Lenkrad hängt - keine Garantie?
Habe meinen Golf im November aus dem Werk abgeholt. Einziger Mangel schon beim rausfahren, war das leicht links hängende Lenkrad.
Da ich von zwei Jahren Garantie ausgegangen bin und mit einem nagelneuen Wagen nicht sofort in die Werkstatt wollte, habe ich diese Sache rausgeschoben.
Letzte Woche war ich dann in meiner Werkstatt wegen Austausch des rechten Spiegelgehäuses (hat mir jemand ein paar dicke Schrammen reingefahren) und wollte das Lenkrad gleich mit machen lassen.
Die Reparatur auf Garantie wurde von VW abgelehnt, da dort das Problem mit dem Lenkrad angeblich nicht bekannt sei (was im Internet stünde interessiere nicht) und Achsvermessung einschließlich Spurvermittlung nur innerhalb des ersten halben Jahres bis maximal 12.000 Kilometer vorgenommen würden. Der Wagen ist älter als ein halbes Jahr und hat auch schon 14.000 Kilometer runter.
Ich will mich jetzt hier gar nicht großartig aufregen über diese Volkswagenbauer, bin nächste Woche sowieso bei meinem Anwalt.
Mich interessiert nur, wo derartige Garantieeinschränkungen stehen.
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
GARANTIE ist eine freiwillige Leistung des Herstellers !
Somit auch an die GARANTIEBESTIMMUNGEN des Herstellers gebunden !
Sicherlich.
Aber wenn es hierbei aber um sicherheitsrelevante Teile geht, müssen auch gesetzliche Bestimmungen und Auflagen des KBA beachtet werden.
1. Achsvermessung vornehmen lassen, schaden kanns nicht.
Kostet um die 60 EUR.-
Sollte die Spur stimmen, ist Lenkrad schief drin.
Das kann der Freundliche richten.
2. Anwalt, würd ich mir für härtere Zeiten aufheben.
Grüssle
Immer diese unterschiedlichen Meinungen von Recht und Gesetz. Alles kleine Anwälte hier...
Das Problem mit schiefen Lenkrädern wurde hier schon oft diskutiert.
Es gibt einige Leute hier im Forum denen wurde es auf Garantie gerichtet. Das Problem war nicht eine falsch vermessene Achse sondern das das Lenkrad einfach nicht gerade aufgesetzt wurde. Wurde selbst damals behoben wo VW auf seine Modelle noch Gewährleistung gegeben hat.
Ich empfehle dem Threadersteller mal zu einem anderen Händler zu fahren (dem du natürlich nicht ganz die Wahrheit erzählst) und dem zu sagen das dein Lenkrad schief steht.
Du hast es vor ein paar Tagen erst bemerkt und nun stört es dich so sehr das du es gerne behoben haben möchtest. Ich würde gar nichts davon sagen das du es schon in Wolfsburg bemerkt hast. Wenn das Lenkrad schief steht und man es in der Garantiezeit bemerkt und reklamiert "muss" der freundliche diesen Mangel beheben und fertig.
Ich würde fast wetten das es am Lenkrad direkt liegt und nicht an der Achse denn dieses Problem gab es eine Zeit sehr häufig hier.
Zitat:
Original geschrieben von Real Napster
Immer diese unterschiedlichen Meinungen von Recht und Gesetz. Alles kleine Anwälte hier...
Das Problem mit schiefen Lenkrädern wurde hier schon oft diskutiert.
Es gibt einige Leute hier im Forum denen wurde es auf Garantie gerichtet. Das Problem war nicht eine falsch vermessene Achse sondern das das Lenkrad einfach nicht gerade aufgesetzt wurde. Wurde selbst damals behoben wo VW auf seine Modelle noch Gewährleistung gegeben hat.
Ich empfehle dem Threadersteller mal zu einem anderen Händler zu fahren (dem du natürlich nicht ganz die Wahrheit erzählst) und dem zu sagen das dein Lenkrad schief steht.
Du hast es vor ein paar Tagen erst bemerkt und nun stört es dich so sehr das du es gerne behoben haben möchtest. Ich würde gar nichts davon sagen das du es schon in Wolfsburg bemerkt hast. Wenn das Lenkrad schief steht und man es in der Garantiezeit bemerkt und reklamiert "muss" der freundliche diesen Mangel beheben und fertig.
Ich würde fast wetten das es am Lenkrad direkt liegt und nicht an der Achse denn dieses Problem gab es eine Zeit sehr häufig hier.
Auch ne gute Variante.
Ähnliche Themen
Und noch was, es läßt sich sehr wohl nachvollziehen ob der Mangel seitens VW verursacht wurde.
Lenkrad abnehmen, gerade drauf setzten und schon ist der Kunde wieder zufrieden denn das wird der Grund sein warum das Lenkrad schief steht.
Und jetzt kommt wieder irgendein möchtegern Rechtsverdreher daher der behauptet VW müsse sich der Sache nicht annehmen. Alles Quatsch, das Lenkrad steht schief weil es schief drauf gesetzt wurde. Und das muss der freundliche zumindest mal untersuchen.
Natürlich kostenlos!
Zitat:
Original geschrieben von Real Napster
Und noch was, es läßt sich sehr wohl nachvollziehen ob der Mangel seitens VW verursacht wurde.
Lenkrad abnehmen, gerade drauf setzten und schon ist der Kunde wieder zufrieden denn das wird der Grund sein warum das Lenkrad schief steht.
Und jetzt kommt wieder irgendein möchtegern Rechtsverdreher daher der behauptet VW müsse sich der Sache nicht annehmen. Alles Quatsch, das Lenkrad steht schief weil es schief drauf gesetzt wurde. Und das muss der freundliche zumindest mal untersuchen.
Natürlich kostenlos!
Aufwand bei geübten Mechaniker ca. 10 Min.
So wars bei mir ! ! !
Mir haben Sie auch gesagt, wenn was wegen dem schiefen Lenkrad unternommen werden soll, dann im ersten halben Jahr oder bis max. 12000 km. Sonst kostets was.
von dieser "begrenzung der garantie" auf bestimmt sachen hab ich auch gerade vom händler erfahren.
meine heckklappe ist z.b. nicht vernünftig eingebaut und beifahrertür macht windgeräusche.
sowas muss man innerhalb (ich meine er sagte) 6 monaten reklamieren oder bis zu 10.000 km.
greetz tom
Zitat:
Original geschrieben von michaelkurt
@ THE BRUCE
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ..... halten.
Dem ist nichts hinzu zu fügen.
Gruß, H.
PS:
was lernen wir daraus? Ich schließe mich dem an:
''Mängel sollte man GRUNDSÄTZLICH sofort und unverzüglich reklamieren. Fälle wie der hier Beschriebene führen einem diese Notwendigkeit immer wieder vor Augen''
- also kann man wirklich nur an jeden apellieren sich SOFORT drum zu kümmern!
Jedenfalls bei Dingen wo der verursacher nicht eindeutig nachzuweisen ist, wie bei schiefstehender lenkung, Unwucht, Brmsenrubbeln, Flecken etc.
Zitat:
Original geschrieben von bullwinkle
Mir haben Sie auch gesagt, wenn was wegen dem schiefen Lenkrad unternommen werden soll, dann im ersten halben Jahr oder bis max. 12000 km. Sonst kostets was.
Solche Aussagen sollte man grundsätzlich nicht kommentarlos hinnehmen, sondern eine sachliche Begründung fordern.
Ich wollte nur eines klarstellen:
Ich habe mich an diesem Forum beteligt, um Hilfestellung bei bestimmten Fragen zu ausgewählten Themen zu geben.
Wenn ich aber gewusst hätte, wie viele Möchtegernanwälte und Profilneurosen wie THE BRUCE hier anwesend sind, hätte ich dies glaub ich gelassen, und meine Erfahrungen hier für mich behalten.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass unqualifizierte Bemerkungen hier keinen Platz haben:
Was ist ein Garantievertrag/Garantie nach dem Gesetz:
Garantievertrag
Ein Garantievertrag ist ein Vertrag, mit dem der Garantiegeber die Haftung für einen bestimmten Erfolg übernimmt. So kann z.B. der Warenhersteller gegenüber dem Käufer (Endabnehmer) einer Ware die Garantie/Gewährleistung für deren Mangelfreiheit übernehmen, indem er beispielsweise für einen bestimmten Zeitraum (kostenlose) Mangelbeseitigung anbietet. Daneben steht in aller Regel die Gewährleistung des Verkäufers.
Garantie
Nach dem Gesetz versteht man unter Garantie die Übernahme einer Einstandspflicht. Diese ist zum Beispiel in § 443 BGB als Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgrantie beim Kaufvertrag geregelt. Durch die Garantie des Herstellers oder Verkäufers sollen die Gewährleistungsrechte des Käufers gestärkt werden. Garantierechte stehen unabhängig neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
@ ULLA:
Zitat:
Original geschrieben von michaelkurt
Wenn ich aber gewusst hätte, wie viele Möchtegernanwälte und Profilneurosen wie THE BRUCE hier anwesend sind, hätte ich dies glaub ich gelassen, und meine Erfahrungen hier für mich behalten.
Vielleicht solltest Du mal die Luft anhalten.
Eine Profilneurose hat mir bisher noch niemand vorgeworfen
und sowas gehört wohl hier auch nicht her.
Ich persönlich beschäftige mich täglich mit diesen und ähnlichen Dingen weil ich im Autohandel arbeite, und das mit gutem Gewissen und immer soweit irgendwie möglich im Sinne des Kunden. Ja, man kann es so sagen, manchmal reißt man sich für seine Kunden den A... auf und sitzt im Büro bis 20:00.
Wenn dann Möchtegern-Experten erzählen wollen was einem alles zusteht und kein Ohr dafür haben, daß auch ein autohaus gewissen Zwängen unterliegt (was hier täglich vorkommt) dann darf man das schon mal zurecht rücken.
Ich WEISS jedenfalls wovon ich rede, ich denke, dass meine Aussagen sachlich korrekt waren, ich habe sie auch begründet.
Aber vielleicht verwechselst Du ja was. Lies mal den Thread von vorne.
Schönen Tag noch!
Hier ist das Schreiben, welches ich von der Kundenbetreuung bekommen habe. Am besten fand ich die Passagen im 2. Absatz. 😁
Volkswagen Kundenbetreuung 18.07.2006
Sehr geehrter Herr ...
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Lassen Sie uns zunächst grundsätzlich sagen, daß trotz aller Sorgfalt und zahlreicher Kontrollen in jedem Fertigungsstadium Mängel auftreten können. Solche Mängel, die auf Fehler in Werkstoff oder Werkarbeit zurückgehen, werden im Rahmen der Gewährleistung ohne Berechnung für den Kunden behoben. Das gilt für Störungen an Zündkerzen, ebenso wie für Schäden an Bremsbelägen, Reifen, Gelenkwellen oder bei Motorschäden. Verschleiß und Einstellarbeiten hingegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Das Fahrwerk der von uns hergestellten Fahrzeuge ist bei Auslieferung in einem einwandfreien Zustand, da es, bevor jeder Wagen vom Endband rollt, elektronisch eingestellt wird. Spur, Sturz, Spurdifferenzwinkel sowie alle übrigen Einstellungen stimmen. Irgendwelche Abweichungen können sich daher nur während des Fahrbetriebes durch äußere Einflüsse ergeben haben. Diese Unregelmäßigkeiten können dann auch zu einem schief stehen des Lenkrades und zu einem schnelleren Reifenverschleiß führen.
Fazit: Bei den anstehenden Reparaturmaßnahmen an Ihrem Fahrzeug handelt es sich daher um die Folgen eines nicht von uns zu vertretenden Mangels, sodaß wir die Kosten für Vermessen und Einstellen an der Vorderachse nicht übernehmen können. Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Entscheid geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Das ist das Schreiben, welches ich danach an Herrn Bernhard geschickt habe:
An Markenvorstand Volkswagen 25.07.2006
Sehr geehrter Herr Bernhard,
mit Befremden habe ich das beigefügte Schreiben Ihrer Kundenbetreuung vom 18.07.2006 zur Kenntnis genommen.
Besonders deren Hinweis, irgendwelche Abweichungen könnten sich nur während des Fahrbetriebs durch äußere Einflüsse ergeben haben, empfinde ich als sehr ungewöhnlich.
Mittlerweile habe ich mehrere hundert Beiträge in einschlägigen Internetforen gefunden, die von falsch stehenden Lenkrädern direkt bei Auslieferung des Golf V berichten (eine sehr kleine Auswahl habe ich diesem Schreiben beigefügt).
Daß Ihre Mitarbeiter derartige Probleme, ja sogar deren Kenntnis, einfach leugnen und den Käufer eines über 40.000 Euro-Autos latent unterstellen, er würde sich eine Spureinstellung für ca. 50 Euro unberechtigt erschleichen wollen, wirft kein gutes Licht auf Ihr Haus und die der Presse zu entnehmenden Bemühungen, angeblich Service und Kundenfreundlichkeit verbessern zu wollen.
Mir war nicht klar, daß dem Volkswagenkonzern das Wasser dermaßen bis zum Hals steht. Besonders das standhafte in Abrede stellen von allgemein bekannten Produktmängeln, brachte ich bisher eher mit Kaffeefahrten und Haustürgeschäften in Verbindung.
Sie können davon ausgehen, daß ich mir als Käufer eines R32 die notwendige Einstellung des Wagens gerade noch so leisten kann. Auch wenn ich durch einen Zeugen beweisen könnte, daß der Mangel bereits bei Auslieferung des Fahrzeugs bestand, ist mir die Einschaltung eines Rechtsanwalts den Aufwand nicht wert.
Allerdings werde ich, sollten Sie auf dem ignoranten Schreiben Ihrer sog. Kundenbetreuung bestehen, mir die Zeit nehmen und die Mühe machen, sehr ausführlich und detailliert die führenden Branchenzeitschriften über die Servicefortschritte ihres Hauses zu unterrichten.
Auch in den unterschiedlichen Kraftfahrzeugforen des Internets wird darüber zu lesen sein.
Daß ich daraus auch persönliche Konsequenzen für die Zukunft ziehen werde, wird Sie hoffentlich nicht überraschen.
Mit freundlichen Grüßen
Heute bekam ich den Anruf von meinem Autohaus, daß am kommenden Freitag mein Wagen auf Garantie vermessen wird und das Lenkrad danach gerade steht.
Geht doch. Frage mich nur, warum man sich damit an den Boss wenden muß. Es kann überhaupt nicht sein, daß VW von diesem Lenkradmist nichts weiß.
Ich habe etwas gegen die Leute, die mit falschen Behauptungen selbst verschuldete Fahrzeugmängel auf Kosten des Herstellers und damit aller reparieren lassen.
Umgekehrt kann es aber nicht sein, daß nachweislich bei Auslieferung vorhandene Mängel auf den Kunden abgewälzt werden, um die Kosten der Betrüger wieder reinzuholen.
Ich kann nur jedem raten, sich nicht einfach so abspeisen zu lassen.
Auf jeden Fall hat mich der VW-Chef wieder mit seiner Marke versöhnt.