Leistungssteigerung bei Digital-Racing: mein kleiner Bericht
Bisher war ich immer ein großer Angsthase, was das sogenannte „Chiptuning“ betrifft.
Habe viel (und vor allem hier im Forum) darüber gelesen und konnte mir so im Laufe der letzten Monate ein Bild über Anbieter, deren Möglichkeiten und die teilweise gewaltigen Unterschiede im Preis/Leistungs-Verhältnis machen. Lange Rede, kurzer Sinn: es gibt viele Chiptuner, die einfach eine Standardsoftware verwenden, mit der man dann glücklich nach Hause fahren darf. Und es gibt Tuner, die auf individuelle Kundenwünsche eingehen und durch diverse Veränderungen und dazugehörige Probefahrten ein individuelles Optimum finden. Letzteres war für mich die einzig interessante Methode. Aufgrund der wirklich fairen Preise entschied ich mich nun für Digital-Racing. Außerdem hatte ich bisher nur Gutes über die Firma gehört und bin überzeugt, dass man einem Kerl, der seinen eigenen TT auf momentane 480PS gebracht, eine gewisse Kompetenz unterstellen kann, was den 1,8T betrifft. Dafür nahm ich sogar die Entfernung von 400 km auf mich...
Aber ich kann euch sagen: Es hat sich gelohnt. Herr Siemoneit hat sich 3 Stunden lang äußerst freundlich um mich gekümmert, obwohl es ein Freitag Nachmittag war (16 bis 19 Uhr) und jeder gerne den Feierabend einläuten würde. Nach einer ersten Testfahrt lötete er mir einen Stecksockel ins Steuergerät, sodass ich nun nach Belieben zwischen der Leistungssteigerung und dem Serien-Chip wechseln kann. Anschließend haben wir einige Abstimmungen getestet, immer wieder Kleinigkeiten geändert, bis wir die Abstimmung gefunden haben, die mir gefallen hat J
Jedenfalls geht der TT jetzt wie der Teufel. Besonders im Bereich von 2500 bis 4500 U/Min baut sich da ein Bums auf, von dem man früher nur träumen konnte. Besonders bemerkbar macht sich das auf der Autobahn im 5. Gang jenseits der 100 km/h. Mal kurz von 130 auf 170 beschleunigen geht jetzt enorm flotter, als vorher...
Tja, eigentlich kann ich es selber noch gar nicht glauben, dass ich mich als alter Angsthase dazu durchgerungen habe. Aber ich kann nur jedem raten, der sich für Leistungssteigerungen interessiert, sich einen kompetenten Tuner zu suchen, der Ahnung von der Materie hat und den TT nicht nur einfach bis zum Gehtnichtmehr aufbläst. Der Haltbarkeitsaspekt spielte bei meiner Abstimmung natürlich auch eine große Rolle, daher gibt’s im oberen Drehzahlbereich auch keine großen Unterschiede mehr zur Serie...
Alles in Allem bin ich wirklich sehr zufrieden mit der Arbeit und kann Digital-Racing wirklich nur empfehlen!
93 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von brezelpaul1
@dan
Ich frage mich, wer hat Dir das alles erzählt???
...Ich Uni Abschluß BWL und 1. Staatsexamen Jura.
😉
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/
Gruß, mörf
Zitat:
Original geschrieben von danmueller
Anzeige wg. Versicherungsbetrugs mit Vorsatz, Straftat ->Vorstrafe ggf. mit Bewährungshaft je nach Schwere und Richter und Deiner bisherigen Historie (Ersttäter?) , dann verurteilter Straftäter, vorbestraft
Verlust des Versicherungsschutzes mit der Folge, jegliche Ansprüche der Gegenseite selbst zahlen zu müssen, d.h. ggf. Invalidenrente zahlen pro Monat von 1500-3000 eur plus plus (je nach Einkommensverh. und Lebensstandard d. Opfers und Familiensituation)
plus Schmerzensgeld, plus Gerichts- und Anwaltskosten
gruss
dan
Wieso sollte das Versicherungsbetrug sein? Als noch nach PS-Klassen versichert wurde war das vielleicht so, jetzt aber nicht mehr! Also auch keine Straftat. Vorbestraft ist man auch erst dann wenn man verurteilt wird und wegen sowas wird man kaum die Gerichte bemühen. Da würde gegen Zahlung eines Bußgeldes das Verfahren eingestellt werden. Da es aber kein Versicherungsbetrug ist, fällt das eh weg.
Die Versicherung kann sich nicht weigern Schäden zu zahlen. Sie kann den Versicherungsnehmer lediglich in Regreß nehmen mit bis zu 5000 Euro. Dazu gibt es ja Versicherungen, damit Geschädigte nicht als Opfer sitzen bleiben.
Die Invalidenrente etc. ist keine strafrechtliche Sache, sondern eine zivilrechtliche. Die kann man auch bei jedem anderen Unfall bekommen. Wenn man vom Unfallgegner nicht zivil verklagt wird, kommt da auch nix.
Weiterhin müsste dargelegt werden, dass die Leistungssteigerung ursächlich für den Unfall war und das dürfte in eigentlich jedem Fall schwierig werden. Genauso ist es bei allen anderen Umbauten am Fahrzeug.
MFG
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Zitat:
Original geschrieben von Flo_BS
Wieso sollte das Versicherungsbetrug sein?
frag Deine Versicherung, die wird es Dir erzählen.
Als noch nach PS-Klassen versichert wurde war das vielleicht so, jetzt aber nicht mehr! Also auch keine Straftat. Vorbestraft ist man auch erst dann wenn man verurteilt wird
--> natürlich!
und wegen sowas wird man kaum die Gerichte bemühen.
--> Wenn Versicherungen die Chance sehen, nicht zahlen zu müssen, werden sie sicher die Gerichte bemühen - diese werden für viel weniger angerufen
Da würde gegen Zahlung eines Bußgeldes das Verfahren eingestellt werden.
Ja, aber nur wg. Körperverl. oder Verstoss gg. Strassenverk. Ordnung
Da es aber kein Versicherungsbetrug ist, fällt das eh weg.
--> Wenn du Deiner Versicherung wissend um die Fakten nicht die korrekten Daten kommunizierst...dann doch
Die Versicherung kann sich nicht weigern Schäden zu zahlen. Sie kann den Versicherungsnehmer lediglich in Regreß nehmen mit bis zu 5000 Euro. Dazu gibt es ja Versicherungen, damit Geschädigte nicht als Opfer sitzen bleiben.
--> aber nur, wenn der Versicherungsnehmer seinen Part erfüllt hat --> hat er aber ggf. nicht --> dann Versicherung nicht zahlen müssen
Die Invalidenrente etc. ist keine strafrechtliche Sache, sondern eine zivilrechtliche.
--> röööchtiiiiiich
Die kann man auch bei jedem anderen Unfall bekommen. Wenn man vom Unfallgegner nicht zivil verklagt wird, kommt da auch nix.
--> Du wirst nicht vom Unfallgegner verklagt, sondern deine Versicherung prüft und die verklagt dich dann... das solltest du wissen 😉
Weiterhin müsste dargelegt werden, dass die Leistungssteigerung ursächlich für den Unfall war
--> nein, Verlust der ABE durch Veränderung des Fzgs reicht aus
und das dürfte in eigentlich jedem Fall schwierig werden. Genauso ist es bei allen anderen Umbauten am Fahrzeug.
MFG
UND ZUM SCHLUSS: WILLST DU ES WIRKLICH DRAUF ANKOMMEN LASSEN
du weisst doch, hier ist viel spielraum für auslegung, dennoch, ich möchte das nicht von einem gutachter deiner versicherung geprüft bekommen.
und du weisst, vor gericht du auto --> leistungssteigerung --> nicht korrekt dokumentiert --> radfahrerin verletzt... in dubio pro reo? nö.
ich möchts nicht drauf ankommen lassen.
gruss
Ich auch nicht. Ich mein ja nur!
Du hast den "worst case" dargestellt. In der Form entspricht das aber nicht der Praxis. Wenn das so wäre würde ja jeder wegen einem nicht eingetragenen offen Luftfilter im Falle eines Unfalles vor Gericht landen, und zwar wegen Versicherungsbetrug mit Vorsatz usw usw.
Ich für meinen Teil hab meine Leistungssteigerung eintragen lassen. Da ich keine Lust auf genau den ganzen Stress habe!
😉
... und aus diesem grunde biete ich für das tuning auch die möglichkeit alles regulär in die fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.
Hallo,
leider schreibst Du hier teilweise nur halbrichtige Tatsachen.
Nur ganz kurz mal am Rande: Richtig ist, dass dich die Versicherung in Regress nehmen kann. Das Erlöschen der ABE - hier durch Chiptuning - muss allerdings tatsächlich kausal für den Unfall sein! Allerdings - und das ist ein entscjheiodender Punkt, gilt in dem Schadensfalle eine Beweislastumkehr, die Kausalität bzw. ein Verschulden des Versicherungsnehmers wird zunächst vermutet; der entsprechende Entlastungsbeweis ist dann von diesem zu führen. Zugegebenermaßen, kein angenehmes und leichtes Unterfangen.
Zitat:
Original geschrieben von Matlock
und wie Sie sehen, sehen Sie nix 🙁
Was wolltest denn schreiben? 😉
Hey Mat,
die Herren Anwälte unter sich? Und das, wo man in jeder ADAC Zeitung nachlesen kann was die Folgen von nicht eingetragenem Tuning sein können *griiiiins*
Gruß und einen angenehmen Tag wünsch ich Dir!
mörf
PS: S. kommt unaufhaltsam näher 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Matlock
Hallo,
leider schreibst Du hier teilweise nur halbrichtige Tatsachen.
Nur ganz kurz mal am Rande: Richtig ist, dass dich die Versicherung in Regress nehmen kann. Das Erlöschen der ABE - hier durch Chiptuning - muss allerdings tatsächlich kausal für den Unfall sein! Allerdings - und das ist ein entscjheiodender Punkt, gilt in dem Schadensfalle eine Beweislastumkehr, die Kausalität bzw. ein Verschulden des Versicherungsnehmers wird zunächst vermutet; der entsprechende Entlastungsbeweis ist dann von diesem zu führen. Zugegebenermaßen, kein angenehmes und leichtes Unterfangen.
hallo matlock,
das was du schreibst ist richtig.
ich wollte hier aber natürlich nicht in die details der verteidigungs- oder anklageseite gehen.
und entlastungsbeweis bei personenschäden...oha!
also, beste grüsse
dan
@Digital-Racing,
habe ich es eventuell überlesen?
Wie teuer ist bei Euch die TÜV Eintragung.
Auch das ist bestimmt von Interesse.. Da geistern ja Summen bis 400,- Euro durch den Raum?
Gruß, mörf
Na ja,
so brauchte ich wenigstens den Sachverhalt nicht darstellen.
Leistungssteigerung ohne Eintrag in die Fz-Papiere = Erlöschen der ABE und KEINE Straftat, sondern eine vergleichsweise harmlose Odrnungswidrigkeit, die mit 3 Punkten und 50€ Geldbuße geahndet wird.
Weiterhin richtig, gibt es für die Versicherung nur die Möglichkeit der Regreßforderung, was auch richtig ist (siehe Flo_BS und matlock), sofern ein Zusammenhang zwischen Chiptuning und Unfall ersichtlich ist.
Die Schadenersatzansprüche, wird, soweit möglich und zulässig, hier auch Rentenansprüche etc., der Geschädigte an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers richten, da diese als Versicher für Regelung zuständig und haftbar ist, und nicht in einer Zivilklage an der Unfallverursacher.
Letztendlich bleibt das einzig strafrechtlich relevante der Tatbestand der Körperverletzung, ggf. die fahrlässige Tötung etc. Dieses Strafverfahren kommt, in Bezug auf die Körperverletzung, ab einer gewissen Schwere der Verletzung automatisch (öffentliches Interesse), oder bei Anzeigeerstattung z.B. durch den Unfallgegener.
Dieses widerfährt allerding jedem Verkehrsteilnehmer, auch wenn sein Auto in einem absolutem Originalzustand ist.
Zitat:
Original geschrieben von DIGITAL-RACING
das gutachten kostet 150 euro aufpreis und ist für so ziemlich alle fahrzeugmarken erhältlich.
@D-R,
das heißt, die TÜV Eintragung kommt noch separat hinzu oder ist die TÜV Gebühr im GA Preis includiert?
Gruß und danke, mörf