LED Scheinwerfer Codieren

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)

Hallo alle miteinander,
Ich habe mir vor kurzem Voll LED Scheinwerfer aus einem Sportsvan Facelift für meinen VFL bestellt. Laut meinem Freundlichen kann ich diese in meinem Auto einbauen, sofern ich den Kühlergrill tausche.
Mein Freundlicher meinte auch, dass man die LED Scheinwerfer codieren muss, damit sie regulär funktionieren und richtig eingestellt werden können.
Kann mir da zufällig jemand weiter helfen was genau codiert werden muss?
Danke im Voraus!

46 Antworten

Also die Scheinwerfer sind angekommen, neuer Kühlergrill ist auch da. Die Stecker von Halogen passen natürlich nicht in die neuen LED Scheinwerfer, weshalb ich noch schnell einen Adapter von 10pin auf den 14pin Stecker bestellt hab. BCM und Gateway hab ich bei beiden die High Variante eingebaut, und beim LongCoding habe ich bei manchen Steuergeräten die LED Option drin.
Die Adapter kommen nächste Woche, dann wird eingebaut und ich gebe bescheid 🙂

Du brsuchst noch ein Alwr Stg plus Sensor ect.. So einfach anstecken ist nicht

Falls die Halogenversion eine manuelle Höhehnverstellung hat, müssen noch die Stangen und Sensoren für die Beladungserkennung an den Achsen verbaut und verkabelt werden.

Na klar haben die das, deswegen schrieb ich ja Alwr Stg plus Sensoren. Aber der TE meint ja es ist mit nur den Adapterkabel getan...

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Also meines Wissensstandes (kann auch falsch liegen) nach, müssen bei den original LED Scheinwerfern von Valeo keine aLWR verbaut werden, da diese noch unter 2000 Lumen haben sollten (im Gegensatz zu den Xenon Scheinwerfern, bei denen ist die aLWR Pflicht).

Du verwechselst gerade die swra mit alwr

Nene, ist schon richtig so.
Laut TÜV Nord: "Bei besonders hellen Lichttypen wie Xenon oder LED, sind jedoch ab 2000 Lumen zusätzlich eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben."

SWRA hab ich aber eh schon drin

Naja, du wirst spätestens beim Einbau merken das nichts sauber läuft, wenn überhaupt.

Um alle Unklarheiten zu beseitigen...
Quelle: Tüv Nord.

Screenshot_20230128_083024_Chrome.jpg

Ja, bei Halogen manuell und der Rest per Alwr....
Aber er wird es ja merken.
Hatte das Projekt ja mal selber vor aber...
Bin dann mal raus hier

Zitat:

@Golfi30 schrieb am 28. Januar 2023 um 08:38:22 Uhr:


Ja, bei Halogen manuell und der Rest per Alwr....
Aber er wird es ja merken.
Hatte das Projekt ja mal selber vor aber...
Bin dann mal raus hier

Die Aussage ist so grundsätzlich nicht richtig, aber auch nicht definitiv falsch

ECE R48 regelt entsprechendes

Es gibt LED-Scheinwerfer die entsprechend konstruiert sind, dass die 2000Lumen-Grenze knapp unterschritten ist und somit die aLWR nicht erfordert, zb bei expliziten Nachrüstsätzen die speziell von Halogen angedacht sind

Hier ist nur zu klären, ob die von Valeo tatsächlich unterhalb 2000l sind, was ich bezweifle, da eben aus einem SV mit werkseitigen LED‘s und somit die Grenze unnötig gewesen wäre

@TE: hast du Datenblätter, welche dir das „bescheinigen“, dass die Leuchten unterhalb von 2000 Lumen sind?

Also wenn ich der deutschen Sprache mächtig bin und der TÜV Nord auch, steht da nichts von Halogen.

Aber begründe doch mal deinen Einwand. Vielleicht bin ich ja selber auf dem Holzweg.

Übrigens... eine Standard Halogen hat nicht mehr als 700 bis max.1700 Lumen.

Die Tatsache, dass es möglich ist eine Zulassung mit Xenon oder auch LED (habe letzteres allerdings noch nie gesehen) mit lediglich manuellen Leuchtweitenverstellung zu bekommen zweifelt keiner an.
Aber VW hat das offenbar nicht gemacht. Das heißt du müsstest die Lampen erstmal umbauen damit es manuell geht (und dann TÜVen lassen), und dann noch die geschwindigkeitsabhängige Leichtweitenregelung in der Software entfernen.

Es wird nicht bei ihm laufen wie er sich das vorstellt. Es fehlt allein schon wie oben erwähnt das Multifunktionssteuergerät, welches mit den Stg der Leuchte kommuniziert. Er wird es ohne den ganzen anderen Umbauten nicht legal und fehlerfrei zum Laufen bekommen. Selbst die Verkabelung muss ja auch dem entsprechend angepasst bzw erweitert werden.

In einem sind wir uns denke einig: die Vorstellung die „Voll-LED-Scheinwerfer“ so zu nutzen wie im SV vorgesehen, das wird nicht klappen

Aber lediglich für Optik und LED-Licht mit Zulassung ist möglich, aber alleine das Kurvenlicht wird nicht einfach realisierbar , da gebe ich den Kritikern hier definitiv recht… es wird ein Geldgrab ohne wirklichen Nutzen da es bereits LED-Nachrüstsätze für knapp 1000€ oder Leuchtmittel H7 mit Zulassung für 100€ existieren der Nutzen identisch sein wird, außer man möchte ne komplette Bastelbude erzeugen

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