Mängelkarte HU verhältnismäßig?
Hallo zusammen,
ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich heute eine Mängelkarte in meinem Briefkasten fand, die mich unter Androhung der Stilllegung dazu auffordert, eine HU Bescheinigung innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.
Meine HU ist allerdings erst im Dezember 2023 abgelaufen.
Nach meiner Recherche kann eine Stilllegung frühestens vier Monate nach Ablauf der HU erfolgen.
Droht mir die Stillegung bereits nächste Woche?
Vielen Dank für euren Rat
113 Antworten
Hab ich das also richtig verstanden. Man wusste, dass man im Dezember keinen TÜV mehr bekommt und vereinbart erst für Januar einen Termin für die notwendigen Reparaturen? Man könnte also von Vorsatz sprechen
Wieso hat man sich nicht vor Ablauf der HU um einen Werkstatttermin bemüht?
Zitat:
Lege mit genau dieser Begründung Widerspruch ein.
Autopilot23 soll den Behörden schreiben, das er bewußt gegen das Gesetz verstoßen hat? Das kann ich nicht nachvollziehen. Da der Gesetzgeber bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern erst mal von Fahrlässigkeit ausgeht und sich danach die Strafen richten kann Autopilot23 dann doch noch bestraft werden.
Fahrzeugmängel sind immer (auch ohne HU im Hintergrund) so schnell wie möglich zu beseitigen. Dabei gibt es für den Fahrzeughalter, den Besitzer und den Fahrer (meist eine Person) keinen Ermessenspielraum. Er hat weder das Wissen noch das Recht zu entscheiden, ob ein Fahrzeugmangel unbeachtlich ist. (Ich sehe schon die Millionen von Kfz-Mechanikern, die jetzt vom Himmel fallen.)
Ein HU-Termin muss bis zum Ablaufdatum erledigt sein, einschließlich erforderlicher Nachuntersuchungen. Da der Termin so wichtig ist steht er direkt auf dem Nummernschild. Dabei spielt auch eine eventuelle Strafe keine Rolle.
Da HU-Termine in der Regel kurzzeitig durchgeführt werden können sind auch die 5 Tage Frist nicht unverhältnismäßig. Da das Fahrzeug eh' immer mängelfrei sein muss kann man es ja einfach vorführen. Wozu bei einem Termin, der ja bekannt ist, eine Planung erforderlich sein soll erschließt sich mir nicht.
Zitat:
Wärst Du im Dezember hingefahren und durchgefallen, hätte sich diese Frist zur Vorführung zur HU um einen Monat also 01/24 verlängert
Auch falsch. Bei der Monatsfrist geht es in erster Linie darum ob anschließend eine Nachuntersuchung oder eine neue Hauptuntersuchung fällig sind. Mängel, die dann ja bekannt sind, müssen ohne schuldhafte Verzögerung repariert werden. Ein erfolgloser HU-Termin ist kein Freifahrschein für eine monatliche Weiterfahrt mit Mängeln.
Zitat:
Nach meinem Verständnis ist bisher kein Bussgeld verhängt worden
Das ist ja auch korrekt. Aber nur, weil die Überziehung des HU-Termins nicht bestraft wird, ist sie halt nicht auch erlaubt. Da liegt dein Denkfehler.
Wenn du dein Fahrzeug nicht rechtzeitig erfolgreich vorführst kann es deshalb stillgelegt werden. Da dir der HU-Ablauf seit zwei Jahren bekannt war ist das auch keine fehlerhafte Ermessensentscheidung.
Danke für die ausführliche Antwort.
Die Bußgelder sind ja auch eindeutig geregelt und gestaffelt.
Mir stellt sich die Frage, ob die Ausserbetriebsetzung als ultima ratio irgendwo geregelt ist oder ob sie nach Ermessen der Behörde theoretisch bereits ab dem ersten Tag der überziehung angeordnet werden kann.
In deinem Fall wird es um andere Mängel als die Plakette gehen. Deshalb diese kurze Frist. Sprich mit der anfordernden Stelle, weise den Werkstatttermin nach und bettle um entsprechenden Aufschub.
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Irgendwo hab ich bei der Geschichte auch noch eine Lücke. Mängelkarte per Post (!) einen Monat nach HU-Ablauf? Wie ist das aufgefallen? Falschparken? Unfall? Interessiert bei so kurzer Überschreitung nach meiner Erfahrung eigentlich keine Ordnungsbehörde wenn nicht was anderes ist.
Um Aufschub bitten? Warum? HU-Laufzeit ist bekannt, das hätte man schon vor Monaten planen können. Hier wurde bewusst die Frist überschritten und der TE ist dummerweise aufgefallen. Ich würde nicht zu Protokoll geben dass ich das vorsätzlcih gemacht habe sondern nächste Woche zur HU fahren und fertig.
Zitat:
@MrMurphy schrieb am 6. Januar 2024 um 16:46:56 Uhr:
Zitat:
Wärst Du im Dezember hingefahren und durchgefallen, hätte sich diese Frist zur Vorführung zur HU um einen Monat also 01/24 verlängert
Auch falsch.
Dann lies bitte nochmal nach,bevor Du mit einer Bestimmtheit eine falsche Aussage tätig7t.
§ 29
(7) Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind. Satz 2 gilt auch, wenn bei geringen Mängeln keine Prüfplakette nach Absatz 3 Satz 3 zugeteilt wird,
Zitat:
@Autopilot23 schrieb am 6. Januar 2024 um 16:53:39 Uhr:
Danke für die ausführliche Antwort.Die Bußgelder sind ja auch eindeutig geregelt und gestaffelt.
Mir stellt sich die Frage, ob die Ausserbetriebsetzung als ultima ratio irgendwo geregelt ist oder ob sie nach Ermessen der Behörde theoretisch bereits ab dem ersten Tag der überziehung angeordnet werden kann.
Mit Ablauf der HU greift
§ 5 fzv
(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, so kann die nach Landesrecht für die Ausführung dieser Verordnung zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Halter oder Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
Was steht denn alles auf dem Mangelschein drauf, nur die abgelaufene HU oder weiteres.
Wer weiß wie der Hobel aussieht, fällt vllt. schon von außen auf.
Der TE schreibt ja selbst, dass die HU nur mit erheblichen Reparaturen zu bestehen ist.
Gruß jaro
Auf der Karte steht nur die abgelaufene HU.
Das Auto parkt im Innenstadtbereich. Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung kontrolliert das OA scheinbar regelmäßig die Restlaufzeit der HU.
Zitat:
Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung kontrolliert das OA scheinbar regelmäßig die Restlaufzeit der HU
Das gehört auch zu deren Aufgaben. Und mit der erforderlichen HU im Dezember machst du es denen auch noch besonders einfach. Die müssen aktuell nur auf die Farbe von vor zwei Jahren achten.
Ich hatte mal den TÜV geschlabbert und wunderte mich trotz korrekten Parkens über die Verwarngeldinfo an der Frontscheibe. Sonst aber keine Anmerkungen. Beim TE muss wohl schon rein äußerlich ein Eindruck Richtung verkehrsunsicher bestehen, dass diese drastischen Folgen angedroht werden.
Zitat:
@FTCK schrieb am 6. Januar 2024 um 22:16:41 Uhr:
Ich hatte mal den TÜV geschlabbert
Wo spricht man so, oder hast du das selbst erfunden? 😕
Der Ausdruck ist vielseitig verwendbar. Ich erinnere an die Reaktion von Jens Spahn vom 16.1. 2023 zum Rücktritt von Christine Lambrecht: „Selbst den Rücktritt hat sie noch verschlabbert.“
Zitat:
@nogel schrieb am 06. Jan. 2024 um 22:47:45 Uhr:
@FTCK schrieb am 6. Januar 2024 um 22:16:41 Uhr:
Ich hatte mal den TÜV geschlabbertWo spricht man so, oder hast du das selbst erfunden? ??
.
Na
@nogelSchlabbern kennste doch von Hunden 😁
Mal im Ernst. Schlabbern kenne ich zumindest nicht von Menschen. Ob J Spahn jetzt dazu gehört, das beantworte ich jetzt nicht.
Gehört wohl bei Politikern dazu, das schlabbern. 😮