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Leergewicht Wohnwagenbetrieb

VW Passat
Themenstarteram 12. Oktober 2018 um 14:16

Moin, war erschrocken, mein Passat B8 Variant Highline 150 PS DSG wiegt leer nur 1542 kg. Das heißt mit einem 1700er WoWa 80 fahren oder den WoWa ablasten, was dann aber auf einen Passatverkauf hinauslaufen würde wegen der dann geringen Zuladung.

Wie habt Ihr das Problem gelöst? Passat auflasten geht sicher nicht?

Shit.... :(

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 12. Oktober 2018 um 19:50:49 Uhr:

Auf 1700kg wirst du den nicht bekommen. Der B8 ist halt ziemlich leicht. Ich liege bei meiner TSI HS Limo z.b. bei weit unter 1500kg. Wollte nämlich eigentlich auch einen anderen schwereren Wohnwagen kaufen. Die Autos sind aber heute alle relativ leicht, sodass ein immer größeres Problem wird. Zum Glück werden die Wohnwagen aber auch immer leichter. Das hebt sich dann relativ wieder auf.

Leider nicht. Die Wohnwagen werden immer fetter. Müssen ja auch massive Möbel rein, Glasplatten, Mover, weil man sonst die Möbel und Glasplatten nicht bewegen kann, und zuletzt noch die Gelbatterie für den Mover. Mein alter WW wiegt bei einer Gesamtlänge von 7,38 m im fahrbereiten Zustand 1060 kg. Zulässiges Gesamtgewicht war ursprünglich 1200 kg und wurde um 100 kg aufgelastet. Habe zwar keinen Mover, brauche ich aber auch nicht.

Nun könnte man dem Threadstarter ja raten, das tatsächliche Leergewicht eintragen zu lassen. Je nach PKW-Ausstattung schwankt das ja und ist deshalb in den COC-Papieren auch als Bandbreite angegeben.

Bei einer notwendigen Erhöhung um über 100 kg macht das aber kaum Sinn.

Auto verkaufen oder WW-verkaufen. Letzteres würde ich vorziehen.

Nachdenkenswerte Alternative: Wie oft seid ihr mit eurem WW schon auf der Waage gewesen? Und wie oft, nach einer Tempomessung von über 80 km? Wie oft mit über 80 gemessen bei anschließender Kontrolle der Fahrzeugdaten auf Tempo 100-Freigabe?

In den letzten 30 Jahren mit ca 2800 WW-km pro Jahr bin ich nie angehalten worden, nie wurden die Reifen auf ihr Alter kontrolliert, weder der WW gewogen, noch der PKW, selbst die Fahrzeugdaten im KFZ-Schein wurden nie kontrolliert.

Was muss passieren: Man muss mit seinem Gespann in eine Tempokontrolle kommen und mit über 80 km gemessen werden. Es muss darauf eine Nachfrage geben, ob der WW die 100 km-Zulassung hat. (das kommt schon recht selten vor) und letztlich muss ein übergenauer Kontrolleur dann auch noch das Gesetz genau kennen und das Gewicht von WW und PKW in Relation setzen. Da wird lieber das ZGG kontrolliert. Geht einfacher und schneller. Und wenn das trotzdem alles bei einer Wahrscheinlichkeit von geschätzt >1 % eintritt, dann bekommst man ein Ticket. Solange der Tacho nicht deutlich über 100 anzeigte, lässt sich dass, denke ich, verschmerzen - jedenfalls bis PKW oder WW ausgetauscht werden.

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Der ist aber leicht. War letztens mit dem 240 PS 4Motion DSG auf der Waage. Mit zwei leuten 1900kg :D

Grüße

am 12. Oktober 2018 um 15:55

Mein Vater bereitet sein Auto immer entsprechend vor und fährt dann zur DEKRA zum wiegen und lässt das dann in die Papiere eintragen. Auf das gewogene Gewicht werden dann noch 70kg Fahrergewicht draufgerechnet, ich glaube auch noch die Stützlast, bin mir da aber nicht ganz sicher. Dann müsstest Du doch fast hinkommen.

Auf 1700kg wirst du den nicht bekommen. Der B8 ist halt ziemlich leicht. Ich liege bei meiner TSI HS Limo z.b. bei weit unter 1500kg. Wollte nämlich eigentlich auch einen anderen schwereren Wohnwagen kaufen. Die Autos sind aber heute alle relativ leicht, sodass ein immer größeres Problem wird. Zum Glück werden die Wohnwagen aber auch immer leichter. Das hebt sich dann relativ wieder auf.

Themenstarteram 12. Oktober 2018 um 19:15

Zitat:

Mein Vater bereitet sein Auto immer entsprechend vor und fährt dann zur DEKRA zum wiegen und lässt das dann in die Papiere eintragen. Auf das gewogene Gewicht werden dann noch 70kg Fahrergewicht draufgerechnet, ich glaube auch noch die Stützlast, bin mir da aber nicht ganz sicher. Dann müsstest Du doch fast hinkommen.

Das geht? Mein Passat wiegt leer 1540 kg. unf mit wie du sagst fahrergewicht 1610 kg. Würde dann die 1600 kg eintragen und den wohnwagen auf 1600 ablasten. Das geht wirklich? Wäre top

Wenn die AHK werksseitig montiert ist, dann hat mann 4255 kg zur Verfügung, abzüglich Passat 1542 kg, hat mann dann immer noch 2713 kg für WoWa, Gepäck. usw. Vorausgesetzt, Hänger ist bis Hundert zugelassen, dann darf man auch Hundert Sachen fahren.

Unter der Ziffer 22 im Fahrzeugschein, kann man ablesen was geht, was geht nicht.

Themenstarteram 12. Oktober 2018 um 19:43

Zitat:

@crimsonred schrieb am 12. Oktober 2018 um 21:18:44 Uhr:

Wenn die AHK werksseitig montiert ist, dann hat mann 4255 kg zur Verfügung, abzüglich Passat 1542 kg, hat mann dann immer noch 2713 kg für WoWa, Gepäck. usw. Vorausgesetzt, Hänger ist bis Hundert zugelassen, dann darf man auch Hundert Sachen fahren.

Nein! Das Leergewicht vom Zugfahrzeug darf das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger nicht unterschreiten, sonst 80 km/h !

Das stimmt nicht ganz.

Hat der wowa Dämpfer und das zugfahrzeug eine elektronische Gespannstabilisierung, gilt der Faktor 1,1 oder sogar 1,2.

 

Sprich hat der Passat 1550kg leer, dürfte der wowa mindestens 1705kg haben und man darf 100 fahren.

Hatte mich deswegen mal bei der dekra erkundigt, ob ich mit meinen 3t Anhänger 100 fahren kann, nur dafür müsste der Wagen grob 2700kg leer haben.

Themenstarteram 12. Oktober 2018 um 21:11

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 12. Oktober 2018 um 23:01:59 Uhr:

Das stimmt nicht ganz.

Hat der wowa Dämpfer und das zugfahrzeug eine elektronische Gespannstabilisierung, gilt der Faktor 1,1 oder sogar 1,2.

Sprich hat der Passat 1550kg leer, dürfte der wowa mindestens 1705kg haben und man darf 100 fahren.

Hatte mich deswegen mal bei der dekra erkundigt, ob ich mit meinen 3t Anhänger 100 fahren kann, nur dafür müsste der Wagen grob 2700kg leer haben.

Bisdt Du Dir sicher? Das wäre ja TOP. Dann dürfte ich ja bei 1540 kg im schlechtesten Fall 1690 kg ziehen und den wohnwagen von 1700 auf 1600 ablasten. heute habe ich mit der dekra telefoniert. komisch, dass er das nicht wusste. das würde mir echt helfen. müsste sonst tatsächlich den passat verkaufen.

Fahr nochmal zur Prüfstelle.

Mir hatte man ein Dokument mit mehreren Faktoren gezeigt, in meinen Fall ist es aber 0,3 da ich keine Dämpfer habe, dafür hat er aber ein dennoch ein top Verhalten, selbst hinter ein A1 lag der bei 140 ruhig.

 

Aber da ich ihn selten weite Strecken fahre, ist für mich 100 kein Muss, als zulassung aktuell.

Themenstarteram 13. Oktober 2018 um 5:45

Moin, leider falsch, bei Wohnwagen ausschließlich Faktor 1 , dies bezieht sich auf gebremste Anhänger und greift nicht bei Wohnwagen. leider.

Genau, bei Wohnwagen immer Faktor 1. Das heißt er darf mit seinem zulässigen Gesamtgewicht nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein.

Themenstarteram 13. Oktober 2018 um 7:16

Jetzt lasst uns bitte zur Frage zurückkommen

Wie habt Ihr das Problem gelöst? Passat auflasten geht sicher nicht?

Anderen Wohnwagen oder anderes Auto kaufen.

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