Mahnschreiben aus Italien - Erfahrung bei Nichtzahlung/Reaktion?

Hi,

ich habe 2021 zwei Brief von der Polizei in La Spezia, Italien erhalten, es ging um eine "Zahlungsaufforderung" wegen "Übertretung der Italienischen Straßenverkehrsordnung". Ich soll demnach zweimal im Stadtzentrum mit dem Fahrzeug die Fußgängerzone betreten haben, je Verstoß ein Brief.

Die Briefe kamen per Einschreiben etc.., ich habe die Aufforderungen immer ignoriert.

Heute kamen zwei Briefe von "Studio Legale Avv. Giulia Brizzi" (nicht per Einschreiben) betreffend "Mahnschreiben und Leistungsaufforderung" - für je Zahlungsaufforderung der Polizei ein Brief also.

Inhalt des heutigen Schreibens:
- Im 1. Abschnitt wurde der Sachverhalt kurz dargestellt mit Bußgeldsumme laut Polizei
- Im 2. Abschnitt die Forderung zur Zahlung der Gesamtsumme zzgl. "Betreibungskosten" i.H.v. 250€ innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Schreibens.
- Im letzten Abschnitt:
"Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nichtausführung der Bezahlung ohne weitere Ankündigung die von meiner Mandantin beauftragte Eintreibung des Kredits bei dem zuständigen Gericht mit zusätzlichen Kosten zu Ihren Lasten vorgenommen wird."

Mal unabhängig davon, dass die angegebenen Betreibungskosten lächerlich sind (komplett unverhältnismäßig) und der ursprüngliche Vorwurf der Polizei dem gleicht - hat jemand hierzu Erfahrung und kann mir verraten, was am Ende bei rausgekommen ist (oder eben nicht), wenn man auch auf diesen Brief nicht eingeht?

Hat die Italienische Behörde jemals wirklich die deutsche Justiz darum gebeten/beauftragt, das Geld einzutreiben (in so einem Kontext)?

Ich werde so oder so nicht darauf antworten und warte auch auf einen Termin mit meinem Anwalt (damit die Rechtsschutzvers. sich wenigstens einmal gelohnt hat), aber mich würden andere Erfahrungsberichte sehr interessieren.

75 Antworten

Zitat:

@ysam13 schrieb am 19. Mai 2023 um 22:09:33 Uhr:


In einer Fußgängerzone bin ich - soweit mein Fassungsvermögen es zulässt um dies zu behaupten - nie gefahren.

Beweisbilder existieren nur im Gedächtnis eines vermeintlichen Polizisten, der das gesehen haben soll. Sonst nicht.

Um darauf zurückzukommen, in den Briefen steht doch bestimmt der Ort der Übertretung (Straße, evtl. Hausnr.). Anschließend kann man sich die Stelle mit Google-Streetview anschauen und auch mit der Lage der ZTL abgleichen. Die ZTL enthält nämlich auch viele normale Straßen, da kann man im Straßengewirr einer fremden Stadt auch mal leicht ein Schild übersehen.

https://...ssibilitacentristorici.it/.../mappa

@RalfausBonn
Letzte Warnung für dich: für deine politischen Beiträge ist MT der falsche Ort.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 22. Mai 2023 um 04:18:15 Uhr:


Nimm einmal das krasse Beispiel dass in einem Land eine Frau nicht ohne Schulterbedeckung auf die Straße treten darf.
Daran muss sich eine Frau aus Deutschland auch halten.

Schönes Beispiel. Es geht in diesem Thread nicht darum, wie man sich in einem Land verhält, sondern darum, ob auch in Deutschland die Strafe umgesetzt werden kann oder das Bußgeld bezahlt werden muss. Im Falle von der Schulterbedeckung werden die Strafe bzw. die Konsequenzen nachträglich hier in Deutschland nicht durchsetzbar sein und es wird auch kein vernünftiger Mensch dies moralisch fordern. Im Fall vom falschen Parken ist das halt fraglich, ob die Buße bezahlt werden und nach den Erfahrungen anderer Forenmitglieder hat der TE gefragt. Alles andere ist OT und die moralische Hinweis oder das Drängen, zu den Verfehlungen zu stehen, kratzt an einen Verstoß der Forenregeln.

Zitat:

[…]
Für das Unterforum Verkehr & Sicherheit gelten daher ab sofort die folgenden Spielregeln:

  • […]
  • Wenn ein User eine konkrete Frage zu einem Bußgeld, Punkten oder Fahrverboten hat, ist „Tja, wärste mal lieber langsam gefahren“ genauso wenig zielführend wie bloßes „Sei ein Mann und steh dazu!“.
  • […]

Inzwischen ist es in diesem Forenbereich kaum mehr möglich, zu fragen, wie man sich im Falle eines Bußgeldes verhalten soll, ohne dass es in die moralische Richtung geht, dass Bußgeld aus moralischen Gründen zu zahlen, wenn man tatsächlich falsch verhalten hat. Das soll aber hier kein Thema sein, wie eindeutig die Forenregeln aussagen.

Hier ist aber noch nicht einmal klar, ob der TE falsch geparkt hat.

So, jetzt noch ein Hinweis zu dem Eintreiben des Bußgeldes in Deutschland. Laut meinen Wissen geht das nur dann, wenn es nicht gegen die deutsche Gesetzgebung verstößt. Das heißt zum Beispiel, gilt in einem Land die Halterhaftung und ist der Fahrer nicht bekannt, kann das Bußgeld in Deutschland nicht eingetrieben werden, weil wir hier die Fahrerhaftung haben. Ob das auch bei Parkverstößen so aussieht, weiß ich nicht.

Bevor die Diskussion losgeht, dass hier in Deutschland für Parkverstöße auch die Halterhaftung gilt, so der Hinweis, dass dies nicht korrekt ist, denn auch für Parkverstöße gilt die Fahrerhaftung. Das Bußgeld muss nur der Fahrer bezahlen. Kann dieser nicht ermittelt werden, muss das Verfahren eingestellt werden. Der Halter muss es also nicht zahlen. Der Halter muss nur die angefallenen Verwaltungskosten begleichen.

Gruß

Uwe

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Neinnein,
es gibt dazu, darauf habe ich weiter oben bereits hingewiesen, ein EuGH-Urteil. Wonach Deutschland vollstrecken müsste. Weil man auch in Italien die Möglichkeit hat, sich zu exkulpieren.
Deutschland weigert sich aber. Aus grundsätzlichen, eben rechtsstaatlichen Erwägungen. Da die Details hier aber zu weit führen, der nochmalige Hinweis, mal eine Suchmaschine zu bemühen.
Da findet man dann konkrete Handlungsanweisungen.
Ich muss mich übrigens korrigieren: Verjährung in fünf, nicht in drei Jahren.

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"Ordre public" ist das, wogegen eine Beitreibung / Durchsetzung hier im Inland verstoßen müsste, damit sie nicht erfolgen darf. Der ordre public ist aber ein eher abstrakter und sehr theoretischer Wert, der deshalb immer wieder mal andere Auslegungen erfährt.
Tatsächlich ist es so, dass es mit manchen Ländern eben einfach funktioniert, dann wird es gemacht (D ist für die allermeisten europäischen Länder ein "einfaches Land" in dieser Hinsicht), mit anderen ist es den Aufwand nicht wert, dann wird es nicht gemacht.

Ich verstehe die ganze Aufregung hier nicht. Da wird ein Verstoß behauptet und geahndet, weil eben erst mal nicht reagiert wurde. Ob mit Recht oder Unrecht, das kann nur der TE selbst beantworten.
Aber einfach mal nicht reagieren oder nicht zahlen, weil es irgend eine bauernschlaue Idee oder so ein komisches Gefühl dabei geben könnte, obwohl man weiss, dass der Tatvorwurf berechtigt ist, das ist Unfug.
Und, ja: Manche ausländische Bussen werden über zivilrechtliche Maßnahmen beigetrieben, nicht über die Straf- oder Verwaltungsvollstreckung.

Zitat:

@RalfausBonn schrieb am 22. Mai 2023 um 11:18:11 Uhr:


es gibt dazu, darauf habe ich weiter oben bereits hingewiesen, ein EuGH-Urteil.

Äh, nicht du hast darauf hingewiesen, sondern ich habe das gemacht. Dieses Urteil bezieht sich aber auf das EU-Vollstreckungsabkommen, das in Deutschland durch das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in nationales Recht umgesetzt wurde. Das ist das "amtliche" und behördliche Verfahren.

Hier geht es aber derzeit um die Zahlungsaufforderung einer italienischen Anwaltskanzlei. Dafür gibt es keine Amtshilfe in Deutschland, d.h. die Aufforderung ist formell uninteressant und kann ignoriert werden. Interessant würde es dann wieder im nächsten Schritt, der das europäische Mahnverfahren wäre.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 22. Mai 2023 um 11:03:46 Uhr:


Bevor die Diskussion losgeht, dass hier in Deutschland für Parkverstöße auch die Halterhaftung gilt, so der Hinweis, dass dies nicht korrekt ist, denn auch für Parkverstöße gilt die Fahrerhaftung. Das Bußgeld muss nur der Fahrer bezahlen. Kann dieser nicht ermittelt werden, muss das Verfahren eingestellt werden. Der Halter muss es also nicht zahlen. Der Halter muss nur die angefallenen Verwaltungskosten begleichen.

Also kann Italien die Verwaltungskosten eintreiben?

Zitat:

@ysam13 schrieb am 19. Mai 2023 um 17:44:39 Uhr:


Ich werde so oder so nicht darauf antworten und warte auch auf einen Termin mit meinem Anwalt (damit die Rechtsschutzvers. sich wenigstens einmal gelohnt hat), aber mich würden andere Erfahrungsberichte sehr interessieren.

Rechtschutzversicherungen mögen es nicht, wenn Briefe ignoriert werden, und man einen Rechtsstreit provoziert. Da kommt schnell die Kündigung seitens der Versicherung.

Hat der TE sich eigentlich schon mal geäussert, ob es zeitlich/örtlich stimmen könnte?
Übrigens sollte man Italien, bei Nichtzahlung, dann wirklich mindestens 5 Jahre meiden.
Nicht nur mit dem Auto, sondern generell, besonders auch Flughäfen (Passkontrolle immer)!

Zitat:

@manvo schrieb am 22. Mai 2023 um 20:19:07 Uhr:


Hat der TE sich eigentlich schon mal geäussert, ob es zeitlich/örtlich stimmen könnte?
Übrigens sollte man Italien, bei Nichtzahlung, dann wirklich mindestens 5 Jahre meiden.
Nicht nur mit dem Auto, sondern generell, besonders auch Flughäfen (Passkontrolle immer)!

5 Jahre sind richtig und nicht vergessen die Mahnschreiben dabei zu berücksichtigen.

Bezahl die Strafe und alles ist gut. Du wirst Dein Vergehen schon kennen. So habe ich bisher meine Tempovergehen in Österreich beglichen.

Ja gute Nerven sollte man haben.
Die ziehen manchmal alle Register, auch Schufaeintrag ist manchmal möglich.
Schreiben ignorieren, ist ein schlechter Rat!
Man sollte dann auch dagegen vorgehen, wenn der Vorwurf wirklich nicht gerechtfertigt ist.

Zitat:

Nicht nur mit dem Auto, sondern generell, besonders auch Flughäfen (Passkontrolle immer)!

Kann ich so nicht bestätigen, fliege seit Jahren mehrfach im Jahr von D nach IT zu verschiedenen Flughäfen. Kann mich nicht erinnern irgendwo mal kontrolliert worden zu sein. Außer vielleicht als Corona am wüten war…
Hinzu kommen noch einige Grenzübertritte pro Jahr mit PKW, auch dort bin ich schon ewig nicht mehr kontrolliert worden.
Wo jedoch jedesmal der Pass/Perso kopiert wird ist beim Check In im Hotel.

Logo.
Passkontrollen innerhalb der EU sind ja auch gar nicht zulässig.

Ist nicht korrekt,gilt nur für Staaten die das
Schengenabkommen unterschrieben haben.
In anderen Ländern der EU z.B. Bulgarien oder Rumänien wird kontrolliert.

Heute den Termin mit meinem Anwalt gehabt, um das ganze mal aufzulösen:

„Da mir ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeworfen wird, kann ausschließlich die BfJ das Geld eintreiben. Hier würde man jedoch vorher prüfen, ob der Vorwurf rechtens ist. Das ganze ist aber in der Vergangenheit bisher nie passiert, da Deutschland das Geld einbehalten würde. Wäre das in den Niederlanden passiert, könnte eher mit einem Schreiben aus Bonn gerechnet werden, bei Italien oder auch Frankreich eher nicht. Selbst wenn Briefe von einem deutschen Rechtsanwalt oder Inkasso mich erreichen sollten, sind alle getrost zu ignorieren.“

Also nochmal die Bestätigung zu dem, was einige hier bereits gesagt haben.

Und um es ganz deutlich nochmal mit den Worten einiger anderer User hier zu sagen: „Gott sei Dank“ 😉

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