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Max. Geschwindigkeit

Audi A8 D2/4D
Themenstarteram 5. Februar 2011 um 22:56

Hallo :)

Ich wollt fragen was die Höchstgeschwindigkeit von einem audi a8 d2 bj 2000 diesel V8 motor ist mit 180 ps

danke:)

Beste Antwort im Thema

Wenn man diesen Threat verfolgt, dann kommt mir das Gefühl hoch, das es entweder bewußte Verar... ist, oder ein Kind uns zum Narren halten will.

Vmax z:b: kann man ganz bequem bei Onlineteilehändlern herausfinden, man kann aber auch hier fragen. Dann die Diskussionen um V6 oder V8 und um Schwankungengen bei der PS Angabe um 1PS. Sorry, aber da ROFL ich nurnoch. Das alte Hasen dann noch so geduldig wirklich dumme Fragen beantworten, von jemandem, der sich schon A8Cruiser nennt freut mich sehr. Ich schüttel über die Fragen nur mit dem Kopf.

Unterhaltsam ist´s jedoch allemal und ich sag dem TE mal DANKE dafür.

Ich warte jetzt gerade nurnoch auf Fragen, wie man beim Tuning der höheren Belastung entgegenwirken kann, wie sinnvoll das ist, wie teuer usw usw und ganz speziell, ob man das auch ganz allein machen kann.

Ich werd mal weiterlesen und mich köstlich amüsieren ;D

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41 Antworten
am 14. März 2011 um 17:46

Hallo Gerald,

das heißt also, wenn ich nachts alleine auf der Autobahn unterwegs bin, kann ich nur recht langsam fahren. Wenn es aber ein mit 250 voraus fahrendes Fahrzeug gibt (das dann einen Blindflug macht), darf ich mit 125m Abstand mit 250 hinterher fliegen? Das würde aber heißen, wenn der Vordermann verunfallt, kann es mir trotzdem passieren, daß ich in Trümmerteile reinknalle....

Gruß,

hotel-lima

Zitat:

Original geschrieben von hotel-lima

Hallo Gerald,

 

das heißt also, wenn ich nachts alleine auf der Autobahn unterwegs bin, kann ich nur recht langsam fahren. Wenn es aber ein mit 250 voraus fahrendes Fahrzeug gibt (das dann einen Blindflug macht), darf ich mit 125m Abstand mit 250 hinterher fliegen? Das würde aber heißen, wenn der Vordermann verunfallt, kann es mir trotzdem passieren, daß ich in Trümmerteile reinknalle....

 

Gruß,

hotel-lima

so ist es ;)

 

Gruß Gerald

am 14. März 2011 um 19:32

Ein Bekannter ist kürzlich mit seinem A6 mit ca. 220 nachts in einer leichten Rechtskurve in ein auf der linken Spur querstehendes und unbeleuchtetes Fahrzeug gerauscht. Er bekam eine Teilschuld, da er mit höherer Geschwindigkeit als die Richtgeschwindigkeit 130 unterwegs war.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von MP27

Ein Bekannter ist kürzlich mit seinem A6 mit ca. 220 nachts in einer leichten Rechtskurve in ein auf der linken Spur querstehendes und unbeleuchtetes Fahrzeug gerauscht. Er bekam eine Teilschuld, da er mit höherer Geschwindigkeit als die Richtgeschwindigkeit 130 unterwegs war.

 

Gruß

Nein, nicht weil er mit höherer Geschwindigkeit als Richtgeschwindigkeit unterwegs war (das darf man nämlich :p), sondern weil er gegen das Sichtfahrgebot gem. §§ 3, 18 StVO verstoßen hat. Wo war das, wenn ich mal fragen darf?

 

Gruß Gerald

am 14. März 2011 um 19:42

Zitat:

Original geschrieben von GeSchae

Zitat:

Original geschrieben von MP27

Ein Bekannter ist kürzlich mit seinem A6 mit ca. 220 nachts in einer leichten Rechtskurve in ein auf der linken Spur querstehendes und unbeleuchtetes Fahrzeug gerauscht. Er bekam eine Teilschuld, da er mit höherer Geschwindigkeit als die Richtgeschwindigkeit 130 unterwegs war.

Gruß

Nein, nicht weil er mit höherer Geschwindigkeit als Richtgeschwindigkeit unterwegs war (das darf man nämlich :p), sondern weil er gegen das Sichtfahrgebot gem. §§ 3, 18 StVO verstoßen hat. Wo war das, wenn ich mal fragen darf?

Gruß Gerald

Hmm, so hat er es mir zumindest erzählt (das mit der höheren Geschwindigkeit)...ich bin nun kein Fachmann für Verkehrsrecht, daher lasse ich mich da gerne belehren.

Kann im Raum NRW gewesen sein, nagel mich darauf aber jetzt nicht fest. :D Ich kann ihn aber gerne nochmal dazu befragen, das wird allerdings ein wenig dauern. ;)

Grüße

Max

Habe mir meinen 2007 gekauft und Ostern 2008 dann mal durchgetreten eben um mal die Werksangaben zu prüfen was vmax angeht.

Eigentlich mache ich den Test alle 1-2 Jahre wenn sich die Gelgenheit bietet und die BAB tagsüber schön frei ist. Bin dann auch allein unterwegs, da ich im Falle eines Falles nicht meine Familie auslöschen möchte. Ich kann zwar keinen wirklichen Beweggrund dafür finden, der es irgendwie rechtfertigen würde, aber ich glaube, das es auch keinen wirklichen Grund gibt, warum Autos überhaupt so schnell sein müssen. Brauchen tut man so vieles nicht, sei es ein Luxuswagen, PS Monster, pfeilschnelle Fahrzeuge jeglicher Art usw usw. Man hat sich aber eben daran gewöhnt, das man all sowas haben KANN und es gibt kein Gesetz oder irgendwelche moralischen Bedenken, die das verbieten könnten oder würden.

Zum Thema Richtgeschwindigkeit....

meine Fahrschullehrer(ich hatte 3mal das Vergnügen- damals noch 80er, dann PKW und Krad, dann LKW) sagten immer, das man die 130km/h auch bei besten Srassen- und Witterungsbedingungen nicht überschreiten sollte, das man dies nicht darf steht nirgends. Es wäre doch keine Richtgeschwindigkeit, wenn sie fest vorgibt, das man nicht schneller darf. Es wäre somit ein Gebot. Mir ist schon klar, das man eine Teilschuld bekommen kann, wenn man den empfohlenen Wert überschreitet, aber das es scheinbar derart massive Probleme verursachen kann war mir nicht bewußt.

Ich frage mich nur, ob der Staat diese "Grauzone" bewußt geschaffen hat, oder ob der Rechtsstaat die Lücke im Verkehrsstaat einfach nur schamlos ausnutzt, bzw dies wiedermal eine nette Erfindung der Versicherungen ist. Naja, das leidige Thema kenne ja fast alle, das diese Drückeberger immer versuchen von irgendwoher Kohle zu bekommen und nichts dafür leisten mögen...SCHMAROTZERVOLK XD

am 14. März 2011 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von AudiQP81

Hab ganz vergessen auch ein wenig zu protzen...

Also meiner schafft auf ebener Bahn mit genug Anlauf auch bissl über 260 laut Tacho, sind dann 243 laut TomTom. Und das beim kleinen 2.8er mit 174PS.

Leider steht er grad rum weils mir das Servoöl irgendwo am Lenkgetriebe raushaut.

Hey,

sag mal, hast Du 'nen Schalter? Ich hätte irgendwie nicht den Eindruck, dass die 260 lt. Tacho bei meinem 2.8er (193 PS, Quattro, Tiptronic) drin sind. Ich hab's aber auch noch nicht ausprobiert. Maximum bis jetzt waren 230 lt. Tacho, GPS ca. 215. Aber ganz soooo viel Luft war da nicht mehr...;)

Grüße

Max

am 14. März 2011 um 20:41

@AudiQP81, jepp...:)

4-Gangautomat habe ich und im Brief stehen schon 225 drin, ist auch ein Quattro, falls das eventuell noch was zu sagen hat bei der Übersetzung.

Du kannst dir aber gewiß sein, das meiner bei 230-240(laut Tacho) auch erstmal keucht und der Rest eigentlich eher ein Aufschaukeln als ein Beschleunigen ist.

Wenn ich meine Lenkung wieder fit hab und mal wieder freie Bahn ist werd ich´s nochmal testen. Letzten Dienstag hat mich son FORD FiestaHeini scheinbar ärgern wollen und zog völlig grundlos einfach nach links, dann mal andeutungsweise nach rechts . Bei 255 laut Tacho musste ich dann leider bremsen und die 2km bis zur Ausfahrt wo ich rausmusste reichen dann nimma um von 140 wieder auf 250 zu kommen...jedenfalls nicht beim Spar8er^^

PS: Wenns nicht verboten wäre hätte ich den auch ohne zu Bremsen rechts überholt, aber sowas muss ja nun wirklich nicht sein, ebenso wie das Verhalten des anderen Fahrers.

Hallo,

also meiner macht 303 Sachen mit einem Chip von Idiota-Tuing aus Mailand.

Ich hab dadurch auch 374,5 PS und 673 nm, gemessen auf einem Rollenprüfatand von

Schnick-Schnack-Babyracing in Kinderhausen.

Ich kann das Auto auch jeden Tag voll ausfahren, auf dem Weg in den Kindergarten.

Es ist auch ratsam bei diesen Geschwindigkeiten mit dem neuen Xenonbrennern

von Kotzram unterwegs zu sein, da die mit ihren 9700K ultra-blauweißem Licht die

andern Verkehrsteilnehmer davor warnen, wer da unterwegs ist.

Die Rückspiegel kann man auch getrost abmontieren, da von Hinten sowieso nichts mehr kommt.

Bei der Gelegenheit möchte ich noch fragen, wie hoch die Spitzengeschwindigkeit der Isetta

ist und wo es Tuningteile dafür gibt.

Micha

Grundsätzlich hat Gerald Recht. Es würde aber schon ausreichen, wenn sich jeder am §1 der StVO (Strassenverkehrsordnung) orientiert. Den müßte eigentlich jeder (auch die Kinder dieser Antworten) in der Fahrschule gelehrt bekommen haben. Leider sind zu viele Idioten unterwegs (egal ob Stadt, Landstrasse oder Autobahn), die den Unterricht in der Fahrschule nur als Mittel zum Zweck verstanden haben.

Kindern sollte man keinen A8 in die Hand geben.

Gruß Bibo

Zitat:

@19bibo68 schrieb am 20. Dezember 2018 um 17:05:20 Uhr:

Grundsätzlich hat Gerald Recht. Es würde aber schon ausreichen, wenn sich jeder am §1 der StVO (Strassenverkehrsordnung) orientiert. Den müßte eigentlich jeder (auch die Kinder dieser Antworten) in der Fahrschule gelehrt bekommen haben. Leider sind zu viele Idioten unterwegs (egal ob Stadt, Landstrasse oder Autobahn), die den Unterricht in der Fahrschule nur als Mittel zum Zweck verstanden haben.

Kindern sollte man keinen A8 in die Hand geben.

Gruß Bibo

Lieber Bibo.

Die Kinderr könnten heute, nach 7,5 Jahren, schon erwachsen sein.

Gruß

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