Leistungssteigerung GTI

VW Polo 6 (AW)

Moin zusammen,

hat hier jemand Erfahrungen mit einer Leistungssteigerung beim GTI? Siemoneit bietet da ja was an: https://siemoneit-racing.de/chiptuning-detail.php?...

So eine Stage 2 wäre schon verlockend und 800€ sind jetzt auch nicht so extrem viel. Eine Stage 3 für 9000€ muss es dann aber auch nicht sein.

Habe noch nie ein KfZ mit Leistungssteigerung besessen. Was haltet ihr davon?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Ehrlich....
Wir sprechen hier über die Top Motorisierung in der Modellpalette.
Die sind schon relativ weit ausgereizt. Klar sind noch Reserven da, aber die sind begrenzt.
Grundsätzlich ist die Werkskombination IMMER die Beste, da alles perfekt in langer Entwicklungszeit aufeinander abgestimmt wurde, um eben auch dem Lebenszyklus gerecht zu werden.
Wenn Du richtig Ahnung von Rennsport hast, dann kann man da sicher was machen, aber wenn es gescheit sein soll, packst Du den ganzen Wagen an (Fahrwerk, Bremse, Thermomanagement).....
Macht Euch auch nix vor, Verschleiß und Haltbarkeit werden dann andere „Faktoren“ haben.
Und, 200PS in einem Kleinwagen ist schon „Waffe“ genug im normalen Verkehrsraum!
Mein GTI ist und bleibt original und macht trotzdem richtig Laune.
Ich investiere lieber in Fahrertrainings.
„Fahren können“ und das Fahrzeug beherrschen ist oftmals viel mehr wert als einfach nur Leistung..

47 weitere Antworten
47 Antworten

Zitat:

@domihls schrieb am 8. Oktober 2023 um 15:45:19 Uhr:


Da kommt es wieder darauf an, ob du die Person mit Vorsatz über den Haufen fährst. Beim Einhalten aller Regeln im Straßenverkehr, hättest du ja schon mal keine Schuld, wenn für dich nicht einsehbar jemand auf die Straße springt. Deine Versicherung müsste demnach sowieso nicht zahlen.

Trägst du allerdings die Schuld, weil du bewusst mit Vorsatz über rot fährst, o.Ä. ist es natürlich eine andere Sache. Sowas ist meistens schon in den Verträgen ausgeschlossen. Das fällt dann auch nicht mehr unter grobe Fahrlässigkeit, sonder eben Vorsatz. Grobe Fahrlässigkeit kann man beim Auto mit absichern, Vorsatz aber nicht. Solange du dich an die Verkehrsregeln hälst, hast du da aber nichts zu befürchten.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist das bei einer Leistungssteigerung nicht. Dann müsste die Polizei bei jeder Tuningkontrolle, bei der eine erloschene BE vorliegt auch eine Strafanzeige schreiben. Ohne Versicherungsschutz zu fahren, ist nämlich nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat. Das sind dann schon empfindlichere Strafen. Das liegt aber meistens vor, wenn du deine Beiträge nicht gezahlt hast.

Kommt es zu dem Fall, dass deine Bremsen versagen, weil Zubehör und keine vernünftige Qualität (nicht eingetragen) und du kommst nicht rechtzeitig zum stehen, greift der Fall wie oben beschrieben. Die Änderung ist dann maßgeblich verantwortlich für den Unfall. Du kannst also bis zu 5.000€ in Regress genommen werden durch die Versicherung. Wird die Person noch schwer verletzt, kommt natürlich noch Strafrechtlich was dazu. Das ist dann aber außerhalb des Zivilrechtlichen mit der Versicherung.

Ganz großes Kino, vielen Dank für Deine ausführlichen Erläuterungen! Ich hoffe Die Jungs lesen mit und entscheiden dann nach Wohl oder Übel. (eintragen oder nicht) Mich hast Du gerade ein wenig vom rechten Pfad abgebracht. Obwohl ich schon den Wink mit dem Zaunpfahl hatte. Jeder muss wissen was er macht, Siemoneit würde mich schon reizen. 250PS und 420 NM im hochverdichteten DNNA gen 4 EA888 wären perfekt.
Grüße

Zitat:

@domihls schrieb am 8. Oktober 2023 um 15:45:19 Uhr:


Beim Einhalten aller Regeln im Straßenverkehr, hättest du ja schon mal keine Schuld, wenn für dich nicht einsehbar jemand auf die Straße springt. Deine Versicherung müsste demnach sowieso nicht zahlen.

Das ist ziemlich falsch.
Der Begriff "Betriebsgefahr" ist dir anscheinend nicht bekannt.

https://www.bussgeldkatalog.org/betriebsgefahr/

Daraus:

Die Betriebsgefahr basiert auf dem Gedanken, dass bereits der Betrieb einer Maschine zur Gefahrenquelle für die Allgemeinheit wird. Dies kann laut Verkehrsrecht etwa bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen der Fall sein. So heißt es unter § 7 Abs. 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz) zur Betriebsgefahr:

Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Wie dieses Zitat zeigt, reicht bereits der Betrieb eines Kfz aus, um bei einem Unfall eine Haftung für entstandene Schäden zu begründen. Eine konkrete Schuld oder ein Verstoß gegen geltende Verkehrsregeln müssen demnach nicht vorliegen.

Allerdings beschränkt sich die Betriebsgefahr ausschließlich auf Kfz, ein Fahrrad ist davon also ausgenommen. Ebenso nicht betroffen sind gemäß § 8 StVG Kraftfahrzeuge, die auf einer ebenen Bahn nicht schneller als 20 km/h fahren können, also zum Beispiel ein E-Scooter.

Da liegst du wohl falsch, hättest mal die ganze Seite lesen sollen, wenn du sie schon verlinkst 😛 Das Zitat aus dem StVG ist ja auch vollkommen aus dem Zusammenhang gerissen.

Wenn der Unfallverursacher, also in meinem Beispiel der Fußgänger seine Sorgfaltspflicht in hohem Maße missachtet, wird auf die Haftung in Folge der Betriebsgefahr verzichtet. Ergo trägt der Autofahrer keine Schuld. Die verletzte Sorgfaltspflicht wäre in diesem Fall, dass der Fußgänger z.B. einfach über rot läuft und dabei dann nicht mal, nach fahrenden Autos schaut und nicht für diese einsehbar ist. Genau das hatte ich ja oben beschrieben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen