Lenksäule defekt, Autohändler klempt einfach die Elektronik ab !!

Opel Corsa B

Mitte Oktober 2014 kaufte ich eine Auto bei einen Händler ( Opel Corsa B Baujahr 1999 mit 54PS) top in schuss. Leider hab ich bis heute noch keine Kaufvertrag bekommen !!!
Der Händler machte 2 Jahre TÜV drauf. Am 27.10 holte ich das Auto ab und fuhr zur Zulassung um es Anzumelden. Auf der Fahrt dorthin bemerkte ich das dass Auto immer nach LINKS zieht. Bei der Zulassung alles geklärt und fuhr auf den rückweg wieder bei Händler vorbei und sagte im das. Der meinte nur, er wußte das nicht und könne trotzdem so fahren. Nach 1 woche fuhr ich wieder zu den Händler und teilte ihn mit das es noch nicht besser geworden ist und er immer noch nach LINKS zieht. Also stellte ich mein Auto wieder zu den Händler hin das er das Beseitigen soll. 2 Tage später holte ich mein Auto wieder ab und wie gewöhnlich war der Händler persönlich nicht da. Ich bemerkte das er nix gemacht hat. Zieht immer noch nach Links. Ich wurde langsam sauer.... Fuhr nach 1 Woche wieder hin und sagte er solle das problem entlich beseitigen. Zuvor machte ich mich aber schlau was die Ursache dafür sei. In einer OpelVertragswerkstatt teilte man mir mit das die Lenksäule defekt sei und eine Neue eingebaut werden muss, kostenpunkt etwa 1100.-€. Auch bei der Zuständigen DEKRA/TÜV sagte man mir das.
Ok, ich stellte das Auto wieder zu Händler hin und nach 1 Woche konnte ich das Auto wieder abholen.
Der Händler sagte mir er habe die Elektronische hilfe der Lenkung ausgeschalten bzw den Stecker gezogen das der nicht mehr nach LINKS zieht. Als, ich nach hause fuhr, merke ich nur das dass Auto sich sehr schwer Lenken läst. Er zieht zwar jetzt nicht mehr nach LINKS, aber irgentwie ist es schon komisch, denn wenn ich schneller wie 80km/h fahre, meine ich, ich fahre auf Eiern und wenn ich nach Links oder Rechts fahre, meine ich der bricht mir hinten aus. Ich wieder zum Händler und teilte ihn das mit. Dann auf den hinweis das die Lenksäule erneuert muss, meinte er nur, das er das nicht mache, zuviel Zeitaufwand und zu hohe kosten. Ich fuhr dann wieder zum TÜV und zu Opel und die teilten mir mit das der Händler das gar nicht machen hätte dürfen weil hier nun die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt, Eingrif in die Elektronik der Lenkung. Diese hat mir sogar ein Gerichtsgutachter Bestätigt der zufällig beim TÜV war.
Jetzt ist guter Rat teuer. Eine offizelles Gerichtsgutachten kostet etwa 1000.- und den Anwalt muss ich ja auch in vorkasse treten.

Nur ärger...... Jetzt die frage: Ich würde an einer Lenksäule zwar günstig rankommen durch meine Beziehung, aber wer Baut die mir ein, von den Händler lass ich das nicht machen. Der Baut mir zum schluss ganz was anderes ein.....

Was würdet ihr nun machen. Bitte um hilfe

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guter rat teuer. aber mann sollte bei den " " keine gebrauchten wagen kaufen

Rechtsberatung können wir hier leider nicht anbieten
Wie immer halt erstmal die Grundsatzfrage warum zum Geier kauft man solch ein Auto...

http://search.motortalk.net/click.html?...

vielleicht hilft es.
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=686079

Zitat:

@rausbistdu schrieb am 20. Dezember 2014 um 13:04:09 Uhr:


aber mann sollte bei den " " keine gebrauchten wagen kaufen

Da ist @Firstuser wohl an einen "Händler" der übelsten Sorte geraten. Aber zum Glück sind sie nicht alle so. Ich habe auch schon diesbezüglich meine Erfahrungen "gesammelt" und erfahren müssen, dass auch "Vertragshändler" und solche, die eigentlich seriös wirken, es auch nicht immer ehrlich meinen.

Gebrauchtwagenkauf ist immer ein bißchen wie Lotterie spielen... man kann Glück haben oder eben Pech. Und einen 100% ehrlichen, gewerblichen Autoverkäufer habe ich noch nie erlebt, ausser ich kaufe nen Neuwagen.

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Naja. Ich werde das ganze meinen Rechtsanwalt übergeben. Hab mich schon erkundigt. Der hätte das gar nicht machen dürfen. Ich werde das auch von einen opel vertragshändler machen lassen und durch meinen re an ihn schicken. Evtl. Strafanzeige wegen Manipulation.

Ohne Kaufvertrag? Viel Spaß, könnte auch teuer für dich werden. Ich würd ja zusehen das der Händler den wagen einfach zurücknimmt...

Ich würde dem Händler mit einer Strafanzeige drohen, wenn er den Wagen nicht zurücknimmt. Dabei solltest Du einen Zeugen haben.

Vermutlich kannte er den Mangel von Anfang an. Aber spätestens mit der Außerbetriebnahme der elektrischen Servolenkung, hat er sich strafbar gemacht, da die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen ist und er Dich so hat fahren lassen.

Nur so...wenn der Richter fragt "Sagen se mal, haben sie das bei der Probefahrt nicht gemerkt?"

Hat da jemand ne Antwort für?...also eine bei der man nicht dasteht wie der letzte Depp?
Vorschläge, bidde 😉

Zumal der Wagen doch dem Händler noch gehört so ganz ohne Kaufvertrag.
Händler: gut, nehme i den Wagen zurück. Sie können gehen. Geld? Welches Geld? 😁

Naja das auch nicht.
Die 2 haben einen einwandfreien Kaufvertrag - nur halt keinen schriftlichen, aber das macht erstmal nix.
Wenn du beim Becker 2 Semmeln kaufst, führst du ja auch keinen Schriftverkehr.

Zitat:

@Stefan_Raba schrieb am 23. Dezember 2014 um 11:57:54 Uhr:


Nur so...wenn der Richter fragt "Sagen se mal, haben sie das bei der Probefahrt nicht gemerkt?"

Hat da jemand ne Antwort für?...also eine bei der man nicht dasteht wie der letzte Depp?
Vorschläge, bidde 😉

Wenn man ein gebrauchtes Fahrzeug das erste Mal fährt und noch nie mit einem baugleichen Fahrzeug gefahren ist, dann ist einem das Fahrverhalten neu.

Hallo, das ist ja mein problem. Jedesmal sagt der Händler ja mach ich fertig (den Kaufvertrag) Hab ihn die hälfte angezahlt und den rest wollte ich ihn dann 2 wochen später geben. Leider konnte ich keine problefahrt machen, da der Händler gesagt hat er müsse das Auto noch fertig machen für den TÜV ich könne ihn aber schon anmelden. Am nächsten Tag habe ich dann das Auto mit frischen 2 Jahren TÜV abgeholt und da ist es mir ja aufgefallen das der nach LINKS zieht. Da ich leider nun schon einige stunden in das Auto invertiert habe, möchte ich das Auto ungern wieder zurück geben. ( neue sitzbezüge/Autoradio/Aufpoliert/Neue Antenne/neue Radkappen usw..) Auf nachfrage von heute (23.12.2014) mit den Händler, hat er gesagt "Er will keinen ärgern/stress haben, ich solle ihm das Auto wieder zurück geben (der weiß genau was er gemacht hat, dass er das nicht machen durfte) Nur !!! bekomme ich meine Anzahlung komplett zurück ? Habe ja das Auto auch Vermessen lassen (Spur/Stutz/Stoßdämpfertest/Federtest 80.-) was der Händler nicht gemacht hat, obwohl er es mir gesagt hat das er das macht. Jetzt werdet ihr sagen: Selbst schuld oder ? Wenn der Händler nichts macht, was soll ich machen ?

Doch eine Kopie vom Schein, die er sich Kopiert hat, wo auch drauf steht das ich die hälfte angezahlt habe steht ja drauf mit Unterschrift.

Deine Anzahlung wird er dir zurückgeben aber wahrscheinlich nicht mehr... Wobei, sagst du halt nö... Sie kriegen die Restsumme erst wenn die Feher beseitigt sind. Schriftlich und mit Fristsetzung... Ansich ist der Händler dazu aber nicht verpflichtet, auch der kann wandeln...

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