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Leergewicht Wohnwagenbetrieb

VW Passat
Themenstarteram 12. Oktober 2018 um 14:16

Moin, war erschrocken, mein Passat B8 Variant Highline 150 PS DSG wiegt leer nur 1542 kg. Das heißt mit einem 1700er WoWa 80 fahren oder den WoWa ablasten, was dann aber auf einen Passatverkauf hinauslaufen würde wegen der dann geringen Zuladung.

Wie habt Ihr das Problem gelöst? Passat auflasten geht sicher nicht?

Shit.... :(

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 12. Oktober 2018 um 19:50:49 Uhr:

Auf 1700kg wirst du den nicht bekommen. Der B8 ist halt ziemlich leicht. Ich liege bei meiner TSI HS Limo z.b. bei weit unter 1500kg. Wollte nämlich eigentlich auch einen anderen schwereren Wohnwagen kaufen. Die Autos sind aber heute alle relativ leicht, sodass ein immer größeres Problem wird. Zum Glück werden die Wohnwagen aber auch immer leichter. Das hebt sich dann relativ wieder auf.

Leider nicht. Die Wohnwagen werden immer fetter. Müssen ja auch massive Möbel rein, Glasplatten, Mover, weil man sonst die Möbel und Glasplatten nicht bewegen kann, und zuletzt noch die Gelbatterie für den Mover. Mein alter WW wiegt bei einer Gesamtlänge von 7,38 m im fahrbereiten Zustand 1060 kg. Zulässiges Gesamtgewicht war ursprünglich 1200 kg und wurde um 100 kg aufgelastet. Habe zwar keinen Mover, brauche ich aber auch nicht.

Nun könnte man dem Threadstarter ja raten, das tatsächliche Leergewicht eintragen zu lassen. Je nach PKW-Ausstattung schwankt das ja und ist deshalb in den COC-Papieren auch als Bandbreite angegeben.

Bei einer notwendigen Erhöhung um über 100 kg macht das aber kaum Sinn.

Auto verkaufen oder WW-verkaufen. Letzteres würde ich vorziehen.

Nachdenkenswerte Alternative: Wie oft seid ihr mit eurem WW schon auf der Waage gewesen? Und wie oft, nach einer Tempomessung von über 80 km? Wie oft mit über 80 gemessen bei anschließender Kontrolle der Fahrzeugdaten auf Tempo 100-Freigabe?

In den letzten 30 Jahren mit ca 2800 WW-km pro Jahr bin ich nie angehalten worden, nie wurden die Reifen auf ihr Alter kontrolliert, weder der WW gewogen, noch der PKW, selbst die Fahrzeugdaten im KFZ-Schein wurden nie kontrolliert.

Was muss passieren: Man muss mit seinem Gespann in eine Tempokontrolle kommen und mit über 80 km gemessen werden. Es muss darauf eine Nachfrage geben, ob der WW die 100 km-Zulassung hat. (das kommt schon recht selten vor) und letztlich muss ein übergenauer Kontrolleur dann auch noch das Gesetz genau kennen und das Gewicht von WW und PKW in Relation setzen. Da wird lieber das ZGG kontrolliert. Geht einfacher und schneller. Und wenn das trotzdem alles bei einer Wahrscheinlichkeit von geschätzt >1 % eintritt, dann bekommst man ein Ticket. Solange der Tacho nicht deutlich über 100 anzeigte, lässt sich dass, denke ich, verschmerzen - jedenfalls bis PKW oder WW ausgetauscht werden.

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Ist der WoWa denn so Alt, das dieser keine Dämpfer hat? Dir geht es ja vermutlich um die 100er Zulassung.

 

Ziehen kannst du prinzipiell ja erst mal 2200kg bis 12%.

 

Wenn man von den 1800kg die maximale stützlast abzieht bzw. Nutzt, sollte es doch kein Problem sein.

Ist der Anhänger dran mit 90kg stützlast, hat der PKW ja somit eigentlich ein Leergewicht von 1850kg und somit schwerer als der PKW. Da in deinen Fall die gesetzlichen mindestens 25kg ja reichen, sollte es vom TÜV abgesegnet werden.

Dann wärst du prinzipiell bei 1775kg WoWa zu 1785kg PKW.

 

Nächste Frage, ist die AHK ab Werk verbaut, oder nachträglich, wenn nachträglich, ist sie in den coc nicht berücksichtigt und der Wagen somit aktuell sowieso schwerer.

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