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Max. Geschwindigkeit

Audi A8 D2/4D
Themenstarteram 5. Februar 2011 um 22:56

Hallo :)

Ich wollt fragen was die Höchstgeschwindigkeit von einem audi a8 d2 bj 2000 diesel V8 motor ist mit 180 ps

danke:)

Beste Antwort im Thema

Wenn man diesen Threat verfolgt, dann kommt mir das Gefühl hoch, das es entweder bewußte Verar... ist, oder ein Kind uns zum Narren halten will.

Vmax z:b: kann man ganz bequem bei Onlineteilehändlern herausfinden, man kann aber auch hier fragen. Dann die Diskussionen um V6 oder V8 und um Schwankungengen bei der PS Angabe um 1PS. Sorry, aber da ROFL ich nurnoch. Das alte Hasen dann noch so geduldig wirklich dumme Fragen beantworten, von jemandem, der sich schon A8Cruiser nennt freut mich sehr. Ich schüttel über die Fragen nur mit dem Kopf.

Unterhaltsam ist´s jedoch allemal und ich sag dem TE mal DANKE dafür.

Ich warte jetzt gerade nurnoch auf Fragen, wie man beim Tuning der höheren Belastung entgegenwirken kann, wie sinnvoll das ist, wie teuer usw usw und ganz speziell, ob man das auch ganz allein machen kann.

Ich werd mal weiterlesen und mich köstlich amüsieren ;D

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Wenn man diesen Threat verfolgt, dann kommt mir das Gefühl hoch, das es entweder bewußte Verar... ist, oder ein Kind uns zum Narren halten will.

Vmax z:b: kann man ganz bequem bei Onlineteilehändlern herausfinden, man kann aber auch hier fragen. Dann die Diskussionen um V6 oder V8 und um Schwankungengen bei der PS Angabe um 1PS. Sorry, aber da ROFL ich nurnoch. Das alte Hasen dann noch so geduldig wirklich dumme Fragen beantworten, von jemandem, der sich schon A8Cruiser nennt freut mich sehr. Ich schüttel über die Fragen nur mit dem Kopf.

Unterhaltsam ist´s jedoch allemal und ich sag dem TE mal DANKE dafür.

Ich warte jetzt gerade nurnoch auf Fragen, wie man beim Tuning der höheren Belastung entgegenwirken kann, wie sinnvoll das ist, wie teuer usw usw und ganz speziell, ob man das auch ganz allein machen kann.

Ich werd mal weiterlesen und mich köstlich amüsieren ;D

Soweit ich weiss riegeln die V8 Motoren (Diesel & Benziner) doch eh bei 250 ab....

am 10. Februar 2011 um 16:39

Beim Facelift nimmt das aber auch fast jeder raus..

Meiner läuft 240 km/h nach Navi.

Und das entspricht auch den technischen Daten: http://www.audi.de/.../2002_03_a8_d2_33tdiquattro.pdf

Was die Typen bei YouTube mit dem 4.2 er, der offentlich nicht abgeregelt ist machen ist kriminell. Gem. § 18 Abs. 6 StVO ist nur dann nicht nach dem Sichtfahrgebot zu fahren, wenn man die Schlusslichter des vorausfahrenden Fahrzeugs klar und deutlich erkennen kann. Ansonsten darf man nur so schnell fahren, dass man innerhalb der Leuchtweite der Scheinwerfer zum Stehen kommt. Das ist auch kein Spass, da ich erst kürzlich einen schweren Autounfall zu bearbeiten hatte, bei dem ein Fahrer in einen unbeleuchteten Anhänger gerauscht ist, der sich vom Zugfahrzeug gelöst hatte und quer auf der Fahrbahn stand. Einer liegt immer noch im Koma.

Ich kann´s insofern nicht mehr sehen, dieses Macho-Gehabe im Blindflug.

 

Gruß Gerald

am 21. Februar 2011 um 19:06

Natürlich ist der abgeregelt, oder sie haben nicht voll draufgedrückt. Das Tempo (nach Tacho) schafft auch mein 3.7 FL.

Und was soll denn an der Fahrweise kriminell sein, im Dunkeln sieht man Rücklichter kilometerweit. Nach der Leuchtweite der Scheinwerfer dürfte man mit Abblendlicht ja kaum über 100 fahren.

Dass da immer ein gewisses Risiko besteht, bezweifelt ja keiner.

@AudiQP81, bin dabei... :D

@GeSchae... :mad: ... kommst du aus "Austria" ???

@Sonntagnachtsfahrer, (wieder mal :) ) hast 100% recht, aber ich bin mir sicher (hab's irgendwo gelessen) dass man(n) ab 180km/h (nacht's) fernlicht einschalten "muss!" (ohne rücksicht)

PS

@ TE, wenn ich meinen a8, 4,2l (299ps) in die umlaufbahn schiesse, macht der so pi mal auge 38T.km/Std. :D:D:D

sorry, an die anderen jungs hier... beim so einen posting kann man sich nur wegpissen....... mit 20-zig vmax 350. mit 30-sig vmax 260, mit 40-zig etwa 160-zig :D und genissen!

pss

rechtschreibfehlerkönntihrbehalten.

Viele Grüße

Turbonet

1: Welcher Hirni nennt sich A8CRUISER und will die Endgeschwindigkeit wissen, das ist nicht cruisen sondern rasen.

2: das hat mir ein polizist auch gesagt das mit schneller als 180km/h fernlicht ein, AAABER, sollte was passieren das der andere wo reinfährt bin ich oder du halt dann schuld, weil du ihn geblendet hast.

3: An den Cruiser nochmal, kauf dir nen a4 oder sowas den kaufst du dann rote zündkerzen und nen spoiler so groß wie ne theke, dann sparst dir schon mal den flug in dein urlaubsziel, weil er ja dann auch fliegen kann.

:confused:Max. Geschwindigkeit::confused:

rechne mal nach::D

http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Fall

da kannst du sicher trotz Abriegelung, ohne jegliche Veränderung am Steuergerät oder am Motor locker mal 300kmh-500kmh erreichen! Und das sogar mit einem A8 2,5 Diesel!

Ist deine Frage damit beantwortet?:rolleyes:

am 22. Februar 2011 um 16:51

kann hier mal einer den schwachsinnsthread schliessen ?

warum...? ist doch lustig :D (brauchst ja nicht lesen)

am 14. März 2011 um 9:14

Hab ganz vergessen auch ein wenig zu protzen...

Also meiner schafft auf ebener Bahn mit genug Anlauf auch bissl über 260 laut Tacho, sind dann 243 laut TomTom. Und das beim kleinen 2.8er mit 174PS.

Leider steht er grad rum weils mir das Servoöl irgendwo am Lenkgetriebe raushaut.

Denke mal das der TE nun überhaupt nicht mehr weiß was ein Dicker mit den einzelnen Motoren so kann...aber als Cruiser sollte es doch egal sein. Da wäre mein Rat...1l 3Zylinder vom Corsa rein, dann ist CRUISEN und Spritsparen GARNTIERT!

am 14. März 2011 um 11:20

hmm... eventuell wird aus diesem beitrag noch was :rolleyes:

@AudiQP81, na dann protze ich auch mal, aber um genau zu sein, ich habe meinen 4,2 seit 6jahren und bis jetzt zwei mal (2x!) 280 laut tacho gefahren! wir sind doch nicht allein auf der bahn...

mir reicht es aus, dass wenn ich gas gebe, auch was kommt und wie weit die nadel dann geht?! ich mir nicht sooo wichtig. (aber geil ist es mit 280 über die bahn :D (bin doch blöd :rolleyes: )

am 14. März 2011 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von GeSchae

Was die Typen bei YouTube mit dem 4.2 er, der offentlich nicht abgeregelt ist machen ist kriminell. Gem. § 18 Abs. 6 StVO ist nur dann nicht nach dem Sichtfahrgebot zu fahren, wenn man die Schlusslichter des vorausfahrenden Fahrzeugs klar und deutlich erkennen kann.

Hallo Gerald,

wie ist denn das, wenn vor mir niemand fährt, also wenn ich nachts alleine auf der Bahn bin? Da gibts ja dann keine Schlusslichter, wie schnell darf ich da fahren? Und, heißt das, daß ich vor jeder Kurve massiv abbremsen müßte, weil ich ja aufgrund der Krümmung auch mit Fernlicht evtl. nicht weit genug sehe? Angenommen ich habe nur Abblendlicht an, dann dürfte ich ja wirklich nicht besonders schnell fahren, weil der Anhalteweg ab ca. 100 km/h ja außerhalb der Leuchtweite liegt.

Prinzipiell könnte ja immer etwas auf der Fahrbahn liegen evtl. auch ein querstehendes Auto, bei dem man die Beleuchtung nicht weit genug sehen kann. Oder es könnte ein Wildtier plötzlich auf die Bahn springen. Wie ist die Rechtslage, mit was muß man rein rechtlich gesehen alles rechnen?

Ich habe mich das alles gefragt, als ich letztes Jahr zu dem Unfall bei Rottweil kam, als ein Mercedes Testfahrer mit einem Entwicklungsfahrzeug der M-Klasse voll beladen (rund 3 Tonnen) mit ca. 220 in einen querstehenden Mazda 3 reingefahren ist. Das Trümmerfeld war erheblich. Der Mazda Fahrer war gerade am aussteigen und ist vom Mercedes erfaßt worden. Der Mercedes überschlug sich, aber dem Fahrer ist erstaunlich wenig passiert.

Ich habe mich damals auch gefragt, mit was man alles rechnen muß. Daß plötzlich einer auf der linken Spur quersteht kann natürlich passieren, aber muß ich immer damit rechnen?

Weiß eigentlich jemand, wie der Fall rechtlich ausgegangen ist?

Gruß,

hotel-lima

Zitat:

Original geschrieben von hotel-lima

Ich habe mich damals auch gefragt, mit was man alles rechnen muß. Daß plötzlich einer auf der linken Spur quersteht kann natürlich passieren, aber muß ich immer damit rechnen?

Mit was man rechnen muss siehst gerade in Japan sehr deutlich...eine Verkettung von verschiedensten Unglücken die so keiner bedacht hatte und die in Ihrer Summe ein Unglück von unglaublichem Ausmaß über die Menschen bringt.

Hallo zusammen,

 

das Sichtfahrgebot gilt auf Autobahnen nicht für solche Hindernisse, die gemessen an den jeweils herrschenden Sichtbedingungen erst ungewöhnlich spät erkennbar werden. So handelt es sich beispielsweise bei einem auf der geteerten Fahrbahn liegenden Omnibusreifen um ein solches außergewöhnlich schwer zu erkennendes Hindernis, weshalb eine Haftung aus Betriebsgefahr des auf den Reifen auffahrenden Fahrzeuges hinter dem Verschulden des Führers des Fahrzeuges, welches den Reifen während der Fahrt verloren hat, vollständig zurücktritt (LG München II vom 28.11.2006, Az.: 2 S 4550/06).

Mit anderen Worten: Das Sichtfahrgebot ist auf Autobahnen nur modifiziert, d.h. wenn man die Schlusslichter des vorausfahrenden Fahrzeugs sieht, darf man darauf vertrauen, dass zwischen diesem Fahrzeug und dem eigenen kein außergewöhnlich schwer erkennbares Hinderniss liegt. Sieht man die Lichter des vorausfahrenden Fahrzeugs nicht, befindet man sich praktisch im Blindflug. Wenn dann z.B. ein verunfalltes Fahrzeug ohne Beleuchtung auf der Fahrbahn quer steht, ist man als nachfolgender Fahrer allein schuld, wenn man auffährt (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.07, Az. 1 U 258/06).

Ich hoffe das ist soweit klar geworden.

Eine nur "funzelartig beleuchtete, auf der Fahrbahn liegende" Absperrbarke ist nach Ansicht des OLG Thüringen im übrigen kein außergewöhnlich schwer erkennbares Hinternis (Urteil vom 20.03.09, 4 U 155/08). Allerdings geht aus den Gründen nicht zweifelsfrei hervor, ob es sich in dem dort entschiedenen Fall um einen Autobahnunfall gehandelt hat.

 

Gruß Gerald;)

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