Leistungssteigerung bei Digital-Racing: mein kleiner Bericht

Audi TT RS 8S

Bisher war ich immer ein großer Angsthase, was das sogenannte „Chiptuning“ betrifft.
Habe viel (und vor allem hier im Forum) darüber gelesen und konnte mir so im Laufe der letzten Monate ein Bild über Anbieter, deren Möglichkeiten und die teilweise gewaltigen Unterschiede im Preis/Leistungs-Verhältnis machen. Lange Rede, kurzer Sinn: es gibt viele Chiptuner, die einfach eine Standardsoftware verwenden, mit der man dann glücklich nach Hause fahren darf. Und es gibt Tuner, die auf individuelle Kundenwünsche eingehen und durch diverse Veränderungen und dazugehörige Probefahrten ein individuelles Optimum finden. Letzteres war für mich die einzig interessante Methode. Aufgrund der wirklich fairen Preise entschied ich mich nun für Digital-Racing. Außerdem hatte ich bisher nur Gutes über die Firma gehört und bin überzeugt, dass man einem Kerl, der seinen eigenen TT auf momentane 480PS gebracht, eine gewisse Kompetenz unterstellen kann, was den 1,8T betrifft. Dafür nahm ich sogar die Entfernung von 400 km auf mich...
Aber ich kann euch sagen: Es hat sich gelohnt. Herr Siemoneit hat sich 3 Stunden lang äußerst freundlich um mich gekümmert, obwohl es ein Freitag Nachmittag war (16 bis 19 Uhr) und jeder gerne den Feierabend einläuten würde. Nach einer ersten Testfahrt lötete er mir einen Stecksockel ins Steuergerät, sodass ich nun nach Belieben zwischen der Leistungssteigerung und dem Serien-Chip wechseln kann. Anschließend haben wir einige Abstimmungen getestet, immer wieder Kleinigkeiten geändert, bis wir die Abstimmung gefunden haben, die mir gefallen hat J
Jedenfalls geht der TT jetzt wie der Teufel. Besonders im Bereich von 2500 bis 4500 U/Min baut sich da ein Bums auf, von dem man früher nur träumen konnte. Besonders bemerkbar macht sich das auf der Autobahn im 5. Gang jenseits der 100 km/h. Mal kurz von 130 auf 170 beschleunigen geht jetzt enorm flotter, als vorher...
Tja, eigentlich kann ich es selber noch gar nicht glauben, dass ich mich als alter Angsthase dazu durchgerungen habe. Aber ich kann nur jedem raten, der sich für Leistungssteigerungen interessiert, sich einen kompetenten Tuner zu suchen, der Ahnung von der Materie hat und den TT nicht nur einfach bis zum Gehtnichtmehr aufbläst. Der Haltbarkeitsaspekt spielte bei meiner Abstimmung natürlich auch eine große Rolle, daher gibt’s im oberen Drehzahlbereich auch keine großen Unterschiede mehr zur Serie...
Alles in Allem bin ich wirklich sehr zufrieden mit der Arbeit und kann Digital-Racing wirklich nur empfehlen!

93 Antworten

so wie ich es geschrieben habe :
das gutachten kostet 150 euro aufpreis.
zum tüv musst du dann selber fahren.

@DIGITAL-RACING ,
danke.. jetzt ist es klar.

Gruß, mörf

Eigentlich brauch man das Gutachten nicht. Wenn ein Tüv-Prüfer zum Tuner kommt und das gleich einträgt wird nur die Gebühr für das Eintragen fällig. Da ein Gutachten für ein Fahrzeugtyp aber ziemlich kostspielig ist, holen die Tuner diese Kosten durch den Verkauf des Gutachten wieder rein. Bei einigen sind die Kosten aber insgesamt, also Aufwand um den Tüv-Prüfer zu bestellen, Zeit und zur Verfügung stellen des Gutachtens.

PS: Ich bin mir nicht sicher, aber ein Bekannter von mir tunt selber und meinte, ein Gutachten für einen Fahrzeugtyp z.B. Audi TT 1,8 T 132 kw zu erstellen kostet 10000 Euro. Kann das jemand bestätigen?

😉

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1


Na ja,

so brauchte ich wenigstens den Sachverhalt nicht darstellen.

Leistungssteigerung ohne Eintrag in die Fz-Papiere = Erlöschen der ABE und KEINE Straftat, sondern eine vergleichsweise harmlose Odrnungswidrigkeit, die mit 3 Punkten und 50€ Geldbuße geahndet wird.

--> grunds. richtig, wenn aber keine eintragung, versicherung dir nachweist vorsatz --> dann arglist --> betrug --> straftat

Weiterhin richtig, gibt es für die Versicherung nur die Möglichkeit der Regreßforderung, was auch richtig ist (siehe Flo_BS und matlock), sofern ein Zusammenhang zwischen Chiptuning und Unfall ersichtlich ist.
Die Schadenersatzansprüche, wird, soweit möglich und zulässig, hier auch Rentenansprüche etc., der Geschädigte an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers richten, da diese als Versicher für Regelung zuständig und haftbar ist, und nicht in einer Zivilklage an der Unfallverursacher.

--> Nein

Letztendlich bleibt das einzig strafrechtlich relevante der Tatbestand der Körperverletzung, ggf. die fahrlässige Tötung etc. Dieses Strafverfahren kommt, in Bezug auf die Körperverletzung, ab einer gewissen Schwere der Verletzung automatisch (öffentliches Interesse), oder bei Anzeigeerstattung z.B. durch den Unfallgegener.
Dieses widerfährt allerding jedem Verkehrsteilnehmer, auch wenn sein Auto in einem absolutem Originalzustand ist.

--> Richtig

es ging hier primär um das aufzeigen der möglichen rechtskonsequenzen, nicht um genaue prüfung oder wer genau was von wem woraus will.

abgesehen von dem fakt: wenn du dein auto tunst ohne die rahmenbedingungen zu beachten, my friend, you ll get in to trouble 🙂 🙂

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Trotzdem handelt es sich bei einer "illegalen" Leistungssteigerung NICHT um eine Straftat!!!
Da kann man soviel aufzeigen wie man will!

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1


Trotzdem handelt es sich bei einer "illegalen" Leistungssteigerung NICHT um eine Straftat!!!
Da kann man soviel aufzeigen wie man will!

was redest du?

versicherungsbetrug / versicherungsmissbrauch § 265 StGB

super straftat.

@dan

Kopier mal den §§ hierein und dann zeige mir mal die Anwendungsmöglichkeiten auf "illegales" Motortuning.....

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1


@dan

Kopier mal den §§ hierein und dann zeige mir mal die Anwendungsmöglichkeiten auf "illegales" Motortuning.....

...ABER NURR, WEILL DU MEIN BRUDA BIST...

§ 265

Versicherungsmißbrauch
(1) Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überläßt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Satz Eins nochmal kurz nur für deinen spezialfall:

Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt (TUNT OHNE EINZUTRAGEN, KEINE ABE MEHR HAT!!!) , um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen (WEITER DEN VERSICHERUNGSSCHUTZ GENIESSEN WILL) , wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

immer wieder gerne

@brezelpaul1
zweifelst Du wirklich daran das es bei Nichteintragung der Leistung keine Straftat ist ?

Fahren ohne Betriebserlaubnis = fahren ohne Versicherungsschutz.

So einfach ist es und bei einem Unfall ( wenn es rauskommt ) keine Haftung etc etc...

Kannte mal jemand der hatte nur seine Fussrasten am Moped getauscht gegen welcher aus dem Zubehör OHNE ABE. Beim Unfall hatte er ein Bein verloren keine Versicherung kam dafür auf, nix nada wurde bezahlt.
Sogar der Schaden am anderen Fahrzeug, musste aus seiner eigenen Tasche bezahlt werden.

Und man kann sicher sein, wenn es um richtig Geld geht nach einem Crash werden die Versicherungen sich extra Mühe geben einen Beweis zu finden, das nicht gezahlt werden muss.

Muss jeder selbst wissen ob er das Risiko eingeht 🙂

Gruss
CaTTz

Zitat:

zweifelst Du wirklich daran das es bei Nichteintragung der Leistung keine Straftat ist ?

Jupp...definitiv. Auch ist § 265 StGb nicht wirklich brauchbar.

Andererseits sollten wir die Diskussion hier beenden, da es mal hieß, hier sollen keine juristischen Diskussionen durchgeführt werden, bzw. darf hier keine juristische Beratung erfolgen.

@catz

Ewig diese Geschichten..."ich kenne einen der kennt einen der einen kennt"....alleine schon Dein Zusatz: "Sogar der Schaden am anderen Fahrzeug, musste aus seiner eigenen Tasche bezahlt werden" kann nicht stimmen und wird auch "so" nicht stimmen, da der Versicherungsschutz nicht erlischt } siehe paar Beiträge zurück, Stichwort: Regress.

@dan

Danke Bruda für das reinsetzen...aber ich kannte den §§ schon.

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1


 

Jupp...definitiv. Auch ist § 265 StGb nicht wirklich brauchbar.
Andererseits sollten wir die Diskussion hier beenden, da es mal hieß, hier sollen keine juristischen Diskussionen durchgeführt werden, bzw. darf hier keine juristische Beratung erfolgen.

@catz

Ewig diese Geschichten..."ich kenne einen der kennt einen der einen kennt"....alleine schon Dein Zusatz: "Sogar der Schaden am anderen Fahrzeug, musste aus seiner eigenen Tasche bezahlt werden" kann nicht stimmen und wird auch "so" nicht stimmen, da der Versicherungsschutz nicht erlischt } siehe paar Beiträge zurück, Stichwort: Regress.

@dan

Danke Bruda für das reinsetzen...aber ich kannte den §§ schon.

aaah verstehe, er wurde schon mal gegen dich in einem verfahren eingesetzt. 😉

und wir haben doch hier original keine rechtsberatung durchgeführt, davon distanzieren wir uns, sonst fabius nimm es bitte raus. lediglich haben wir etwas fachliches ausdiskutiert.

tschö.

Zitat:

aaah verstehe, er wurde schon mal gegen dich in einem verfahren eingesetzt.

Nee....das "Vergnügen" hatte ich noch nicht.

Eure Juradiskussion habe ich mir jetzt nicht durchgelesen, aber ich berichte gerne was mein Versicherungsmensch dazu letzte Woche gesagt hat. Wenn die Versicherung es bei einem Unfall rausbekommt, zahle ich die Prämiendifferenz von Versicherungsbeginn nach. Von Strafanzeige oder ähnlichem weiss ich nichts.

Ich lasse es auf jeden Fall eintragen.

Zitat:

Original geschrieben von CABRIO 79


Tja, meine 500 € habe ich am Freitag für nen Notebook ausgegeben,

Und ich mal wieder im Puff. Shit

alter was???? du zahlst dafür! sehr gut...das bedeutet für mich: ich habe 500 euro verdient, denn meine mädels(inkl. Burnoutt) bringen richtig kohle rein!!!

(O-Ton "American psycho": du sollst dir ihr a-loch nicht anschauen, leck es!!!"😉
🙂

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