Lieferzeit für den Fofi
Hi zusammen,
ich habe mir meinen Fofi am 03.04.09 bestellt und mein FF-Händler meinte das mein Auto Ende Mai Anfang Juni kommen wird. Ich kann mir das nicht vorstellen, da ich hier im Forum lese, das manche bis zu 4 Monate warten mussten.
Was meint ihr dazu ?? oder gibt es jemand der zur selben Zeit bestellt hat.
Danke Chris
594 Antworten
Ist es nicht normal, dass die 2 Wochen warten - wegen dem Rücktrittsrecht???
Habe eine Woche nach Dir bestellt und meiner soll am 05.10. da sein
(ursprünglich nannte man mir den 01.09.)Oh man, Ford sagte heute so was wie "interne Organisation des Autohauses" ließ eine frühre Bestellung nicht zu. Ich habe den Worten und Mails des Autoverkäufers geglaubt, satt dessen haben die mit Absicht die Bestellung verzögert um über das Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu kommen!!!
Zitat:
Original geschrieben von maschu-m
Ist es nicht normal, dass die 2 Wochen warten - wegen dem Rücktrittsrecht???Habe eine Woche nach Dir bestellt und meiner soll am 05.10. da sein
(ursprünglich nannte man mir den 01.09.)
[/quoteOh man, Ford sagte heute so was wie "interne Organisation des Autohauses" ließ eine frühre Bestellung nicht zu. Ich habe den Worten und Mails des Autoverkäufers geglaubt, satt dessen haben die mit Absicht die Bestellung verzögert um über das Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu kommen!!!
Welches Rücktrittsrecht? Bei mir auf der Bestellung steht "Verbindlich" - du gehst damit einen Vertrag ein, der ist natürlich für beide Seiten bindend. Wenn du natürlich im Netz ein Auto bestellst kommst du in den Genuß des Fernabsatzgesetzes, da darfst du vom Kauf zurücktreten...
dank des deutschen Gesetzes hat jeder ein rücktrittsrecht von 2 wochen das ist immer so. Die mesiten Autohäuser warten aber sie können den wagen innerhalb von 2 wochen ausliefern wenn man drauf besteht da sie eh kein problem haben die fahrzeuge los zuwerden. Mein händler Meinte das er frühstens in 2 wochen liefern kann wegen Rücktrittsrecht. Bekomme meinen jetzt aber erst ca 03.12. da ich das Auto vorher net brauche ist eingetragen für Produktion 11.2009 freue mich jetzt schon auf ihn.
Wenn du natürlich im Netz ein Auto bestellst kommst du in den Genuß des Fernabsatzgesetzes, da darfst du vom Kauf zurücktreten...
Der Kontakt kam über Autoscout24, daraufhin wurde mir ein schriftliches Angebot per Post gemacht. Gilt dann das Fernabsatzgesetz?
Ähnliche Themen
ach ja:
Lief alles erst über Web, dann per Mail, Vertrag mit Post - kam nie zu einem persönlichen Kontakt. Kann man dann Kündigen?
Der Vertrag des Autohauses sagt sagt zwar etwas anderes im Bezug auf Kündigung und Fristen etc. Das Fernabgabegesetz sagt aber klar aus: "Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam" weiter "Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltung umgangen werden".
Zitat:
Original geschrieben von maschu-m
ach ja:Lief alles erst über Web, dann per Mail, Vertrag mit Post - kam nie zu einem persönlichen Kontakt. Kann man dann Kündigen?
Der Vertrag des Autohauses sagt sagt zwar etwas anderes im Bezug auf Kündigung und Fristen etc. Das Fernabgabegesetz sagt aber klar aus: "Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam" weiter "Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltung umgangen werden".
ja, in dem Fall gilt das Fernabsartgesetz...
Hallo,
Ich habe denn FoFi am 26.08.09 bestellt. Laut Ford Händler sollte er Im Oktober Kommen.
Ich glaube es einfach mahl. Ich habe bei meinen Mondeo letztes Jahr bestellt und habe sehschlechte Erfahrungen mit der Lieferzeit gemacht. Lieferzeit sollte 8 Wochen sein es waren zum schluß 6 Monate. Hoffe dass es diesmal besser wird.
FoFi
Zitat:
Original geschrieben von Hatcher91
dank des deutschen Gesetzes hat jeder ein rücktrittsrecht von 2 wochen das ist immer so.
Es gibt kein generelles Rückgaberecht, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.
Ich hoffe das es lange dauert bis mein Fofi gebaut wird weil ich mich gerade entschieden habe ihn um zu bestellen von Titanium 96 PS auf Sport 120 PS.Ist aber schon 3 Wochen her das ich den Titanium bestellt habe und will morgen meinen FFH Händler anrufen und fragen ob ich noch um bestellen kann.Hoffe es klappt.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Es gibt kein generelles Rückgaberecht, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.Zitat:
Original geschrieben von Hatcher91
dank des deutschen Gesetzes hat jeder ein rücktrittsrecht von 2 wochen das ist immer so.
Richtig, nur bei den schon erwähnten Fernabsatzgeschäften und Haustürgeschäften gibt es das 14-tägige Rückgaberecht. Bei Vertragssachen gibt es noch das Recht, nach zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten, solang die Leistung noch nicht produziert oder an den Kunden ausgeliefert wurde. Alles andere (z.B. Umtauschrecht in Elektrofachmärkten) ist reine Kulanz der Händler.
Zitat:
Original geschrieben von Sean the sheep
Richtig, nur bei den schon erwähnten Fernabsatzgeschäften und Haustürgeschäften gibt es das 14-tägige Rückgaberecht. Bei Vertragssachen gibt es noch das Recht, nach zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten, solang die Leistung noch nicht produziert oder an den Kunden ausgeliefert wurde. Alles andere (z.B. Umtauschrecht in Elektrofachmärkten) ist reine Kulanz der Händler.Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Es gibt kein generelles Rückgaberecht, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.
Gut, haben aber nur die AGB erhalten, "keine Information zum Widerufsrecht lt. Fernabgabegesetz". Bin darauf erst gestern hier im Forum gestoßen - ist ja ganz klar eins.
Zitat:
Bei Vertragssachen gibt es noch das Recht, nach zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten, solang die Leistung noch nicht produziert oder an den Kunden ausgeliefert wurde.
DAs möchte ich auch mal paschaul in Frage stellen - nein, ich würde eher sagen das ist so falsch. Vertrag ist Vertrag ist Vertrag... Wer Montag Abend sein Auto bestellt hat Dienstag Morgen weder das Recht noch die Möglichkeit dieses wieder zu stornieren.
Glaube auch nicht dass das so einfach geht. Bei eurem Kaufvertrag habt ihr doch sicher auch die AGB des Autohauses unterschrieben. Bei mir steht da unter Punkt 5.3 das ich im Falle eines Rücktrittes 10% vom Kaufpreis als Schadensersatz zahlen muss.
Das einzige wo eine 14 Tage frist vorkommt ist unter Punkt 5.1 wo drinnen steht das im Falle einer nichterfüllung des Vertrags ein Teil, den anderen in Verzug setzten kann und dann nach 14 Tagen zum Rücktritt berechtigt ist. Also nix mit 2 Wochen und dann "ich habs mir anders überlegt". So wie ich das lese würde das in meinem Fall so ungefähr 1500€ kosten.
Und das Fernabsatzgesetz gilt ja nur, weil man einen im Internet oder per Telefon bestellten Artikel vor dem Kauf nicht ansehen oder kontrollieren kann. Wenn jetzt ein Autohändler ein Angebot über das Internet macht ist das doch noch lange kein Fernabsatz. Da müsstet ihr das Auto auch noch ungesehen kaufen und euch danach zustellen lassen und NICHT beim Händler abholen. Und das wäre das Einzige wo es das 14 Tägige Rückgaberecht gesetzlich gibt.
Wenn ihr eine Jean bei H&M kauft habt ihr auch kein Rückgabe oder Umtauschrecht. Das wird nur aus Kulanz zum Kunden so gehandhabt, aber ist auf keinen fall rechtlich verbindlich...ja ich habe immer brav N24 und Galileo geguckt 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Sean the sheep
Bei Vertragssachen gibt es noch das Recht, nach zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten, solang die Leistung noch nicht produziert oder an den Kunden ausgeliefert wurde.
Jedem Kauf/Verkauf liegt ein Vertrag zugrunde, insofern wäre es deiner Schilderung zufolge ein generelles Rücktrittsrecht, welches jedoch nicht existiert.
Zitat:
Original geschrieben von Sean the sheep
Wenn im Vertrag steht, dass du einen verbindlichen Liefertermin hast, kannst du ihn bei Nichteinhaltung in Verzug setzen und ihm eine Frist geben, dein Auto zu beschaffen, allerdings muss diese angemessen sein (ein Tag z.B. wäre nicht angemessen, 3 Wochen aber schon). Ist es dann nicht da, hast du das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Falls du aber wirklich vor hast, was zu unternehmen, würde ich dir raten einen Anwalt einzuschalten (nur für den Fall der Fälle, dass bei dir nicht alles glatt geht). Der wird dafür bezahlt, sich mit sowas auszukennen.Ich bin mittlerweile 3 Monate über meinen ersten Liefertermin hinaus, hab aber damals keinen verbindlichen Liefertermin eingetragen bekommen, deswegen sitz ich nun hier mit dem sauren Apfel und durfte mir heute eine erneute Verschiebung des Termins vom 26.09. auf den 17.10. anhören. Falls er dann wirklich kommen sollte, ist er 4 Monate zu spät dran, das Bestelldatum war der ! 15.05. !
Sean the sheep: Was haste denn für ein Wägelchen bestellt? Habe zwar etwa einen Monat nach dir bestellt, warte aber auch ganz ungeduldig und nervös und musste mir schon 3x anhören, dass der Liefertermin verschoben wird da Teile nicht geliefert werden können. Jetzt soll er am 03.10.09 kommen, ich bezweifle es ehrlichgesagt aber.. :\