Manipulation Kilometerstand
Moin
Ich besaß bis vor einigen Moanten einen Audi S8 FL Bj.00. Ich hatte den Wagen zuvor für etwa 2 Jahre selber gefahren. Der jetzige Besitzer hat nun anscheinend Probleme mit dem Getriebe und hat den Wagen zu einem Audi Betrieb gestellt. WIe mir der Besitzer nun mitteilte, wurde dort festgestellt, dass der KM-Stand manipuliert wurde.
Nun ist meine Frage, ob man eine Manipulation wirklich nachweisen kann und wenn ja, ob es auch der Zeitpunkt festgestellt werden kann.
Danke für die Antworten
Gruß
Audi Enz
20 Antworten
Hallo,
nur wenn die Rechnungen bzw. TÜV Berichte verglichen werden. Bei Audi wird auch immer wenn etwas an dem Wagen gemacht wurde ein Eintrag in die "Krankenakte" vorgenommen. Als Du den Wagen gekauft hast war der Km Stand nachvollziehbar? Wird dir jetzt vorgeworfen das Du den Km Stand manipuliert hast? Hast Du selber mal bei Autohaus nachgefragt ob die ganze Sache überhaupt stimmt?
Vielleicht will der neue Käufer dir nur Angst machen das Du den Wagen dann MIT Getriebeschaden anstandslos zurück nimmst.
plaga8
NS: Es gibt eine Tachosoftware mit der kann man feststellen ob was geändert wurde, aber nicht wieviel (glaube ich jedenfalls).
ich habe den Wagen mit 120T gekauft und mit 160T verkauft. Allerdings soll laut jetzigem Besitzer schon mal was mit 260T gemacht worden sein. Die Sache kommt mir ein wenig kurios vor, da ich dann den Wagen selber ja bereits mit mehr als der doppelten Kilometerleistung erstanden haben müsste. Dazu wäre das Auto eigentlich zu gut erhalten gewesen...
Außerdem müsste der VOrbesitzer damals auch Scheckheft usw. manipuliert habe....
Ich habe zwar Audi-Rechnungen, die meinen "angenommenen" Kilometerstand wiedergeben, trotzdem wäre theoretisch denkbar (...), dass ich den KM-Stand sofort nach Kauf geändert hätte....
Naja mal abwarten in der Sache.
Gruß
Audi-Enz
Zitat:
Original geschrieben von Audi-Enz
trotzdem wäre theoretisch denkbar (...), dass ich den KM-Stand sofort nach Kauf geändert hätte....
Hast du denn damals keinen Kaufvertrag gemacht? Da ist doch normalerweise die Laufleistung vermerkt.
Das Serviceheft zu manipulieren ist sicher auch kein großes Problem, denn Papier ist geduldig.
Wer macht sich auch schon die Mühe und prüft den auch die ganzen Stempel und Unterschrifften auf ihre Richtigkeit?😕
Wenn du jemanden kennst der eine Werkstatt betreibt oder in einer arbeitet ist es denke ich ziemlich einfach eine perfekte Fahrzeughistorie in ein Blanko-Serviceheft zu zaubern. Traurig aber wahr.
Und ehrlich gesagt vertrete ich die Meinung das selbst die besten Experten die Laufleistung nicht anhand der Äuserlichkeiten oder des Zustands ermitteln können.
Denn manche Autos die nicht gepflegt werden sehen nach 80tkm deutlich verbrauchter aus, als bei Leuten die ihren Wagen schätzen und das Auto pflegen und der Zustand nach 300tkm fast dem eines Jahreswagen entspricht.
Aber um zum Thema zurück zu kommen, wenn du an dem Auto nichts manipuliert hast würde ich mir keine Sorgen machen, da du Privatverkäufer bist liegt denke ich die Beweispflicht beim Käufer.
Wenn die Arbeiten bei 260tkm an dem Wagen gemacht wurden bevor er in deinem Besitz war, dann gib doch einfach die Kontaktdaten des Vorbesitzers an den Käufer weiter, dann sollen die sich drum streiten.
Aber vermutlich will der Käufer einfach nur seinen Schaden auf dich abwälzen, habe ich schon des öffteren erlebt.
Währe nett wenn du uns auf dem Laufenden hälst.
M.f.G
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Als Laie (!) beurteile ich die Rechtslage als eindeutig:
- Hast du den Wagen verkauft (egal ob privat oder nicht) mit garantierter KM-Leistung, bist du der gelackmeierte, wenn der Käufer beweisen kann, das der Stand nicht stimmt (z.B. Auszug aus der online-Historie bei Audi).
- Hast du den Wagen selbst gekauft mit garantierter KM-Leistung, kannst du den Schaden bei deinem Verkäufer einfordern - sofern der Kaufvertrag noch existiert und der Verkäufer noch auffindbar ist.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von enjoywizo
Als Laie (!) beurteile ich die Rechtslage als eindeutig:
- Hast du den Wagen verkauft (egal ob privat oder nicht) mit garantierter KM-Leistung, bist du der gelackmeierte, wenn der Käufer beweisen kann, das der Stand nicht stimmt (z.B. Auszug aus der online-Historie bei Audi).
- Hast du den Wagen selbst gekauft mit garantierter KM-Leistung, kannst du den Schaden bei deinem Verkäufer einfordern - sofern der Kaufvertrag noch existiert und der Verkäufer noch auffindbar ist.
Gruss
Also ich übrigents auch als Laie, sehe es etwas anders, wenn mir zum Zeitpunkt des Verkaufs keinerlei Manipulationen bekannt waren kann ich die Laufleistung auch so weitergeben wie mir bekannt, im Zweifelsfall muß der Käufer mir nachweisen das ich persönlich den Kilometerstand verändert habe oder dies in Auftrag gegeben habe.
Wenn einer der Vorbesitzer den Stand runtergedreht hat sollte ich doch nicht der "gelackmeierte" sein.
Gott sei Dank ist es in unserer Rechtsprechung noch nicht so weit das man auch noch die Sünden von solch Betrügern ausbaden muss.
Also um es mit eigenen Worten wiederzugeben: habe ich mal was davon gelesen das der Mängel vor dem Verkauf bereits vorhanden war und der Verkäufer davon wuste...
Die Manipulation war vieleicht vorhanden, aber woher soll der letzte Besitzter davon gewust haben?
In diesem Fall übersteigt es ohnehin die Gewährleistungs!!!
Wenn an der Sache was dran ist, dann ist denke ich mal der Strafbestand des Betrugs/arglistige Täuschung erfüllt!
Eigentlich geht es hier um zwei Dinge:
- Gravierender Mangel im Kaufvertrag. Wenn du den Wagen mit X KM verkaufst, und der Stand nicht stimmt, ist der Kaufvertrag ungültig, der Käufer kann den Wagen zurückgeben. Egal, ob du davon wusstest oder nicht.
- Urkundenfälschung. Der, der den Tacho hat abändern lassen, und wissentlich das Auto weiterverkauft hat, macht sich der Urkundenfälschung strafbar. Aber auch das muss nachgewiesen werden.
Hier im Forum ist doch ein Anwalt unterwegs, oder? Irgendwas mit "Gee"...
Schau doch einfach mal, wie er das beweisen will. Wenn ers beweisen kann, wird es schon so gewesen sein... das ist ja der Sinn eines "Beweises" 😉
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von enjoywizo
Eigentlich geht es hier um zwei Dinge:
- Gravierender Mangel im Kaufvertrag. Wenn du den Wagen mit X KM verkaufst, und der Stand nicht stimmt, ist der Kaufvertrag ungültig, der Käufer kann den Wagen zurückgeben. Egal, ob du davon wusstest oder nicht.
Ich weis nicht wie du es handhabts, aber der Satz "nach bestem Wissen und Gewissen" steht bei mir in jedem Kaufvertag!
Ein normaler Kaufvertag für Privatpersonen schließt
jegliche Gewährleistungaus! Somit muss auch kein Privat-Verkäufer einen Wagen aus irgentwelchen Gründen zurücknehmen!!!
Um denn Kaufvertag rückgängig zu machen müste man schon eine Klage einreichen! Und zwar wegen arglistiger Täuschung, die man aber dem letzten Verkäufer nicht nachweisen kann, da er scheinbar selber nix dafon wuste! Somit währe meiner Ansicht nach der Verkäufer im Recht!
M.f.G
Das hat nix mit Gewährleistung zu tun. Wenn du einen Kaufvertrag für einen roten Golf abschliesst, und einen gelben Toyota bekommst, ist der Vertrag schlicht nicht erfüllt. Dasselbe gilt für den vertraglich festgehaltenen Kilometerstand oder für "unfallfrei" (fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder so nennt sich das).
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von enjoywizo
Das hat nix mit Gewährleistung zu tun. Wenn du einen Kaufvertrag für einen roten Golf abschliesst, und einen gelben Toyota bekommst, ist der Vertrag schlicht nicht erfüllt. Dasselbe gilt für den vertraglich festgehaltenen Kilometerstand oder für "unfallfrei" (fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder so nennt sich das).
Gruss
Hier wurde kein roter Golf und auch kein gelber Toyota verkauft! 🙂😁
Das was su hier aufführst ist Äpfel mit Würstchen vergleichen, ich weis es sind in tatsache Birnen!
Für mich ist der Vetrag schlichtweg erfüllt, denn der Vorbesitzer wahrheitsgemäße angaben gemacht hat die in seiner Kenntnis standen!
M.f.G Mojoe
Erstmal abwarten wie sich die Story weiterentwickelt.
Strafrechtlich sehe ich keine Gefahr, wenn denn Zivilrechtlich und da würde ich abwarten.
Irgendein Anschreiben vom Käufer oder von dessen Anwalt mit Drohungen erstmal locker sehen,solltest erst richtig aktiv werden, wenn es vor Gericht gehen soll.
Nimmst ein Anwalt vom ADAC die kennen sich mit solchen Storys bestens aus und kannst wenn Mitglied bist, Dir dort eine kostenlose Rechtsberatung geben lassen.
update:
nach einigem hin und her geschreibsel hat er nun gerade verlauten lassen, dass er morgen eine Anzeige gegen mich erstatten will, wegen Manipulation der Kilometerleistung. Da er nur mich als Vorbesitzer kennt, will er auch gegen mich vorgehen...
Hallo,
ja, ist ja auch sein gutes Recht. Er weiß ja nicht, daß Du den Wagen nachweislich mit dem von Dir angenommenem KM-Stand gekauft hast. Ich denke, es ist eindeutig nachweisbar, daß Du keine Schuld hast. Du hast den Kaufvertrag und die Service-Rechnungen. Daran kann man genau sehen, daß Du nichts manipuliert hast. Zur Not können sie ja auch bei Deiner Werkstatt nachfragen.
Gruß,
hotel-lima
doch, weiß er schon. Er behauptet aber, dass ich beim Vorbesitzer die Manipulation in Auftrag gegeben haben könnte bzw. auf jeden Fall von ihr gewusst hätte.
Das ganze stört mich nun insofern, als dass die besagte Manipulierung ins Strafrecht fällt und sich daher erstmal Staatsanwaltschaft usw einschaltet. Ich bin mir zu 99% sicher dass ich meine "Unschuld" beweisen kann, dennoch hat man bei der Angelegenheit unzählige Auslangen, die man dann wieder zurückfordern muss...
Kosten für den jetzigen Besitzer entstehen vorerst nicht. Und wenn ich als Schuldiger aus der Sache hervorgehe, dann kann er auf dem Zivilwege seine Ansprüche geltend machen, er hat ja dann ausreichend Rückhalt...
*grummel* hab ja sonst nix zu tun