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LED Spielereien - Was gibt es, was habt ihr gemacht und wie?

Ford C-Max 2 (DXA)
Themenstarteram 10. Februar 2016 um 9:35

Hallo,

habe mir jetzt mal ein paar Gedanken bezüglich LEDs im C-Max gemacht und wollte mal fragen wer wie was wo schon gemacht / gesehen hat.

Was ich mir bisher überlegt habe und meine Fragen dazu:

.) Laderaumbeleuchtung

hat das schon wer gemacht, wenn ja mit welchen Teilen? Genügen Retrofits oder ist es besser die ganze Lampe zu wechseln und was habt ihr dafür verwendet?

.) Einstiegsbeleuchtung (unter den Türen)

hab auf ebay ein 4er Set Einstiegsleuchten für den GCM gesehen, da steht aber es würde das bestehende getauscht werden aber der GCM hat doch sowas garnicht drinnen?? Hat jemand sowas schon gemacht? Wenn ja wie und womit?

.) Umfeldbeleuchtung (Spiegel)

kann man die einfach gegen LED tauschen? Wenn ja welche?

.) Logo Projektor

da scheiden sich die Geister aber ich finde das irgendwie ziemlich genial das Logo o. C-Max Schriftzug auf den Boden zu projizieren. Auf Ebay hab ich 1 Set gefunden aber ob das passt/taugt weiß ich nicht. Wer hat sowas schon mal gemacht? Wie wird das eingebaut und was mauss man da machen/beachten?

.) Kennzeichenbeleuchtung

gleiche Frage wie bei der Laderaumbeleuchtung, genügen Retrofits, ist das zulässig? Oder muss man die Lampe tauschen und wenn ja, welche sind gut und ist das dann zulässig?

 

Danke,

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dja-it schrieb am 7. März 2016 um 23:06:07 Uhr:

 

 

Ruhig Brauner...

?

Ich würde mir wünschen, dass diese Art von Diktion nicht toleriert wird. Noch besteht die weit überwiegende Anzahl an Forumsmitgliedern nicht aus Viehzeugs...

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Themenstarteram 12. Februar 2016 um 18:02

Schaut cool aus, schön hell! Beim GCM sind die Lampen ja unten, muss mal gucken ob man damit auch ne gute Ausleuchtung hinbekommt...

Canbus sagen viele aber wenn ich mir die Bewertungen auf Amazon so ansehe dann stimmt das bei einigen nicht so ganz.

Eigentlich ja auch ein Witz, Cambus ... Der CAN Bus hat nix mit dem Licht oder sonstigen Verbrauchern im Auto zutun sondern dient den einzelnen Systemen (Steuergeräten usw.) zur internen Kommunikation > DATENBUS. Eine Lampe "kommuniziert" nicht mit dem Steuergerät, sie bekommt einfach Strom. Das Steuergerät ermittelt lediglich ob ein Verbraucher in Betrieb ist, also ob und wieviel Strom fließt. Das Steuergerät hat einen vorgegebenen Grenzwert, wird dieser unterschritten, geht es davon aus, dass die Lampe nicht leuchtet > Fehler.

Was passiert nun wenn man eine LED einbaut, richtig, die braucht weniger Saft und das Steuergerät denkt > hoppla, da tut sich nichts, die muss kaputt sein > FEHLER. Was machen die schlauen Menschen > Widerstand einlöten. Eregbnis, Steuergerät denkt > alles ok! Nachteil, Widerstand verbraucht Strom und wird dabei auch noch warm.

LG

Ich hab keinen extra Lastwiderstand verbaut. Kann aber nicht genau sagen, ob einer auf der LED liegt

@Knups: Die neuen 360° Philips (Polung beachten!) habe ich auch drin, schönes Licht und blenden nicht, da sie eine bessere Rundumstrahlung haben, als die noch von mir getestete W5W-LED von Osram.

Hallo,

die CAN Bus LED´S haben Widerstände verbaut, die dem Steuergerät vorgaukeln, dass eine Glühbirne verbaut ist.

Brennt z.B. die LED durch, aber die Widerstände sind noch in Ordnung, könnte das Steuergerät meinen, alles ist in Ordnung.

Bei meinem Max, Baujahr 04.2011, habe ich die Nebelscheinwerfer gegen TFL getauscht, Nummerschildbeleuchtung LED ohne Can Bus und Umfeldbeleuchtung auch LED ohne Can Bus eingebaut.

Es wurden keine Fehler erkannt.

Ich glaube auch, dass nur wichtige Lampen wie z.B. Abblendlicht,Rrücklicht, Bremslicht usw. überwacht werden.

Gruß

c-maxvec

Folgende Glühlampen werden überwacht:

• Bremslicht

• Abblendlicht vorn

• Nebelschlussleuchte

Hier mal eine Übersicht aus der Betriebsanleitung welche Leuchtmittel wo verbaut sind. Demnach ist die Kennzeichenbeleuchtung auch LED :confused:

Dedeu-cg3642-c-max-og-201502-page-001

Beim normalen ist die Kennzeichenbeleuchtung auch LED ;)

Achso okay, kann man die denn beim GCM verbauen?

Themenstarteram 19. Februar 2016 um 8:09

Natürlich kannst du eine LED KZ Beleuchtung einbauen, du darfst blos nicht die Glühlampe gegen eine LED Retrofit tauschen.

Ob die vom Kompakten beim Grand passt weiß ich nicht, nehme es aber schon an!? Ansonsten gibt es ja einige Modelle in der Bucht oder beim (seiner Ansicht nach) kundenfreundlichsten Versandhändler der Welt.

Was mir nicht 100% klar ist > wenn ich die Birnchen tausche erlsicht die Betriebserlaubnis, das hab ich noch kapiert weil die BE immer auf das gesamte Element (Lampe, Fassung, Birne usw.) bezogen ist und man somit nicht ein einzelnes Teil daran ändern darf ohne es neu zu genehmigen. ABER wenn ich die komplette Beleuchtung tausche müsste dioch ebenfalls die BE für das Fahrzeug erlöschen weil ich ja dann auch ein Teil am Fahrzeug verändere !?

Also irgendwie ist das für mich nicht schlüssig!?

Ich habe dieses Anliegen jetzt mal den Fachleuchten vom ÖAMTC (ADAC) vorgetragen, mal sehen was die dazu sagen, die sollten sich damit auskennen.

LG

Du kannst eine komplette Lampe tauschen, wenn sie eine ABE oder ein E-Zeichen im Kreis hat.

Die Lampeneinheit hat ein E-Zeichen und die Glühlampe auch. Tauscht du nun ein Teil ohne E-Zeichen (Retrofit) erlischt die Genehmigung.

Gruß

c-maxvec

Themenstarteram 19. Februar 2016 um 11:27

Hi,

ja ABER man muss in jedem Fall die Änderung bei der zuständigen Prüfstelle abnehmen und eintragen lassen! Egal ob ABE / E-Zeichen ...

Hier die Antwort vom ÖAMTC Experten:

Zitat:

Als erstes kann ich Ihnen sagen, dass JEDE Veränderung am Fahrzeug bei der Landesüberprüfungsstelle eingetragen werden muss. Auch solche umbauten die Sie vornehmen möchten.

Ein guter Anfang wäre, dass die gewechselten LED-Lampen ein E Prüfzeichen aufweisen. Ohne diesen Prüfzeichen haben sie auch keine Chance die Lampen eintragen zu lassen.

Ob es Zeitgemäß ist oder nicht ist auch teilweise eine Frage der Kosten, die in Verbindung stehen mit dem Fahrzeug.

Das Problem ist das LED-Lampen meist höhere Lummen (Lichtausbeute) haben als Halogen-Lampen. Dadurch wird Ihnen die Betriebserlaubnis erlöschen, da diese dann ZU hell nach hinten leuchten und den Nachfolge Verkehr blenden könnten. Weiters wird Ihnen die Betriebserlaubnis erlöschen, da die Original Rückleuchten für Halogen-Lampen ausgelegt sind (Materialbestimmungen) und nicht für LED-Lampen, dass bedeutet Sie müsste die Rückleuchten testen lassen auf die Lichtausbeute, Materialbestimmungen,...

Einen andere Option wäre wenn Sie die ganzen Rückleuchten tauschen würden und in diese Rückleuchten schon Original LED-Leuchten betrieben wären. Diese Möglichkeit wäre etwas leichter zum Eintragen wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist.

Zuletzt bitte ich Sie mit Ihrer Landesprüfstelle Kontakt aufzunehmen und dort nachzufragen. Da diese Instanz Ihnen den Umbau auch eintragen und genehmigen muss.

Ich hoffe ich konnte genug Klarheit über das Thema schaffen.

N'Abend,

Zitat:

@thenightstalker schrieb am 19. Februar 2016 um 12:27:02 Uhr:

Hi,

ja ABER man muss in jedem Fall die Änderung bei der zuständigen Prüfstelle abnehmen und eintragen lassen! Egal ob ABE / E-Zeichen ...

Vielleicht in AT, nicht aber in DE. Du mußt ja z.B. auch keine TFL eintragen, wenn sie nachträglich angebaut wurden, aber eine ABE (=allgemeine Betriebserlaubnis) haben...

Zitat:

@dja-it schrieb am 19. Februar 2016 um 20:48:25 Uhr:

 

Vielleicht in AT, nicht aber in DE. Du mußt ja z.B. auch keine TFL eintragen, wenn sie nachträglich angebaut wurden, aber eine ABE (=allgemeine Betriebserlaubnis) haben...

In AT nicht nur vielleicht sondern sicher. Eine Ausnahme existiert: Wenn die Behörde eines Bundeslandes - das ist der Landeshauptmann - genau die in Betracht kommende Änderung schon einmal bei einem Fahrzeug genau gleicher Marke und Type genehmigt hat, muss die Änderung in jenem Bundesland nicht nochmals von der Prüfstelle des Landes abgenommen werden.

Das gilt tatsächlich auch beim Vorliegen einer ABE bzw. eines Gutachtens, selbst wenn es vom TÜV Österreich stammt. In der Tat fahren hier in Unkenntnis dieses Umstandes nicht wenige Fahrzeuge mit erloschener Zulassung herum, insbesondere mit LM-Felgen selbst völlig identischer Dimension inkl. ET wie beim Original.

Themenstarteram 20. Februar 2016 um 9:00

Genau das ist das Problem, die wenigsten kennen diese Regelungen und von denen die sie kennen können und wollen die wenigstens es verstehen. Mir geht es da nicht viel anders muss ich gestehen, ich hatte an meinem alten Auto auch Alus die nicht eingetragen waren. Warum auch > explizit vom Hersteller für mein Fahrzeug, zulässige Dimension, ABE und TÜV und E und was weiß ich für Zeichen und Zertifikate, alles offiziell und von einem Markenhersteller.

Dieser Eintragungsblödsinn führt sich selbst ad absurdum weil es 1. Länder gibt wo das niemanden interessiert wie z.B. bei euch in DE und 2. nichtmal die Executive in AT wirklich drauf achtet solange sie einem nicht unbedingt dranbekommen wollen. Ich wurde mit den Alus sowie einem selbst gebauten Tempomaten (also selbst gebauter Steuerung, Rest war Serie!) nicht nur einmal kontrolliert und es hat nie wen interessiert, die haben noch nicht mal hin geguckt. Einmal hat einer nach der Steuerung gefragt, dann hab ich ihm gesagt, dass der Tempomat Serienstandard ist und ich nur die Knöpfe selbst gebaut habe... der hat genickt und nix weiter gemeint. Er hätte mir sicher die Kennzeichen abnehmen können aber hat er nicht, wozu auch.

Problematischer wird es leider bei den Versicherungen und Autoherstellern... ich vermute, dass genau DIE hinter diesem Blödsinn stecken. Die VS und Herteller suchen ja im Schadensfall nämlich genau nach solchen Dingen um sich vor Zahlungern und Garantieleistungen zu drücken. Ironischerweise nützt da die Eintragung auch nicht immer was! Wenn du mit eingetragenen 20" Walzen an einem Fiesta nen Achsbruch hast wird dir Ford auch was pfeifen ...

LG

Zitat:

@thenightstalker schrieb am 20. Februar 2016 um 10:00:43 Uhr:

 

Problematischer wird es leider bei den Versicherungen und Autoherstellern... ich vermute, dass genau DIE hinter diesem Blödsinn stecken.

Dass es die drohende Leistungsfreiheit der Versicherungen im Schadensfall ist, die das wesentliche Problem ist, kann nicht ernsthaft bestritten werden.

Es sind aber nicht die Versicherungen und Autohersteller, die hinter diesem bürokratischen Aufwand stehen. Warum sollten die international tätigen Konzerne im kleinen Österreich Interessen vertreten, die sie auf dem großen EU-Markt nicht durchsetzen? Die Autohersteller sehen nicht einmal das Interesse, den für Bayern, Schweiz und Österreich bestimmten Autos die hier sinnvollen spezifischen Korrosionsschutzmaßnahmen zu gönnen.

Es ist der drohende Verlust der beim Vorführen von Fahrzeugänderungen zu lukrierenden Gebühren, der eine Angleichung an die gängige EU-Praxis bisher verhinderte...

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