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Leergewicht Wohnwagenbetrieb

VW Passat
Themenstarteram 12. Oktober 2018 um 14:16

Moin, war erschrocken, mein Passat B8 Variant Highline 150 PS DSG wiegt leer nur 1542 kg. Das heißt mit einem 1700er WoWa 80 fahren oder den WoWa ablasten, was dann aber auf einen Passatverkauf hinauslaufen würde wegen der dann geringen Zuladung.

Wie habt Ihr das Problem gelöst? Passat auflasten geht sicher nicht?

Shit.... :(

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 12. Oktober 2018 um 19:50:49 Uhr:

Auf 1700kg wirst du den nicht bekommen. Der B8 ist halt ziemlich leicht. Ich liege bei meiner TSI HS Limo z.b. bei weit unter 1500kg. Wollte nämlich eigentlich auch einen anderen schwereren Wohnwagen kaufen. Die Autos sind aber heute alle relativ leicht, sodass ein immer größeres Problem wird. Zum Glück werden die Wohnwagen aber auch immer leichter. Das hebt sich dann relativ wieder auf.

Leider nicht. Die Wohnwagen werden immer fetter. Müssen ja auch massive Möbel rein, Glasplatten, Mover, weil man sonst die Möbel und Glasplatten nicht bewegen kann, und zuletzt noch die Gelbatterie für den Mover. Mein alter WW wiegt bei einer Gesamtlänge von 7,38 m im fahrbereiten Zustand 1060 kg. Zulässiges Gesamtgewicht war ursprünglich 1200 kg und wurde um 100 kg aufgelastet. Habe zwar keinen Mover, brauche ich aber auch nicht.

Nun könnte man dem Threadstarter ja raten, das tatsächliche Leergewicht eintragen zu lassen. Je nach PKW-Ausstattung schwankt das ja und ist deshalb in den COC-Papieren auch als Bandbreite angegeben.

Bei einer notwendigen Erhöhung um über 100 kg macht das aber kaum Sinn.

Auto verkaufen oder WW-verkaufen. Letzteres würde ich vorziehen.

Nachdenkenswerte Alternative: Wie oft seid ihr mit eurem WW schon auf der Waage gewesen? Und wie oft, nach einer Tempomessung von über 80 km? Wie oft mit über 80 gemessen bei anschließender Kontrolle der Fahrzeugdaten auf Tempo 100-Freigabe?

In den letzten 30 Jahren mit ca 2800 WW-km pro Jahr bin ich nie angehalten worden, nie wurden die Reifen auf ihr Alter kontrolliert, weder der WW gewogen, noch der PKW, selbst die Fahrzeugdaten im KFZ-Schein wurden nie kontrolliert.

Was muss passieren: Man muss mit seinem Gespann in eine Tempokontrolle kommen und mit über 80 km gemessen werden. Es muss darauf eine Nachfrage geben, ob der WW die 100 km-Zulassung hat. (das kommt schon recht selten vor) und letztlich muss ein übergenauer Kontrolleur dann auch noch das Gesetz genau kennen und das Gewicht von WW und PKW in Relation setzen. Da wird lieber das ZGG kontrolliert. Geht einfacher und schneller. Und wenn das trotzdem alles bei einer Wahrscheinlichkeit von geschätzt >1 % eintritt, dann bekommst man ein Ticket. Solange der Tacho nicht deutlich über 100 anzeigte, lässt sich dass, denke ich, verschmerzen - jedenfalls bis PKW oder WW ausgetauscht werden.

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Mein Bitdi soll 1735kg haben, tatsächlich steht in der coc 18xxkg, dann kommt die Nachträgliche AHK dazu, so daß ich bestimmt auf 1850kg kommen sollte. Also über 100kg mehr als im Prospekt.

Auch ohne die 100er Zulassung fährt niemand mit 80 auf der Autobahn, da sonst jeder LKW mit 90 bis 95 sehr unangenehm auflaufen würde. Die Fahrzeuge mit kleinem ungebremsten Hänger fahren meist 100 bis 130, die meisten Wohnwagen ca. 90 bis 95, eben mitschwimmend beim restlichen Verkehr.

Also so wirklich entscheidend ist die 100er Zulassung in der Realität nicht, im Ausland sowieso irrelevant (dort muss man 80 auch mit 100er Zulassung oder darf teilweise 130auch ohne).

@Battleaxe: 20 km/h ist die Differenz im Schnitt niemals und Richtung Lofoten ist die Zulassung nur bis zur ersten Grenze relevant.

Mit meinem Tempo 100 Anhänger fahre ich auch keine 100 sondern eher 115...

Von daher bleibt der Abstand

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 15. Oktober 2018 um 23:33:43 Uhr:

Mein Bitdi soll 1735kg haben, tatsächlich steht in der coc 18xxkg, dann kommt die Nachträgliche AHK dazu, so daß ich bestimmt auf 1850kg kommen sollte. Also über 100kg mehr als im Prospekt.

Hab ich grad reingeschaut und gebe Dir Recht, bei mir sind es schon 73 kG unterschied zum Leergewicht des Fahrzeuges " ( siehe Foto ). Mit Anhängerkupplung + Reserverad wären zusammen 100 kG zu erreichen, wenn man das Gewicht als " Vorteil " nutzen möchte.

ABER andererseits muss ich jetzt aufpassen, dass mein Wagen mit 4 Personen und Gepäck nicht überladen wird, 73 kG weniger ist für mich in der Tat ein Nachteil. 2040 kG sind dann sehr schnell ausgeschöpft.

Danke für die Info ;)

Img-0156

Was meinst du mit Anhängerkupplung? Hast du sie nachgerüstet? Im Fahrzeugschein steht unten für Fahrzeuge mit ahk, Wert x mehr an Gesamtgewicht und Wert x mehr an Achslast hinten.

Damit solltest du doch hinkommen oder nicht?

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 16. Oktober 2018 um 21:04:27 Uhr:

Was meinst du mit Anhängerkupplung? Hast du sie nachgerüstet?

Nein, angenommen ich hätte eine verbaut. Die Antwort bezog sich auf deine COC Unterlagen und dann auf das tatsächliche fahrbare Gewicht meines Fahrzeuges mit allen bei mir ( ab Werk ) verbauten Sonderausstattungen ( 1548 kG ).

Mit AHK wäre das Tatsächliche Leergewicht noch höher.

Aber auch die maximal Werte.

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 17. Oktober 2018 um 17:54:45 Uhr:

Mit AHK wäre das Tatsächliche Leergewicht noch höher.

Aber auch die maximal Werte.

Das Leergewicht wäre höher, soweit korrekt.

 

Die Max Werte werden aber nur höher, wenn du da auch tatsächlich mit einem Anhänger durch die Gegend schusselst. Heißt im Normalfall hast du eher weniger Zuladung.

 

Der Verweis mit dem Anhänger ist aber nicht nachzulesen, steht doch nur bei Fahrzeugen mit ahk, also einer montieren Kupplung, ändern sich die Werte für maximal Gewicht und Achslast hinten um jeweilige Werte.

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 17. Oktober 2018 um 22:14:41 Uhr:

Der Verweis mit dem Anhänger ist aber nicht nachzulesen, steht doch nur bei Fahrzeugen mit ahk, also einer montieren Kupplung, ändern sich die Werte für maximal Gewicht und Achslast hinten um jeweilige Werte.

Hier haben ja in diesem Thread freundlicherweise ein paar Leute den betreffenden Passus ihres Fahrzeugscheins gepostet:

https://www.motor-talk.de/.../mein-fahrzeugschein-jpg-i209340525.html

https://www.motor-talk.de/.../dsc-0004-i209340452.html

Und hier steht eindeutig: bei Anhängerbetrieb (und nicht weil da "zufällig" ab Werk ne Kupplung dran ist generell) ...

Zitat:

@msb8282 schrieb am 17. Oktober 2018 um 22:57:41 Uhr:

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 17. Oktober 2018 um 22:14:41 Uhr:

Der Verweis mit dem Anhänger ist aber nicht nachzulesen, steht doch nur bei Fahrzeugen mit ahk, also einer montieren Kupplung, ändern sich die Werte für maximal Gewicht und Achslast hinten um jeweilige Werte.

Hier haben ja in diesem Thread freundlicherweise ein paar Leute den betreffenden Passus ihres Fahrzeugscheins gepostet:

https://www.motor-talk.de/.../mein-fahrzeugschein-jpg-i209340525.html

https://www.motor-talk.de/.../dsc-0004-i209340452.html

Und hier steht eindeutig: bei Anhängerbetrieb (und nicht weil da "zufällig" ab Werk ne Kupplung dran ist generell) ...

In der COC Liste steht bei werkseitig montierter AHK auch explizit 16.1 "mit Anhänger" +15kg, 16.2 "mit Anhänger" Achse 2 +40kg. Also bei Betrieb ohne Anhänger gelten die ursprünglichen Werte.

Hallo,

ich gebe euch als Tipp das COC Dokument zu prüfen, Im COC (certificate of confirmity) steht das tatsächliche Leergewicht zum Zeitpunkt der Produktion.

Im Schein steht nur das Typgewicht.

Meine Frage ist, wie sicher ist das mit dem 70 Kg für den Fahrer, das habe ich noch nicht gehört. Bei mir fehlen derzeit genau 40 KG.

Mein Wohnwagenhändler sagt, ablasten geht nur in 100 Kg Schritten.

Zitat:

@muespi schrieb am 13. Sep. 2019 um 12:35:24 Uhr:

Meine Frage ist, wie sicher ist das mit dem 70 Kg für den Fahrer, das habe ich noch nicht gehört. Bei mir fehlen derzeit genau 40 KG.

Mein Wohnwagenhändler sagt, ablasten geht nur in 100 Kg Schritten.

In den Technischen Daten steht, Leergewicht des Fahrzeug beinhaltet 68kg Fahrer und 7kg Gepäck.

 

Wie meinst du das mit dir fehlen 40kg, wie soll dir da ein ablasten des Pkw helfen?

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 13. September 2019 um 15:39:05 Uhr:

Zitat:

@muespi schrieb am 13. Sep. 2019 um 12:35:24 Uhr:

Meine Frage ist, wie sicher ist das mit dem 70 Kg für den Fahrer, das habe ich noch nicht gehört. Bei mir fehlen derzeit genau 40 KG.

Mein Wohnwagenhändler sagt, ablasten geht nur in 100 Kg Schritten.

In den Technischen Daten steht, Leergewicht des Fahrzeug beinhaltet 68kg Fahrer und 7kg Gepäck.

Wie meinst du das mit dir fehlen 40kg, wie soll dir da ein ablasten des Pkw helfen?

sorry,

war Missverständlich ausgedrückt. Das Ablasten bezog sich auf den Wohnwagen.

Der WoWa ist derzeit mit 1800Kg (Gesamtgewicht) zugelassen. Der Passat (190PS, Highline 4Motion) hat 1760 Kg Leergewicht laut CoC.

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