Leergewicht Wohnwagenbetrieb

VW Passat

Moin, war erschrocken, mein Passat B8 Variant Highline 150 PS DSG wiegt leer nur 1542 kg. Das heißt mit einem 1700er WoWa 80 fahren oder den WoWa ablasten, was dann aber auf einen Passatverkauf hinauslaufen würde wegen der dann geringen Zuladung.

Wie habt Ihr das Problem gelöst? Passat auflasten geht sicher nicht?
Shit.... 🙁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 12. Oktober 2018 um 19:50:49 Uhr:


Auf 1700kg wirst du den nicht bekommen. Der B8 ist halt ziemlich leicht. Ich liege bei meiner TSI HS Limo z.b. bei weit unter 1500kg. Wollte nämlich eigentlich auch einen anderen schwereren Wohnwagen kaufen. Die Autos sind aber heute alle relativ leicht, sodass ein immer größeres Problem wird. Zum Glück werden die Wohnwagen aber auch immer leichter. Das hebt sich dann relativ wieder auf.

Leider nicht. Die Wohnwagen werden immer fetter. Müssen ja auch massive Möbel rein, Glasplatten, Mover, weil man sonst die Möbel und Glasplatten nicht bewegen kann, und zuletzt noch die Gelbatterie für den Mover. Mein alter WW wiegt bei einer Gesamtlänge von 7,38 m im fahrbereiten Zustand 1060 kg. Zulässiges Gesamtgewicht war ursprünglich 1200 kg und wurde um 100 kg aufgelastet. Habe zwar keinen Mover, brauche ich aber auch nicht.

Nun könnte man dem Threadstarter ja raten, das tatsächliche Leergewicht eintragen zu lassen. Je nach PKW-Ausstattung schwankt das ja und ist deshalb in den COC-Papieren auch als Bandbreite angegeben.
Bei einer notwendigen Erhöhung um über 100 kg macht das aber kaum Sinn.

Auto verkaufen oder WW-verkaufen. Letzteres würde ich vorziehen.

Nachdenkenswerte Alternative: Wie oft seid ihr mit eurem WW schon auf der Waage gewesen? Und wie oft, nach einer Tempomessung von über 80 km? Wie oft mit über 80 gemessen bei anschließender Kontrolle der Fahrzeugdaten auf Tempo 100-Freigabe?

In den letzten 30 Jahren mit ca 2800 WW-km pro Jahr bin ich nie angehalten worden, nie wurden die Reifen auf ihr Alter kontrolliert, weder der WW gewogen, noch der PKW, selbst die Fahrzeugdaten im KFZ-Schein wurden nie kontrolliert.

Was muss passieren: Man muss mit seinem Gespann in eine Tempokontrolle kommen und mit über 80 km gemessen werden. Es muss darauf eine Nachfrage geben, ob der WW die 100 km-Zulassung hat. (das kommt schon recht selten vor) und letztlich muss ein übergenauer Kontrolleur dann auch noch das Gesetz genau kennen und das Gewicht von WW und PKW in Relation setzen. Da wird lieber das ZGG kontrolliert. Geht einfacher und schneller. Und wenn das trotzdem alles bei einer Wahrscheinlichkeit von geschätzt >1 % eintritt, dann bekommst man ein Ticket. Solange der Tacho nicht deutlich über 100 anzeigte, lässt sich dass, denke ich, verschmerzen - jedenfalls bis PKW oder WW ausgetauscht werden.

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Ich würde mir nochmal den Anfang des Theads durchlesen...

Ich möchtw einfach nur wissen ob man den passat irgendwie auflasten kann

Zitat:

@crimsonred schrieb am 14. Oktober 2018 um 17:13:51 Uhr:


Ich dachte, es geht um Sachliches und nicht um Persönliches. Nur als Erinnerung : es ist ein Diskussionsforum und Meinungsaustausch auf Sachebene.

Naja, es ist aber nun mal so, das scheinbar zGG Wohnwagen nicht größer sein darf als das Leergewicht des Zugfahrzeuges bei 100.

Und hierbei waren deine Einwürfe bisher ziemlich irrelevant, und das rein sachlich betrachtet.

Auch im von dir geposteten Ausschnitt um 14:15:01 bleibt X beim Wohnwagen bei 1,0 = zGG WW <= LG Fahrzeug.

Ich bin mir nur nicht so ganz sicher, wenn ich einen Wohnwagen hätte, an dem ein 100er Schildchen klebt, dass mich die Thematik dann letztlich wirklich buchstabengetreu interessieren würde ...

Genau. Ich muss zumindest auf 1600 kommen, würde den wohnwagen dann von 1700 auf 1600 abgelasten. Vom Werk aus gehen nur 50er schritte (sonst geht beim TÜV auch genauer), bei meinen jetzigen 1540 kg im passat müsste ich den Wohnwagen zum momentanen Zeitpunkt bis auf 1500 ablasten. Wird dann sehr sehr eng. Habe jetzt eine technische anfrage an den tüv gestellt. War nicht böse gemeint mit "experte" , nur für mich ist das thema gerade wichtig und vielleicht würde mir mal jemand helfen können wenn man nicht immer mit Halbwissen das Gespräch durcheinander bringt.

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Zitat:

@elevator01 schrieb am 13. Oktober 2018 um 10:44:08 Uhr:


ja, im fahrzeugschein, muss nur irgendwie zumindest auf 1600 kg kommen, dann laste ich den wowa auf 1600 ab, was mir erstmal reichen würde.

habe noch nachträglich eine AHK verbaut, die 10 -15 kg kann ich bestimmt hinzurechnen lassen.

auf der wage hatte ich 1575 kg (tank ca. 15 Liter drin gewesen).

Hallo,

also dein Fahrzeugleergewicht ( Leermasse ) ist schon inklusive Fahrer ( 68 kG ) + 7 kG Gepäck UND zu 90% gefülltem Tank = 1542 kG!
Nimmst noch deine nachträglich eingebaute Anhängerkupplung dazu ( die Du dazurechnen darfst, weil nicht ab Werk verbaut ), hättest dann zusammen ca. 1557 kG. Auf 1600 kG zu kommen wird leider nicht klappen, außer Du würdest ihn auf 4Motion umbauen lassen 🙂

Zur Info, der 150PS Variant Diesel 4Motion wiegt leer mit SG 1631 kG, mit DSG kommen 36 kG hinzu.

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Danke dir. Traurig aber mal eine Aussage. Wollte evtl. das Fahrzeug wechseln. 3 Jahre alt mit Neupreis Brutto 50 TEUR und nur 50000 gelaufen wollte audi 14 TEUR rausrücken. Sind ddie doof!?

Ist ein schwieriges Thema, das mit dem Anhänger. Man muss zwei Sachen auseinander halten. 1. Will ich mit dem Hänger 100 km/h fahren? oder 2. was darf ich hinten an Gewicht ziehen, und da gibt es soviele Variationen. Solangsam bin ich raus. Habe im Internet recherchiert, und es gibt nicht so richtig brauchbares. Falls jemand eine informativ gute Seite entdeckt, darf sie gerne posten. Auch mir würde es helfen. Gruss in die Runde, und noch einen schönen Abend allseits.

Zitat:

@crimsonred schrieb am 14. Oktober 2018 um 21:05:28 Uhr:


Man muss zwei Sachen auseinander halten. 1. Will ich mit dem Hänger 100 km/h fahren? oder 2. was darf ich hinten an Gewicht ziehen, und da gibt es soviele Variationen.

Hallo,
hier geht es nicht um Anhänger, sondern um Wohnwagen.
Meine Limo darf einen 2Tonnen Anhänger ziehen, einen Wohnwagen leider nur bis 1475 kG. Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Sollte zB. mein Kumpel anstatt 100 nur 80 km/h Richtung Lofoten losfahren, würde das Ewig und drei Tage dauern. 20 km pro Stunde zu verlieren ist schon eine Ansage, das summiert sich je weiter man fahren muss 🙂

Wieso, dass ist doch beides ganz klar und eindeutig. Hier in dem Fall, darf der Wohnwagen gezogen werden, auch mit 1700kg max. Last. Dann aber nur mit 80km/h. Für die 100km/h fahren zu dürfen muss er auf 1500kg abgelastet werden.
Alternativ: leichteren Wohnwagen oder schwereres Zugfahrzeug kaufen.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 14. Oktober 2018 um 21:32:02 Uhr:


Hier in dem Fall, darf der Wohnwagen gezogen werden, auch mit 1700kg max. Last. Dann aber nur mit 80km/h.

Mit der Geschwindigkeit darf er sogar 2100 kG hinter sich ziehen 🙂

Richtig, es geht aber ja um das genannte Beispiel.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 12. Oktober 2018 um 19:50:49 Uhr:


Auf 1700kg wirst du den nicht bekommen. Der B8 ist halt ziemlich leicht. Ich liege bei meiner TSI HS Limo z.b. bei weit unter 1500kg. Wollte nämlich eigentlich auch einen anderen schwereren Wohnwagen kaufen. Die Autos sind aber heute alle relativ leicht, sodass ein immer größeres Problem wird. Zum Glück werden die Wohnwagen aber auch immer leichter. Das hebt sich dann relativ wieder auf.

Leider nicht. Die Wohnwagen werden immer fetter. Müssen ja auch massive Möbel rein, Glasplatten, Mover, weil man sonst die Möbel und Glasplatten nicht bewegen kann, und zuletzt noch die Gelbatterie für den Mover. Mein alter WW wiegt bei einer Gesamtlänge von 7,38 m im fahrbereiten Zustand 1060 kg. Zulässiges Gesamtgewicht war ursprünglich 1200 kg und wurde um 100 kg aufgelastet. Habe zwar keinen Mover, brauche ich aber auch nicht.

Nun könnte man dem Threadstarter ja raten, das tatsächliche Leergewicht eintragen zu lassen. Je nach PKW-Ausstattung schwankt das ja und ist deshalb in den COC-Papieren auch als Bandbreite angegeben.
Bei einer notwendigen Erhöhung um über 100 kg macht das aber kaum Sinn.

Auto verkaufen oder WW-verkaufen. Letzteres würde ich vorziehen.

Nachdenkenswerte Alternative: Wie oft seid ihr mit eurem WW schon auf der Waage gewesen? Und wie oft, nach einer Tempomessung von über 80 km? Wie oft mit über 80 gemessen bei anschließender Kontrolle der Fahrzeugdaten auf Tempo 100-Freigabe?

In den letzten 30 Jahren mit ca 2800 WW-km pro Jahr bin ich nie angehalten worden, nie wurden die Reifen auf ihr Alter kontrolliert, weder der WW gewogen, noch der PKW, selbst die Fahrzeugdaten im KFZ-Schein wurden nie kontrolliert.

Was muss passieren: Man muss mit seinem Gespann in eine Tempokontrolle kommen und mit über 80 km gemessen werden. Es muss darauf eine Nachfrage geben, ob der WW die 100 km-Zulassung hat. (das kommt schon recht selten vor) und letztlich muss ein übergenauer Kontrolleur dann auch noch das Gesetz genau kennen und das Gewicht von WW und PKW in Relation setzen. Da wird lieber das ZGG kontrolliert. Geht einfacher und schneller. Und wenn das trotzdem alles bei einer Wahrscheinlichkeit von geschätzt >1 % eintritt, dann bekommst man ein Ticket. Solange der Tacho nicht deutlich über 100 anzeigte, lässt sich dass, denke ich, verschmerzen - jedenfalls bis PKW oder WW ausgetauscht werden.

War auf der ADAC Homepage, da gibt es kein Unterschied zwischen einem xy-Anhänger und einem Wohnwagen. Beides muss an die Kupplung. Für Beides gilt die gleiche Stützlast und die restlichen Vorgaben.

Zitat:

@crimsonred schrieb am 15. Oktober 2018 um 19:41:02 Uhr:


War auf der ADAC Homepage, da gibt es kein Unterschied zwischen einem xy-Anhänger und einem Wohnwagen. Beides muss an die Kupplung. Für Beides gilt die gleiche Stützlast und die restlichen Vorgaben.

Es geht darum mit dem Dings 100 zu fahren, ganz klar und eindeutig.

Wenn du mit dem Teil mit 80 durch die Gegend schüsseln willst, dann ist das kein Thema, und folglich keiner Diskussion würdig, da der Passat hier mit 2 bzw. 2,2 t Anhängelast für einen PKW mehr als üppig zugelassen ist.

Und hier gibt es den Faktor 0,8 bzw. 1 für Wohnwagen,
sowie 0,3 , 1,0, 1,1 , 1,2 bei normalen Anhängern.

Folglich wenn der WW zulässig schwerer als die Leermasse des FZ ist, und du 100 fahren dürfen willst, muss entweder das Auto leer schwerer werden, oder den WW zulässig leichter.

Zitat:

Danke dir. Traurig aber mal eine Aussage. Wollte evtl. das Fahrzeug wechseln. 3 Jahre alt mit Neupreis Brutto 50 TEUR und nur 50000 gelaufen wollte audi 14 TEUR rausrücken. Sind ddie doof!?

Fahr ihn doch mal vollgetankt auf eine Waage (Kiesgrube, Steinbruch etc.) dann rechne 70kg Fahrergewicht dazu, dann weißt Du wo Du stehst. Anders macht das DEKRA und TÜV doch auch nicht. Dann kann man eventuell noch was mit schwereren Rädern machen, eventuell sogar ein Ersatzrad nehmen, wenn nicht vorhanden. Soll auch schon Fälle gegeben haben, wo Leute mit einem mit Wasser gefüllten Ersatzrad zum Wiegen waren.

Wiege ihn wirklich erst einmal. Bei unserer T6 Pritsche waren es 80kg mehr, beim T5 California meines Bruders fast 200kg.

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