M4 - Blubbern/Ballern/Schubabschaltung/Auspuff

BMW M4 F82 (Coupe)

Hallo BMW Familie,

ich habe folgenden Wunsch.

Mein M4 "knallt" NICHT, wenn ich vom Gas gehe. Habe noch einen John Cooper Works daheim und auf der Sporttaste brabbelt er ohne Ende und ein M4 tut das nicht, dass kann doch eig. nicht sein! Laut BMW war das "blubbern" nicht vorgesehen.

Was muss ich ändern an dem Auto? Jemand eine Idee? bekomme ich das über eine andere Software hin, dass das Auto extra mehr einspritzt. Oder muss ich den KAT raus machen oder funktioniert das auch mit einem "Leeren Rohr" statt des Mittelschalldämpfers? Schubabschaltung deaktivieren?

Oder hat jemand eine andere Idee?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
Ötti

Beste Antwort im Thema

Ich kenne das "Blubbern" vom Mini und bin froh, dass der M4 das nicht hat. Das ist überhaupt nicht mein Geschmack, ich finde das sogar ziemlich peinlich (wirkt künstlich) und ist in meinen Augen eher was für Fahrzeuge, die mehr sein wollen als sie eigentlich sind.
Aber Geschmäcker sind halt verschieden.

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Zitat:

@The_shadow schrieb am 17. Juli 2021 um 16:39:41 Uhr:


hab opf und bei mir steht 88db

Das is ja n Ding, meiner ist non-OPF und da steht 85 😁

Zitat:

@foxm2k schrieb am 17. Juli 2021 um 17:02:49 Uhr:


Du schaust beim Standgeräusch. Musst beim U3 / Fahrgeräusch schauen. Bei mir steht 74 db

Bei mir auch.

Der OPF hat im Standgeräusch mehr als der non-OPF. Aber im Fahrgeräusch weniger.

Das Standgeräusch ist aber gesetzlich nicht geregelt, hat nur den Sinn eines Referenzwerts bei Messungen im Rahmen von Kontrollen. Das Standgeräusch kann dir der TÜV erhöhen und bekommst dann in den Fahrzeugschein eingetragen. Beim Fahrgeräusch geht das nicht.

Zitat:

@foxm2k schrieb am 19. Juli 2021 um 13:12:27 Uhr:


Der OPF hat im Standgeräusch mehr als der non-OPF. Aber im Fahrgeräusch weniger.

Das Standgeräusch ist aber gesetzlich nicht geregelt, hat nur den Sinn eines Referenzwerts bei Messungen im Rahmen von Kontrollen. Das Standgeräusch kann dir der TÜV erhöhen und bekommst dann in den Fahrzeugschein eingetragen. Beim Fahrgeräusch geht das nicht.

Ehrlich? Unter welchen Aspekten kann der TÜV das Standgeräusch erhöhen?

Zitat:

@foxm2k schrieb am 19. Juli 2021 um 13:12:27 Uhr:


Der OPF hat im Standgeräusch mehr als der non-OPF. Aber im Fahrgeräusch weniger.

Das Standgeräusch ist aber gesetzlich nicht geregelt, hat nur den Sinn eines Referenzwerts bei Messungen im Rahmen von Kontrollen. Das Standgeräusch kann dir der TÜV erhöhen und bekommst dann in den Fahrzeugschein eingetragen. Beim Fahrgeräusch geht das nicht.

Also bei mir wurde per Einzelabnahme das Fahrgeräusch U.3 von 74 dB auf 75 dB geändert. Scheint also doch zu gehen. Standgeräusch sind bei mir 90 dB.

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Zitat:

@Barford schrieb am 22. Juli 2021 um 16:08:59 Uhr:



Zitat:

@foxm2k schrieb am 19. Juli 2021 um 13:12:27 Uhr:


Der OPF hat im Standgeräusch mehr als der non-OPF. Aber im Fahrgeräusch weniger.

Das Standgeräusch ist aber gesetzlich nicht geregelt, hat nur den Sinn eines Referenzwerts bei Messungen im Rahmen von Kontrollen. Das Standgeräusch kann dir der TÜV erhöhen und bekommst dann in den Fahrzeugschein eingetragen. Beim Fahrgeräusch geht das nicht.

Also bei mir wurde per Einzelabnahme das Fahrgeräusch U.3 von 74 dB auf 75 dB geändert. Scheint also doch zu gehen. Standgeräusch sind bei mir 90 dB.

Aha ok interessant.
Und wo ist hier der Spielraum? Bzw welche Kriterien muss man erfüllen um den entsprechenden Auspuff ohne Zulassung eintragen zu lassen?
Mit welchen Kosten kann man da grob rechnen ?

@Rucksogsepp
Wenn die Änderung per Einzelabnahme eingetragen wird, ist sie ja zugelassen. Im Endeffekt läuft es so, du stellst dich mit deiner Änderung dem TÜV zur Abnahme, wenn die bestätigen können, dass du den Fahrgeräusch Wert einhältst, messen sie das dazugehörige Standgeräusch und wenn das 5 db lauter ist als im Schein, dann bekommst die +5 db im Schein als Standgeräusch eingetragen.
Im Endeffekt geht es ja darum den Beamten für die mobile Kontrolle einen Standgeräusch Wert als Referenz anzugeben, bei dem sie davon ausgehen können, wenn der eingehalten wird liegt nach wie vor der vom TÜV abgenommene Zustand vor.
Die Preise variieren je nach Aufwand.

Zitat:

@Barford schrieb am 22. Juli 2021 um 16:08:59 Uhr:



Zitat:

@foxm2k schrieb am 19. Juli 2021 um 13:12:27 Uhr:


Der OPF hat im Standgeräusch mehr als der non-OPF. Aber im Fahrgeräusch weniger.

Das Standgeräusch ist aber gesetzlich nicht geregelt, hat nur den Sinn eines Referenzwerts bei Messungen im Rahmen von Kontrollen. Das Standgeräusch kann dir der TÜV erhöhen und bekommst dann in den Fahrzeugschein eingetragen. Beim Fahrgeräusch geht das nicht.

Also bei mir wurde per Einzelabnahme das Fahrgeräusch U.3 von 74 dB auf 75 dB geändert. Scheint also doch zu gehen. Standgeräusch sind bei mir 90 dB.

Beim CS oder?
Vielleicht fällt der in den Aufschlag aufgrund Leistungsgewicht? Ab einem bestimmten Verhalten gibt's doch +1 /+2 db sowas.

Ja beim CS. Original hat der 74 dB Fahr- und 90 dB Standgeräusch. Mit dem Einbau der DD Customs Auspuffanlage wurde der Wert auf 75 dB angehoben.

Zitat:

@Barford schrieb am 22. Juli 2021 um 19:17:22 Uhr:


Ja beim CS. Original hat der 74 dB Fahr- und 90 dB Standgeräusch. Mit dem Einbau der DD Customs Auspuffanlage wurde der Wert auf 75 dB angehoben.

"Aktuell dürfen Pkw mit 74 Dezibel lärmen, leistungsstarke Sportler mit 75 Dezibel und Lkw mit 80 Dezibel."

https://www.motor-talk.de/news/die-sound-taste-bleibt-t5282750.html

Oh wow. Dann gilt mein M4 ja jetzt als Sportwagen.

Zitat:

@Barford schrieb am 22. Juli 2021 um 19:48:00 Uhr:


Oh wow. Dann gilt mein M4 ja jetzt als Sportwagen.

Herzlichen Glückwunsch! :-D

Dann muss ich nen LKW haben 😉

Asset.JPG

Wir reden aber vom Fahrgeräusch also U.3 und nicht das Standgeräusch U.1. Wo liegt denn ein G82 beim Fahrgeräusch?

Ah sry da bin ich bei 75

Zitat:

@Barford schrieb am 22. Juli 2021 um 19:56:04 Uhr:


Wir reden aber vom Fahrgeräusch also U.3 und nicht das Standgeräusch U.1. Wo liegt denn ein G82 beim Fahrgeräusch?

G82 hat U3 70 db
Das ist das Problem.

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