Mängel im Kaufvertrag trotz "perfektem" Auto?
Hallo liebes Motortalk Forum,
Ich war gestern bei einem Händler und schaute mir einen 316i an. Alles war perfekt, es sah alles gut aus funktionierte und er hat nur 78000 auf der Uhr. Nun habe ich heute mit ihm einen Vertrag gemacht. Nun bin ich Zuhause und sehe aufeinmal was bei "Besondere Vereinbarungen" eingetragen wurde:
"Motor probleme, Fahrzeug hat viele Mängel, reines Bastlerfahrzeug, Unfälle/Nachlackierungen können nicht ausgeschlossen werden ebenso wie die Laufleistung nicht garantiert."
Ich hab den Wagen noch nicht, Hu/Au wird morgen noch gemacht.
Ich bin zwar kein Experte, war allerdings überzeugt von dem Wagen. Geeinigt haben wir uns auf 3900 Euro. Aber nun bin ich total durcheinander. Die e46 Reihe ist ein richtiger Traum von mir und nach Monate langer Arbeit dachte ich, nun bin ich endlich kurz davor.... Habe schon eine Nachricht geschrieben was das soll, habe allerdings noch keine Antwort. Wie denkt ihr darüber? Ist das nur Absicherung? Irgendwas kann da doch nicht stimmen...
Schönen abend und danke im voraus,
Cees
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@dseverse schrieb am 21. Januar 2016 um 20:26:12 Uhr:
Fakt ist, es gibt 14-tägiges Rückgaberecht. Man kann wohl vom Kaufvertrag zurücktreten, aber dann wird in der Regel eine Vertragsstrafe fällig. Meistens um die 10%. Bei BMW selbst sind es 10% von der Verkaussumme.
Nein nein nein nein nein nein nein!
Bitte verbreitet so was nicht noch weiter. Das gilt nur bei Fernabsatzgeschäften!
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51 Antworten
Richtigen Kilometerstand durch auslesen feststellen, ist bei einer richtig gemachten Tachomanipulation allerdings total sinnlos. Für 100€ werden nämlich alle Steuergeräte ausgebaut und entsprechend manipuliert. Die Schlüssel ziehen anschließend den kleineren KM-Stand von der EWS/CAS. Die einzige wahre Quelle ist BMW bis zu den Angaben die im Scheckheft stehen. Alles andere ist WischiWaschi.
Was das Auto betrifft. Wenn es ein ehrliches Auto + Händler wäre, würde er sowas nicht in den Kaufvertrag schreiben.
Was meint der gute Mann denn mit "Motor probleme, Fahrzeug hat viele Mängel, reines Bastlerfahrzeug"?? Wenn ich diese drei Punkte lese, wäre ein E46 316i für 4000€ gnadenlos überteuert. Er kann doch nicht einen höheren Preis verlangen, weil der Wagen wenig Kilometer AUF DEM TACHO hat, gleichzeitig die Laufleistung aber nicht schriftlich bestätigen. Für mich klingt das ganze Ding sehr unseriös. Was nicht heißt, dass das Auto schlecht ist, man kommt aber schon ins Grübeln.
Beschreibe doch den 316i mal genauer. Gibt es noch einen link zur Anzeige? BJ., Ausstattung etc.
4.000€ für nen 316i mit diesem Vertrag. Heute Abend noch stelle ich meinen 325i mit bald 300.000km für 12.000€ ins Internet.
Ist es wenigstens der mit 116 PS? Der N42 soll ja super toll sein
Zitat:
@Bayernlover schrieb am 21. Januar 2016 um 11:21:33 Uhr:
4.000€ für nen 316i mit diesem Vertrag. Heute Abend noch stelle ich meinen 325i mit bald 300.000km für 12.000€ ins Internet.
Ist es wenigstens der mit 116 PS? Der N42 soll ja super toll sein
Du musst die Gewährleistung auch nicht ausschließen , könnte auch mit "ordentlichen Vertrag" klappen
Nochmal an den TE. Das ist ganz sicherlich nicht ein ehrlicher Händler. Es kann durchaus ein ehrliches Auto sein und der Händler sichert sich nur pauschal ab bei Autos über 10 Jahren. Kann auch gut sein.
Letztlich zählt einfach das, was du siehst und was du probieren konntest. Ist beim Privatverkauf ja auch nicht anders und da wechseln auch jeden Tag Autos ihren Besitzer. Also prüfe das Ding auf Herz und Nieren und gönne dir deinen Traum vom E46.
Ach wären meine Wünsche nur so einfach
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. Januar 2016 um 06:10:33 Uhr:
Zitat:
@Epic2000 schrieb am 20. Januar 2016 um 22:22:39 Uhr:
Wen ein Kaufvertrag gemacht ist kann Mann in die nächste ...Tagen immer einen Rücktritt machen !!!
Dafür wirst du uns ja sicherlich die rechtliche Grundlage nennen können!?
ich rede aus eigene erfahrungen ,
war selber über längere zeti tätig in der einzelhandel ( nur verkauf mit verträge)
und hab leider selber einmal ein rüchtritt erzwingen müssen
diese infortmationen kommen aus der verbraucherschutz
ein kaufvertrag ist kein tod man hatt viele rechte als kaüfer , aber natürlich auch der verkaüfer
in diese fallen rate ich immer zur sofortigem handelen
per einschreinen rücktritt
und anwalt oder verbracuherschutz bzw deine rechtschutz informieren
und ja je nach fall und grund siend die grundlagen und gesetsen anders anwendbar
das kann nur ein jurist bestimmen
Hat das irgendwer verstanden? Und nein, bei normalen Kaufverträgen gibt es kein Rücktrittsrecht per se.
Wo ist KM-stand in FS denn abgespeichert?
Zitat:
@Bayernlover schrieb am 21. Januar 2016 um 17:03:12 Uhr:
Hat das irgendwer verstanden? Und nein, bei normalen Kaufverträgen gibt es kein Rücktrittsrecht per se.
alles klar , mit ein zats persönlich angreifen und der stellungnahme die grund ein bohren
versuch dein antwort mal zu erklären
ich bin raus aus diese diskussion , so kinderliches niveau , ja nein mein gott ,
da versucht mann mal zu helfen
Zitat:
@VWGoldIII schrieb am 21. Januar 2016 um 17:22:30 Uhr:
Wo ist KM-stand in FS denn abgespeichert?
Nirgends. Aber im Shadowspeicher könnte man Glück haben.
Im Privatrecht gibt es kein Rücktrittsrecht, Ausnahme - wie schon erwähnt- sind Fernabsatzgeschäfte. Hier - und nur hier- gilt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Ausnahme in bestimmten Fällen sind auftretende Mängel, die vor dem Kauf nicht bekannt waren.
Alles andere ist reine Kulanz des Verkäufers.
Weiss nicht, worauf sich @Epic2000 eigentlich bezieht. Im geschilderten Fall greift seine Argumentation jedenfalls nicht. Verträge sind einzuhalten.
Zitat:
@db w 202 schrieb am 21. Januar 2016 um 18:48:41 Uhr:
Im Privatrecht gibt es kein Rücktrittsrecht, Ausnahme - wie schon erwähnt- sind Fernabsatzgeschäfte. Hier - und nur hier- gilt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Ausnahme in bestimmten Fällen sind auftretende Mängel, die vor dem Kauf nicht bekannt waren.
Alles andere ist reine Kulanz des Verkäufers.
Weiss nicht, worauf sich @Epic2000 eigentlich bezieht. Im geschilderten Fall greift seine Argumentation jedenfalls nicht. Verträge sind einzuhalten.
DER AUTO WIRD NEIM HÄNDLER GEKAUFT ALSO STAMMT DAS VERTRAG AUCH VON HÄNDLER
SOMIT IST ES KEIN PRIVAT GESCHÄFT
UND WENN SIE ALLE BEITRÄGE LESEN KÖNNEN SIE LESEN WO AUF MEIN ANTWORT BERUHT
Fakt ist, es gibt 14-tägiges Rückgaberecht. Man kann wohl vom Kaufvertrag zurücktreten, aber dann wird in der Regel eine Vertragsstrafe fällig. Meistens um die 10%. Bei BMW selbst sind es 10% von der Verkaussumme.
Wie müssen uns nicht die Köppe heiß reden.
Niemand hier kann eine Rechtsberatung liefern.
Zitat:
DER AUTO WIRD NEIM HÄNDLER GEKAUFT ALSO STAMMT DAS VERTRAG AUCH VON HÄNDLER
SOMIT IST ES KEIN PRIVAT GESCHÄFT
UND WENN SIE ALLE BEITRÄGE LESEN KÖNNEN SIE LESEN WO AUF MEIN ANTWORT BERUHT
Tatsächlich habe ich Ihre Beitrage gelesen, aber Sie belegen an keiner Stelle woraus Sie das Rückgaberecht ableiten. Meines Wissens besteht dieses nur bei einem erheblichen Mangel (das Recht diesen zu beheben muss dem Verkäufer eingeräumt werden) oder bei arglistiger Täuschung (erhebe da aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit). Sie können mich diesbezüglich gerne eines besseren belehren, aber dann bitte indem Sie den entsprechenden Gesetzestext zitieren bzw. diesen verlinken.
mfg
Zitat:
@dseverse schrieb am 21. Januar 2016 um 20:26:12 Uhr:
Fakt ist, es gibt 14-tägiges Rückgaberecht. Man kann wohl vom Kaufvertrag zurücktreten, aber dann wird in der Regel eine Vertragsstrafe fällig. Meistens um die 10%. Bei BMW selbst sind es 10% von der Verkaussumme.
Nein nein nein nein nein nein nein!
Bitte verbreitet so was nicht noch weiter. Das gilt nur bei Fernabsatzgeschäften!