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LED Standlichtlämpchen mit E Prüfzeichen

Themenstarteram 3. Dezember 2015 um 20:04

Hallo zusammen.

Ich habe des öferen im Autozubehör diese LED Standlichtlämpchen gesehen, aber gibts auch welche die das E Prüfzeichen haben und somit laut stvzo in Deutschland legal sind?

Hätte gerne ein weißes Standlicht, und keine uringelbe Beleuchtung wie mit den orginalen Glassockelbirnchen.

Beste Antwort im Thema

Im Grunde genommen ist es ganz einfach :-) Es gibt keine LED-Lampen mit E-Zeichen, weil es noch gar keine ECE-Vorschriften und Spezifikationen gibt, nach denen solche Lampe geprüft und zugelassen werden könnten.

Man ist da dran, weil es ja für bestimmte Signalfunktionen durchaus Sinn macht, auch LEDs einzusetzen. Das wird aber noch ein bisschen dauern. Und so lange darf man austauschbare Lampen auf LED-Basis nur im Innenraum verwenden. Das ist nicht zulassungspflichtig.

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Cool danke für deine Antwort. ....ich hatte gleich so meine Skepsis das ausgerechnet so ein China Ding das Prüfzeichen besitzen soll und Bosch Osram etc. ..das nicht hingekommen sollten. ...lg

Themenstarteram 4. Dezember 2015 um 17:57

Ich war heute im Baumarkt im Bereich Autozubehör.

Ich hatte mir schon gedacht, daß auf jeder Led Lampe der Hinweiß "nicht auf öffentlichen Straßen zulässig" steht.

Mir ist das ganze zu heiß, die einen sagen da passiert nichts, wenn man so etwas auf öffentlichen Straßen verwendet, die anderen sagen daß die Betriebserlaubniss erlischt, und im schlimmsten Fall bei einem Unfall die Versicherung sich weigert zu zahlen.

Bei einem Millionenschaden kann man sich die Kugel geben!

Deshalb habe ich mich für die Glassockelbirnchen Phillips Itense white xenon effects mit 4300 kelvin entschieden.

Das Ergebniss ist ein deutlich weißeres Licht, und nicht mehr uringelb.

Welche Seite auf dem Foto die blaue Philips ist, und welche nicht, brauche ich warscheinlich trotz des Blitzlichtes nicht sagen ;-)

20151204-170856

Gute Entscheidung!

Sieht man ganz schön stark den unterschied...lg

Themenstarteram 4. Dezember 2015 um 18:13

Ohne Zweifel sieht man das, und wenn man sowieso kein Xenonlicht hat, sieht es so sogar besser aus, als ein schneeweißes Standlicht.

Auf diesem Foto sieht man es noch besser.

Die 6 Euronen und paar zerquetschte, haben sich gelohnt. :-)

20151204-170921-1

Das ist ja wirklich nicht teuer und wirkt moderner als das gelbe. ..

Themenstarteram 4. Dezember 2015 um 18:27

Wenn wir in Deutschland nicht so strenge Vorschriften hätten, dann würde ich an meinem alten Auto, und auch am Roller und meinem Motorrad echtes Xenonlicht nachrüsten.

Diese Nachrüst Xenons für Standardscheinwerfer aus Asien gibts ja für wenig Geld im Netz.

Aber da sind wir wieder beim Thema stvzo zulassung und erlöschen der Betriebserlaubniss und haben evtl keinen Versicherungsschutz mehr.

Ohne Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage braucht man für eine Eintragung solcher Systeme beim TÜV erst gar nicht nachfragen. :-(

Zum Thema "Erlöschen der Betriebserlaubnis" habe ich vor einiger Zeit schon mal was geschrieben und einige Regelungen werden wirklich etwas zu rigoros reglementiert, aber zu Nachrüst-Xenons habe ich da eine andere Haltung. Ich bin des Öfteren in NL unterwegs und dort scheint der Umgang mit solchen illegalen Umrüstungen etwas entspannter zu sein, daher sind die dort ab und zu mal anzutreffen. Wirkung auf mich: Absolut lebensgefährlich für andere (entgegenkommende) Verkehrsteilnehmer! Ein absolut unzumutbares Streulicht und auf der Straße kommt kaum was an. Selbst eine automatische Höhenkorrektur könnte daran nichts ändern. Die gehören alle aus dem Verkehr gezogen.

Mein Beitrag von damals (Mercedes W210-Forum):

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 26. Januar 2012 um 15:09:24 Uhr:

Hallo Arne.

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 26. Januar 2012 um 15:09:24 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von bistar

...........

Blabla laut StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und nur die

vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten

lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Das ist so im Grund auch richtig, aber.......

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 26. Januar 2012 um 15:09:24 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von bistar

So steht es im Gesetz und da kann auch kein Wenn und Aber

etwas ausrichten. Kann ja sein, dass die Versicherung bei

anderweitigen Unfällen (fährst rückwärts jemanden rein)

zahlt, aber bei einem normalen Crash kann dir jemand (Zeuge, Gegner,

Polizei) leicht einen Strick draus drehen.

......das ist dann doch etws weit hergeholt. Ich zitiere hier mal aus der amtlichen Begründung zu einem Urteil des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I; konkret betrifft das §19 Abs. 2 Satz 1 StVZO), bei dem es um das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach Anbringung eines Lenkradknaufs geht:

Zitat:

@Levi 67 schrieb am 26. Januar 2012 um 15:09:24 Uhr:

Zitat:

"Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …

Es muss also schon etwas gravierenderes sein, als die (LED-)Standlichtbirnchen unserer 210er. Wenn nämlich eine solche (konkrete) Gefährdung daraus abgeleitet werden sollte, müssten auch sämtliche anderen optischen Veränderungen, bzw. Aufwertungen (z.B. Werbeaufkleber, auffällige Decals, lackierte Flames, fette Felgen.........., die Aufmerksamkeit erregen und zu Ablenkung und damit zu einer abstrakten Gefährdung führen) verboten sein und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Selbst das absichtliche Montieren einer nicht zugelassenen Reifengröße (OLG Köln, Aktenzeichen: Ss 77/95 (Z) - 61 Z -) führt nicht zwingend zum Erlöschen der BE.

Deutlich anders liegt der Fall allerdings, wenn z.B. durch Manipulation an den Abblendscheinwerfern der Gegenverkehr geblendet wird (oder die falschen Räder aus den Kotflügeln herausragen), das wäre dann schon eine konkrete Gefahr.

Einschränkend muss allerdings noch angemerkt werden, daß andere Gerichte je nach Sachlage anders urteilen könnten, denn ab wann eine Gefährdung nicht mehr abstrakt erscheint, sondern konkret wird, liegt letztendlich im Ermessen des Richters.

Ich möchte hier sicher auch niemanden dazu animieren, nicht legale Teile an seinem Auto zu verbauen, aber manchmal ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Ich hatte mal (wg. Xenon und Lichtfarbe) LED-Standlichter in einem Espace, die hat nicht mal der TÜV bemängelt.

Gruß,

Frank

Zitat:

@Franks 316i coupe schrieb am 4. Dezember 2015 um 19:27:01 Uhr:

Wenn wir in Deutschland nicht so strenge Vorschriften hätten, dann würde ich an meinem alten Auto, und auch am Roller und meinem Motorrad echtes Xenonlicht nachrüsten.

Diese Nachrüst Xenons für Standardscheinwerfer aus Asien gibts ja für wenig Geld im Netz.

Aber da sind wir wieder beim Thema stvzo zulassung und erlöschen der Betriebserlaubniss und haben evtl keinen Versicherungsschutz mehr.

Ohne Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage braucht man für eine Eintragung solcher Systeme beim TÜV erst gar nicht nachfragen. :-(

Beim Verringern der Helligkeit kann auf Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage verzichtet werden:

http://www.dacianer.de/.../...hersteller-sparen-bei-led-und-xenon.html

Themenstarteram 4. Dezember 2015 um 21:57

Und dann soll man einen standarscheinwerfer legal umbauen dürfen?

Kann mir das noch immer nicht vorstellen.

Nein, darf man nicht, aus den bereits erwähnten Gründen. Der Scheinwerfer ist nur für normale Leuchtmittel (Glühlampen) zugelassen, da darf nichts anderes rein ohne die Zulassung des Scheinwerfers zu verlieren.

Also darf man diese "HID-Kits" in der Regel getrost als Elektronik-Sondermüll ansehen.

Oder für "Showzwecke" verwenden, Hauptsache nicht auf der Straße.

Themenstarteram 5. Dezember 2015 um 1:38

Aber was mir gerade zu diesem Thema mit dem Standlicht durch den Kopf geht ist folgendes.

Mein Auto ist schon fast 20 Jahre alt, und besitzt noch kein Tagfahrlicht.

Ein Nachrüsten eines Tagfahrlichtes dürfte schwierig werden, da sich zumindest bei meinem Auto keine gute Lösung bietet, um so ein Tagfahrlicht anzubringen.

Mein Auto hat lediglich Nebelscheinwerfer, die man ja nur bei einer geringen Sichtweite bei Nebel benutzen darf.

Das fahren mit Standlicht war auch tagsüber immer untersagt, aber ich bin da nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Dinge.

Kann mir jemand sagen ob das Fahren am hellichten Tage mit Standlicht in Deutschland mittlerweile erlaubt ist?

Ich frage deshalb weil es tagsüber ein Plus an Sicherheit wäre, und ich bei ausgeschaltetem Abblendlicht vor allem auf Kurzstrecken die Batterie schonen könnte, und trotzdem sicherer unterwegs wäre, als bei ganz ausgeschalteter Beleuchtung.

Fahren mit Standlicht war schon immer erlaubt, nur bei Nacht ist es verboten oder anderen Sichtbedingungen die ein Abblendlicht erfordern.

Mach ich häufiger am Tage.

Du kannst deine Nebler gegen welche mit TFL tauschen. Bzw ersetzen. Hängt aber von Fahrzeugtyp ab.

Themenstarteram 5. Dezember 2015 um 3:23

In der Tat würde ich die Tagfahrlichter viel öfter benutzen als die Nebelscheinwerfer, die ich ohnehin sehr selten an habe, und anstelle der Nebelscheinwerfer gibts einen Tagfahrlicht- Einbausatz .

Aber die orginale M-Front mit den klassischen Nebelscheinwerfer soll erhalten bleiben, sonst sieht es nicht mehr wie ein BMW aus.

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