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Licht in Schalterstellung 0

Audi A6 C7/4G

Hallo zusammen!

Ist bei Euch die Aussenbeleuchtung immer ein auch wenn der Lichtschalter auf 0 ist ? Bei mir ist das Standlicht immer aktiv auch auf Stellung 0 d.h. Beleuchtung vorne wie auch hinten.

Danke für Eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@technoheadXXX schrieb am 8. April 2018 um 16:42:28 Uhr:



Also bitte entspannt bleiben. Wenn Dich das TFL stört, schalte Dir die Option im MMI frei (glaube green menu) und schalte es dann ab. Kannst jederzeit mit einem Klick natürlich wieder anschalten.
NOCHMAL: Das Licht wird nicht wegcodiert oder ähnliches, das MMI hat diese Einstellungsmöglichkeit im Untermenü - jedoch ist es nicht von Haus auf freigeschalten.

Wenn man ein nicht serienmäßig freizugängliches Untermenü sichtbar macht, geht das schon in Richtung "oder so". 😰 Deshalb nochmals der Tipp mit dem Lichttest.
Wer denkt dass sein TFL (nicht Abblendlicht) zu hell ist oder gar "blendet", sollte einen Lichttest machen lassen. Und wenn dieser nur dazu dient, vom TÜV-Mann bestätigt zu bekommen, daß alles rechtens sei ... 😎 Ich schalte doch nicht das teuer erkaufte Sicherheitsfutur "LED-TFL" aus, nur weil sich fremde geblendet fühlen. Einfach weil sie es evtl. nicht kennen ...

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Zitat:

@Zappelfilip schrieb am 8. April 2018 um 12:06:23 Uhr:


Die Vorschriften zum Kfz-Tagfahrlicht weichen in den einzelnen europäischen Ländern zum Teil stark voneinander ab.
In den einen ist dessen Nutzung Pflicht, in anderen handelt es sich lediglich um eine Nutzungsempfehlung.
In Deutschland besteht derzeit noch keine Pflicht, das Tagfahrlicht zu nutzen.
Allerdings wird die Nutzung der Beleuchtung auch am Tage empfohlen.
Eine gesetzliche Pflicht wird diskutiert, ist aber derzeit noch nicht absehbar.
Eine Ausnahme gilt hingegen bei Krafträdern: Nach § 17 Absatz 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Motorradfahrer und Co. auch bei Tage entweder das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten eingeschaltet haben.

Vorsicht bitte:
Man darf hier meines Erachtens nicht zwischen Tagfahrlicht und Tagfahrleuchten verwechseln! Das passiert leider auch im Internet und in verschiedenen Foren immer wieder.

Tagfahrlicht bedeutet auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Dies ist in Deutschland tatsächlich keine Pflicht (allerdings weiterhin eine Empfehlung für Fahrzeuge mit einem Produktionsdatum vor dem 07-Feb-2011 - der Einführung der Tagfahrleuchtenpflicht für PKWs und Kleintransporter). Allerdings schreibt die StVO vor, dass Licht auch am Tage einzuschalten ist, "wenn die Sichtverhältnisse es ... erfordern" (siehe §17,1 ff StVO).

Anders sieht das mit den Tagfahrleuchten aus, welche seit dem o.a. Datum Pflicht für alle Neuwagen sind. Auch wenn es keine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge gab oder gibt darf ich meines Wissens an einem Fahrzeug mit dieser Pflichtausstattung nicht ohne weiteres einen Teil der zugelassenen Beleuchtungsanlage ausser Betrieb nehmen. Im schlimmsten Fall könnte es sonst sein, dass mit den Tagfahrleuchten auch gleich die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt ...
Zudem sind Tagfahrleuchten anders aufgebaut und leuchten (bewußt) oberhalb der Blendgrenze des Abblendlichtes. Das ist am Tag bei entsprechenden Lichtbedingungen kein Problem und durchaus gewollt. In der Dämmerung (oder ähnlichen Lichtbedingungen - z.B. im Tunnel) kann es aber durch genau diesen Effekt dann zu den beschriebenen Blendungen kommen. Deswegen muss dann (auch konform mit der StVO) immer auf Abblendlicht umgeschaltet werden - im Zweifel manuell, wenn es das Fahrzeug nicht automatisch tut.

Btw, das ist übrigens auch der Grund, warum in D bei den Tagfahrleuchten die Rückleuchten nicht standardmäßig mitcodiert sind - wenn ich die wirklich brauche muss ich laut StVO ohnehin mit Abblendlicht fahren 😉

Just my 2 cts...

OK und danke für die Erläuterung. Ich hatte "das mit Licht fahren" (auch als Motorradfahrer) einfach schon verinnerlicht und als Pflicht eingeprägt. M.M.n. wäre auch das (tagsüber) serienmäßige Leuchten der Heckleuchten ein immenser Sicherheitsgewinn, evtl. gar wichtiger als vorn. Denn üblicherweise fährt eher der dösende Hintermann auf ...

Zuläsig ist allerdings auch der gemeinsame Betrieb der Tagfahrleuchten mit Begrenzungs.-, Schluss-, Kennzeichen- und Seitenmarkierungsleuchten.

Quelle: ECE R48

Ich habe gerade mal bei mir geschaut und festgestellt, dass das TFL im standlicht Betrieb Gleich hell ist wie bei Licht aus. Ist das beim FL immer so ?

In Deutschland wurde die EU Richtlinie umgesetzt, dass alle neuen Autos die Option Tagfahrlicht haben müssen. Es besteht jedoch weiterhin nur die Empfehlung, dies auch am Tag einzuschalten.
Eine LICHTPFLICHT gibt es in Deutschland weiterhin nicht.

Also bitte entspannt bleiben. Wenn Dich das TFL stört, schalte Dir die Option im MMI frei (glaube green menu) und schalte es dann ab. Kannst jederzeit mit einem Klick natürlich wieder anschalten.
NOCHMAL: Das Licht wird nicht wegcodiert oder ähnliches, das MMI hat diese Einstellungsmöglichkeit im Untermenü - jedoch ist es nicht von Haus auf freigeschalten.

Zitat:

@Fluete schrieb am 8. April 2018 um 12:40:40 Uhr:



Zitat:

@Zappelfilip schrieb am 8. April 2018 um 12:06:23 Uhr:


Die Vorschriften zum Kfz-Tagfahrlicht weichen in den einzelnen europäischen Ländern zum Teil stark voneinander ab.
In den einen ist dessen Nutzung Pflicht, in anderen handelt es sich lediglich um eine Nutzungsempfehlung.
In Deutschland besteht derzeit noch keine Pflicht, das Tagfahrlicht zu nutzen.
Allerdings wird die Nutzung der Beleuchtung auch am Tage empfohlen.
Eine gesetzliche Pflicht wird diskutiert, ist aber derzeit noch nicht absehbar.
Eine Ausnahme gilt hingegen bei Krafträdern: Nach § 17 Absatz 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Motorradfahrer und Co. auch bei Tage entweder das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten eingeschaltet haben.


Vorsicht bitte:
Man darf hier meines Erachtens nicht zwischen Tagfahrlicht und Tagfahrleuchten verwechseln! Das passiert leider auch im Internet und in verschiedenen Foren immer wieder.

Tagfahrlicht bedeutet auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Dies ist in Deutschland tatsächlich keine Pflicht (allerdings weiterhin eine Empfehlung für Fahrzeuge mit einem Produktionsdatum vor dem 07-Feb-2011 - der Einführung der Tagfahrleuchtenpflicht für PKWs und Kleintransporter). Allerdings schreibt die StVO vor, dass Licht auch am Tage einzuschalten ist, "wenn die Sichtverhältnisse es ... erfordern" (siehe §17,1 ff StVO).

Anders sieht das mit den Tagfahrleuchten aus, welche seit dem o.a. Datum Pflicht für alle Neuwagen sind. Auch wenn es keine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge gab oder gibt darf ich meines Wissens an einem Fahrzeug mit dieser Pflichtausstattung nicht ohne weiteres einen Teil der zugelassenen Beleuchtungsanlage ausser Betrieb nehmen. Im schlimmsten Fall könnte es sonst sein, dass mit den Tagfahrleuchten auch gleich die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt ...
Zudem sind Tagfahrleuchten anders aufgebaut und leuchten (bewußt) oberhalb der Blendgrenze des Abblendlichtes. Das ist am Tag bei entsprechenden Lichtbedingungen kein Problem und durchaus gewollt. In der Dämmerung (oder ähnlichen Lichtbedingungen - z.B. im Tunnel) kann es aber durch genau diesen Effekt dann zu den beschriebenen Blendungen kommen. Deswegen muss dann (auch konform mit der StVO) immer auf Abblendlicht umgeschaltet werden - im Zweifel manuell, wenn es das Fahrzeug nicht automatisch tut.

Btw, das ist übrigens auch der Grund, warum in D bei den Tagfahrleuchten die Rückleuchten nicht standardmäßig mitcodiert sind - wenn ich die wirklich brauche muss ich laut StVO ohnehin mit Abblendlicht fahren 😉

Just my 2 cts...

Zitat:

@technoheadXXX schrieb am 8. April 2018 um 16:42:28 Uhr:



Also bitte entspannt bleiben. Wenn Dich das TFL stört, schalte Dir die Option im MMI frei (glaube green menu) und schalte es dann ab. Kannst jederzeit mit einem Klick natürlich wieder anschalten.
NOCHMAL: Das Licht wird nicht wegcodiert oder ähnliches, das MMI hat diese Einstellungsmöglichkeit im Untermenü - jedoch ist es nicht von Haus auf freigeschalten.

Wenn man ein nicht serienmäßig freizugängliches Untermenü sichtbar macht, geht das schon in Richtung "oder so". 😰 Deshalb nochmals der Tipp mit dem Lichttest.
Wer denkt dass sein TFL (nicht Abblendlicht) zu hell ist oder gar "blendet", sollte einen Lichttest machen lassen. Und wenn dieser nur dazu dient, vom TÜV-Mann bestätigt zu bekommen, daß alles rechtens sei ... 😎 Ich schalte doch nicht das teuer erkaufte Sicherheitsfutur "LED-TFL" aus, nur weil sich fremde geblendet fühlen. Einfach weil sie es evtl. nicht kennen ...

Zitat:

@technoheadXXX schrieb am 8. April 2018 um 16:42:28 Uhr:


In Deutschland wurde die EU Richtlinie umgesetzt, dass alle neuen Autos die Option Tagfahrlicht haben müssen. Es besteht jedoch weiterhin nur die Empfehlung, dies auch am Tag einzuschalten.
Eine LICHTPFLICHT gibt es in Deutschland weiterhin nicht.

Also bitte entspannt bleiben. Wenn Dich das TFL stört, schalte Dir die Option im MMI frei (glaube green menu) und schalte es dann ab. Kannst jederzeit mit einem Klick natürlich wieder anschalten.
NOCHMAL: Das Licht wird nicht wegcodiert oder ähnliches, das MMI hat diese Einstellungsmöglichkeit im Untermenü - jedoch ist es nicht von Haus auf freigeschalten.

Wenn ich mir das durchlese, dann kann ich meines Erachtens nur die Lektüre von §49a StVO empfehlen. Dort heißt es: "Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. (§49a, 1 StVO)". Ob dies der Fall ist, wenn ich erst über ein (für den Kunden werksseitig nicht freigeschaltetes!) hidden menu gehen muss, um meine Tagfahrlichter wieder zu aktivieren, ist wohl eher als zweifelhaft zu sehen.

Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wie gesagt, es gibt wohl durchaus einen Unterschied zwischen Tagfahrlicht / Lichtpflicht und den seit 2011 gesetzlich vorgeschriebenen Tagfahrleuchten... 🙄

Zitat:

@timilila schrieb am 8. April 2018 um 18:00:52 Uhr:



Zitat:

@technoheadXXX schrieb am 8. April 2018 um 16:42:28 Uhr:



Also bitte entspannt bleiben. Wenn Dich das TFL stört, schalte Dir die Option im MMI frei (glaube green menu) und schalte es dann ab. Kannst jederzeit mit einem Klick natürlich wieder anschalten.
NOCHMAL: Das Licht wird nicht wegcodiert oder ähnliches, das MMI hat diese Einstellungsmöglichkeit im Untermenü - jedoch ist es nicht von Haus auf freigeschalten.

Wenn man ein nicht serienmäßig freizugängliches Untermenü sichtbar macht, geht das schon in Richtung "oder so". 😰 Deshalb nochmals der Tipp mit dem Lichttest.
Wer denkt dass sein TFL (nicht Abblendlicht) zu hell ist oder gar "blendet", sollte einen Lichttest machen lassen. Und wenn dieser nur dazu dient, vom TÜV-Mann bestätigt zu bekommen, daß alles rechtens sei ... 😎 Ich schalte doch nicht das teuer erkaufte Sicherheitsfutur "LED-TFL" aus, nur weil sich fremde geblendet fühlen. Einfach weil sie es evtl. nicht kennen ...

Ich werde dann mal einen Lichttest bei der nächsten Gelegenheit machen lassen. Ich hab zwar die Funktion im MMI freigeschaltet aber werde es definitiv nicht abstellen...
Aber anscheinend bin ich ja nicht der Einzige dem es zu hell ist.

Für letztere gibt es ein unerschöpfliches Angebot an Sonnenbrillen: Getönt, entspiegelt, mit oder ohne UV-Absorber, groß, klein, modisch oder auch nicht. Wem das nicht reicht, der soll sein geschwärztes Glas von der letzten Sonnenfinsternis zur Hand nehmen, wenn er sich vom TFL geblendet fühlt. 😁😁

Hast Du auch gelesen was Du gepostet hast?
Betriebsfertig heißt, dass sie nicht demontiert oder unbrauchbar gemacht werden dürfen. Betriebsfertig heißt nicht, dass Sie im Dauerbetrieb sein müssen.

Aber gut, lassen wir es. Die Mögliche Lösung ist bekannt für den TE, was er damit macht bleibt ihm überlassen.

Zitat:

@Fluete schrieb am 8. April 2018 um 18:26:51 Uhr:



Zitat:

@technoheadXXX schrieb am 8. April 2018 um 16:42:28 Uhr:


In Deutschland wurde die EU Richtlinie umgesetzt, dass alle neuen Autos die Option Tagfahrlicht haben müssen. Es besteht jedoch weiterhin nur die Empfehlung, dies auch am Tag einzuschalten.
Eine LICHTPFLICHT gibt es in Deutschland weiterhin nicht.

Also bitte entspannt bleiben. Wenn Dich das TFL stört, schalte Dir die Option im MMI frei (glaube green menu) und schalte es dann ab. Kannst jederzeit mit einem Klick natürlich wieder anschalten.
NOCHMAL: Das Licht wird nicht wegcodiert oder ähnliches, das MMI hat diese Einstellungsmöglichkeit im Untermenü - jedoch ist es nicht von Haus auf freigeschalten.

Wenn ich mir das durchlese, dann kann ich meines Erachtens nur die Lektüre von §49a StVO empfehlen. Dort heißt es: "Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. (§49a, 1 StVO)". Ob dies der Fall ist, wenn ich erst über ein (für den Kunden werksseitig nicht freigeschaltetes!) hidden menu gehen muss, um meine Tagfahrlichter wieder zu aktivieren, ist wohl eher als zweifelhaft zu sehen.

Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wie gesagt, es gibt wohl durchaus einen Unterschied zwischen Tagfahrlicht / Lichtpflicht und den seit 2011 gesetzlich vorgeschriebenen Tagfahrleuchten... 🙄

Zitat:

@technoheadXXX schrieb am 8. April 2018 um 20:21:34 Uhr:


Hast Du auch gelesen was Du gepostet hast?

Ja, das habe ich durchaus. Mehrfach - und das sogar noch bevor ich den Post hochgeladen habe 😉

Zitat:

Betriebsfertig heißt, dass sie nicht demontiert oder unbrauchbar gemacht werden dürfen. Betriebsfertig heißt nicht, dass Sie im Dauerbetrieb sein müssen.

Dem würde ich so nicht zustimmen. Meines Wissens ist betriebsfertig nach allgemeiner Rechtsauffassung und im Sinne der Beleuchtung, dass sie jederzeit einschaltbereit sein muss. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass man sie überhaupt im regulären Betrieb ein- und ausschalten kann.

Und nun kommt für mich die Quizfrage: Was bedeutet wohl betriebsbereit im Sinne des Gesetzes bei einer vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtung, welche sich durch eine reguläre Bedienung

nicht

ausschalten läßt, sondern welche nur durch eine andere Beleuchtung (z.B. Abblendlicht) automatisch ersetzt bzw. modifiziert wird?

Zitat:

Aber gut, lassen wir es.

Da kann ich nur zustimmen. Das scheint mir in diesem Fall tatsächlich die beste Lösung 🙄

Du gibst Dir die Antworten immer selbst - "jederzeit einschaltbereit" ist genau das Stichwort. Und mit der Freischaltung ist genau das gegeben, damit alles in Ordnung.
Jetzt belasse ich es aber wirklich dabei.

Zitat:

@Fluete schrieb am 8. April 2018 um 21:40:07 Uhr:



Zitat:

@technoheadXXX schrieb am 8. April 2018 um 20:21:34 Uhr:


Hast Du auch gelesen was Du gepostet hast?

Ja, das habe ich durchaus. Mehrfach - und das sogar noch bevor ich den Post hochgeladen habe 😉

Zitat:

@Fluete schrieb am 8. April 2018 um 21:40:07 Uhr:



Zitat:

Betriebsfertig heißt, dass sie nicht demontiert oder unbrauchbar gemacht werden dürfen. Betriebsfertig heißt nicht, dass Sie im Dauerbetrieb sein müssen.


Dem würde ich so nicht zustimmen. Meines Wissens ist betriebsfertig nach allgemeiner Rechtsauffassung und im Sinne der Beleuchtung, dass sie jederzeit einschaltbereit sein muss. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass man sie überhaupt im regulären Betrieb ein- und ausschalten kann.
Und nun kommt für mich die Quizfrage: Was bedeutet wohl betriebsbereit im Sinne des Gesetzes bei einer vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtung, welche sich durch eine reguläre Bedienung nicht ausschalten läßt, sondern welche nur durch eine andere Beleuchtung (z.B. Abblendlicht) automatisch ersetzt bzw. modifiziert wird?

Zitat:

@Fluete schrieb am 8. April 2018 um 21:40:07 Uhr:



Zitat:

Aber gut, lassen wir es.


Da kann ich nur zustimmen. Das scheint mir in diesem Fall tatsächlich die beste Lösung 🙄

Ich liebe Vollzitate. Kann man die nicht im im offenen Menü des Forums unterdrücken? 😎😛😁

Lasst sich bei Schalterstellung "0" die Instrumentenbeleuchtung dauerhaft einschalten?

Bisher wird die Instrumentenbeleuchtung offensichtlich über den Lichtsensor angesteuert, d.h. im bei trübem Wetter, einsetzende Dämmerung, Wald, etc. ist sie aus (Nur Zeiger leuchten)... bei Sonneneinstrahlung, Gegenlicht wird die Instumentenbeleuchtung hingegen (teils gedimmt) zugeschaltet.

(VFL 09/2014 - Skandinavien-Option ist bereits aktiviert)

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