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LED-Scheinwerfer

VW Polo 6 (AW)

Moin zusammen,

gestern hatte ich das erste mal eine Nachtfahrt mit meinem neuen VW Polo 6. Das LED-Licht ist von der Helligkeit unschlagbar. Aber: Im Ablendlichtmodus finde ich, dass der Lichtkegel sehr kurz gegenüber meinem bisherigen Skoda Fabia Halogenscheinwerfern ist. Ist hier eventuell etwas falsch eingestellt? Selbst kann man die Leuchtweite nicht mehr verstellen... Oder habe ich irgendwo im Menü etwas übersehen? Wie zufrieden seit Ihr mit der Lichtkegelweite im VW Polo 6 mit den LED-Scheinwerfern?

Beste Antwort im Thema

Komm mal wieder runter wenn ich mir so deine letzten Beiträge anschaue bilde ich mir ein dein Fachwissen gut einschätzen zu können . 🙁
Wer auch nur die geringste Ahnung von dieser Materie hat würde niemals die Frage stellen müssen wo eingestellt wird .
Und dein Aussage wer es falsch macht tut dies bewußt kommentiere ich besser nicht !
Viel Erfolg beim basteln und einen schönen Abend noch

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Wie soll es auch anders sein? Was ich manuell am Scheinwerfer einstelle, kann die ALWR auch nicht mehr ändern?!

Anbei auch mal Bilder nachdem ich 3 mal bei 😉 war.

Asset.HEIC.jpg
Asset.HEIC.jpg
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Zitat:

@XD69 schrieb am 22. November 2018 um 18:19:27 Uhr:


Anbei auch mal Bilder nachdem ich 3 mal bei 😉 war.

Na das kann man doch lassen 😉

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 22. November 2018 um 06:48:19 Uhr:


Unterschreibe ich so - hab meine auch manuell korrigiert und die Einstellung nicht gespeichert. Seit zwei Monaten hält sich die Einstellung, Batterie war aber auch noch nie ab.

Du muss die nulllage dem alwr stg sagen. Das seit xenon so.

Bei jeder neuen grundeinstellung muss der tester ran. Das gute isst nun, legst du das auto tiefer, muss du nix tun. Die awlr regelt das aus.

Ich bin solange hin bis das Licht Ok war 😉 finde es aber iwie nicht hell genug.. bleibt aber nun so.

Das die awlr die Tieferlegung zb.30/30 regelt stimmt nicht, Denn 1% bleibt 1% daran ändert die awlr absolut nichts, sondern nur bei Beladung zb. im Kofferraum denn dadurch wird die Neigung geändert.

Die 0 Lage wird gesetzt damit der Scheinwerfer in dem o.g. fall regeln kann in einem gewissen Bereich...

Hmm... Denke mal werde es wohl so hinnehmen müssen... Die können nix machen... 1 Prozent sind eingestellt 🙁 so ein Mist...

Da meine Werkstatt keinen Plan hatte wie man LED-Scheinwerfer eintellt habe ich zuhause einen Inbus genommen und mal ne halbe Umdrehung an beiden Seiten gedreht. Das Licht ging dann ca 1,5cm Höher hinauf, bei einem Abstand zur Mauer von gut einem Meter. Habe dann eine Probefahrt gemacht und geschaut wie hoch das Licht ist, zudem bin ich mal 20 meter vor dem Auto gekniet um selbst zu testen ob es blendet. Ist jetzt perfekt. Licht geht gute 5-6 meter weiter und keine schwarze Wand mehr.

Habe gerade gelesen wegen Grundeinstellung speichern etc... was nun? War die Arbeit umsonst oder nicht?^^ Wäre schade, denn ich glaube meine Werkstatt ist da an Inkompetenz nicht zu toppen, was LED-Lichteinstellungen betrifft.

Nein @Suedtiroler... das kannste ruhig so lassen bei einer halben Umdrehung ist das nicht schlimm.

Macht auch hier nichts wegen der Grundeinstellung.

Da kann die alwr immer noch ganz gemütlich an ihre Grenzen fahren.

Zitat:

@Suedtiroler... schrieb am 23. November 2018 um 00:31:02 Uhr:


Habe gerade gelesen wegen Grundeinstellung speichern etc... was nun? War die Arbeit umsonst oder nicht?^^ Wäre schade, denn ich glaube meine Werkstatt ist da an Inkompetenz nicht zu toppen, was LED-Lichteinstellungen betrifft.

Das was hier einige bezüglich Grundeinstellung schreiben, hat mit der manuellen Einstellung nichts zu tun.
Das Auto zückt keinen Inbus und dreht deine Einstellung wieder zurück.

Ich werde heute abend auf ner einsamen Landstraße mal sehen wie weit das Abblendlicht kommt und es analog zum Passat einstellen.
Habe aber das Gefühl, dass mein Werksausgelieferter Polo deutlich weiter leuchtet als der Leihpolo, den das Autohaus hatte.
Könnte man vermuten, dass die Autohäuser da vor der Auslieferung nichts einstellen und das in der Autostadt aber schon gemacht wird?

Zitat:

@Jason_V. schrieb am 23. November 2018 um 06:43:30 Uhr:



Zitat:

@Suedtiroler... schrieb am 23. November 2018 um 00:31:02 Uhr:


Habe gerade gelesen wegen Grundeinstellung speichern etc... was nun? War die Arbeit umsonst oder nicht?^^ Wäre schade, denn ich glaube meine Werkstatt ist da an Inkompetenz nicht zu toppen, was LED-Lichteinstellungen betrifft.

Das was hier einige bezüglich Grundeinstellung schreiben, hat mit der manuellen Einstellung nichts zu tun.
Das Auto zückt keinen Inbus und dreht deine Einstellung wieder zurück.

Ich werde heute abend auf ner einsamen Landstraße mal sehen wie weit das Abblendlicht kommt und es analog zum Passat einstellen.
Habe aber das Gefühl, dass mein Werksausgelieferter Polo deutlich weiter leuchtet als der Leihpolo, den das Autohaus hatte.
Könnte man vermuten, dass die Autohäuser da vor der Auslieferung nichts einstellen und das in der Autostadt aber schon gemacht wird?

Ich habe meinen Polo in WOB abgeholt. Also zumindest bis Anfang August wurde in WOB nicht nachgestellt. Mittlerweile dürften sich aber wohl so viele Leute beschwert haben, dass sie das mittlerweile machen ... hoffe ich 🙄

Meinen am 12.11 in wob abgeholt. Wurde nichts nacht gestellt. Doch die awlr regelt eine 30/30 tieferlegung aus. Brauchst keine neue grundeinstellung. Beim golf 5 und polo 6c sowie am aw. Die lage sensoren erkennen das und stellen das licht hoch. Dann reicht es nach dem ausregeln im dem tester ins awlr stg zu gehen und sagt ihm neue aktuelle grundlage speichern. Fertig. Bin danach zu vw zum lichttest. Die haben bei uns einen total neuen lichtpruefstand. Ergebnis alles top.

Der richtig weg ist nur der weg der grundeinstellung mit dem tester. Das selbst bei halogen, wenn da eine awlr verbaut ist.

Wer was anderes behauptet.... Der soll in seinem glauben bleiben. Licht und fahrwerk und bremse und airbag finger weg, wer kein plan hat. Es ist eure lebensversicherung.

Danke Jungs 🙂
Werde am WE zusätzlich selbst mal nachmessen. Wenn ich den Wagen nahe zu einer Wand fahre, dann 5m zurück fahre, sollte das Licht theoretisch 5cm unter der vorherigen Linie liegen.
Das mach ich rein aus Interesse, denn das Licht hatte heute Morgen auch schon gepasst

Zitat:

@lp3g schrieb am 23. November 2018 um 13:23:07 Uhr:


Meinen am 12.11 in wob abgeholt. Wurde nichts nacht gestellt. Doch die awlr regelt eine 30/30 tieferlegung aus. Brauchst keine neue grundeinstellung. Beim golf 5 und polo 6c sowie am aw. Die lage sensoren erkennen das und stellen das licht hoch. Dann reicht es nach dem ausregeln im dem tester ins awlr stg zu gehen und sagt ihm neue aktuelle grundlage speichern. Fertig. Bin danach zu vw zum lichttest. Die haben bei uns einen total neuen lichtpruefstand. Ergebnis alles top.

Der richtig weg ist nur der weg der grundeinstellung mit dem tester. Das selbst bei halogen, wenn da eine awlr verbaut ist.

Wer was anderes behauptet.... Der soll in seinem glauben bleiben. Licht und fahrwerk und bremse und airbag finger weg, wer kein plan hat. Es ist eure lebensversicherung.

Ich bin da grundsätzlich bei Dir - an sicherheitsrelevanten Dingen am Fahrzeug selber rum schrauben geht gar nicht. Wenn mir allerdings nach 3 vergeblichen Einstellversuchen bei VW ein Kfz Meister sagt, dass die grundlegende Einstellung auch mit jedem normalen Tester funktioniert und das Ergebnis ihm recht gibt - Licht scheint dahin wo es soll und blendet niemanden - dann kann man das wohl glauben. Wenn ich 3x in einer VW Werkstatt vorstellig werde, die sich dann mit ihrem elektronischen "Hokuspokus-Tester" einen runter holen und das Ergebnis immer noch nicht das ist, was man heutzutage als den vielzitierten "Stand der Technik" annehmen sollte - nämlich, dass das LED Licht für 1000€ Aufpreis schlechter ist als das Halogenlicht, dann vertraue ich da schon eher auf jemanden, der nicht mit dem Spruch "alles innerhalb der Werksvorgabe" um die Ecke kommt.

Noch ein Punkt - 1% Neigung bleibt 1% Neigung - egal, ob der Scheinwerfer 65cm (GTI Serie) oder 62cm (mit 30mm Tieferlegung) über der Straße ist. Wenn die alwr das nämlich ausgleichen würde - sprich gleiche Leuchtweite in beiden Zuständen - müsste sie den Wert nämlich über den gesetzlichen Wert anheben. Das ist schlichte Geometrie. Alwr ist nur und ausschließlich dafür da die Beladungszustände eines Fahrzeugs bzw. bei adaptiver alwr eventuell Brems- u. Beschleunigungsneigungen auszugleichen. Woher soll das Fahrzeug denn auch wissen, wie hoch es über der Straße ist? Die Sensoren messen nur die Neigung.

@10emmi68
Das eine Prozent Neigung bezieht sich sicher auf das unbeladene Fahrzeug und definiert insofern die Lichtweite auf einen Wert X.
Die aufgabe der ALWR ist es nun diesen Wert X konstant zu halten und nicht das eine Prozent Scheinwerferneigung. Das bedeutet, dass Neigungsänderungen des Gesamtfahrzeuges durch Einfederbewegungen der VA oder HA durch Fahrzeugbeladung ausgeregelt werden und der Lichtkegel immer noch auf dem Wert X verharrt.
Insofern ist es unschwer vorstellbar, dass entsprechende Sensoren an VA und HA im Falle einer Tieferlegung das Fahrzeug als maximal beladen (= näher am Boden) erkennen und die Leuchtweite daran anpassen.
Dies funktioniert in Abhängigkeit von der mechanischen Grundeinstellung (Schrauben am Scheinwerfer) im Rahmen der Regelgrenzen des Systems.

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