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LED-Standlicht als Tagfahrlicht

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 5. Oktober 2011 um 6:22

Hallo,

ich habe mir letzte Woche LED Standlichtbirnen vorne eingebaut, da die gelblichen Glühbirnen optisch nicht zu meinem Xenon gepasst haben.

Nun habe ich mir gedacht, da die Standlichter schön hell sind (aber nicht blenden), diese über ein Modul als Tagfahrlicht mit Coming-Home Funktion zu schalten.

Das selbe Modul habe ich letztens einem Kollegen in seinen Opel für dessen TFL verbaut.

Jetzt die Frage an Euch:

Hat das jemand von Euch schon mal gemacht?

Die LED-Standlichter benutzen ja einige von Euch und hatten auch noch keine Probleme mit der Aufsicht. Nur was ist, wenn ich die Dinger alleine als TFL leuten lasse, dann fallen sie ja direkt auf.

Ich hoffe der Eine oder Andere kann mir hierbei helfen.

 

Gruss Kossek

Beste Antwort im Thema

So hell wie ein originales Tagfahrlicht ist das aber nicht. Ich denke am Tag ist es zu dunkel um wirklich gesehen zu werden und als Standlicht ist es zu hell ... oder?

Wenn Du es schön findest lass sie drin, aber als Tagfahrlicht würde ich das nicht einstufen.

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am 5. Oktober 2011 um 8:43

Standlicht ist nur für den Stand vorgesehen alles weitere wird die Rennleitung bemängeln

Themenstarteram 5. Oktober 2011 um 8:51

Ja aber an dem A4 Bj.2005 von meiner Frau ist das Standlicht auch gleichzeitig das TFL.

Sieht genau so bescheiden aus TFL bzw. Standlicht sind Glühbirnen der Rest Xenon.

Gruss Kossek

Zitat:

Original geschrieben von Kossek

Ja aber an dem A4 Bj.2005 von meiner Frau ist das Standlicht auch gleichzeitig das TFL.

Sieht genau so bescheiden aus TFL bzw. Standlicht sind Glühbirnen der Rest Xenon.

Gruss Kossek

Dort ist es aber zugelassen und im 4b halt nicht. Schlussendlich handelst du auf eigenes Risiko. Wenn dich die Rennleitung anhält und es bemängelt gibt's auf den Deckel...im günstigsten Fall nur eine Verwarnung, im Regelfall nen Bußgeld und Punkte.

Rein rechtlich erlischt sogar die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug, was damit zusammenhängt sollte selbst der Dümmste wissen.

Ganz ehrlich, ich wird es nicht riskieren. Bau dir doch nen Schalter ein und schalte die Originalen aus, dann stört auch nicht das gelbliche Licht oder ganz legal, kauf dir die Blue Vision von Phillips. Die Led-Srandlichtbirnen sieht ja nun JEDER Polizist. Und nur weil viele damit rumfahren heisst das nicht das es auch legal ist.

Da würde ich mir die Punkte lieber für's zu schnelles Fahren bekommen(natürlich unabsichtlich!).

Ein kleiner weißer Punkt als Tagfahrlicht sieht doch auch irgendwie affig aus, oder?

Mach doch mal ein Bild bitte!

Zitat:

Original geschrieben von daric

Ein kleiner weißer Punkt als Tagfahrlicht sieht doch auch irgendwie affig aus, oder?

Mach doch mal ein Bild bitte!

Eben. Dann lieber gar kein Standlicht oder echte TFL.

Muss immer schmunzeln wie ich bei uns in der Gegend noch 3er Golffahrer mit diesen Led-Standlichtern sehe (am besten noch die mit Singleframegrill). Mittlerweile zeige ich lachend sogar mit dem Finger auf die...und ernte teilweise böse Blicke...

Themenstarteram 5. Oktober 2011 um 11:33

Hallo,

also ein kleiner weißer Punkt ist es nicht, der Reflektor vom Fernlicht wird durch die 9LED´s in der Birne schon genau so ausgeleuchtet wie beim TFL des A4 meiner Frau, nur halt in weiß.

Ich mache aber mal heute nachmittag, wenn ich zu hause bin ein Bild.

Gruss Kossek

Zitat:

Original geschrieben von Kossek

Ich mache aber mal heute nachmittag, wenn ich zu hause bin ein Bild.

Ja, mach das doch mal.

als erstes:

alle haben recht. es ist nicht erlaubt. und nicht erlaubt heißt im straßenverkehr nunmal nicht erlaubt. nur weil du an einer einsamen ampel nachts über rot fährst, weil weit und breit niemand zu sehen ist und du damit durchkommst, ist es immernoch verboten!

 

ALLERDINGS finde ich es optisch auch schöner led als standlicht zu haben. es sieht einfach stimmiger aus. und die legalen lämpchen sind nunmal blau. schimmern demnach auch blau im reflektor, wenn sie aus sind. und das ist beim a6 auch nicht gerade schön. das sieht dann genauso bescheuert aus, wie die IIIer gölfe, auf die hier mit dem finger gezeigt wird.

 

im endeffekt muss ja jeder selbst wissen, was er schön findet und was er riskiert

 

Zitat:

Original geschrieben von o_dee1979

als erstes:

alle haben recht. es ist nicht erlaubt. und nicht erlaubt heißt im straßenverkehr nunmal nicht erlaubt. nur weil du an einer einsamen ampel nachts über rot fährst, weil weit und breit niemand zu sehen ist und du damit durchkommst, ist es immernoch verboten!

 

ALLERDINGS finde ich es optisch auch schöner led als standlicht zu haben. es sieht einfach stimmiger aus. und die legalen lämpchen sind nunmal blau. schimmern demnach auch blau im reflektor, wenn sie aus sind. und das ist beim a6 auch nicht gerade schön. das sieht dann genauso bescheuert aus, wie die IIIer gölfe, auf die hier mit dem finger gezeigt wird.

 

im endeffekt muss ja jeder selbst wissen, was er schön findet und was er riskiert

So sieht's aus! Schöner sind LED's wirklich, jedenfalls richtig eingesetzt. Grundtenor meinerseits war auch eigentlich das man es extrem sieht und daher auch die Quote zum angehalten werden wesentlich höher ist. Schlussendlich würde ich auch Led's verbauen wenn es niemanden stören würde, aber ich darf mir in meinem Beruf so gut wie keinen Punkt erlauben, auch wenn es 1 oder 1 1/2 Punkte zum meckern an meinem Wagen gibt.

 

Muss aber auch gestehen das ich bei einem Unfall auch explizit auf solche Sachen beim Unfallgegener hinweisen würde, da wäre ich "Kumpel".

ich will hier jetzt niemanden ermutigen, sich led in die scheinwerfer zu setzen.

ich kann nur aus eigener erfahrung sprechen und da hatte ich einen vorfall wo mir mal jemand in die karre gefahren ist. damals hatte ich einen IVer golf und auch led vorne drin.

die unfallgegnerin hat sich damals einen anwalt genommen und die ganze geschichte ging vor gericht, weil sie nicht einsehen wollte, dass sie mir reingefahren ist. das thema led kam auch auf. ihr ehemann erwähnte das nämlich schon vor ort, als die polizei den unfall aufgenommen hat. die haben aber nur gesagt, dass es nichts mit dem unfall zu tun hatte und somit irrelevant ist für die polizei. der richter sah das genau so.

also entweder bin ich damals mit einem blauen auge davon gekommen, oder es wird nicht ganz so eng gesehen, wie wir alle denken.

theoretisch darf die polizei auch die deine weiterfahrt verweigern, wenn sie der meinung sind, dass deine bierkiste vom einkaufen im kofferraum nicht richtig befestigt ist und im gefahrenfall ein geschoss wird. und dann hätte ich lieber kleine led als standlicht verbaut als ne ladung glasflaschen im nacken.

Verstehe was du meinst. Urteil unterhalb des OLG sind eh immer Ermessenssache des Richters und können mal so und mal so sein, relavant werden sie erst ab OLG oder wenn es diesbezüglich von dort schon ein Grundsatzurteil gibt. Das mit der Ladungssicherung im Pkw-Bereich vergessen auch sehr viele, auch das es dafür genauso gut Punkte gibt. Viel öfter wird aber in diesem Bereich unterschätzt, dass der eigene Hund auf der Hutablage zum tödlichen Geschoss werden kann. Von daher sind mir LED Lampen dann wirklich lieber :D

 

Aber zurück zum Thema.

An Stelle des TE würde ich mir für schmales Geld dann doch lieber aus dem Baumarkt oder von ATU (oder dergleichen) für 20€ nen paar TFL kaufen und die Stnadlichtbirnen per Schalter ausschalten oder ganz und gar alles so zu lassen.

ich hab auch LEDs drin, allerdings welche mit Linse, damit es einem nicht sofort ins Auge springt. Die Ausleuchtung vom Reflektor ist auch sehr gut. Ich hab die schon eine ganze Weile drin - das interessiert offenbar niemanden ernsthaft (ist ja auch "nur" Standlicht...).

 

Wenn man sie heutzutage die ganzen TFL-Basteleien anschaut, die an vielen Fahrzeugen spazieren gefahren werden, sieht man auf den ersten Blick, dass sowas niemals ein E-Zeichen hat - und dennoch fahren die Leute zuhauf damit rum. Wenn selbst TFL, was ja quasi immer leuchtet und deutlich auffälliger ist, niemanden wirklich interessiert, dann mache ich mir um meine kleinen Standlicht-LEDs keine großen Gedanken.

Zitat:

Original geschrieben von o_dee1979

als erstes:

alle haben recht. es ist nicht erlaubt. und nicht erlaubt heißt im straßenverkehr nunmal nicht erlaubt. nur weil du an einer einsamen ampel nachts über rot fährst, weil weit und breit niemand zu sehen ist und du damit durchkommst, ist es immernoch verboten!

 

...

 

im endeffekt muss ja jeder selbst wissen, was er schön findet und was er riskiert

Fand den Satz gerad passend. Schlussendlich muss es jeder selbst wissen solange es niemanden anderen gefährdet. Dafür hat ja auch jeder ein eigenes "Konto" in Flensburg. ;)

 

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von reallizzard

 

...Dafür hat ja auch jeder ein eigenes "Konto" in Flensburg...

...welches glücklicherweise nicht verzinst wird :D :D :D

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