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Erfahrungen mit Rechtsstreit bei Gebrauchtwagenkauf !?!

Themenstarteram 19. November 2010 um 18:35

Hallo liebe Motor Talk Community!

Da ich hier neu bin, weiss ich leider nicht ob mein Thema hier wirklich richtig ist? Allerdings bin ich recht "verzweifelt" daher poste ich einfach mal los, da ich mit der SuFu leider nicht weiter gekommen bin.

Also, vor gut 6 Wochen habe wir uns einen gebrauchten Passat 3bg BJ. 97 zugelegt. Der Kaufpreis betrug 2100€. Gekauft haben wir den Wagen bei einem ortsansäßigen Händler.

Bereits nach wenigen Tagen ist uns ein starker Kühlwasserverbrauch aufgefalllen. Der erste Gedanke war sofort die Kopfdichtung. Durch das Scheckheft haben wir uns dann bei der Fachwerkstatt gemeldet wo der Wagen immer in Wartung war (letzter Vorbesitzer hatte das Fahrzeug 10 Jahre). Die Werkstatt teilte uns mit, das im Februar 2010 die Kopfdichtung getauscht wurde inkl. Planen. 2 Monaten später erschien der Vorbesitzer erneut in der Werkstatt, der Wasserverlust war nicht behoben, woraufhin der Wasserstutzen getauscht wurde. Ca. 4 Monate später trennte sich der Vorbesitzer von dem Fahrzeug und es landete bei unserem Händler.

Wir haben nun 3 Werstätten aufgesucht um der Sache auf den Grund zu gehen. In der letzten wurde dann eine Druckprüfung vorgenommen, mit dem Ergebniss, Kopfdichtung oder aber Haarriss im Zylinderkopf. Für uns als Geringverdiener bedeutet dies ein totales Desaster!!!

Nun zu meinen Fragen:

1. Ist es möglich genau fest zu stellen welcher Schaden nun vor liegt? Kopfdichtung oder Haarriss?

2. Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall und kann uns von einem Rechtstsreit an oder abraten?

3. Wie lange kann so ein Rechtstreit dauern und welche Kosten erwarten uns?

4. Würdet ihr euch so einem Schaden unterjubeln lassen oder mit allen Mitteln dagegen angehen?

Hinzu zu fügen wäre noch, das es sich bei dem Händler um einen sehr kleinen Händler handelt, von einem Mitbürger mit Migrantionshintergrund. Über die Rechtslage zum Gebrauchtwagenkauf und der Gewährleistungfristen haben wir uns schon Informiert. Wir verfügen über keine Rechtschutzversicherung und sind derzeit völlig ratlos.

Es grüßt freundlichst,

Der Kalle!

Beste Antwort im Thema

Ein gewerblicher Autohändler der kaum deutsch spricht? Was es nicht alles so gibt, wenn es gerade so schön in den Kram passt.

Du willst was von mir? Sorry nix verstehn. 

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Zitat:

Original geschrieben von Kalle von Kiez

Wir haben nun 3 Werstätten aufgesucht um der Sache auf den Grund zu gehen.

Warum habt ihr dem Händler, von dem ihr den Wagen gekauft habt, nicht die Möglichkeit eingeräumt, das Problem im Rahmen seiner Sachmängelhaftung zu beheben?

Themenstarteram 19. November 2010 um 19:07

Hallo Drahkke,

genau das habe ich bereits getan. Der Händler ist natürlich bereits informiert. Es handelt sich aber leider um einen reinen "durchreicher". Günstig aufkaufen, Gewinn draufschlagen und fertig. Eine eigene Werkstatt hat er nicht.

Er hat angeboten eine günstige ihm bekannte Werkstatt zu suchen, wobei für uns allerdings Kosten entstehen sollen. Und da bereits einmal in diesem Jahr die Kopfdichtung getauscht wurde, befürchte ich den schlimmeren Schaden des Haarisses. Deswegen ja auch unter anderem meine Frage ob man sowas genau diagnostizieren kann?

Zitat:

Original geschrieben von Kalle von Kiez

Er hat angeboten eine günstige ihm bekannte Werkstatt zu suchen, wobei für uns allerdings Kosten entstehen sollen.

Wenn er keine eigene Werkstatt betreibt, dann hat er die Verpflichtung, die Schäden auf seine Kosten in einer Werkstatt seiner Wahl beheben zu lassen.

Hast du den Händler bei dem Gespräch auf seine Pflichten hingewiesen?

Themenstarteram 19. November 2010 um 19:30

Das Gespräch fand heute statt. Ich habe ihm alle Informationen gegeben, die ich auch hier beschrieben habe. Allerdings, bin ich dabei vieleicht etwas zu freundlich geblieben. Das Wort "Pflicht" habe ich nicht benutzt. Ich merke jedoch grad das andere ihr anliegen wohl mit deutlich mehr Nachdruck rüber bringen würden als ich. Zu dem Verlauf des Gesprächs kann ich noch sagen, das ich den Eindruck hatte, der Händler würde nicht alles wirklich verstehen. Jedenfall hat er darauf hingewiesen, das er erst 3 jahre in Deutschland lebt und leider nicht so perfekt unsere Sprache spricht. Tja, das wird wohl noch kompliziert werden.

Ich habe ihm 3 Lösungsangebote gemacht.

1. Schaden kostenfrei beheben. (darauf sein Angebot mit seiner Werkstatt und Kostenanteil für uns)

2. Fahrzeug zurück nehmen und wir suchen uns ein anderes aus. (vorerst abgelehnt)

3. Fahrzeug zurück und Geld zurück. (vorerst abgelehnt)

Zitat:

Original geschrieben von Kalle von Kiez

Zu dem Verlauf des Gesprächs kann ich noch sagen, das ich den Eindruck hatte, der Händler würde nicht alles wirklich verstehen. Jedenfall hat er darauf hingewiesen, das er erst 3 jahre in Deutschland lebt und leider nicht so perfekt unsere Sprache spricht.

Wenn du im Bekanntenkreis jemanden hast, der die Muttersprache des Händlers spricht, solltest du ihn fragen, ob er bei einem weiteren Gespräch dolmetschen könnte.

Ein gewerblicher Autohändler der kaum deutsch spricht? Was es nicht alles so gibt, wenn es gerade so schön in den Kram passt.

Du willst was von mir? Sorry nix verstehn. 

Die Sprachbarriere sollte kein Hindernis darstellen, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche geht.

Hallole zusammen

Leider habe ich schon Häuffiger die Erfahrung gemacht

das Händler ob nun Durchreicher oder nicht in dem Moment

gerade wenn sie in der Pflicht sind sehr schlecht verstehen .

Man sollte diesem Händler klar und Deutlich zu verstehen

geben das man es es nicht Hinnehmen wird diesen Schaden

oder Teile davon selber zu tragen.

Gerade Kleine Händler sind auf gute Empehlungen angewiesen.

Wenn er also bei Euch im Ort noch einen Wagen verkaufen will

so sollte er seinen Pflichten nachkommen oder die Mundpropaganda

könte ihm Schaden.

Das sollte man diesem Herren egal welcher Herkunft er ist

unter vier Augen mitteilen. Ihr werdet Überrascht sein wie

gut er Euch dann plötzlich verstehen wird.

Unkenntniss schützt nicht vor Strafe sagt unser Gesetz.

Leider verstecken sich dann viele unter dem Deckmäntelchen

der subjektiven Ausländerfeindlichkeit die aber nachweislich

nicht vorliegt da Ihr ja eien Wagen bei Ihm gekauft habt.

Wenn er so Dumm ist bei den Geltenden Gesetzen ein

solches Fahrzeug weiterzuverkaufen zumal die Recherche

bei der Werkstatt ja die Vorgeschichte bestätigt wie ich

Euch verstanden habe weis er sehr genau das er ins Klo

gegriffen hat und will dieses mit allen rethorischen Mitteln

minnimieren.

Im Vorfeld :

Du solltest die Werkstatt bitten diese Daten zu dokumentieren

und dir auszuhändigen, alte Rechnungen und Diagnosen wo das

ganze festgehalten ist. Eine schriftlliche Aussage des Vorbesitzers

ist hier auch Hilfreich.

Also Munition sammeln und wenn das alles vorliegt nochmal das

Gespräch in Beisein eines Anwaltes suchen. die Fakten auf dem

Tisch legen und sehen was rauskommt.

Der Verlierer bezahlt letztlich alles und das ist Deutlich mehr als

ein Zylinderkopf. Das sollte man dem Kameraden mal erklären.

 

Setze Ihm dem Händler die Pistole auf die Brust und drohe

mit Anwalt und Gericht. Er weis ja nicht das Ihr euch das nicht

leisten könnt.

Was Du aber kannst ist dem Händler das Leben schwerzumachen

und das sogar Kostenneutral.

Man kann auch damit drohen wenndie Daten der Werkstatt und

die Aussage des Vorbesitzers vorliegen.

Diese andere Möglichkeit ist die Anzeige wegen vorsätzlichen

Betruges was in meinen Augen hier Vorliegt.

Allerdings ändert das das Zivilrecht nicht .

Um Euer Geld oder eine Lösung müßt ihr trozdem seperat Streiten

denn das fällt unter das Zivilrecht.

Wenn es eine Schiedstelle gibt köntest Du die auchmal anrufen.

Die sitzen in der zuständigen Handwerkskammer und dort nachfragen.

betrifft die nicht konkred aber wenn schon andere Fälle bekannt sind

mischen diese sich auch mal ein.

Das ganze setzt allerding eine entspechende Vertragsgestalltug voraus

und das Ihr Überhaupt einen Vertrag Habt.

Jol.

 

am 19. November 2010 um 21:34

Ich schließe mich meinem Vorredner an. Mal wieder ein Beispiel für die moralischen Grundsätze unserer südländischen "Freunde" und daß Sarrazin wohl nicht so unrecht hat.

Fakt ist und da gebe ich dir Brief und Siegel für, weil wir den Fall selbst hatten, daß der Schaden vom Händler zu ersetzen ist. Eine Zylinderkopfdichtung ist kein Verschleißteil und auch kein typisches Symptom bei einem 13 jahre alten Fahrzeug und sowieso nicht, da diese erst gewechselt wurde. Offensichtlich liegt hier eher noch Betrug vor, was man anhand des Scheckheftes und des nicht behobenen Fehlers ja leicht nachweisen kann. Das einzige was funktionieren wird, ist Druck ausüben und mit dem Anwalt zu drohen. Ganz wichtig: eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Laß dich auf keine Kompromisse ein, behalte immer im Hinterkopf, daß du es höchstwahrscheinlich mit einem Betrüger zu tun hast. Sei skeptisch.

In unserem Fall mußte übrigens der Händler die vollen Kosten übernehmen.

Ansonsten bleibt nur der Gang zum Anwalt, denn die 2000-3000€ werdet ihr für einen Zylinderkopftausch nicht stämmen können.

Moin,

Setz dich in diesem Fall umgehend mit einem Anwalt zusammen - lass dich beraten und stelle in diesem Fall schriftlich eine Frist zur Nacherfüllung des Vertrages.

Aufgrund der geschilderten Vorgeschichte ist es plausibel - das der Schaden bei Kauf bereits vorlag.

Warum rate ich hier zu einem Anwalt:

Häufig wechseln diese Händler laufend ihren Besitzer. d.h. dein heutiger Vertragspartner ist oftmals nach 6 Monaten nicht mehr existent. (Ist leider eine übliche Masche).

Im Grunde kommt der Verkäufer da nicht raus - aber das er auf die höfliche nicht will hat er dir bereits gezeigt ... ;) Das "dummstellen" ist hier üblicherweise eine Masche!

Wie lange der Rechtsstreit dauert ist egal - meistens kommt es hier gar nicht zu einem Rechtsstreit ;) Sobald der richtige Brief kommt - weiß der andere, das du deine Rechte kennst und weißt was Sache ist.

Also: Rechtsberater zu Rate ziehen ...

DAS kann dir übrigens genauso bei einem deutschen Händler passieren! Also bitte keinen Blödsinn schreiben, weils gerade in die persönlichen Vorurteile passt.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

 

DAS kann dir übrigens genauso bei einem deutschen Händler passieren!

Richtig. Allerdings kann sich wohl kaum ein deutscher Händler darauf berufen, daß er plötzlich die Sprache nicht mehr versteht.;)

 

MfG

invisible_ghost

Themenstarteram 24. November 2010 um 17:42

Hallölle,

ich wollte mich erstmal herzlich für die Tipps und die ermutigenden Worte bedanken.

Heute waren wir beim Anwalt zur Erstberatung, deswegen hier ein kleines Update was zuletzt geschehen ist.

Am Montag habe ich zum letzten mal mit dem Händler telefoniert. Ich habe erneut um Nachbesserung gebeten und darauf hingewiesen das wir, wenn keine Bewegung in die Sache kommt, den Weg zum Rechtsanwalt gehen werden. Unser Händler meinte darauf zu mir, das wir keinen Kaufvertrag haben und wir das Fahrzeug ja bei ihm garnicht gekauft hätte und dies auch nicht beweisen können.

In der Tat ist es so, das wir keinen Kaufvertrag haben. Allerdings war beim Kauf mein Bruder als Zeuge anwesend und bei einem persönlichen Gespräch vor einigen Tagen in dem ich bereits mündlich um Nachbesserung gebeten habe, war mein Stiefvater anwesend und hat seine Einlassungen mitgehört. Zeugen gibt es also genug!

Das Gespräch beim Anwalt heute war ebenfalls gut. Einen schriftlichen Kaufvertrag benötigen wir nicht. Die Zeugenaussagen reichen an der Stelle. Kommt kein schriftlicher Kaufvertrag zustande, wird von einem mündlichen Vertrag ausgegangen, in dem eine 2 jährige Gewährleistung gilt. Ebenso ist der Händler in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung in der Beweispflicht.

Wir werden nun Morgen zum Gewerbeamt in unserer Stadt gehen und dort Auskunft einholen, wer der Besitzer (Gewerbetreibender) an der Adresse unseres Autohof ist. Dann müssen wir per Einschreiben eine Aufforderng zur Nachbesserung gemäß Sachmängelhaftung schicken, in der wir eine 14-tägige Frist setzen. Sollte diese verstreichen, kommt unser Rechtsanwalt zum Zug. Hintergrund ist hier, wenn man direkt per Anwalt einschreitet, bleibt man auf diesen Anwaltskosten sitzen. Man muss also erst selbst Tätig werden um den Händler in die Pflicht zu nehmen, um später den Einsatz des Rechtsanwaltes rechtfertigen zu können. Das wusste ich bisher so nicht!

So das ist erstmal Stand der Dinge. Wir haben uns echt über das Feedback hier gefreut und wenns euch interessiert, werde ich hier den weiteren Verlauf gerne dokumentieren!

Mit freundlichem Gruß,

Kalle.

Edit: Achja, wir haben auch versucht die Unterlagen von dem Autohaus zu bekommen wo unser Wagen in Wartung war. Das war allerdings ein Fehlschlag. Die geben die Unterlagen leider nicht herraus.

Hallole nochmal

Mit einem Gerichtsbeschluss zur Dokumentation

und beweisfindung kann Euer Anwalt dies erreichen.

Eine schriftliche Aussage des Vorbesitzers hilft

sicher auch.

Das weis aber Euer Anwalt besser wie ich.

Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Das weis aber Euer Anwalt besser wie ich.

Aber recht hast du trotzdem voll und ganz.

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