Leistungssteigerung GTI

VW Polo 6 (AW)

Moin zusammen,

hat hier jemand Erfahrungen mit einer Leistungssteigerung beim GTI? Siemoneit bietet da ja was an: https://siemoneit-racing.de/chiptuning-detail.php?...

So eine Stage 2 wäre schon verlockend und 800€ sind jetzt auch nicht so extrem viel. Eine Stage 3 für 9000€ muss es dann aber auch nicht sein.

Habe noch nie ein KfZ mit Leistungssteigerung besessen. Was haltet ihr davon?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Ehrlich....
Wir sprechen hier über die Top Motorisierung in der Modellpalette.
Die sind schon relativ weit ausgereizt. Klar sind noch Reserven da, aber die sind begrenzt.
Grundsätzlich ist die Werkskombination IMMER die Beste, da alles perfekt in langer Entwicklungszeit aufeinander abgestimmt wurde, um eben auch dem Lebenszyklus gerecht zu werden.
Wenn Du richtig Ahnung von Rennsport hast, dann kann man da sicher was machen, aber wenn es gescheit sein soll, packst Du den ganzen Wagen an (Fahrwerk, Bremse, Thermomanagement).....
Macht Euch auch nix vor, Verschleiß und Haltbarkeit werden dann andere „Faktoren“ haben.
Und, 200PS in einem Kleinwagen ist schon „Waffe“ genug im normalen Verkehrsraum!
Mein GTI ist und bleibt original und macht trotzdem richtig Laune.
Ich investiere lieber in Fahrertrainings.
„Fahren können“ und das Fahrzeug beherrschen ist oftmals viel mehr wert als einfach nur Leistung..

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Dazu ist nichts mehr hinzuzufügen!

Also beim Polo GTI gehen ohne Hardwaretausch 270PS, allerdings nur auf 102 Oktan Sprit. Für alles darüber braucht man Hardware.

Empfehlenswert ist da jedoch auch ein anderer LLK, hängt aber davon ab wie man fährt. Wer wirklich Mal länger ballern möchte braucht das, aber wer nur mehr dampf möchte und nicht ständig vmax fährt wird auch ohne einen LLK glücklich.

Kosten für die Stage liegen bei ca. 600€

Zitat:

@Altona-st.paulianer schrieb am 29. Oktober 2020 um 09:23:42 Uhr:


Also nochmal‘n kleines Fazit von mir.. die 200ps Serie sind an sich genug, fühlen sich aber meiner Meinung nach nicht so harmonisch an! Nach meiner Leistungssteigerung stage1 auf ~250ps/440nm und Stage3 DSG, ist der Wagen ein völlig anderer im Verhalten! Auch das Getriebe schaltet nun Butterweich und immer richtig und wird im sportmodus nicht mehr ständig so künstlich hochgehalten. Launchcontrol kannst du natürlich danach abhaken, da der Wheelspin zu groß ist, außerdem ist auch die Materialbelastung eh schon hoch beim Launchcontrol.

Solange du es beim renommierten und bekannten Tuner machen lässt, ist das ganze unbedenklich.

Hallo

Was hast du für ein Baujahr... Monat /Jahr..

Danke

Mal kurz zu dem Thema "kontrolliert eh niemals jemand": Ja, normalerweise nicht.... Jetzt stellt euch mal vor, ihr habt einen Unfall mit Personenschaden, ihr müsst ja nichtmal schuld sein..." Da wird ganz schnell mal das Steuergerät ausgelesen.... Und dann stehst man naja, ziemlich beschissen da in der Regel ... Meine Versicherung weiß von der Leistungssteigerung, alles kein Problem mit Tüv usw

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"Da wird ziemlich schnell das Steuergerät ausgelesen". Kannst du das irgendwie belegen? Ich hatte selbst schon einen selbst verschuldeten Unfall mit Schaden im 5 stelligen Bereich. Da ist nicht mal ein Gutachter der Versicherung für raus gekommen.

Ich kenne den Schwager meines Kollegen, dessen Bruder...😁
Da muß schon Unfall mit Todesfolge passieren. Und der muß uneindeutig sein. Dann vielleicht.

https://unfallanalyse.pro/.../

Ich sprach ja explizit von personenschäden, die können auch in die Millionen gehen ..

Ich kann auch morgen früh im Bad ausrutschen und mir den kleinen Zeh brechen...
Und in deinem Artikel wird es ja auch benannt, nach fahrlässiger Tötung!Und da gehts nur um das auslesen des Airbagsteuergerätes, nix von MSTG. Also Äpfel und Birnen! Wobei sich die meissten Anschuldigungen der Rennleitung mit einer Dashcam widerlegen lassen. Und dann merke ich mal an, daß ein gutes Tuning gar nicht so leicht nachweisbar ist.

Zitat:

@Naphtabomber schrieb am 9. Juli 2023 um 09:21:33 Uhr:


Ich kann auch morgen früh im Bad ausrutschen und mir den kleinen Zeh brechen...
Und in deinem Artikel wird es ja auch benannt, nach fahrlässiger Tötung!Und da gehts nur um das auslesen des Airbagsteuergerätes, nix von MSTG. Also Äpfel und Birnen! Wobei sich die meissten Anschuldigungen der Rennleitung mit einer Dashcam widerlegen lassen. Und dann merke ich mal an, daß ein gutes Tuning gar nicht so leicht nachweisbar ist.

Bin mit einem OBD fähigen modernen Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt gewesen. Auf der Landstraße hat eine Dame (im Gegenverkehr) das Bewusstsein verloren und ist voll auf mich zu. Da hat es frontal richtig gerasselt. Ich und der Beifahrer des anderen KFZ waren eingeklemmt und mussten mit dem Hubschrauber in die Klinik. Beide ganz knapp am Tod vorbei. Bremspuren gab es nicht. Gottseidank Zeugen!
Beide KFZ wurden beschlagnahmt. Als ich nach einem halben Jahr wieder laufen konnte, durfte ich meinen verunfallten Wagen besichtigen und "Wertgegenstände" abholen. Der wurde genauso wie das KFZ des Unfallgegners Ewigkeiten eingelagert. An dem KFZ hatten sich Gutachter ausgetobt. Die kannten alles! Selbst die gefahrene Geschwindigkeit, Gaspedalstellung und Lenkwinkel konnten die auslesen.
Ich hatte einfach nur Glück, Fahrwerk eingetragen. -2 Wochen später wäre der in Karlsruhe zur Stage 1 gewesen! -Ohne TÜV.

Ich möchte hier bestimmt nicht den Moralapostel raushängen lassen. Wer bei modernen Fahrzeugen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wird (auch ohne Schuld) kann unter Umständen richtig Ärger kriegen!
Für mich bleibt da nur ein nicht OBD2 fähiges Fahrzeug der 90er oder Software/Hardware mit TÜV. Das war mir eine Lehre. Es gibt noch Klauseln, wenn nicht Unfallrelevant etc.... Ärger hat man aber und auch schnell Teilschuld. Nicht falsch verstehen, bin absoluter verfechter einer gut gemachten Stage1. Beim Polo GTI grinst mich Siemoneit auch an(die verstehen Ihr Handwerk), solange es nicht eingetragen werden kann, lasse ich es.
Grüße

Zitat:

OBD2

Inhaltlich widerspreche ich dir nicht! 🙂 Nur, mit OBD2 hat das aber eher nichts zu tun. OBD2 gibt´s grundsätzlich auch bereits seit Mitte der 90er, in Europa war man nur etwas langsamer. 😁

Zitat:

@KnolliKnollowitz schrieb am 8. Oktober 2023 um 08:37:27 Uhr:



Zitat:

OBD2

Inhaltlich widerspreche ich dir nicht! 🙂 Nur, mit OBD2 hat das aber eher nichts zu tun. OBD2 gibt´s grundsätzlich auch bereits seit Mitte der 90er, in Europa war man nur etwas langsamer. 😁

Meine 850er Volvo bis 95 OBD1 muss ich noch "ausblinken". Der 96er 850er hat schon OBD2, den kann ich auslesen. Natürlich hat der dort längst nicht die Daten, die beim neuen Firmenwagen (Unfall) ausgelesen wurden...
Ich wollte damit sagen, wenn es hart knallt, können Die beim 850 T5R 95 OBD1 (Blinkebox) mutmaßen was Software angeht. Beim 96er 850R haben die das in 3 Minuten raus. Geloggte Luftmasse, Ladedruck...ich glaube der hat schon Spitzenwerte hinterlegt.(Gleiches Auto, Motor). Wer heute so naiv ist und glaubt, das findet niemand....
Recht hast Du, Obd2 gibt es schon ewig ;-)

Zitat:

@T5R schrieb am 8. Oktober 2023 um 02:59:54 Uhr:



Zitat:

@Naphtabomber schrieb am 9. Juli 2023 um 09:21:33 Uhr:


Ich kann auch morgen früh im Bad ausrutschen und mir den kleinen Zeh brechen...
Und in deinem Artikel wird es ja auch benannt, nach fahrlässiger Tötung!Und da gehts nur um das auslesen des Airbagsteuergerätes, nix von MSTG. Also Äpfel und Birnen! Wobei sich die meissten Anschuldigungen der Rennleitung mit einer Dashcam widerlegen lassen. Und dann merke ich mal an, daß ein gutes Tuning gar nicht so leicht nachweisbar ist.

Bin mit einem OBD fähigen modernen Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt gewesen. Auf der Landstraße hat eine Dame (im Gegenverkehr) das Bewusstsein verloren und ist voll auf mich zu. Da hat es frontal richtig gerasselt. Ich und der Beifahrer des anderen KFZ waren eingeklemmt und mussten mit dem Hubschrauber in die Klinik. Beide ganz knapp am Tod vorbei. Bremspuren gab es nicht. Gottseidank Zeugen!
Beide KFZ wurden beschlagnahmt. Als ich nach einem halben Jahr wieder laufen konnte, durfte ich meinen verunfallten Wagen besichtigen und "Wertgegenstände" abholen. Der wurde genauso wie das KFZ des Unfallgegners Ewigkeiten eingelagert. An dem KFZ hatten sich Gutachter ausgetobt. Die kannten alles! Selbst die gefahrene Geschwindigkeit, Gaspedalstellung und Lenkwinkel konnten die auslesen.
Ich hatte einfach nur Glück, Fahrwerk eingetragen. -2 Wochen später wäre der in Karlsruhe zur Stage 1 gewesen! -Ohne TÜV.

Ich möchte hier bestimmt nicht den Moralapostel raushängen lassen. Wer bei modernen Fahrzeugen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wird (auch ohne Schuld) kann unter Umständen richtig Ärger kriegen!
Für mich bleibt da nur ein nicht OBD2 fähiges Fahrzeug der 90er oder Software/Hardware mit TÜV. Das war mir eine Lehre. Es gibt noch Klauseln, wenn nicht Unfallrelevant etc.... Ärger hat man aber und auch schnell Teilschuld. Nicht falsch verstehen, bin absoluter verfechter einer gut gemachten Stage1. Beim Polo GTI grinst mich Siemoneit auch an(die verstehen Ihr Handwerk), solange es nicht eingetragen werden kann, lasse ich es.
Grüße

Ob die Geschichte nun wahr ist oder nicht, das kann hier ja keiner nachvollziehen:

Ja etwas Ärger kann es mit der Versicherung geben. Zusätzlich ist die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis eine Ordnungswidrigkeit, kostet 50€.

Also:

Die Betriebserlaubnis erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO, wenn nachträglich Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden.

Der Versicherungsnehmer darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten (§ 23 Abs. 1 VVG). Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 VVG, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Verpflichtung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen (§ 24 Abs. 1 VVG).
Die Kündigung kann aber nicht rückwirkend erfolgen, der Unfall ist also erstmal mit abgesichert. Es gilt aber zu beachten, dass der Versicherer in der Kasko-Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 VVG vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen, die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer (§ 26 Abs. 1 VVG). Der Versicherer ist aber zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war (§ 26 Abs. 3 Nr. 1 V]VG).

In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer zwar gegenüber dem Geschädigten leistungspflichtig, er kann bei dem Versicherungsnehmer jedoch bis zu der Summe von EUR 5.000,- Regress nehmen.

Zusammenfassung: Du begehst eine Ordnungswidrigkeit und im allerschlimmsten Fall erlischt die Kaskoversicherung und du musst 5.000 € des Schadens am anderen Fahrzeug übernehmen.
Entsteht der ganze Unfall dadurch, dass du z.b über eine rote Ampel fährst, können natürlich noch andere Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten dazu kommen. Das hat aber nichts mit dem Tuning des Fahrzeugs zu tun. Ist das Tuning nicht die Ursache für den Unfall, muss die Versicherung sogar voll zahlen. Im Falle einer Leistungssteigerung sollte das ja bei dem klassischen Überholen und entgegenkommenden Verkehr nicht gesehen, Vorfahrt genommen, usw. ausgeschlossen sein.

Zitat:

@domihls schrieb am 8. Oktober 2023 um 11:27:12 Uhr:



Zitat:

@T5R schrieb am 8. Oktober 2023 um 02:59:54 Uhr:


Bin mit einem OBD fähigen modernen Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt gewesen. Auf der Landstraße hat eine Dame (im Gegenverkehr) das Bewusstsein verloren und ist voll auf mich zu. Da hat es frontal richtig gerasselt. Ich und der Beifahrer des anderen KFZ waren eingeklemmt und mussten mit dem Hubschrauber in die Klinik. Beide ganz knapp am Tod vorbei. Bremspuren gab es nicht. Gottseidank Zeugen!
Beide KFZ wurden beschlagnahmt. Als ich nach einem halben Jahr wieder laufen konnte, durfte ich meinen verunfallten Wagen besichtigen und "Wertgegenstände" abholen. Der wurde genauso wie das KFZ des Unfallgegners Ewigkeiten eingelagert. An dem KFZ hatten sich Gutachter ausgetobt. Die kannten alles! Selbst die gefahrene Geschwindigkeit, Gaspedalstellung und Lenkwinkel konnten die auslesen.
Ich hatte einfach nur Glück, Fahrwerk eingetragen. -2 Wochen später wäre der in Karlsruhe zur Stage 1 gewesen! -Ohne TÜV.

Ich möchte hier bestimmt nicht den Moralapostel raushängen lassen. Wer bei modernen Fahrzeugen in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wird (auch ohne Schuld) kann unter Umständen richtig Ärger kriegen!
Für mich bleibt da nur ein nicht OBD2 fähiges Fahrzeug der 90er oder Software/Hardware mit TÜV. Das war mir eine Lehre. Es gibt noch Klauseln, wenn nicht Unfallrelevant etc.... Ärger hat man aber und auch schnell Teilschuld. Nicht falsch verstehen, bin absoluter verfechter einer gut gemachten Stage1. Beim Polo GTI grinst mich Siemoneit auch an(die verstehen Ihr Handwerk), solange es nicht eingetragen werden kann, lasse ich es.
Grüße

Ob die Geschichte nun wahr ist oder nicht, das kann hier ja keiner nachvollziehen:

Ja etwas Ärger kann es mit der Versicherung geben. Zusätzlich ist die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis eine Ordnungswidrigkeit, kostet 50€.

Also:

Die Betriebserlaubnis erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO, wenn nachträglich Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden.

Der Versicherungsnehmer darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten (§ 23 Abs. 1 VVG). Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 VVG, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Verpflichtung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen (§ 24 Abs. 1 VVG).
Die Kündigung kann aber nicht rückwirkend erfolgen, der Unfall ist also erstmal mit abgesichert. Es gilt aber zu beachten, dass der Versicherer in der Kasko-Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 VVG vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen, die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer (§ 26 Abs. 1 VVG). Der Versicherer ist aber zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war (§ 26 Abs. 3 Nr. 1 V]VG).

In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer zwar gegenüber dem Geschädigten leistungspflichtig, er kann bei dem Versicherungsnehmer jedoch bis zu der Summe von EUR 5.000,- Regress nehmen.

Zusammenfassung: Du begehst eine Ordnungswidrigkeit und im allerschlimmsten Fall erlischt die Kaskoversicherung und du musst 5.000 € des Schadens am anderen Fahrzeug übernehmen.
Entsteht der ganze Unfall dadurch, dass du z.b über eine rote Ampel fährst, können natürlich noch andere Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten dazu kommen. Das hat aber nichts mit dem Tuning des Fahrzeugs zu tun. Ist das Tuning nicht die Ursache für den Unfall, muss die Versicherung sogar voll zahlen. Im Falle einer Leistungssteigerung sollte das ja bei dem klassischen Überholen und entgegenkommenden Verkehr nicht gesehen, Vorfahrt genommen, usw. ausgeschlossen sein.

Wirklich gut erklärt, vielen Dank. Vieles davon wusste ich selbst nicht! In meinem Falle ohne zu sehr ins Detail zu gehen hatte es deutlich schlimmere Auswirkungen. Die Unfallgegnerin hat mal abgesehen von der Versicherung und Zustand des KFZ wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht gestanden. Führerschein weg....

Da es Dir, wie mir aber nur um den reinen Versicherungsschutz ging.... da habe ich wieder was gelernt.

Was würde denn Strafrechtlich auf einen zu kommen, wenn ich nachweislich ohne Versicherungsschutz 10% Mehrleistung oder gar 40% Mehrleistung (nicht mehr eintragbar in der Karosse ) das Scenario mit Schuld an der Hacke habe? Ich weiß das mein Anwalt damals sagte, dass Unfallrelevante Dinge (Bremsen, Fahrwerk etc) eher ins Gewicht fallen. Mir war es egal, nur ein eingetragenes Fahrwerk, keine Schuld.

Ich Spinne mal rum: ich fahre jemand innerhalb Geschwindigkeitsbegrenzung über den Haufen. Bremsen nicht eingetragen. -BÖSE! Mit Software, die nicht Unfallrelevant ist halb so schlimm? Weiß da jemand bescheid?

Die Dame ist nicht nur mit 5k davongekommen. Soviel kann ich Dir sagen. Wenn es Dich interessiert, PM.

Danke für Die ausführliche Erklärung!

Grüße

Da kommt es wieder darauf an, ob du die Person mit Vorsatz über den Haufen fährst. Beim Einhalten aller Regeln im Straßenverkehr, hättest du ja schon mal keine Schuld, wenn für dich nicht einsehbar jemand auf die Straße springt. Deine Versicherung müsste demnach sowieso nicht zahlen.

Trägst du allerdings die Schuld, weil du bewusst mit Vorsatz über rot fährst, o.Ä. ist es natürlich eine andere Sache. Sowas ist meistens schon in den Verträgen ausgeschlossen. Das fällt dann auch nicht mehr unter grobe Fahrlässigkeit, sonder eben Vorsatz. Grobe Fahrlässigkeit kann man beim Auto mit absichern, Vorsatz aber nicht. Solange du dich an die Verkehrsregeln hälst, hast du da aber nichts zu befürchten.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist das bei einer Leistungssteigerung nicht. Dann müsste die Polizei bei jeder Tuningkontrolle, bei der eine erloschene BE vorliegt auch eine Strafanzeige schreiben. Ohne Versicherungsschutz zu fahren, ist nämlich nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat. Das sind dann schon empfindlichere Strafen. Das liegt aber meistens vor, wenn du deine Beiträge nicht gezahlt hast.

Kommt es zu dem Fall, dass deine Bremsen versagen, weil Zubehör und keine vernünftige Qualität (nicht eingetragen) und du kommst nicht rechtzeitig zum stehen, greift der Fall wie oben beschrieben. Die Änderung ist dann maßgeblich verantwortlich für den Unfall. Du kannst also bis zu 5.000€ in Regress genommen werden durch die Versicherung. Wird die Person noch schwer verletzt, kommt natürlich noch Strafrechtlich was dazu. Das ist dann aber außerhalb des Zivilrechtlichen mit der Versicherung.

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