Mängel bei Auslieferung in Autostadt, warum immer ich???

VW Passat

Hallo,
ich habe nun seit 2 Wochen meinen neuen Passat Variant Highline. Harvard Blue, ziemlich komplett ausgestattet, 150PS TDI Motor (Euro 6C).
Abgeholt in Autostadt WOB.
Dort bei Fahrzeugübergabe 2 Mängel entdeckt und sofort dem VW-Mitarbeiter gezeigt.
1.Staubkorn-Lackeinschluß Tür hiLi. (Stecknadelkopf groß, könnte irgendwann abplatzen, dann sieht es ziemlich besch. aus)
2.extrem welliges Leder in Sitzmittelbahn hinten. (gemeint sind nicht die seitlichen Ledereinfassungen des Ergo Pro oder Beifahrersitzes), also der "5". Sitz.

Antwort: zeigen sie das ihrem Händler, der muss Hand anlegen.
Heute gemacht.

Zu1: voraussichtlich muss die komplette Tür neu lackiert werden. Punktuelle Ausbesserung wahrscheinich nachher sichtbar. Neue Tür könnte hinterher aber auch etwas anders aussehen. Kann man angeblich vorher nie so genau sagen. Was haltet ihr davon? Lieber so lassen, oder den mangel beseitigen lassen. Könnte mich auf den Standpunkt stellen: ist mir egal wie ihr es hinkriegt, ich will keinen Lackeinschluss und ich will keine Farbunterschiede!!!

Zu2: Leder sei ein Naturprodukt, kann und darf laut VW-Systemvermerk wellig sein.
Ob denn schon jemand dort gesessen hätte, oder eine Tasche (Rucksack) dort gestanden hätten.

Bin bisher nur allein gefahren, also zumindest hinten ohne Mitfahrer. Ob in der ewig langen Zeit bis zur Auslieferung in meinem Wagen Heerscharen von VW-Mitarbeitern übernachtet haben, oder der Wagen als Abstellraum für Taschen, Koffer oder Rucksäcke genutzt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ich denke mal eher nicht.

Dazu kann ich nur sagen: fühlte mich wie im Möbelhaus.
Standardaussage um schlampige Arbeit zu rechtfertigen.
Und selbst wenn innerhalb von 14 Tagen jeden Tag dort jemand hätte sitzen müssen (passiert ja eigentich nur wenn 5 Leute im Auto Platz finden müssen), dann sollte das Leder, wenn es denn sachgerecht gespannt und aufgebracht wurde nicht so schnell diese Art von Wellen zeigen.

Wie seht ihr das, bin ich da zu pingelig?

Habe nun meinen 5. VW, der hinten in der Mitte eine Lederbahn hat. Diese waren immer spiegelglatt und straff. Selbst nach bis zu 8 Jahren, in denen ab und zu mal jemand dort gesessen hat.
Hatte gleich in der Autostadt bei den dort zur Auslieferung bereits stehenden 15 Fahrzeugen (Tiguan, Polo, Golf) nachgesehen. 10 Fahrzeuge hatten auch eine Lederbahn hinten. Alle glatt wie ein Ceranfeld, und schön straff.
Heute beim Händler nachgesehen. Im Verkaufsraum standen 3 Tiguan, 1 T-Roc 1 Arteon, alle mit Leder und natürlich einwandfrei gespannt.

Nun will der Händler beides an VW weitergeben. Die Freigabe für die Lackierung scheint wohl eher gesichert. Beim Leder hat man mir wenig Hoffnung gemacht.
Angesichts des Fahrzeugpreises von fast 55000 € würde ich erwarten, dass ich für mein einwandfreies Geld zumindest bei Auslieferung ein einwandfreies Produkt hingestellt bekomme. Zumal es technisch durchaus möglich ist für eine glatte Lederfläche zu sorgen. Mängel oder Abnutzungserscheinungen würde ich mir gerne selber reinfahren, ärgerlich genug.

Mir ist auch egal, ob ein Polsterer dort nochmals die Klammern lösen müsste, um die Fläche glatt und stramm zu ziehen, oder ob man eine neue Rücksitzbank bestellt, die bei meinem Wagen eingesetzt wird.

Allein die Lackgeschichte finde ich echt nervig. Das an einem Flammneuen Wagen derartige Ausbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Was ist denn mit der Endkontrolle?

Warum kann nicht einmal bei einem von mir gekauften Neuwagen mal alles passen. Bisher gab es immer Grund zur Beanstandung.
Sonst aber ein tolles Auto. (Farbe ist ein Traum, bin froh, dass VW so viele andere Farben aus dem Programm genommen hat, sonst wäre blau erst an dritter Stelle gekommen)

Am Rande erwähnt: Leute, bucht unbedingt den Side-Assist (Lane Assist eher gewöhnungsbedürftig), die blinkende Lampe für Fahrzeuge im toten Winkel oder heranfahrende Fahrzeuge ist eines der besten Unfallverhinderer. Ohne im Spiegel ein Fahrzeug bewusst erkennen zu müssen sagt dir das Licht schon, dass du besser in deiner Spur bleibst.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Torre2002 schrieb am 2. Dezember 2018 um 21:39:24 Uhr:


So einen Lackeinschluss finde ich ärgerlich, kann aber mal vorkommen. Bei dem Rücksitz bin ich fassungslos. Und das Argument einiger hier, dass diese Spuren mit der Zeit eh reinkommen - bitte? Das kann doch nicht euer Ernst sein? Damit könnte man ja wirklich ALLES entschuldigen!

Ich kann nicht für andere sprechen, doch ich für meinen Teil rede die Situation in keinster weise schön, rede die Mängel überhaupt nicht klein oder halte gar meine "schützende Hand" über Hersteller oder Händler.

Ich sehe die Sache allerdings realistisch und pragmatisch. Es ist jetzt wie es ist, es hilft nichts wegen diesen beiden Problemen ein Fass aufzumachen, zumal es nichts zu gewinnen gibt. Beim Neulackieren wird bestenfalls ein Problem um den Preis anderer Probleme abgestellt. Der Lackeinschluss ist dann zwar verschwunden, allerdings hat man dann unter Umständen an anderer Stelle eine neuen (auch die beste Lackiererei ist nicht zu 100 % staubfrei), eine Farbabweichung oder ungleichmäßig verteilte Metallicpartikel. Ein Lackierer lackiert per Hand niemals so gleichmäßig wie ein Lackierroboter im Werk. Selbst wenn bei der Rückbank durch ein Neubeziehen eine Verbesserung zu erreichen wäre, sie wäre nur von kurzer Dauer, weil der Sitzbezug nach einigen Wochen so oder so nicht mehr fabrikneu aussehen wird. Und dann bleibt noch das Risiko, dass die Werkstatt beim Aus- und Einbau diverser Teile Spuren hinterlässt.

Ich weiß nicht wie ihr euch das Arbeiten in Autowerkstätten vorstellt. Da gibt es keine chirurgische Präzision, selten läuft bei größeren Arbeiten alles perfekt. Manche von euch haben gewissen Vorstellungen, die aber bei näherer Betrachtung völlig unrealistisch sind. Es klafft ein tiefer Graben zwischen Wunschdenken und Realität. Der Themenersteller wird nachdem der Händler nachgebessert hat immer wieder neue Mängel in dieser Größenordnung finden, sodass der Fall zu einer Endlosgeschichte werden kann.

Also nochmal, in aller Deutlichkeit: Es spielt überhaupt keine Rolle wie ich das Auftreten dieser Mängel bewerte. Es ist jetzt so wie es ist und man muss das Beste daraus machen und sich nicht mit unrealistischen Erwartungen krank machen.

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Zitat:

@Dandy46 schrieb am 12. Dezember 2018 um 09:00:34 Uhr:


1. bekommt nicht jeder 31% Rabatt, üblich sind 12%. Das ist aber egal, weil Bestandteil des Vertrages. Der hat den vereinbarten Preis zum Gegenstand (in deinem Fall 34.000€ = 100%) und ein fehlerfreies Auto. Beide Seiten müssen erfüllt werden.

2. Nach Ansicht des TS ist die Vertragsseite seitens VW nicht erfüllt, weil die gelieferte Ware nicht fehlerfrei ist.

Wo im Vertrag steht die exakte Definition der "Fehlerfreiheit" im Bezug auf die Sitzpolsterung? Also was ist bei den Sitzbezügen ein Fehler (!) und was nicht? Hier läuft das Verständnis von Hersteller und Käufer wohl auseinander.

Kann man das also jetzt so sehen, dass ihr dem TE empfehlt SEIN Verständnis von Fehlerfreiheit mit Hilfe der Gerichte durchzusetzen?

Mir wäre es nicht deshalb egal, weil ich die Ansicht des Herstellers teile, sondern weil ich denke, dass man mit soetwas nicht die Gerichte dauerbeschäftigen muss.

Aber gut. Ich habe meinen Standpunkt dargelegt, Ihr habt euren Standpunkt dargelegt. Für mich ist beides ok.

Zitat:

@tetekupe schrieb am 11. Dez. 2018 um 15:54:31 Uhr:


So ein Quatsch, die hätten ihm das Auto gar nicht erst ausgeliefert.

Ähm, nein, dein Kommentar ist quatsch. Ich habe meinen Passat ohne jegliche Be- bzw. Anzahlung erstmal in Wob abgeholt und erst 2-3 Wochen später überwiesen. Und das war mein erster neuer, den ich da gekauft hatte.

Und weils gerade zum Thema passt, kleiner Lesetipp "Der tägliche Stoiker". Tut euch was gutes und gönnt euch diese Lektüre.

Zitat:

@laptop24 schrieb am 11. Dezember 2018 um 20:06:29 Uhr:



Zitat:

@Dandy46 schrieb am 11. Dezember 2018 um 14:26:47 Uhr:


Du hast Recht. VW und du habt einen Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag ist von deiner Seite her mit Zahlung des vereinbarten Kaufpreises zu 100 % erfüllt. Wenn du nur 90 % gezahlt hättest, hättest du jetzt schon Post von einem Inkassobüro oder Rechtsanwalt. Auch wenn du argumentieren würdest, das nach Stand der Technik (bei Überweisungen) 10 % Schwund normal ist.

Also bei meinem Kauf lief das mit dem Preis so. VW wollte laut ihrer Preisliste von mir 49000€ haben. Ich habe mit dem Händler einen Preis von 34000€ verhandelt. Damit habe ich also nicht 100% des ursprünglich geforderten Preises gezahlt, sondern nur 69%.

Ich gehe einfach mal davon aus, dass auch der TE nicht die 100% des eigentlichen Preises gezahlt hat, sondern ebenfalls 10, 15, 20 oder noch mehr Prozent Nachlass bekommen hat.

Es kann also keineswegs von einer 100%igen Zahlung die Rede sein.

Zweifelsohne sind auch 50000€ oder 34000€ oder auch nur 10000€ viel Geld. Aber man kann doch nicht immer die rabattierten und nachgelassenen Leistungen einerseits zum 100%-Maßstab umdefinieren, der dann als Messlatte für den anderen gilt. Also man kann schon...

Für mich stellt sich der Lackfehler als Lackfehler dar. Soweit, so gut. Aber das Leder ist nicht faltig, sondern wellig. Das habe ich auch im Ausstellungswagen im Autohaus schon so gesehen. Eben diesen Punkt finde ich kleinlich. Mir persönlich wäre das Latte. Denn sobald irgendjemand das erste Mal auf dem Sitz sitzt, habe ich die Wellen eh drin.

Ich kann absolut nachempfinden, dass man gerade so einen teuren Gegenstand in einem perfekten Zustand haben und auch halten möchte. Mir wäre es die Lebenszeit nicht wert, mich über sowas aufzuregen. Ich habe Kinder... da gibt es genug echte Aufreger.

Jeder nach seiner Facon.

Das ist ein Ansatz, aber kein Guter. Über die Qualität der Ware wurde, anders als über den Preis, ja nicht verhandelt.
Er hat also 100% des vereinbarten Preises entrichtet.

Was wäre das auch für eine Logik? Da könnte VW ab einem gewissen Rabatt dann auch einen Golf ausliefern, oder wie muss ich mir das vorstellen? :-)

Zitat:

@Jason_V. schrieb am 13. Dezember 2018 um 08:03:19 Uhr:


Über die Qualität der Ware wurde, anders als über den Preis, ja nicht verhandelt.

Genau, so wurde mit Sicherheit auch nicht im Kaufvertrag festgehalten, dass die Sitze keineswegs geringfügige Wellen aufweisen dürfen. Hier käme demnach der § 434 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BGB zur Anwendung, und dort heißt es:

Zitat:

Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Meine Meinung: Der Sitz eignet sich selbstverständlich für die gewöhnlich Verwendung. Auch bei anderen Fahrzeugen sind komplett glatte Sitzbezüge darüber hinaus nicht unbedingt zu erwarten, zumal sich bereits nach kurzem Gebrauch solche Wellen ganz von alleine einstellen würden.

Wie bereits ein Vorredner sagte prallen hier zwei völlig Gegensätzliche Vorstellungen von "Mangel" aufeinander. Ich rate nochmals dringend sich mit einschlägigen Gerichtsurteilen zu dem Thema auseinanderzusetzen, dann hat man vielleicht einen besseren Überblick darüber was der Käufer noch akzeptieren muss, wo aus der Sicht von Gerichten bereits ein Mangel anfängt und welche Rechte sich für den Käufer aus verschiedenen Mängeln ergeben (denn Mangel ist keineswegs gleich Mangel). Der Händler weiß darüber sicher bestens Bescheid, denn für diesen gehört das zum täglichen Geschäft.

Beim Lackeinschluss sind wir uns dagegen denke ich alle einig, dass es sich um einen Mangel handelt, da er a) wesentlich größer ist als übliche Lackeinschlüsse, b) leicht Folgeschäden durch ein Aufplatzen entstehen könnten und c) im Falle eines Wiederverkaufs ein Wertverlust zu erwarten wäre. Die Frage ist nur, wie geht man damit um?

PS: Das Argument "nicht den vollen Preis" bezahlt, finde ich allerdings auch nicht besonders stichhaltig, denn der volle Preis ist der mit dem Händler vereinbarte. Der Hersteller-Listenpreis ist völlig unerheblich.

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Du unterschlägst in deiner Argumentation aber den zweiten Teil des von dir zitierten Paragraphen:
„... und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann“

Im Katalog ist sicher kein welliges Mittelteil abgebildet und es gibt zusätzlich sehr viele Vergleichsfahrzeuge, bei denen ebenfalls keine Welligkeit zu sehen ist. Meines gehört übrigens dazu.

Da im Paragraphen eine logische Und-Verknüpfung angewendet wird, im Auto des TEs aber nur der erste Teil als erfüllt betrachtet werden kann, liegt hier sehr wohl ein Mangel vor.

Gruß

Nein, diesen Teil habe ich nicht unterschlagen. Les bitte nochmal meinen Beitrag genau.

Das Auto ist übrigens deutlich mehr als ein Sitzbezug. Es ist geradezu lächerlich zu behaupten das Auto würde nicht die für solche Sachen übliche Beschaffenheit aufweisen, nur weil der Sitzbezug leicht wellig ist. Da es sich bei Leder um ein Naturprodukt handelt, sind geringfügige Abweichungen sogar zu erwarten.

Lasst eure ganz eigene Auffassung von Sachmangel gerne vor Gericht klären.

In deinem Beitrag hast du einen „ausgenudelten“ Gebrauchtwagen mit einem Neuwagen verglichen. Der TE hat aber nunmal einen Neuwagen bestellt und kann deshalb auch die Erwartungshaltung anlegen, die ihm auf Basis von Herstellerbildern und Ausstellungsfahrzeugen suggeriert wird.

Ich kann ehrlich gesagt deine verbissene Argumentation in diesem Thema nicht nachvollziehen. Nach meiner Rechtsauffassung hat der TE hier einen Mangel vorliegen und ein klares Anrecht auf Nachbesserung. Und bei einem vernünftigen Händler wird er diese Nachbesserung auch ohne die Zuhilfenahme des Rechtsweges erhalten.

Gruß

Was ist an meiner Argumentation "verbissener" als an der Argumentation der Gegenseite? Nennst du sie "verbissen", weil ich mich durch deine Argumentation nicht von meiner Auffassung abbringen lasse? Wer dem Themenersteller nicht nach dem Mund geredet hat, musste sich doch in dieser Diskussion von Anfang an als "VW-Versteher" usw. betiteln lassen. Das nenne ich "verbissen".

Und was macht der Themenersteller selbst? Er hält sich "vornehm" raus und schaut dabei zu wie sich die Diskussionsteilnehmer die Köpfe einschlagen, dabei hätte er sich (obwohl er mit der Frage im Eingangspost etwas Anderes suggeriert) nur gerne seinen längst gefassten Entschluss absegnen lassen.

Soll der feine Kerl doch tun und lasse was er möchte. Dumm genug von mir und anderen sich zu der Sache überhaupt zu äußern und dabei kostbare Lebenszeit zu verschwenden.

[ Inhalt wegen Verstoß gegen NUB / Beitragsregeln von Motor-Talk entfernt ]

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 14. Dezember 2018 um 08:20:52 Uhr:


PS: Es hätte einem bereits beim Lesen von "warum immer ich???" im Threadtitel dämmern müssen. Der Themenersteller leidet offensichtlich an einer Psychose, da lasse ich mich nicht hineinziehen.

Es wäre schön, wenn du diesen gefassten Entschluss schon vor ein paar Seiten umgesetzt hättest. So halt die wenigstens im Folgenden daran. Neue Argumente bringst du nämlich nicht und zur Nichtakzeptanz anderer Meinungen kommt jetzt auch noch die Unterstellung von Psychosen an Andersdenkende.

Wie bereits geschrieben: Ich würde an den Vorstand von VW schreiben und das Problem Lackeinschluss und wellenförmiges Leder schildern. Stellungnahme abwarten und dann evtl. über einen Sachverständigen und RA gehen.

Wenn ich ein Ledersofa bestelle und bei der Lieferung feststelle, dass das Leder nicht straff gepolstert ist, sondern Wellen schlägt, reklamiere ich das auch. Das hat nichts mit event. Einschlüssen im Leder zu tun (Naturprodukt) sondern ist ein Produktionsfehler. Und erst recht würde ich keinen blauen Farbfleck akzeptieren, mit dem Hinweis, den würde ich ja sowieso mit der Jeans reinsitzen.

Und da der TS nach allgem. Meinung wegen des Lackeinschlusses handeln sollte, kann der Fehler in der Polsterung gleich mit abgedeckt werden.

Im Übrigen: Was soll das Angstmachen beim Ausbessern des Lackeinschlusses? Nach dem heutigen Stand der Technik ist eine 100% Farbidentität beim Nachlackieren zu erreichen. Selbst bei den Sonderlacken die VW in einer Farbpalette anbietet. Bei einem Neuwagen dürfte das noch viel unproblematischer sein, da der Lack nicht gealtert ist. Wenn die das nicht hinbekommen, wird die Reparaturleistung nicht abgenommen und sie bekommen einen zweiten Versuch.

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