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LED-Tagfahrlicht

Themenstarteram 14. September 2008 um 19:29

Hallo,

wer hat von euch schon das Tagfahrlicht nachrüsten lassen und was hat es inkl. Einbau gekostet????

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Es ist neben der korrekten Anbaulage und des korrekten Anschlusses eben halt auch noch wichtig und ZWINGEND, dass die Leuchten die entsprechende Zulassung inkl. Prüfzeichen "RL" als Tagfahrleuchten besitzen, damit das Ganze legal ist.

und blablabla bis zum umfallen, bäääääh

möchte nicht allzu persönlich werden, aber das muss ich jetzt echt mal loswerden.

dein leben hier auf mt ist sehr sehr SEHR stark eingeschränkt auf zank und rechthaberei. wenn ich mir deine beiträge alle so durchlese, verdient dein avatar wirklich die bezeichnung "zicke". wäre cool, wenn du auch mal andere dinge von dir preisgibst, anstatt hier jedesmal, immer wiederkehrend wie ein alter leierkasten deine weisheiten, die wir - stell dir vor - bereits kennen, versprühst.

thanks for attention!

ps: und ja, ich befürworte nur legale sachen, bevor du mich wieder belehren willst.

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Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k

Zitat:

Original geschrieben von Oliver Feld

 

...

Zum Standlicht:

Pro Seite 1 Licht. (Ausnahme: Es befindet sich auf EINER Seite EIN Scheinwerfer, wo ZWEI Standlichter drinn sind)- Erstmal aufgetaucht bei BMW-Angle-Eyes- 2 Ringe in einem Scheinwerfer.

Gemeint ist hier nicht einmal Standlicht im Scheinwerfer, und einmal im TFL.

Sollte abgedimmtes TFL als Standlicht leuchten, muss das eigentliche Standlicht deaktiviert werden. Schaut hierzu in das Gutachten/Genehmigung/ABE vom TFL. Steht in jedem drinn.

...

Mercedes E-Klasse (W/S 212) Mit Lichtpaket/ Avantgarde: LED-TFL Standlicht Kombination + Standlicht in den Inneren "Augen" - wieso gibts sowas nicht zulässiges denn bei MB ab Werk?

Möglicherweise geht das eben doch legal (wie in der STVZO vermerkt) und/oder bei Fahrzeugen >1,80m Breite (dürfte der Mercedes locker drunterfallen).

Siehe auch:

Zitat:

3 Mehrspurige Kfz

3.1 Begrenzungsleuchten

(Fundstelle: 76/756/EWG; StVZO § 51)

Vorhandensein: vorgeschrieben

Anzahl: zwei max. vier (jedoch davon zwei in Scheinwerfern)

in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt

in der Höhe: 350...1500 mm; bauartbedingt bis 2100 mm

Elektr. Schaltung: auch bei Fern- und Abblendlicht ständige

Funktion

Einschaltkontrolle: zulässig; grüne Kontrolleuchte oder gleichzeitiges

Schalten zur Instrumentenbeleuchtung

Sonstiges: Kraftfahrzeuge wie z.B. einige BMW-Typen

haben zwei Leuchtmittel in Form ringförmiger

Lichtleisten nebeneinander unter einer Abdeckscheibe

als Begrenzungsleuchten. Diese zwei

Leuchtmittel werden als eine Begrenzungsleuchte

angesehen.

Quelle: http://www.dekra.de/.../get_file?...

Interessant evtl. auch der Passus, dass TFL nur bei Einschalten der Scheinwerfer ausgehen müssen, jedoch auch gemeinsam mit den Begrenzungsleuchten verwendet werden dürfen:

Zitat:

Seite 36 von 91 AKE

3.9 Tagfahrleuchten

(Fundstelle: ECE-R48; StVZO § 49a)

Vorhandensein: Zulässig

Anzahl: zwei

Anbaulage: siehe Beispiel

elektr. Schaltung: Tagfahrleuchten müssen automatisch ausschalten,

wenn die Scheinwerfer eingeschaltet

werden;

Tagfahrleuchten dürfen auch ohne

Begrenzungsleuchte einschaltbar sein.

Einschaltkontrolle: zulässig

Sonstiges: Tagfahrleuchten dürfen am Tag bei

Sichtbedingungen, die das Einschalten der

vorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung

(Scheinwerfer) nicht erfordern, benutzt werden.

Das mit den Fahrzeugen >1,80m bezieht sich auf Umrissleuchten (gleiches Prüfzeichen wie Begrenzungsleuchte "A"). Diese dürfen bei Fahrzeugen zwischen 1,80m und 2,10m Breite verbaut sein und müssen bei Fahrzeugen >2,10m verbaut sein. Allerdings müssten diese mind. oberhalb Windschutzscheibenhöhe montiert sein. Aber wie oben bereits zitiert sind ohnehin 4 Begrenzungleuchten vorne zulässig, da beim Passat die Serienmässigen in den Scheinwerfern integriert sind.

 

So und nun zum Abschluss noch meine Meinung zum "Deaktivieren" der serienmässigen Begrenzungsleuchten gemäss irgendwelcher ABEs der TFL. Dem entgegen steht meiner Meinung nach §49a der Stvzo:

Zitat:

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.

Also entweder sind die (totgelegten) Begrenzungsleuchten in den Scheinwerfern dann verbaut aber nicht zulässig oder sie sind dann verbaut aber nicht ständig betriebsbereit. Beides ist in meinen Augen konträr zur Stvzo. Zudem ist ja nach Stvzo der Verbau von 2 +2 Begrenzungsleuchten ohnehin explizit zulässig wäre:

Zitat:

§ 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

am 5. April 2010 um 14:45

Ja ich mache ma foto vieleicht schaff ich es bis heut abend noch.

gruß

am 5. April 2010 um 17:31

ne kommentierung zu den einzelnen paragraphen wäre sicher hilfreich.

...auch wenn man sich nicht mag, egal ob persönlich oder wegen der nationalität, oder weil ein anderer klugscheißt, hat man nicht das recht beleidigend zu werden.

am 5. April 2010 um 20:07

So hier ma die Bilder wo nach gefragt wurde.

Bild 1 und 3 sind bei laufenden Motor mit voller Kraft bei Bild 2 und 4 Gedimmt.

Einbau waren 80 euro bei Bosch Service, die TFL sind eingeklebt.

mfg

am 5. April 2010 um 20:25

Zitat:

Original geschrieben von schranzer89

So hier ma die Bilder wo nach gefragt wurde.

Bild 1 und 3 sind bei laufenden Motor mit voller Kraft bei Bild 2 und 4 Gedimmt.

Einbau waren 80 euro bei Bosch Service, die TFL sind eingeklebt.

mfg

Sehr gute Alternative, werde ich mir wohl zulegen da die wahrscheinlichkeit sehr gering ist FSW á la Audi zu bekommen aus dem Zubehörhandel.

Danke für diesen Hinweis.

Noch eine kleine Ergänzung:

Laut dem freundlichen TÜV-Mitarbeiter, mit dem ich mich heute zu dem Thema unterhalten habe ist in der STVZO offenbar zwischenzeitlich noch ein Verweis auf die entsprechenden ECE-Regelungen und dort ist unter anderem festgelegt, dass:

-maximal 2 Begrenzungsleuchten vorne zulässig seien

-diese NICHT mehr zusammen mit den hinteren Leuchten gemeinsam brennen dürfen.

Damit sind meiner Meinung nach TFL mit integrierter Standlichtfunktion reine Spielerei und eher suboptimal, wenn dadurch die Leuchten im Scheinwerfer deaktiviert werden müssten (u.a. auch wegen der Problematik der Lampenüberwachung)

Hier unter Punkt. 4.9.2 findet man die Regelung, auf die verwiesen wird:

http://eur-lex.europa.eu/.../sga_doc?...

oder auch hier:

http://www.bmvbs.de/.../...leuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf

unter Punkt 6.9.2.

In diesem Punkt ist die StVZO damit wohl nicht mehr ganz aktuell...

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

...

- diese NICHT mehr zusammen mit den hinteren Leuchten gemeinsam brennen dürfen.

.

Bezieht sich das aufs TFL? Also das TFL (ungedimmt) und Schlußlichter nicht gemeinsam leuchten dürfen?

Gruß DVE

kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, den bei allen BMW Modellen mit TFL (Leuchtringe) brennt immer das Rücklicht mit.

Was sicherlicht nicht zulässig ist, wenn man die TFL Leuchten an das Standlicht anschliesst und dann das Standlicht einschalten muss, damit diese nachgerüstetn TFL Lampen überhaupt angehen. Fidne ich aber auch richtig so.

Zitat:

Original geschrieben von DVE

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

...

- diese NICHT mehr zusammen mit den hinteren Leuchten gemeinsam brennen dürfen.

.

Bezieht sich das aufs TFL? Also das TFL (ungedimmt) und Schlußlichter nicht gemeinsam leuchten dürfen?

Gruß DVE

Genau darauf wies er mich von sich aus hin - mit dem expliziten Hinweis zur Abweichung zu den Angaben in der Stvzo. Müsste sich in den von mir geposteten Links auch im Bereich der TFL finden lassen.

am 10. April 2010 um 9:28

habe gestern auch einen neuen BMW mit hell leuchtenden ringen gesehen...dachte: wow, was für ein tagfahrlicht...war aber irritiert, dass die heckbeleuchtung brannte.

Zitat:

Original geschrieben von MemphisR32

habe gestern auch einen neuen BMW mit hell leuchtenden ringen gesehen...dachte: wow, was für ein tagfahrlicht...war aber irritiert, dass die heckbeleuchtung brannte.

Hmmm nach Punkt 6.19.7. Elektrische Schaltung in Code:
http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

wäre dies sogar explizit gefordert ???

So langsam blickt da ja keiner mehr durch...

Warum bietet eigentlich niemand NSW-Blenden mit Aussparungen für zusätzliche runde TFL für den Passat an? So wie es bei http://www.led-tagfahrlicht.com/ für den Golf IV angeboten wird? :(

Passen die Slimline oder Shortline neben die Blinker, da sie eine weit geringere EInbautiefe aufweisen als die Hella/In-Pro Variante. Bin mir bloss noch nicht sicher wegen dem Neigungswinkel...

Ich wollte nun auch mal meine TFL an meinem Passat vorstellen. Die TFL habe ich eingeklebt. Sie haben natürlich die RL Genehmigung.

Nun noch ein paar Bilder.

Bild 1: alles aus

Bild 2: TFL an mit Zündung an

Bild 3: Abblendlicht an oder Standlicht an, TFL gedimmt nur wenn der Motor läuft

Bild 4: Abblendlicht an oder Standlicht an, TFL aus wenn Motor aus

Dimmen tun die TFL nur bei Can Bus. Beim Einschalten der Zündung führen die TFL eine Funktionskontrolle durch 6x Blinken.

 

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Hallo,

eine Anmerkung von mir dazu.

Ich habe die TFL neben dem Nebellicht mittlerweile wieder ausgebaut.

Der Einbau war relativ einfach.(auch für beidseitige Linkshänder mit ausschließlich Daumen)

Das ausknpisen der Gitter geht eigentlich sehr leicht.

Kaltkleber und dann verkabeln.

Das Dauer + habe ich von den Positionsleuchten abgegriffen.

Zunächst hat es auch gut mir gefallen, aber im Laufe der Zeit habe ich meine Meinung doch etwas geändert.

Ich frage mich auch, warum kein Hersteller es schafft, die LED als echtes TFL in die Hauptscheinwerfer zu integrieren.

Schade....

Übrigens: die Teile sind noch alle vorhanden. Bei Interesse PN an mich.

Greez

Zitat:

Original geschrieben von schranzer89

So hier ma die Bilder wo nach gefragt wurde.

Bild 1 und 3 sind bei laufenden Motor mit voller Kraft bei Bild 2 und 4 Gedimmt.

Einbau waren 80 euro bei Bosch Service, die TFL sind eingeklebt.

mfg

80 Euro für den Einbau ?

Komplett oder nur elektrischer Anschluss ?

Hab hier mal bei unterschiedlichen Bosch Services angerufen.

Der eine meinte 240 Euro, der andere wollte nicht weil Fremdteile und von einem dritten warte ich auf Rückruf.

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