Leidensweg ..Golf V. Reicht das zur Wandlung?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Zusammenfassung Mängelliste aus dem Jahre 2004 und 2005

Kilometerleistung: 6200 km

Erstzulassung 28.05.2004

09.09.04
Türgummis nach 3 Monaten auf beiden Seiten abgefallen (behoben)
Allerdings erst nach 5 Wochen Wartezeit und nach persönlicher Rücksprache mit dem Werk, da ein Rückstand vorhanden war.

Sitzbezüge auf beiden Seiten defekt, da zu kurz abgeschnitten (behoben)

24.11.04
Lastabhängiges Klopfgeräusch beim Gasgeben. ( Laut Werk, Stand der Technik )

03.12.04
Türgummis wieder an beiden Seiten abgefallen (behoben)

Erneuter Kontakt mit dem Werk und offizielle Beschwerde. Mir wurde zugesichert, der Kleber wurde
geändert, müsste jetzt halten.

02.05.05
Vibrationsgeräusch aus dem Vorderen Bereich des Fahrzeugs. Vibration bei ca. 2300 Umdrehung . Motorabdeckung instand gesetzt, Luftfilterkasten mit Filz unterfüttert

Bremsgeräusche beim leichten Bremsvorgang ( Stadtverkehr), als wenn eine Schleifmaschine die Scheiben
bearbeitet. Danach fiel noch ein klackern bzw. Klicken der Bremsen auf. (behoben)
Distanzplatten und Blech hinten eingesetzt, Bremsen vorne gereinigt.

Erneute Vibrationsgeräusche aus dem Vorderen Bereich des Fahrzeugs. Fehlersuche mit erneutem Termin, da Fehler nicht genau lokalisiert wurde.

Ein Mechaniker fuhr ein paar Tage später in meinem Golf mit und hörte sich das Geräusch an. Vermutet wurde ein Blech unter dem Fahrzeug. Erneuter Termin

Vibrationsgeräusch wurde lokalisiert. Ein Wärmeleitblech unter dem Fahrzeug war die Ursache. Mittels andrehen von Schrauben und biegen mit Schraubenzieher konnte das Blech instand gesetzt werden. Allerdings mit dem Hinweis, sollte es wieder auftauchen wird das Blech erneuerter, wäre allerdings ein erheblicher Arbeitsaufwand.

Bremsen hinten immer noch laut. (angeblich Stand der Technik)

31.03.05
Regensensor defekt und ausgetauscht. Zeitweise liefen die Scheibenwischer über die trockenen Scheiben (behoben)
02.06.05
MFA plötzlich ohne Funktion, Ausfall der Bordcomputeranzeige. (behoben durch abklemmen der Batterie mit dem Hinweis, sollte es noch mal vorkommen, wird die MFA ausgetauscht.) Danach mussten alle Werte neu eingestellt werden wie z.B. Drosselklappe usw.

Türgummis jetzt zum dritten Mal abgefallen. Erneuter Anruf beim Werk. Die ganzen Mängel noch mal durchgesprochen, allerdings wieder der verweis auf neuen Kleber. (behoben)

28.06.05
Gerade jetzt mal eine Woche die Türgummis drin und man kann jetzt schon wieder so langsam das ablösen der Gummis beobachten. ( Zwischenzeitlich ist es sehr Heiß und oft Starkregen).

29.06.05
Erneutes klicken bzw. klackern der Bremse vorne. Wieder müssen Distanzplatten und ein Blech eingebaut werden. Termin für den 6.7.2005

30.06.05
Erneute Vibrationsgeräusche aus dem Vorderen Bereich des Fahrzeugs, wieder ist es das Wärmeleitblech.
Das Fass lief heute über!!! Ab zur Werkstatt und Wandlung beantragt. Allerdings muss ein Werksangehöriger Vertreter nun entscheiden. Termin steht noch aus.

Was mir noch aufgefallen ist, der Kofferraumdeckel schließt nur unter erheblichem Kraftaufwand, dass habe ich aber noch nicht in Auftrag gegeben.

Ich habe nun kein Bock mehr auf dieses Auto, würde aber einer Wandlung für einen neuen Golf V Modelljahr 2006 zustimmen. Bin mal gespannt wie die Sache ausgeht.

59 Antworten

der vadder hat wieder recht. man muss dem auto auch die möglichkeit geben sich zu setzen und zu passen. ein ganz normaler vorgang. hab meinen jetzt 3 monate und es kleppert immer wieder mal irgendwo ne kleinigkeit. aber es ist dann auch meist wieder so plötzlich wies kam weg. wenn man das alles so mit argusaugen beobachtet dann muss man doch jeglichen spaß an dem auto verlieren. das gleiche gilt für die abholung in der autostadt. geniesen und einfach mal zufrieden sein. ist doch net zuviel verlangt

Recht hast Du ...

seh ich auch so. gerade das schleifen der bremsen kommt schon häufig vor. laß den wagen mal etwas länger stehen und wenn es dann auch noch regnet, dann schleifen die bremsen schnell. da muß man schon mal einige kilometer fahren, damit die bremsscheiben wieder glänzen und es auch so bleibt. aber bei so wenig kilometer im jahr kannst du die scheiben alle 2 wochen abschleifen. einfach mal die bremsen etwas mehr fordern. vielleicht hilfts ja.
alles nur eine vermutung. bin ja kein fachmann u vielleicht hat es ja qauch andere gründe.....
würde mich aber auch alles nerven.
viel erfolg beim wandeln.

Bei so einem Kilometerstand was muss er den da für die Wandlung hinblättern, kann mir das einer sagen.
Ist doch extrem viel oder?

Gruß Mike

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Huhu Leute,

meine Laune ist jetzt etwas besser in punkto Golf V.
Danke auch für die vielen Antworten. Das gibt mir zuversicht und bekräftigt meine Meinung den Entschluss gefasst zu haben was zu unternehmen.

Noch was zur Sache möchte ich schreiben:

Ich denke mal der erste Schritt, ein Gespräch mit dem Händler und dem Verkäufer habe ich heute getan. Meinen Standpunkt habe ich denen sachlich geschildert. Die haben mir auch irgendwie das Gefühl vermittelt, mir Recht zu geben. Allerdings das Werk hat das letzte Wort.

Natürlich habe ich dies fast alles schriftlich. Also all die Mängelpunkte mit Datum liegen schriftlich als Auftrag vor.

Natürlich kann mich letztendlich nur ein Rechtsanwalt beraten, aber soweit kommt es hoffentlich nicht. Sollte es nämlich soweit kommen, werde ich, falls ich Gewinne, kein Golf bzw. VW mehr kaufen. In einem anderen Board habe ich gelesen, dass seit 1.1.2002 das Gesetzt geändert worden ist, was Gewährleistung/Garantie angeht. Es ist unerheblich ob es ein Sachmangel oder Sicherheitsmangel wäre, fakt ist 2 Reparatur bzw. Nachbesserungsversuche dann kann man vom Vertrag zurücktreten. Ich wäre aber gewillt einen NEUEN bei VW zu kaufen. Die Türgummis gehen ja jetzt schon wieder ab, das wäre dann das vierte mal und viele andere Probleme wie Bremsgeräusche und knacken sowie das vibrieren des Wärmeleitschutzblech sind ja auch nicht behoben.

@Vadder, auch deine Meinung ist mir hier sehr wichtig gewesen. Danke für deine Antwort. Ich verfolge oft deine Meinung hier im Board ;-) Wie dein Nickname schon sagt, De Vadder halt.

Natürlich verstehe ich dich richtig. Aber Du mich hoffentlich auch. Was hat das "setzen" lassen z.B. mit den Türgummis bzw. mit den Bremsen zu tun. Ich bin ja auch kein Fachmann und auch nicht ein schwieriger Kunde, ( Klimaanlage bestellt aber nicht bekommen, deshalb eine Gutschrift für das NAVI bekommen ) aber das Bremssystem ist eine Sicherheitseinrichtung und die sollte 100 % funktionieren.

Man versichert mir zwar es sei keine funktionsbeein- trächtigung aber trotzdem, sollte nach einem Jahr die Garantie abgelaufen sein, will niemand mehr was davon wissen und dann gehts er richtig los, was die Zuständigkeit und übernahme der Kosten angeht. Im Moment reisst es ja einfach nicht ab. Immer wieder neu auftretenden Probleme. Wer gibt mir denn die Garantie, das alles nach der Garantiezeit behoben ist. Dann habe ich bestimmt 44 WERKSTATTBESUCHE hinter mir.

Für mich ist es auch keine Begründung, ein Auto muss gefahren werden. Es stimmt, vielleicht fahre ich etwas weniger wie andere ( 15 km pro Tag im Schnitt ) aber trotzdem dürfen die Türgummis nicht zum 4 Male in kurzer Zeit abfallen. Gerade eben habe ich meinem Kollegen mal die Geräusche der Bremsen vorgeführt. Auch er ist der Meinung, die Geräusche sind nicht normal und nicht Stand der Technik. Was wird dann wohl ein Gutachter dazu sagen, wenn Leihen da schon etwas hören.

Ich bedanke mich nun bei allen hier im Board und für die vielen verschiedenen Meinungen. Ich freue mich auch auf weitere antworten.

Schönen ABend noch ...

Gruß Ralf

zum thema wandlung habe ich bereits mehrfach hier erläutert wie es konkret ist, da ich vom fach bin...

ich hab dir mal drei meiner letzten beiträge zum thema rücktritt aus der suchfunktion rausgesucht... bitte entschuldige, dass sich einige sätze auf einen anderen fall beziehen, aber ich hoffe du nimmst es nicht so übel, dass ich nicht jedesmal lust habe die rechtslage neu abzutippen... falls du noch weitere fragen hast, kannst du dich gern bei mir per PN melden, da ich selbst jurist bin und gern auch hier im board helfe wo ich helfen kann...
wenn du meine alten beiträge durchliest, beachte v.a. die thematik mit der 6 monatigen beweislastumkehr...

hier meine alten beiträge

Zitat:

lso zunächst einmal den begriff wandlung gibt es so nicht mehr...
du hast unter bestimmten voraussetzungen ein recht auf rücktritt vom vertrag... dadurch wandelt sich der kaufvertrag in ein rückgewährschuldverhältnis um, in dem die gegenseitig empfangenen leistungen zug um zug zurückgegeben werden müssen...

grdsl. musst du dem händler allerdings eine chance zur 2. andienung geben falls dein auto mangelhaft ist... ein rücktritt ist grdsl. (natürlich gibt es noch andere möglichkeiten einen rücktritt auszuüben... diese sind hier aber für dich nicht von bedeutung) nur dann möglich wenn die nachbesserung fehlgeschlagen ist... fehlgeschlagen ist sie dann, wenn 2 mal erfolglos repariert wird... auf einen 3. nachbesserungsversuch musst du dich dann nicht mehr einlassen und kannst dann vom vertrag zurücktreten...

zu beachten ist allerdings, dass der rücktritt nur dann möglich ist, wenn die pflichtverletzung (hier also die auslieferung eines mangelhaften fahrzeugs) nicht unbeachtlich ist... also es darf z.B. nicht ein kleiner mangel sein, wie z.b. eine vergessene schraube, oder eine quitschender türgriff sein...

bei der rückabwicklung eines PKWs musst du dann 0,67 % des KP je 1000 km an nutzungsentschädigung an den verkäufer zahlen... etwaige wertverluste durch den bestimmungsgemäßen gebrauch darf er dir nicht berechnen (wie z.b. wertverlust durch zulassung)

bei dir ist nun das problem dass das auto älter als 6 monate ist... du als käufer musst beweisen, dass der mangel bereits bei gefahrübergang vorlag... nur innerhalb der ersten 6 monate besteht eine beweislastumkehr zu lasten des verkäufers dahingehend, dass vermutet wird, dass der mangel bereits bei gefahrübergang vorlag... der verkäufer muss also in den ersten 6 monaten beweisen, dass der mangel bei gefahrübergang nicht vorlag...
was sagt uns das? wenn ein verkäufer nach 6 monaten ohne wenn und aber repariert, dann macht er das aus reiner kulanz... trotz der 2 jahren gewährleistung muss er dies nach 6 monaten ohne beweiserbringung seitens des käufers, dass der mangel bereits vorlag, nicht

mit anderen worten: der käufer ist nach den 6 monaten in einer ziemlich ungünstigen ausgangsposition... denn wie willste beweisen, dass die klimaanlage bereits von anfang an defekt war?

wenn dein pkw bereits in den ersten 6 monaten des öfteren in der werkstatt war, sieht das ganze wieder anders aus... vorausgesetzt die mängel sind nicht unbeachtlich... du musst dich z.b. auch 5 mal darauf einlassen, wenn eine winzige schraube an der hutablage locker wird...

hoffe ich konnte dir helfen... wenn noch fragen bestehen, sag bescheid

Zitat:

der rücktritt ist nur unter bestimmten voraussetzungen möglich...
bei nem mangel musst du dem verkäufer grdsl. ne chance zur 2. andienung geben... erst wenn 2 mal erfolglos nachgebessert wurde, kannst du ohne weitere fristsetzung vom vertrag zurücktreten...
eine andere möglichkeit ist, wenn der verkäufer fruchtlos eine frist zur nacherfüllung verstreichen lässt...dann kannst du auch zurücktreten... oder aber wenn der mangel unbehebbar ist... da kannst du auch ohne fristsetzung zurücktreten, da dann eine frist eine nutzlose förmelei wäre...
für den rücktritt müsste aber der mangel erheblich sein... d.h. du kannst nicht zurücktreten wenn 2 mal dein radio defekt ist...

nach dem erklärten rücktritt musst du als käufer nutzungsentschädigung zahlen...

Zitat:

lso zunächst einmal: das wandeln an sich gibt es nicht mehr...

heute gibt es nur noch den rücktritt vom vertrag oder halt die nacherfüllung in form der nachbesserung oder neulieferung...

was den rücktritt angeht:

Zitat:Ein Wandlungsgrund liegt vor wenn ein Mangel nicht beim dritten Werkstattbesuch behoben werden kann.

abgesehen davon dass es wandlung nicht mehr gibt, ist das so nicht richtig: du musst dich nur auf drei nacherfüllungsversuche einlassen! hinterher kannst du direkt vom vertrag zurücktreten, so dass der ganze vertrag in ein rückgewährschuldverhältnis übergeht und die leistungen zug um zug zurückzugewähren sind... (also gebrauchsvorteile in form von gezogenen nutzungen in dem falle die pauschale pro 1000 km! achtung: nicht aber wertersatz für wertverluste aufgrund der anmeldung, da ordnungsgemäßer gebrauch)
der rücktritt ist aber bei unerheblichen mängeln nicht möglich

was die neulieferung angeht:
die ist eigentlich die einfacherere lösung für beide parteien!
bei einem mangel hat der käufer das recht zur nacherfüllung... er kann nach seiner wahl entweder die beseitigung des mangels verlangen oder aber die lieferung einer neuen mangelfreien sache... der verkäufer kann allerdings die vom käufer gewählte art der nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen kosten verbunden ist...
also wenn du z.b. bei nem kleinen kratzer am radio neulieferung verlangst, dann ist es mit unverhältnismäßigen kosten für deinen händler verbunden... er könnte dir ja allein das radio austauschen, so dass du dich mit nachbesserung begnügen musst...
ansonsten musst du dich halt nur auf 2 nacherfüllungsversuche einlassen!

was jetzt die von euch genannte "wandlung" angeht: wenn es wirklich erhebliche mängel sind, schlagt dem händler vor dass er euch ein neues auto liefern soll und gut ist...

Zitat:

Original geschrieben von shorty11


Bei meinem wurde auch alles was in diesem Ausströmer drin ist getauscht. Jedoch ohne Erfolg

Ich glaube nicht, dass ich Dir Rechenschaft schuldig bin. Glaube es oder lass es. Fakt ist, dass ich ihn gewandelt habe und seit letzten Montag meinen neuen habe.

Das hast Du vor kurzem geschrieben :

> Ich wollte meinen kürzlich beim freundlichen gegen einen neuen tauschen. Die wollten mir 17000€ geben. Der Wagen hat letzten April knapp 28000€ gekostet <

Wieso tauschen, ich denke die haben gewandelt ???
Man braucht schon ein gutes Gedächtnis.
opaboris

Zitat:

Original geschrieben von opaboris


Wieso tauschen, ich denke die haben gewandelt ???
Man braucht schon ein gutes Gedächtnis.
opaboris

Du schaffst mich. Es wurde im Ausströmer alles getauscht. Und da das alles nichts gebracht hat habe ich den Wagen gewandelt.

Huhu Leute,

heute der Anruf vom Händler.

In zwei Wochen habe ich einen Termin in Verbindung mit einem Werkstechniker. Der schaut sich die Sache nochmal an, bildet sich ein Urteil, versucht mich bestimmt wieder umzustimmen, ist doch alles nicht so schlimm und dann wird verhandelt. Ich weiss das diese Leute von Wolfsburg darauf getrimmt sind Überzeugungsarbeit zu leisten und rethorisch super geschuld sind. Aber ich werde nur gerade aus gehen.

Einen Tag später habe ich einen Termin bei meinem Anwalt. Sicher ist sicher und wenn es nur ein Beratungsgespräch wird. Davon gehe ich mal aus, weil der Händler heute nochmal meinte, wir werden schon eine Lösung finden. So auch die Kurzinformation per E-Mail vom Werk.

Ich werde natürlich weiter berichten, wenn es überhaupt noch jemand hier interessiert.

Gruß Ralf

Zitat:

Original geschrieben von 0815-user


Ich werde natürlich weiter berichten, wenn es überhaupt noch jemand hier interessiert.

Auf jeden Fall - denn davon können wir alle nur profitieren!

Wir hatten seinerzeit Probleme mit den Bremsen bei OPEL und waren auch beim
Anwalt - außergerichtlich keine Chance.

Wir haben den dann verkauft und sind umgestiegen auf Volkswagen.

Zitat:

Wir haben den dann verkauft und sind umgestiegen auf Volkswagen.

eine sehr gute entscheidung 😁

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712


eine sehr gute entscheidung 😁

Bisher haben wird es auch nicht bereut - und fahren den Golf IV seit ~ 4 Jahren. Es gab zwar auch kleinere Probleme, aber im Gegensatz zu Opel konnte VW stets helfen.

Hallo Gemeinde,

möchte wegen meinem Antrag auf Rücktritt vom Kaufvertrag keinen neuen Thread aufmachen, brauche aber von euch Rat:

GTI wurde am 4.6. in WOB abgeholt. Hatte bei der Abholung schon diverse Mängel, welche teilweise behoben wurden. Zu Hause angekommen die ersten Lackfehler bzw. Dellen (klein aber sichtbar) erkannt und sofort Händler benachrichtigt. In der Zwischenzeit mal einen Termin gehabt zur Vorführung, heute erst nach meinem bösen Brief an den Händler die Nachricht erhalten, am 18.07. kommt ein Werksingenieur. Soweit so gut, an dem Auto ist bis Dato nicht gearbeitet worden und es sind folgende Mängel am Fahrzeug:

- jeweils 1 kleine Delle in den vorderen Türen
- jede Menge Lackfehler und kleinere Dellen im Kotflügel auf
der Fahrerseite
- 1 Lackfehler bzw. kleine Delle Motorhaube
- 1 Lackfehler bzw. kleine Delle C-Säule Fahrerseite
- an allen 4 Türen auf der Türkante Lackfehler
- am Fahrzeugdach 3 Dellen, am 02.07.2005 bemerkt
- rutschende Kupplung
- an beiden Türen vorne abfallende Türgummis
- Spaltmaß Fahrertüre falsch
- Hecklappe schließt nicht richtig

Naja, ich habe also gestern den Brief mit Antrag auf Wandlung dem Händler per FAX übermittelt und ihm klipp und klar geschrieben, daß an dem Fahrzeug 4-6 Karosseriebauteile wohl getauscht bzw. neu lackiert werden müssen (er weis das, Vorführung war ja schon) und ich das nicht hinnehmen werde. Das Fahrzeug ist jetzt 5 Wochen alt und nichts als Probleme. Mit den Lackfehlern und Dellen werde ich mich auf jeden Fall auf nichts einlassen, die können mir doch nicht das halbe Auto neu lacken. Die anderen Sachen wie Türgummi, Spaltmaß sind normale Mängel, welche auch nachgebessert werden sollten, aber die halbe Karosse neu lackieren ? Kann eigentlich der Händler ohne Wolfsburg gar nichts entscheiden. Habe das Gefühl, der will mich hinhalten. Und muß ich ja sagen, wenn die sagen, wir lackieren die ganzen Mängel ? Für eure Antworten im voraus vielen Dank!

Gruß Peter

Mein Beileid ... hört sich nicht gut an.

Zitat:

Original geschrieben von bmwfan258


möchte wegen meinem Antrag auf Rücktritt vom Kaufvertrag keinen neuen Thread aufmachen, brauche aber von euch Rat:

Wäre das nicht aber ggf. besser, da auf den Einzelfall bezogen?

Zitat:

Original geschrieben von bmwfan258


Hallo Gemeinde,

möchte wegen meinem Antrag auf Rücktritt vom Kaufvertrag keinen neuen Thread aufmachen, brauche aber von euch Rat:

GTI wurde am 4.6. in WOB abgeholt. Hatte bei der Abholung schon diverse Mängel, welche teilweise behoben wurden. Zu Hause angekommen die ersten Lackfehler bzw. Dellen (klein aber sichtbar) erkannt und sofort Händler benachrichtigt. In der Zwischenzeit mal einen Termin gehabt zur Vorführung, heute erst nach meinem bösen Brief an den Händler die Nachricht erhalten, am 18.07. kommt ein Werksingenieur. Soweit so gut, an dem Auto ist bis Dato nicht gearbeitet worden und es sind folgende Mängel am Fahrzeug:

- jeweils 1 kleine Delle in den vorderen Türen
- jede Menge Lackfehler und kleinere Dellen im Kotflügel auf
der Fahrerseite
- 1 Lackfehler bzw. kleine Delle Motorhaube
- 1 Lackfehler bzw. kleine Delle C-Säule Fahrerseite
- an allen 4 Türen auf der Türkante Lackfehler
- am Fahrzeugdach 3 Dellen, am 02.07.2005 bemerkt
- rutschende Kupplung
- an beiden Türen vorne abfallende Türgummis
- Spaltmaß Fahrertüre falsch
- Hecklappe schließt nicht richtig

Naja, ich habe also gestern den Brief mit Antrag auf Wandlung dem Händler per FAX übermittelt und ihm klipp und klar geschrieben, daß an dem Fahrzeug 4-6 Karosseriebauteile wohl getauscht bzw. neu lackiert werden müssen (er weis das, Vorführung war ja schon) und ich das nicht hinnehmen werde. Das Fahrzeug ist jetzt 5 Wochen alt und nichts als Probleme. Mit den Lackfehlern und Dellen werde ich mich auf jeden Fall auf nichts einlassen, die können mir doch nicht das halbe Auto neu lacken. Die anderen Sachen wie Türgummi, Spaltmaß sind normale Mängel, welche auch nachgebessert werden sollten, aber die halbe Karosse neu lackieren ? Kann eigentlich der Händler ohne Wolfsburg gar nichts entscheiden. Habe das Gefühl, der will mich hinhalten. Und muß ich ja sagen, wenn die sagen, wir lackieren die ganzen Mängel ? Für eure Antworten im voraus vielen Dank!

Gruß Peter

hört sich alles echt dramatisch an... tut mir leid für dich, zumal man sich auf seinen gti bestimmt sehr freut...

also was den rücktritt angeht: grundsätzlich musst du dem händler vor rücktritt eine frist zur ordungsgemäßen nacherfüllung geben...
unter nacherfüllung versteht man entweder die lieferung einer neuen mangelfreien sache oder aber die nachbesserung... welche art der nacherfüllung gewählt wird, steht zur disposition des käufers.... du kannst also deinem händler sagen, dass du ein neues auto haben willst... das hat nichts mit dem rücktritt vom KV zu tun... das ist lediglich eine nacherfüllungsart... der händler muss sich auf die vom käufer gewählte art der nacherfüllung einlassen, es sei denn, sie ist mit unverhältnismäßigen kosten für ihn verbunden... dabei muss auch dein interesse berücksichtigt werden... ich weiss jetzt nicht wie das auto ausschaut, aber ich denke für den händler wird das nicht gerade unverhältnismäßig sein dir ein neues auto zu liefern statt den halben wagen neu zu lackieren und einzelne bauteile auszutauschen...

wie gesagt: das ganze hat nichts mit dem rücktritt zu tun, den man erst nach dem erfolglosen 2. nacherfüllungsversuch bzw. wenn der händler die nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, erklärt, sondern eine vom käufer zu wählende art der nacherfüllung...

wenn sich der händler quer stellt, solltest du zum anwalt gehen... falls du noch weitere fragen hast, kannst du mich per PN erreichen

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