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Mängel im Kaufvertrag trotz "perfektem" Auto?

BMW 3er E46
Themenstarteram 20. Januar 2016 um 20:44

Hallo liebes Motortalk Forum,

Ich war gestern bei einem Händler und schaute mir einen 316i an. Alles war perfekt, es sah alles gut aus funktionierte und er hat nur 78000 auf der Uhr. Nun habe ich heute mit ihm einen Vertrag gemacht. Nun bin ich Zuhause und sehe aufeinmal was bei "Besondere Vereinbarungen" eingetragen wurde:

"Motor probleme, Fahrzeug hat viele Mängel, reines Bastlerfahrzeug, Unfälle/Nachlackierungen können nicht ausgeschlossen werden ebenso wie die Laufleistung nicht garantiert."

Ich hab den Wagen noch nicht, Hu/Au wird morgen noch gemacht.

Ich bin zwar kein Experte, war allerdings überzeugt von dem Wagen. Geeinigt haben wir uns auf 3900 Euro. Aber nun bin ich total durcheinander. Die e46 Reihe ist ein richtiger Traum von mir und nach Monate langer Arbeit dachte ich, nun bin ich endlich kurz davor.... Habe schon eine Nachricht geschrieben was das soll, habe allerdings noch keine Antwort. Wie denkt ihr darüber? Ist das nur Absicherung? Irgendwas kann da doch nicht stimmen...

Schönen abend und danke im voraus,

Cees

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dseverse schrieb am 21. Januar 2016 um 20:26:12 Uhr:

Fakt ist, es gibt 14-tägiges Rückgaberecht. Man kann wohl vom Kaufvertrag zurücktreten, aber dann wird in der Regel eine Vertragsstrafe fällig. Meistens um die 10%. Bei BMW selbst sind es 10% von der Verkaussumme.

Nein nein nein nein nein nein nein!

Bitte verbreitet so was nicht noch weiter. Das gilt nur bei Fernabsatzgeschäften!

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War falsch ausgedrückt. Was ich damit sagen möchte: keine Hinterhofhändler mit Fähnchen überm Kiesplatz!

Es gibt auch seriöse Händler, die ältere Modelle verkaufen, keine Frage.

Was ich nicht verstehe: Der Stiefvater war KFZ-Mechaniker und hat sich den Wagen angesehen. Der muss doch soweit feststellen können, ob der Wagen zur Zeit technische Mängel hat?!? Das war doch sein Job!

Darüber hinaus bekommt der Wagen neuen Tüv/AU. Hier könnte man ja verhandeln, das man dabei sein möchte.

Weiter könnte man anhand Scheckheft, AU und HU Belegen, Werkstattrechnungen und evtl. Nachfragen bei Vorbesitzern den Km-Stand nachvollziehen. Motorraum auf Service-/Wartungszetteln untersuchen. DOT der Reifen, passt das Profil zum Alter des Reifens? Z.B. wären 2 Jahre alte, fast abgefahrene Reifen in Anbetracht der Km-Leistung unschlüssig.

An beiden Schlüsseln den Km-Stand bei BMW auslesen lassen, dazu die Historie abfragen.

Ich verstehe den Händler, nur hätte es mündlich vor Unterschrift besprochen werden sollen. Bei dem ganzen Verbraucherschutz, wer soll und will denn da noch Gebrauchtwagen in diesem Alter und Laufleistung verkaufen.

Rücktrittsrecht gibt es nur bei Haustürgeschäften, Online, Telefon. Bei Krediten weiß ich jetzt gar nicht ob das gesetzlich oder in der Branche freiwillig üblich ist. Hier aber nur für Privat! Ansonsten ist Rücktritt aus Kulanz des Händlers möglich, aber nicht erzwingbar. Vielleicht gibt es auch Händler, die ohne Gesetzesgrundlage ein Rücktrittsrecht in den AGBs haben. Aber von Gesetz gilt beim Kaufvertrag: Angebot + Annahme = Vertrag.

BEN

Zitat:

@dseverse schrieb am 22. Januar 2016 um 12:18:15 Uhr:

Weiß nicht. Würde ich so nicht unterschreiben. Mein 1er war 6 Jahre und habe ihn bei BMW gekauft. Mit Garantie, Service etc.

Meinen 3er beim seriösen Händler gekauft. Mit Garantie und Service inkl. Kein Kleingedrucktes und im nachhinein bei Fragen immer alles lückenlos beantwortet oder erledigt.

Das ist zwar schön.

Aber wie waren die Kaufpreise dieser Fahrzeuge? Bei vielen :) könnte ich mit 3900 Euro in der Tasche gerade eine 20%-Anzahlung auf das günstigste Fahrzeug am Platz leisten (übertrieben dargestellt).

Je kleiner der Kaufpreis (bzw. die Gewinnspanne) eines Fahrzeugs, je älter das Fahrzeug und je höher gleichzeitig mögliche Reparaturkosten (Fabrikatsabhängig eben), desto geringer ist die Bereitschaft zur Gewährleistung.

Es wird z.B. kein Problem sein, einen 2009er Dacia Sandero aus Erstbesitz ohne Gewährleistungsausschlußversuch zu finden.

Auch ist bei deinem 3er (scheinbar ja auch vom "freien") ja scheinbar alles gut gegangen. Das ist in dieser Altersklasse aber teilweise auch einfach von Glück oder Pech haben abhängig - auch Ersthandfahrzeuge mit Scheckheft können einen Motorschaden erleiden.

Viel interessanter wäre, wie sich der Händler bzw. die scheinbar mitverkaufte Garantieversicherung wirklich verhalten hätten, falls etwas "teures" passiert wäre....

Themenstarteram 24. Januar 2016 um 18:37

So, die letzten Tage waren lang und stressig, deswegen kam hier länger keine Antwort von mir. Finde schön wie sich hier eine richtige Diskussion entwickelt hat. Ich habe den Wagen jetzt! (seit vorgestern). Es sind zwar beide Blinker hinten defekt, aber sonst ist alles paletti! Noch bereue ich zumindestens nicht, mich auf mein Bauchgefühl verlassen zu haben. Die nächsten Tage fahre ich nochmal hin um auf Winterreifen zu wechseln (er macht mir das umsonst). Also bis jetzt alles jut!

Liebe Grüße,

Cees

hallo,

und sorry, aber das muss jetzt sein .....................................................

ein KfZ ohne funktionierende Leuchten (Blinker) bekommt definitiv keine

(neue) Plakette (sprich TÜV), weil dies laut den aktuellen Prüfungsbedin-

gungen ein - ACHTUNG - erheblicher Mangel ist - selbst, wenn ein Lämp-

chen für die KfZ-Schilder-Beleuchtung ausfallen sollte gibt es keine neue

Plakette - ist so ... leider ... obwohl dies mit einem Reserve-Lämpchen,

das man mal so eben austauschen könnte gegessen wäre, gibt es TÜV-

Prüfer, die dann die HU (weil bei Prüfung nicht erfüllt) ablehnen/würden

habe ich selbst in anderer Form auch schon erleben müssen ... leider ...

trotzdem .................... good lack ........................ mit dem neuen ...

Ich war vor kurzem selbst Zeuge, als ein Auto mit beiden kaputten Kennzeichen-Birnchen HU bekommen hat (bei DEKRA). Man hat versprochen dies kurzfristig wieder in Ordnung zu bringen.

Und ich selbst hatte ein Fahrzeug bei DEKRA, Airbag-Leuchte war an, habe dann gesagt, dass ich das natürlich reparieren werde, man hat mir aufs Wort geglaubt. HU bekommen.

In beiden Fällen war das ein unbekannter Prüfer, also nichts geschmiert oder so...

Daher würde ich nicht gleich was böses vermuten, man muss allerdings auch sagen, dass die meisten Händler und Werkstätten bekannte Prüfer haben, die, sagen wir es mal so, nicht DIE STRENGSTEN sind...

Themenstarteram 30. Januar 2016 um 7:24

Blinker waren das bekannte Masseproblem ;)

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