1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Kuga
  6. Kuga Mk3
  7. Mehrwertsteuer bei Bezahlung, 16 oder 19 Prozent ?

Mehrwertsteuer bei Bezahlung, 16 oder 19 Prozent ?

Ford Kuga DFK

Liebe Besteller eines neuen Kuga,
liebe wartende Gemeinde,

bekanntlich verursachen ja die Batterie-Probleme eine Auslieferung unserer PKW.
Meiner (PHEV) steht beispielsweise bereits bei Händler, jedoch bekomme ich diesen nicht vor der Problemlösung ausgehändigt.

Klar: Vertrag ist selbstverständlich unterschrieben, mein Alt-PKW (ein 2,5-Jahre alter EDGE) wurde in Zahlung genommen, das Geld parkt derzeit bei FFH, wird auf den Kaufpreis angerechnet.

Nun meine Frage: bislang habe ich noch in keinem Threat eine offizielle Stellungnahme von FORD hinsichtlich der Höhe der zu entrichtenden MWSt. gelesen. FORD zahlt immense Summen für Leihwagen, meiner kostet ca. 1.400 Euro im Monat. Wenn man überlegt, dass ich diesen bereits seit Nov. 2021 fahre, eine Auslieferung vielleicht erst im März 2021 erfolgen kann, kommt man summarisch auf einen Betrag von 7.000 Euro alleine für den Ersatzwagen !

Jetzt könnte man meinen, die Differenz von 3% sind ja nur "Peanuts", wird wohl FORD übernehmen, jedoch habe ich bislang dazu noch keine offizielle Stellungnahme gelesen. Übrigens: mein FFH hätte gerne, dass ich den Wagen bald zulasse, damit die reduzierte MWSt. noch für mich gilt. Sehe ich natürlich anders: Restzahlung Rest, wenn die Auslieferung ansteht.

Wenn ich jetzt "Kleinkariert" wäre: die Anzahlung meines EDGE geschah ja noch in diesem Jahr, müsste sich daher auch MWSt-reduziert sich auswirken. Aber das nur am Rande...

Ich möchte jetzt keinen juristischen Blog öffnen, lediglich Eure Stimmung aufnehmen und hoffen, vielleicht einen Hinweis auf eine offizielle Stellungnahme zu erhalten.

So long !

Ähnliche Themen
11 Antworten

Also ne offizielle Stellungnahme, bis auf die Entschuldigung per Video, gab es bislang nicht. Ich fahre auch seit dem 14.11. einen Leihwagen. Jedoch von Ford selbst. Bei dem Tag der Übernahme erzählte mir mein Verkäufer, dass es jetzt laut Ford schnell weiter gehen soll. Mein PHEV wurde im September produziert und steht seitdem in Valencia. Verkäufer meinte, dass es im Januar/ Februar soweit sein sollte. Zum Thema MwSt halten sich alle bedeckt. Auch vom angeblichen Servicegutschein in Höhe von 350Euro hab ich bis jetzt nichts gehört oder gelesen. Ich denke die Verkäufer sind gefühlt die Letzten die von Ford was erfahren. Die Infos hier im Forum sind wesentlich schneller.

Hallo!

Zur Klarstellung: Du hast also im November 2020 einen neuen Kuga bestellt und gleichsam dein altes Auto (Ford Edge) in Zahlung gegeben und direkt bei Ford stehen lassen.

Da du damit ohne Auto darstehen würdest, hat Ford dir einen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung gestellt, welcher Ford oder den Händler ca. 1400€ monatlich kostet. Bei Einhaltung des Auslieferungsdatums des Neuwagens werden diese damit ca. 7000€ betragen.

Die Auslieferung deines bestellten Autos soll voraussichtlich nächstes Jahr im März erfolgen - je nachdem, ob Ford die Probleme bis dahin lösen kann.

Durch die Inzahlungnahme deines Edge zum Zeitpunkt der Neuwagenbestellung fiel der Wertverlust bis zur Auslieferung des Neuwagens geringer aus, gleichsam übernimmt Ford Kosten in Höhe von 7000€ für den Mietwagen. Je nach Rückkaufpreis des Edge und Neupreis des Kuga scheint der Ford-Händler aber sehr entgegenkommend zu sein, was ich kaum glauben kann.

Zur Mehrwertsteuersenkung kannst du direkt auf der Homepage von Ford das Kleingedruckte lesen:

"[4] Ihr teilnehmender Ford Partner gewährt im Aktionszeitraum vom 01.10.2020 bis 31.12.2020 bei Kauf und Zulassung bis zum 31.12.2020 eines neuen, sofort verfügbaren, noch nicht zugelassenen Ford Fiesta (außer ST), Ford Focus (außer ST), Ford Kuga (außer PHEV) einen Nachlass auf den Bruttokaufpreis in Höhe von 13,79 % gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung der Ford-Werke GmbH. Maßgeblich ist der Tag des Abschlusses des Kaufvertrages. Keine Barauszahlung, Nachlass wird pro Kunde nur einmal gewährt. Angebot nur gültig für Privatkunden, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, nicht kombinierbar mit anderen Verkaufsfördermaßnahmen und Aktionen. "

Quelle: https://www.ford.de/.../mwst-geschenkt

Der Kuga PHEV ist von dieser Aktion ausgeschlossen, steht ja dort. Ansonsten gilt diese Aktion laut Homepage nur für Autos, die quasi auf dem Hof stehen, also sofort verfügbar sind und bis Ende des Jahres auch zugelassen werden.

Und was hat das jetzt mit der MwSt zu tun? Ich denke die Frage ist einfach, ob Käufer wie ich die 16% MwSt auch bei Auslieferung im Jahr 2021 bekommen. Mein Kaufvertrag ist auch mit 16% gerechnet worden. Fahrzeug sollte spätestens Anfang November geliefert werden. In meinem Fall bedeuten die 3%, dass ich ca 1200euro mehr zahlen müsste. Das hätte ich schon ganz gerne gewusst. Angeblich (laut Email vom FFH) soll es auch bei Lieferung im Jahr 2021 bei den 16% bleiben. Aber ob die Email rechtskräftig ist wage ich mal zu bezweifeln.

Hallo,

also ich bin jetzt auch kein Jurist. Aber ich denke jetzt erstmal, der Kauf ist doch unabhängig von der Zulassung. Und die Mehrwertsteuer die angewendet wird ist die, die zum Zeitpunkt des Kaufes gültig ist. Auch wenn das Ganze finanziert wird.

Anders beim Leasing. Da wird die Leasingrate tatsächlich angepasst. Also dieses Jahr noch Leasingrate mit 16%. Nächstes Jahr dann Leasingrate mit 19% (wobei ich persönlich ja hoffe, dass die Regierung vielleicht Ende des Jahres immer noch der Meinung ist, die Wirtschaft ankurbeln zu müssen).

Gruss, Frank

Das stimmt leider so nicht ganz Frank. Entscheidend ist wohl nicht der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung sondern der Tag der Fahrzeugauslieferung/-übernahme. Wurde mir jedenfalls so gesagt.
Also sind wir PHEV Käufer schon auf die Kulanz von Ford angewiesen. Aber die Informationspolitik lässt bei Ford sehr zu wünschen übrig. Man muss dem FFH alles aus der Nase ziehen. Von selbst kam da bis jetzt noch nichts.

Natürlich muss bei Lieferung ab 01.01. 19% MwSt gezahlt werden, da hat weder Ford noch der Händler Einfluss darauf.
Ford hat aber in einer Videobotschaft zugesichert, dass sie für Kaufverträge bis Anfang Oktober die Differenz übernehmen. Das heißt der Preis wird soweit gesenkt, dass man trotz 19% MwSt das gleiche zahlt wie mit dem reduzierten Satz.

Zitat:

@MrXY schrieb am 23. November 2020 um 12:01:34 Uhr:


Natürlich muss bei Lieferung ab 01.01. 19% MwSt gezahlt werden, da hat weder Ford noch der Händler Einfluss darauf.
Ford hat aber in einer Videobotschaft zugesichert, dass sie für Kaufverträge bis Anfang Oktober die Differenz übernehmen. Das heißt der Preis wird soweit gesenkt, dass man trotz 19% MwSt das gleiche zahlt wie mit dem reduzierten Satz.

Auch mir wurde telefonisch vom Ford Kundenzentrum mitgeteilt, dass die 3% MwSt. Differenz von Ford übernommen wird, wenn der PHEV erst in 2021 ausgeliefert wird. Meiner wurde 20.07.2020 bestellt, Fertigung und Auslieferung? Ein Leihwagen wurde vom FFH bei Ford beantragt.

wie gesagt, ich will hier keinen juristischen Threat aufmachen, ABER:

Der Kaufvertrag weist eine MWSt-Summe aus, diese auf Euro und Cent. Gebildet wird dann eine Gesamtsumme, die ich an den Händler zu zahlen habe. Wenn der Händler jetzt mehr Geld von mir sehen will (eben die 3% Mehrwertsteuer), dann greift das in die Wirksamkeit des Vertrages ein. Meiner Meinung nach müsste ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, der dann die 19% MWSt. berücksichtigt. Da dies einer beidseitigen Willensbekundung bedarf, muss ich dem Ganzen natürlich nicht zustimmen und gehe dann (ohne Auto) vom Hof.

Natürlich auch keine Alternative, ich will ja das Auto kaufen. Daher denke und hoffe ich, dass FORD vielleicht im Dezember zu diesem Thema Stellung beziehen wird. Schließlich stellen sich viele Tausend PHEV-Käufer genau diese Frage!

Nein, da liegst du falsch. Die MwSt kann der Händler nicht beeinflussen, daher ist der Netto-Preis verbindlich. Dass Ford die Differenz in diesem Fall übernimmt ist reine Kulanz.

Ford hat dazu bereits Stellung bezogen, ich weis nicht wofür du eine erneute Stellungnahme im Dezember benötigst.

Nein, ein neuer Vertrag ist grundsätzlich nicht erforderlich, da diese i.d.R. hinsichtlich der Umsatzsteuer so formuliert sind, dass die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Umsatzsteuer berechnet wird.

Gültig ist der Umsatzsteuersatz zum Zeitpunkt der Lieferung, d.h. der ÜBERGABE an den Käufer, weder (Teil-)Zahlung, noch Zulassung oder "auf dem Hof" stehen ist relevant.

Anzahlungen sind umsatzsteuerlich auch klar: darin bis Ende 2020 16%, aber relevant ist das nur für Unternehmen/Unternehmer mit Vorsteuerabzug, da bei allen anderen Bruttowerte maßgeblich sind.

Da m.E. der dadurch zwangsläufig höhere Bruttopreis für den Privat-Käufer ein Schaden ist, der klar kausal mit der Lieferverzögerung in Verbindung steht, gilt m.E. Schadenersatz, d.h. der Händler/FORD müssen ausgleichen. Wenn dies nicht freiwillig zu regeln ist, empfehle ich einen Rechtsbeistand.

Wie MrXY schrieb:
Richtig, die Übernahme der MWSt.-Differenz ist schon geklärt. Wurde von Ford bereits zugesagt. Zudem hast Du eine schriftliche Bestätigung hierzu (für Dich 16% anstelle 19% auch in 2021) sogar vom Händler.
Ich habe mir dies ebenso per E-Mail bestätigen lassen, bevor ich den Mietwagen angenommen habe.

Das weitaus größere Problem-Potential, welches ich in dem hier von Dir geschilderten Fall sehe, ist doch, dass Du dem Händler Deinen Gebrauchten übergeben hast, mit Brief, ansonsten er ihn nicht hätte verkaufen können, und das Geld bis zum Erhalt des neuen Kuga monatelang beim Händler „geparkt“ ist...
Wenn hierzu so viel Vertrauen zum Händler besteht, könnte man doch auch hinsichtlich dessen schriftlicher Bestätigung zur Übernahme der MWSt.-Differenz vertrauen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen