Mängelkarte Reifen und Auspuff
Habe heute mängelkarte bekommen wegen auspuff und reifen
Reifen ist anderes marke
Auspuff lärm kein nummer und zulaut
aufm zettel war angekreuzt anzeige ja, verwarnung nein, verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtig: nein, weiterfahrt untersagt: Ja
Heißt es ich kriege punkte? der polizei meinte ich würde nur 50 euro strafe kriegen hmm bin überfordert in google stehen 3 pkt und die anderen kriegen keine was nun? Hat sich 2016 was festes ergeben oder soll ich den grünen vertrauen?
Beste Antwort im Thema
Ich blicke da auch nicht durch. Eure Posts sind auch sauschwer zu lesen.
Fahrt doch mit der Kiste mal zum TÜV und lasst den da drüber gucken. Anschließend beruhigt ihr euch und schnappt euch ein gutes Buch...
Bis dahin
42 Antworten
Wenn die Reifengröße und der Hersteller der Felgen eingetragen sind dann ist alles korrekt. Reifenhersteller interessiert niemanden. Es gibt KEINE Markenbindung mehr. Du kannst JEDES Fabrikat aufziehen.
Zitat:
@Mucl schrieb am 10. April 2016 um 16:31:22 Uhr:
Ice D ich verstehe jetzt was du meinst aber der polizei sagt es muss hersteller freigabe geben
Druck´Dir die anhängende PDF aus und zeig´sie der Polizei, dann wird alles gut 🙂
http://www.geda-eg.de/geda/informationen/news/pdf/reifenbind.pdf
@Muci
Wenn der Sachverhalt tatsächlich so ist wie von Dir geschildert, dann würde ich einem Bußgeldbescheid mit Ruhe entgegensehen. Du mußt dann nur fristgerecht unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen und Beifügung der entsprechenden Unterlagen dagegen Einspruch erheben und auf die aktuelle Rechtslage hinweisen. Von Vorteil wäre natürlich auch eine Rechtsschutzversicherung in diesem Zusammenhang.
Es gibt immer wieder irgendwelche Polizisten, die sich im Hinblick auf eine Beförderung profilieren und Sporen verdienen wollen.
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Da wird ihm der Polizist auch nur sagen,das er ne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers sehen möchte....also wird sich unser Themenersteller an den Hersteller seiner aktuell aufgezogenen Reifen wenden müssen,um diese Bescheinigung zu erhalten.
Greetz
Cap
So ganz ausklammern würde ich das Thema "Marke" auch nicht. Auch heutzutage werden noch Rad-Reifen-Kombinationen mit Reifenbindung eingetragen, weil eben manche Hersteller für diese oder jene Kombi Freigaben erteilen, manche nicht. Bei den angegebenen Reifengrößen würde mich das nicht wundern.
Wir wissen aber alles erst mit Sicherheit, wenn ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert oder der TE endlich mal ordentliche Angaben macht.
Ich fahre 235/40 17 und 245/40 17 auf ner Styling 23. Im Schein steht wie bereits erwähnt diese Kombination in Verbindung mit dem Dunlop SP Sport 8080 welchen es gar nicht mehr gibt. Dunlop würde mir bestimmt auch keinen Satz mehr anfertigen.
Wollte mir die Papiere berichtigen lassen, jedoch nur gegen Entgelt möglich. Das hab ich nicht eingesehen und hab es gelassen^^
Der Prüfer meinte es ist eh egal. Es bestünde keine Bindung mehr. Es kann lediglich noch als Empfehlung angesehen werden.
Polizeikontrollen habe ich ebenfalls einige hinter mir. Ist normal hier in der Gegend wenn man einen E36 fährt.
Kein Polizist hat jemals etwas beanstandet wegen dieser Eintragung. Jedes mal hieß es...Das gibt's eh nicht mehr.
Zitat:
@CaptainFuture01 schrieb am 10. April 2016 um 17:56:56 Uhr:
Da wird ihm der Polizist auch nur sagen,das er ne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers sehen möchte....also wird sich unser Themenersteller an den Hersteller seiner aktuell aufgezogenen Reifen wenden müssen,um diese Bescheinigung zu erhalten.Greetz
Cap
Hmm dürfen die das verlangen ?
Jeder sagt marke ist unwichtig nur
Ich habe das zettel in der hand und schreibe euch auf was da genau steht
''Montierte reifen nicht eingetragen"'
''Hersteller freigabe nicht mitgeführt''
Das klingt jetzt aber anders:
Montierte Reifen nicht eingrtragen .... stehen also nicht in den CoC Papieren und sind nicht in der zulassung eingetragen
Hersteller Freigabe nicht mitgeführt, .... keine ABE für die Reifen, bzw die Eintragung nicht mitgeführt. Man muss es ja nicht in der Zulassung zwingend eintragen lassen.
Insofern hat das jetzt für mich gar nichts mit einer falsch interpretierten Fabrikatsbindung zu tun!
Was steht genau bei dir im Fahrzeugschein?
Am besten mach ein Photo davon.
Und was für Felgen fährst du? Hersteller und Größe? Und was für eine Reifengröße hast du aufgezogen?
Sorry,
aber ich verstehe gerade nicht was bei Dir das Problem mit den Raedern am Fzg. sein soll 😕
Denn, sowohl die Reifen- als auch die Felgen-Dimensionen stehen bei Dir im Schein, und die expliziete Herstellerbindung von den, nur auf Sonderraedern von einem bestimmten Hersteller, verwendbaren Reifen ist schon seit Jahren hinfaellig!
(Von ein paar Sonderfaellen mal abgesehen, aber hier im E36 Forum geht es ja auch nicht um solche exotischen Supersportler, wie Ferrari etc. ...).
Eine ABE fuer die Alus musst Du also nicht mitfuehren, da diese bei Dir in den Papieren eingetragen sind.
Genau so wenig, wie fuer die eingetragenen Reifen-Dimensionen darauf, wenn diese - samt Speed- und Last-Index - dazu passen!
Im Grunde koennen die Dir da jetzt ggf. nur noch deswegen "ans Bein pinkeln", weil Du fuer den (bei der Kontrolle (vorgeblich?) "zu lauten"😉 ESD eben keine Eintragung im Schein, noch die ABE des Herstellers dafuer vorweisen konntest.
(Eine e-Zulassung hat der Pott, laut eingepraegter e Pruefnummer daran zumindest, ja sehr wohl ...).
So sieht es aus.
HIER auch nochmal beschrieben.
Der load Index ist aber zu gering. Haben Sie dir aber nicht auf der Mängelkarte vermerkt. Wahrscheinlich wussten sie das genauso wenig und im Schein war ja nix vorgegeben.
Zitat:
@Mucl schrieb am 11. April 2016 um 00:56:42 Uhr:
Ich weis ned ob man es gut sieht
Man sieht´s auf jeden Fall so gut, um zu erkennen, das die
eingetragenen Brock B1 in 8,5" und 10"
nicht
die Felgen sind, die Du auf Deinen Bildern zeigst,
> da sind es 8" und 9" in einem völlig anderen Styling 😰 🙄