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LED-Umrüstung w210 Bj. 10/97

Mercedes E-Klasse W210

So liebe Leute,

Ich möchte mit euch gern die Umrüstung meines s210 Baujahr 10/97 teilen =)

LED-Standlichtbirnen sind bestellt, der erste Schritt um die Front auf fordermann zu bringen

Wenn die LED's für das Standlicht da sind werde ich die Scheinwerfer abschleifen

und Bilder dazu machen, weil es viele Meinungen gibt welches Schleifpapier etc.

 

Scheinwerfer: Xenon 6000K

Standlicht: LED (mit Check 5000K von Hypercolor)

NSW: werden in naher Zukunft LED

Kennzeichenbeleuchtung: ist LED geplant (aber ziemlich teuer)

Innenraumbeleuchtung bleibt gelblich Original da dieses Licht schön warm wirkt =)

MfG falls es interressiert werde ich weiter berichten =)

Beste Antwort im Thema

Hallo Arne.

Zitat:

Original geschrieben von bistar

...........

Blabla laut StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und nur die

vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten

lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Das ist so im Grund auch richtig, aber.......

Zitat:

Original geschrieben von bistar

So steht es im Gesetz und da kann auch kein Wenn und Aber

etwas ausrichten. Kann ja sein, dass die Versicherung bei

anderweitigen Unfällen (fährst rückwärts jemanden rein)

zahlt, aber bei einem normalen Crash kann dir jemand (Zeuge, Gegner,

Polizei) leicht einen Strick draus drehen.

......das ist dann doch etws weit hergeholt. Ich zitiere hier mal aus der amtlichen Begründung zu einem Urteil des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I; konkret betrifft das §19 Abs. 2 Satz 1 StVZO), bei dem es um das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach Anbringung eines Lenkradknaufs geht:

Zitat:

"Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …

Es muss also schon etwas gravierenderes sein, als die (LED-)Standlichtbirnchen unserer 210er. Wenn nämlich eine solche (konkrete) Gefährdung daraus abgeleitet werden sollte, müssten auch sämtliche anderen optischen Veränderungen, bzw. Aufwertungen (z.B. Werbeaufkleber, auffällige Decals, lackierte Flames, fette Felgen.........., die Aufmerksamkeit erregen und zu Ablenkung und damit zu einer abstrakten Gefährdung führen) verboten sein und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Selbst das absichtliche Montieren einer nicht zugelassenen Reifengröße (OLG Köln, Aktenzeichen: Ss 77/95 (Z) - 61 Z -) führt nicht zwingend zum Erlöschen der BE.

Deutlich anders liegt der Fall allerdings, wenn z.B. durch Manipulation an den Abblendscheinwerfern der Gegenverkehr geblendet wird (oder die falschen Räder aus den Kotflügeln herausragen), das wäre dann schon eine konkrete Gefahr.

Einschränkend muss allerdings noch angemerkt werden, daß andere Gerichte je nach Sachlage anders urteilen könnten, denn ab wann eine Gefährdung nicht mehr abstakt erscheint, sondern konkret wird, liegt letztendlich im Ermessen des Richters.

Gruß

Frank

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Also ich gehe da mit dem Arm rein, schraube die Abdeckung auf und hole die

Birne raus....was da abgebaut werden muss, verstehe ich nicht. Und ich hab nun

wirklich keine Spatzenarme... Kommt evtl. auf die Motorisierung an?

Evtl. auf der Fahrerseite den Zusatzwaschbehälter rausziehen...aber das ist

ja kein Ding...

Also an meinem 430er war rechts der Luftfilterkasten, aber man kam noch ran, etwas fummelig.

Den lmm muss man nich abbauen, nur den deckel vom luftfilter abmachen und zu seite halten, den unteren Teil des Luftfilterkastens kann mann da Einfach nach oben herrausziehen.

Normal kein Hexenwerk

Gruß

Claus

am 25. Januar 2012 um 16:10

Ich habe gerade vor 2 Wochen TÜV neu gemacht!

Dem Prüfer war es egal, zumindest hat er sie nicht bemängelt!

Also ist es denk ich kein Problem. Die originalen hab ich immer im Kofferraum falls doch mal

was sein sollte, aber bis jetzt keine Probleme

Themenstarteram 26. Januar 2012 um 9:03

Also liebe Leute,

um hier mal mit allen Gerüchten etc. aufzuräumen...

 

durch andere Standlichter verliert man niemals die Betriebserlaubnis, da diese Standlichter nur Pflicht für ein stehendes Fahrzeug

auf der Straße sind und Pfennig-Artikel sinds nicht.

 

So nun zu meinen Xenon-Scheinwerfern...

@McBlackPanther

Diese sind absolut SERIENAUSSTATTUNG!

kleine Mopf ende 97 und ausserdem nahezu Vollausstattung wie man auch am Avantgarde-Grill erkennt.

Also Leute nicht so viel über Betriebserlaubnis und TüV nachdenken wenn es um Bauteile geht die während des Betriebes (also während der Fahrt) nicht Pflicht sind =)

PS: Originalteile führe ich auch immer im Fahrzeug mit =) und unerlaubte oder dumme Umbauten führe ich eh nicht durch

da ich dieses Fahrzeug in Serie sehr schön finde =)

Wenn du deine Standlichter am 210er während der Fahrt ausschalten

kannst, dann würde mich das sehr wundern...:D Eigenbau-Schaltung?

Aber auch völlig egal, ob während der Fahrt an oder aus.

Selbst wenn das Ü-Ei-Standlicht nie an ist, ist es nicht erlaubt.

Ergo: deine Begründung ist sinnfrei...

Blabla laut StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und nur die

vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten

lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

So steht es im Gesetz und da kann auch kein Wenn und Aber

etwas ausrichten. Kann ja sein, dass die Versicherung bei

anderweitigen Unfällen (fährst rückwärts jemanden rein)

zahlt, aber bei einem normalen Crash kann dir jemand (Zeuge, Gegner,

Polizei) leicht einen Strick draus drehen.

Aber das ist ja jedem selbst überlassen..

Themenstarteram 26. Januar 2012 um 9:34

Kein Kommentar mehr

zu engstirnig es gibt so viele Zusätze und Erweiterungen dieses Paragraphen...

deine Aussage betrifft Stand 1996

aber egal...

Da es diese Variante der Standlichter aber schon ne ganze Weile auch als Serienausführung gibt stellt dies kein Problem mehr da selbst wenn man es so engstirnig wie du betrachtet =)

Meine versicherung ist übrigens über den LED-Umbau erfreut

habe mich vor Ort informiert =)

LG Aus Stralsund der Stadt der s210 mit LED-Standlichtern (offiziell)

Hallo Arne.

Zitat:

Original geschrieben von bistar

...........

Blabla laut StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und nur die

vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten

lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Das ist so im Grund auch richtig, aber.......

Zitat:

Original geschrieben von bistar

So steht es im Gesetz und da kann auch kein Wenn und Aber

etwas ausrichten. Kann ja sein, dass die Versicherung bei

anderweitigen Unfällen (fährst rückwärts jemanden rein)

zahlt, aber bei einem normalen Crash kann dir jemand (Zeuge, Gegner,

Polizei) leicht einen Strick draus drehen.

......das ist dann doch etws weit hergeholt. Ich zitiere hier mal aus der amtlichen Begründung zu einem Urteil des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I; konkret betrifft das §19 Abs. 2 Satz 1 StVZO), bei dem es um das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach Anbringung eines Lenkradknaufs geht:

Zitat:

"Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …

Es muss also schon etwas gravierenderes sein, als die (LED-)Standlichtbirnchen unserer 210er. Wenn nämlich eine solche (konkrete) Gefährdung daraus abgeleitet werden sollte, müssten auch sämtliche anderen optischen Veränderungen, bzw. Aufwertungen (z.B. Werbeaufkleber, auffällige Decals, lackierte Flames, fette Felgen.........., die Aufmerksamkeit erregen und zu Ablenkung und damit zu einer abstrakten Gefährdung führen) verboten sein und zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Selbst das absichtliche Montieren einer nicht zugelassenen Reifengröße (OLG Köln, Aktenzeichen: Ss 77/95 (Z) - 61 Z -) führt nicht zwingend zum Erlöschen der BE.

Deutlich anders liegt der Fall allerdings, wenn z.B. durch Manipulation an den Abblendscheinwerfern der Gegenverkehr geblendet wird (oder die falschen Räder aus den Kotflügeln herausragen), das wäre dann schon eine konkrete Gefahr.

Einschränkend muss allerdings noch angemerkt werden, daß andere Gerichte je nach Sachlage anders urteilen könnten, denn ab wann eine Gefährdung nicht mehr abstakt erscheint, sondern konkret wird, liegt letztendlich im Ermessen des Richters.

Gruß

Frank

am 31. Mai 2013 um 22:52

Hallo!

Ich habe heute LEDs als Standlicht verbaut. Leider musste ich dafür beide Scheinwerfer ausbauen, da ich bein meinem V 8 sonst nicht an die Birnen komme.

Die LEDs haben mich bei Matthies 15,00 € und mich 2 Stunden Arbeit gekostet. Es sieht echt klasse aus!

Ich habe noch ein paar Detail-Fotos angehängt. Der Wechsel war sehr einfach.

Wer Fragen hat, kann sich gern bei mir melden.

LG

Denny

P. S.: Ich liebe meinen Benz!

am 31. Mai 2013 um 22:53

weitere Bilder...

Also fakt ist das der Umbau auf LED`S mit nicht zugelassenen Led`s im Strassenverkehr nicht erlaubt ist und somit zu einer erlöschung der BE führt! Wie man auf jeder LED verpackung lesen Kann steht dort drauf nicht zugelassen im bereich der StVo....

Die neueren fahrzeuge haben diese Technik verbaut im zuge mit einem lichttechnischen gutachten auf die komplette beleuchtungseinheit... hier geht es um blendung der anderen Vk-Teilnehmer etc. Also egal was Ihr hier für gerichtsurteile und gutachte hervorkramt bei einem unfall mit schwerwiegenden ausgang kann hier ein Zeuge bzw. gutachter eine veränderung der Lichttechnischen anlage feststellen und somit die Betr. erlaubnis als erloschen erklären! Denn das ist ja auch der fall!!!

Ein weiterer Irrglaube ist das nur weil ein TÜV ingenieur das nicht beanstandet hat oder 1000. andere auch damit rumfahren es erlaubt ist! Das ist ebenfalls blödsinn!!! Es ist und bleibt eine Technische veränderung am Fahrzeug! Die einer zulassung bedarf! Und das es keine zulassung dafür gibt steht schon auf der Verkaufsverpackung!!! Lt. dem gesetz sind alle LED/SMD umbauten im Fahrzeug verboten und haben keine zulassung!!! Weil es meist fernost schrott ist!

Es gibt auch Tüv prüfer die im vorderbereich getönte scheiben durchgehen lassen!!! ohne was zu sagen.. dieses ist aber ebenfalls eine Technische veränderung und nicht zulässig... selbst wenn Du ein Tüv prüfer hast der dieses einträgt ist das keine zulassung! Denn im ernstfall wird man die daten des herstellers anfragen unnd feststellen das es keine zulasung gab! Deine Aussage das andere auch damit fahren wird dir im ernstfall auch nicht helfen... Also man sollte schon drüber nachdenken was man macht... und wenn Du sagst die sind eh nicht wichtig dann frag ich mich warum du sie geändert hast???

Eine weitere frage ist ja Du hast geschrieben Du willst die scheinwerfer schleifen??? und berichten???

damit die frage geklärt ist mit welchem papier...

Du hast also blinde scheinwerfer??? Dieses kommt zum beispiel vom gebrauch unsachgemäßer beleuchtungsmittel aus dem billig segment!!!

und um die scheinwerfer wieder klar zu bekommen benutzt man keinerlei schleifpapier!

Es gibt im fachhandel dafür spezielle polituren... und mit fachhandel mein ich nicht A.T.U.

Dafür sollte man aber schon sehr viel übung haben und mit dem gerät umgehen können sonst wird das nichts.... da würd ich dann doch lieber 2.gebrauchte für 50€ holen...

und die led`s oder SMD`s wegschmeißen und die serienbeleuchtung reinsetzen damit ich nicht nach paar monaten wieder neue scheinwerfer holen muss... ;)

Manchmal sind billige optische änderungen eben doch teuer :))

Jetzt hab ich nochmal deine bilder angesehen... Für ganz Dumme steht es sogar drauf "INNENRAUMBELEUCHTUNG"... nicht STANDLICHTBELEUCHTUNG

damit hat sich doch schon erklärt das es nicht erlaubt ist! Du hast auch keine LED`S sondern SMD..

bei foliatec ist sogar noch vermerkt das es sich um einen Artikel handelt der keine Stvo zulasung hat!!!

Kann man auf der internet seite auch nachlesen...

am 1. Juni 2013 um 9:41

Wo steht, dass ich die Scheinwerfer schleifen will?

Die habe ich bereits schleifen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von DennySDL

Wo steht, dass ich die Scheinwerfer schleifen will?

Die habe ich bereits schleifen lassen.

oben stand etwas davon aber kann sein das Du das nicht geschrieben hast...

Sie werden eigentlich nicht geschliffen sondern poliert... ;)

am 1. Juni 2013 um 9:59

Wie auch immer...das habe ich lieber einem Fachmann überlassen.

Ich finde, dass die "gelben" Standlichter neben den weißen Xenon-Strahlern einfach blöd aussehen.

Dass diese Lösung nicht zugelassen ist, weiß ich. Aber ich denke, egal wie bereits Gerichte entschieden haben, ist es im Gegensatz zu anderen Umbauten, wie beispielsweise am Fahrwerk, keine so große Sache.

Themenstarteram 3. Juni 2013 um 6:31

Moin, eindeutig der richtige Schritt ;-)

 

@ludenandy81

Hättest du den Thread gelesen würdest du wissen, dass deine Aussagen bereits durchgekaut wurden und es hier nicht darum geht ....

Scheinwerfer kannst du meist nicht durch polieren retten, da die befestigte Werksfolie (welche ja das Bauteil ist welches anläuft) nicht durch polieren entfernt werden kann ohne das Acrylglas zu beschädigen (zu viel hitze)

Somit bleibt nur das Nasschleifen...

Wie du in den FAQ's lesen kannst ..... (Punkt 11.13. von mir ;-)

 

 

Halbwissen bringt hier niemanden weiter...

Oh man ey...

Und

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.....

 

MfG Robbn

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