Mängelkarte HU verhältnismäßig?

Hallo zusammen,

ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich heute eine Mängelkarte in meinem Briefkasten fand, die mich unter Androhung der Stilllegung dazu auffordert, eine HU Bescheinigung innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.

Meine HU ist allerdings erst im Dezember 2023 abgelaufen.

Nach meiner Recherche kann eine Stilllegung frühestens vier Monate nach Ablauf der HU erfolgen.

Droht mir die Stillegung bereits nächste Woche?

Vielen Dank für euren Rat

113 Antworten

Puh. Ist ja wieder typisch für dieses Forum. Ist das so wichtig die Bedeutung von schlabbern zu klären. Es ist u.a. ein Synonym für etwas schleifen lassen oder vernachlässigen. Einfach gesagt: Ich hatte es seinerzeit verbockt die Karre rechtzeitig zum TÜV zu bringen. Ich hoffe, das versteht dann jeder.
Scheiße: Nicht, dass ich jetzt verbockt erklären muss.

Ja, es sind natürlich immer diese Kleinigkeiten.

Schlabbern
zum TÜV bringen usw.

Sind halt alles Begriffe die verunsichern, oder eben Forentalk sind.

BTT:
Ich habe da eben auch kein Verständnis für die geplante Überziehung (bis Februar). Ja vielleicht doch, aber sich dann hier auszuko*** über die Folgen, ja ist so.

Am besten sind immer die Kunden, welche schon 4 Monate drüber sind, dann sich in Werkstätten als gaaanz wichtig entpuppen. Kunde wartet. Und dann darf natürlich nichts dran sein.
Geht gar nicht so etwas.

Und an den TE @Autopilot23,

so wie es @windelexpress schon schrieb, einfach zur HU fahren, am besten gleich morgen, und die Sache erledigen. Das Forum kann nichts für Deine Ordnungswidrigkeit 🙂
Mich stört allerdings auch, das hier nur die halbe Wahrheit geschrieben wird. Was hat es denn mit den 5 Tagen auf sich? Gründe?
Hier scheint vom TE die Salamitaktik angewendet worden zu sein.

Zitat:

Was hat es denn mit den 5 Tagen auf sich? Gründe?

Was soll es mit den Gründen auf sich haben?

Die Mängelkarte ist keine Strafe sondern eine Schutzmaßnahme. In der überwiegenden Zahl der Fälle, zumal bei älteren Fahrzeugen, haben die beim Überziehen der HU so starke Mängel, das sie eine Gefährdung für die Insassen aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Und die Halter wissen das auch, sonst hätten sie den Termin nicht überzogen.

Von daher muss das Fahrzeug einerseits so schnell wie möglich geprüft oder aus dem Verkehr gezogen werden. Andererseits, wenn das Fahrzeug verkehrsicher sein sollte und der Halter den Termin vergessen hat, muss dem Halter die Möglichkeit gegeben werden, das Fahrzeug zur HU vorzuführen.

Dabei ist entscheidend, in welchem Zeitraum in der Umgebung HU-Termine zu bekommen sind. In Coronazeiten gab es teilweise lange Wartelisten, da wären die fünf Tage eventuell zu kurz gewesen.

Keine Rolle spielt hingegen, ob der Halter grade Zeit hat oder ob er auf eine ihm nicht genehme Untersuchungsstelle ausweichen muss. Also alle persönlichen Gründe.

Nochmal:
Wo steht die gesetzte Frist von 5 Tagen?
Auf dem Foto ist das nicht ersichtlich.

Alle OWI Scheine die ich in der Hand hatte, und es um HU überziehung ging, waren mit 14 Tagen Frist gesetzt. (Selbst das schaffen einige Kunden nicht)

Ich hatte ein einziges mal direkt von der Zulassungsbehörde eine Frist von 5 Tagen gesehen, da ging es aber um BE erloschen wegen fehlerhafter Begutachtung.

Vielleicht kann der TE das ganze Dokument einstellen, ohne persönliche- und Fahrzeugdaten.?
@Autopilot23 ?

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Zitat:

@MrMurphy schrieb am 07. Jan. 2024 um 05:38:06 Uhr:


haben die beim Überziehen der HU so starke Mängel, das sie eine Gefährdung für die Insassen aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Und die Halter wissen das auch, sonst hätten sie den Termin nicht überzogen.

Eine völlig haltlose Behauptung.

Hat sich auch in meiner 20-jährigen Praxis nicht gezeigt.

Zitat:

@nogel schrieb am 7. Januar 2024 um 10:38:25 Uhr:


Eine völlig haltlose Behauptung.

Hat sich auch in meiner 20-jährigen Praxis nicht gezeigt.

Einzelfall bei dir. Bestätigt weder meine bisher nur 15-jährige Erfahrung in dem Job noch die Mangelstatistik. Das deutlich überzogene Fahrzeuge mit mehr erheblichen Mängeln auffallen war letztlich doch der Grund für den Preisaufschlag bei mehr als 2 Monaten überzogener HU.

Trotzdem ist Mängelkarte bei nur 1 Monat überzogen mit so kurzer Frist ungewöhnlich wenn nichts anderes war. Das kenne ich in meiner Praxis bisher nicht.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 7. Januar 2024 um 10:06:34 Uhr:


Nochmal:
Wo steht die gesetzte Frist von 5 Tagen?
Auf dem Foto ist das nicht ersichtlich.

Das ist der weiße durchschlag eines Mängelscheins, den die Polizei dabei hat.
Da steht auch auf der feststellende Beamte mit drauf und wo man die erledigung nachweisen kann.
Erfolgt dies nicht, wird der grüne Durchschlag, den die mitnehmen nach Ablauf der 5 Tage an die Zulassungsstelle geschickt,die dann das Verfahren nach 5 einleiten.
Ob schon eine OWI eingeleitet wurde, steht auch angekreuzt oder halt nicht.
Dies macht dann ebenfalls die Zulassungsstelle,wenn der ersten Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nachgekommen wird, parallel zur BU.

Bei Fahrzeugen, von denen man weiß,dass sie eine HU nicht ohne größere Instandsetzung bestehen,macht es keinen Sinn,die Frist zur HU wissentlich zu überziehen.
Da kommt man, wie hier beim TE nur unter Druck.
Wenn die Behörden nicht pennen,dürfte zum Februar die BU im Kasten sein, völlig unerheblich ob der Wagen gerade in der Werkstatt steht zur Instandsetzung.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 7. Januar 2024 um 10:53:10 Uhr:



Trotzdem ist Mängelkarte bei nur 1 Monat überzogen mit so kurzer Frist ungewöhnlich wenn nichts anderes war. Das kenne ich in meiner Praxis bisher nicht.

Kommt öfter vor. Und gerade zum Jahreswechsel braucht man als Rennleiter doch nur auf die Farbe achten.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 7. Januar 2024 um 10:53:10 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 7. Januar 2024 um 10:38:25 Uhr:


Eine völlig haltlose Behauptung.

Hat sich auch in meiner 20-jährigen Praxis nicht gezeigt.

Einzelfall bei dir. Bestätigt weder meine bisher nur 15-jährige Erfahrung in dem Job noch die Mangelstatistik. Das deutlich überzogene Fahrzeuge mit mehr erheblichen Mängeln auffallen war letztlich doch der Grund für den Preisaufschlag bei mehr als 2 Monaten überzogener HU.

- Einzelfall? Ich sprach von über 20 Jahren Tätigkeit als aaS, also mehrere (zehn)tausende Hauptuntersuchungen.

- wäre mir neu, daß es gesonderte Mängelstatistiken für überzogene und nicht-überzogene Fahrzeuge gibt. Hier jedenfalls nicht

- der höhere Preis bei überzogener HU ist eine rein politische Entscheidung, vielleicht (!) unterstützt durch die Lobby der Prüforganisationen.

Der Hauptgrund für Überziehungen ist nicht ein defektes Auto, sondern entweder der Spargedanke, weil manche meinen, sie können im Laufe eines Autolebens eine HU "rausschinden" oder weil ein Fahrzeug momentan (noch) nicht gebraucht wird (Anhänger, Wohnwagen, Motorräder im Winter)

Zunächst euch allen vielen Dank für die rege Anteilnahme. Wie Nogel bereits auf Seite 1 geschrieben hat, droht die BU nicht direkt und aufgrund der Mängelkarte.

Um den Erkenntnissgewinn für die Community zu maximieren, warten wir jetzt einfach mal ab, ob und was als nächstes passiert.

Mein Tipp wäre ein Bussgeld nach zwei Monaten, aber wie heißt es so schön: „you never know until you know“

In diesem Sinne euch einen schönen Sonntag!

Die BU kommt früher

Zitat:

@Autopilot23 schrieb am 7. Januar 2024 um 13:00:37 Uhr:


Zunächst euch allen vielen Dank für die rege Anteilnahme. Wie Nogel bereits auf Seite 1 geschrieben hat, droht die BU nicht direkt und aufgrund der Mängelkarte.

Um den Erkenntnissgewinn für die Community zu maximieren, warten wir jetzt einfach mal ab, ob und was als nächstes passiert.

Schade das wir an dem Erkenntnisgewinn nicht partizipieren dürfen, da du nicht auf gestellte Fragen antwortest.
Tsse

Wir warten mal ab…?
Was soll das heißen? Du gehst nicht unverzüglich zur nächsten Prüfstelle und lässt die HU durchführen?
Gruß Paul

So hab ich's herausgelesen.

Wenn das stimmen sollte, Respekt! (Oder auch eher nicht…) 🙂
Der TE hätte dann gute Nerven, bessere als ich zumindest. Mir wäre in der Situation etwas zweierlei zumute.

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