen auffallen.
Diese Datenbank kann der Prüfer abfragen und dementsprechend besonders anfällige Bauteile genauer überprüfen.
Und dann kommt es auf die Erfahrung des Prüfers an. Ein alter Hase kennt sich mit den verschiedensten Marken und Modellen aus...und ein junger Prüfer muß erstmal die Erfahrung sammeln.
Und wenn der junge Prüfer lieb und nett ist, wird ihm jeder KFZ-Mechaniker die "bekannten Schwachstellen" von Fahrzeugen zeigen und auch die Möglichkeit der Überprüfung.
In dem Link von Dir geht es um VW-Busse und defekten Traggelenken.
Ich weiß nicht, wie man defekte Traggelenke am T4 testen kann. Aber ich kenne auch alte Saab900, deren Traggelenke nur getestet werden können, wenn die Feder entlastet wird. Und da werden immer wieder total ausgeschlagene Traggelenke bei den Hauptuntersuchungen übersehen, weil die Prüfer garnicht wissen, wie sie die Gelenke prüfen können.
Ein Prüfsiegel der DEKRA sollte allerdings für die Verkehrstauglichkeit und Unfallfreiheit des Fahrzeugs garantieren.
Mängel an der Elektrik lassen sich nicht immer erkennen. Und daher kann man nicht erwarten, daß ein Fahrzeug mit Prüfsiegel absolut mängelfrei ist.
Ansprechpartner ist aber immer der Verkäufer!!! Der hat die Gewährleistung zu tragen!
Und nach 4 Wochen sollte ein Händler durchaus Kulanz gewähren. Denn dann war der Defekt doch wohl schon irgendwo vorhanden.
Was haben die aufgeführten Mängel mit der Hauptuntersuchung zu tun? Die stehen garantiert in keiner Datenbank.
Der Wisch hat keinen Zweck für den Kunden, das ist ein Freischein für eine andere Partei.
Aber sind wir doch mal ehrlich: Als Händler hat man eh schlechte Karten. Den Röntgenblick gibt es nicht. Aber man ist verantwortlich für alles.
@linear cycle
Da geht es um mehr Dinge. Ölpumpendichtung (ein Baujahrproblem, bis andere Dichtungen eingesetzt wurden), defekte Heckcheibenheizung (wurde scheinbar nicht getestet). Aber die Traggelenke sind DAS Problem beim VW Bus der 4ten Generation (T4). Wer das übersieht oder nicht zu testen weiss, der hat keine Ahnung von dem Fahrzeug. Aber ein Gutachten liegt vor.
@Varlis
Der Link soll einfach nur mögliche Fehlschläge/ -strategien aufzeigen. Dir als Threaderöffner wird der Rechtsweg nicht viel bringen. Meine Meinung. Das ist die Welt der Anwälte und der Theorie Recht haben und Recht bekommen.
Ich kann von einem Dekra-Gütesiegel nur verlangen, daß das Fahrzeug in einem verkehrstauglichem Und unfallfreiem Zustand ist.
Und dieses Siegel ist kein "Freischein" für den Verkäufer!!!
Sollten trotz Siegel Mängel am Fahrzeug sein, muß der Verkäufer nachbessern oder den Kauf rückgängig machen...so ist das Gesetz der Gewährleistung in Deutschland!
Beispiel:
Fahrzeug mit 90.000km gekauft und bei 98.000km fliegt der Motor auseinander...nach 4 Monaten.
Der Kunde hat ein Recht auf Reparatur des Motorschadens, da er von einem Vorschaden des Motors beim Kauf des Fahrzeugs ausgehen kann.
Der Motorschaden muß vom Verkäufer reguliert werden. Entweder durch einen gebrauchten Motor mit gleicher Laufleistung...oder durch einen neuen Motor, wobei der Kunde sich mit einem kleinen Anteil beteiligen muß, da er eine Wertsteigerung des Fahrzeugs erhält.
Bei anderen Bauteilen muß nicht unbedingt mit einer Wertsteigerung gerechnet werden, dann geht die Reparatur zu 100% zu Lasten des Verkäufers.
DAS ist bestehendes Gesetz in Deutschland!
Und dieses Gesetz ist den Autohändlern sehrgut bekannt!
Darum gibt es doch überhaupt die Gebrauchtwagen-Garantieversicherungen, die gerne mitverkauft werden, damit der Händler sein Risiko möglichst minimal halten kann.
Aber wenn die Versicherung nur 70% des Schadens übernimmt, dann muß der Händler in den ersten 6 Monaten die restlichen 30% übernehmen.
Und da gibt es eben Käufer, die dieses nicht wissen und die 30% selber zahlen...eben den Anteil, den die Versicherung nicht zahlt.
In den ersten 6 Monaten hat ein Autokäufer in Deutschland absolute Garantie für sein Auto.
Wobei der Käufer allerdings die regulären Wartungs-Fristen einhalten muß!
Bei schlampiger Wartung verfällt jeder Anspruch!
Im vorliegendem Fall handelt es sich um einen defekten ZV-Motor. Defekt ist innerhalb 4 Wochen aufgetreten. Jeder Händler, der auf seinen Namen achtet, reguliert den Schaden ohne großen Aufhebens.
Wenn der Verkäufer allerdings den Schaden nicht kostenlos beheben möchte, muß der Schaden eingeklagt werden.
Wenn es ein Händler mit Werkstatt sein sollte, der der KFZ-Innung angehört, ist der erste Weg die Schiedsstelle der Innung!
Und ein Schiedsspruch der Innung ist für den Händler absolut bindend!...für den Kunden nicht!
Der kann anschliessend vor Gericht gehen, wenn die Innung nicht in seinem Sinn gehandelt hat.
Dies ist ein Rechtsweg, der bei den meisten Kunden nicht bekannt ist!!!
Und die Klage bei der Schiedsstelle der Kfz-Innung ist für Kunden absolut kostenfrei!