LED Rückleuchten selberbauen mit TÜV.CAN bus probleme

VW Golf 5 (1K1/2/3)

wems interessiert...wär ja was schönes individuelles.
nur was sagt der CAN bus dazu???

der link dazu:
http://cgi.ebay.de/...2506QQihZ016QQcategoryZ23010QQrdZ1QQcmdZViewItem

33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Ein "E" auf dem bauteil allein reicht nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen

Schaut man bei Hella, findet man das:

http://www.hella.com/.../PremiumKreisringModule.jsp

Die Dinger allein haben eine "E" Kennzeichnung,
ABER:
Werden die Dinger in ein Gehäuse verbaut, baut man eine "Rückleuchte" !
Und die "Rückleuchte" als Bauteil hat keine Zulassung, da für die "Rückleuche"als Bauteil kein entsprechendes Gutachten vorliegt.

Vergleich:
Auch ein Leuchtmittel für Gasentladungslampen (Xenon-Scheinwerfer) hat eine "E"-Kennzeichnung,
trotzdem ist die Verwendung in anderen Scheinwerfergehäusen als Xenonscheinwerfern nicht zulässig.

Bedeutet:
Nur wenn die lichttechnische Einrichtung (in diesem Fall die Rückleuchte, nicht nur die Leuchteinheiten) eine entsprechende Zulassung hat, ist die Verwendung zulässig !

Daher ist davon auszugehen, daß das ganze ein Scherzartikel ist.

Weiterhin hat der CAN-Bus irgendwie NIX mit ner Rückleuchte zu tun, da diese irgendwie garnich direkt am CAN-Bus angeschlossen ist !

Nein, zu dem E-Zeichen gehört immer noch die geprüfte Funktion. Z.B. "S1" beim Bremslicht, "R" beim Schlusslicht.

Ein Aussenspiegel hat auch ein E-Zeichen, darf aber deshalb noch lange nicht als Rücklicht verwendet werden.

Genau diese Leuchten von Hella meinte ich, diese Ringe funktionieren nämlich auch als Bremslicht.

Nein, die Dinger sind schon komplette Rückleuchten, jedes für sich ist eine Rückleuchte (wenn auch nur mit ein bis zwei Funktionen). Es sind keine Leuchtmittel.
In die originalen Rückleuchten darf man sie aber nicht einbauen, weil das Licht dann verändert würden.
Was man darf, ist sie hinter einer farblose Scheibe anbrigen, wenn das Licht dadurch nicht verändert wird.

Xenonbrenner sind Leuchtmittel, darum darf man sie nicht einfach irgendwo anders einsetzen.

Und nochmal: Die Ringe sind fertige Rückleuchten, keine Leuchtmittel. Auf der Hella-Seite sieht man sogar, dass sie so wie sie sind an einem Quad mit Strassenzulassung montiert sind.

Zitat:

Original geschrieben von Snickerz


Nein, zu dem E-Zeichen gehört immer noch die geprüfte Funktion. Z.B. "S1" beim Bremslicht, "R" beim Schlusslicht.
Ein Aussenspiegel hat auch ein E-Zeichen, darf aber deshalb noch lange nicht als Rücklicht verwendet werden.

Genau diese Leuchten von Hella meinte ich, diese Ringe funktionieren nämlich auch als Bremslicht.

Nein, die Dinger sind schon komplette Rückleuchten, jedes für sich ist eine Rückleuchte (wenn auch nur mit ein bis zwei Funktionen). Es sind keine Leuchtmittel.
In die originalen Rückleuchten darf man sie aber nicht einbauen, weil das Licht dann verändert würden.
Was man darf, ist sie hinter einer farblose Scheibe anbrigen, wenn das Licht dadurch nicht verändert wird.

Xenonbrenner sind Leuchtmittel, darum darf man sie nicht einfach irgendwo anders einsetzen.

Und nochmal: Die Ringe sind fertige Rückleuchten, keine Leuchtmittel. Auf der Hella-Seite sieht man sogar, dass sie so wie sie sind an einem Quad mit Strassenzulassung montiert sind.

Dann hast Du den Beitrag nicht richtig verstanden !

Die LED-Lampen als solches sind schon "Lampen", können aber ohne Gehäuse irgendwie nicht wirklich am Golf V montiert werden !

Folglich muß man ein Gehäuse bauen (siehe Link zur Auktion) !!

Und wenn Du die Dinger in ein Gehäuse reinbastelst, hast Du halt das Problem, dat die Dinger dann die "Leuchtmittel" sind !

Damit hätten die "Leuchtmittel" zwar die E-Kennzeichnung, aber das GEHÄUSE nicht !

=> Dann nicht legal !

Verstehe was du meinst.
Aber guck mal hier:
http://www.hella.com/.../ACD_Opel_Astra_RL_C.jpg

Dieses "Gehäuse" besitzt kein E-Zeichen, darf sogar in Wagenfarbe lackiert werden.

Hallo zusammen,
ich muss jetzt auch mal meinen Senf dazu geben.
Die Lichtmodule sind durch das E-Typprüfzeichen zulässig. Was aber nicht heißt, dass man sie zusammenwürfeln kann wie man will. Zum Beispiel muss zwischen Bremslicht und Nebelschlusslicht ein Abstand von 100mm eingehalten werden. Bei den in der ebay Auktion gezeigten Beispielen würde ich mal behaupten das es eng wird...

Also, wenn du dir eine Leuchte selber bauen möchtest, dann setz dich vorher mit dem TÜV oder der Dekra in Verbindung und erkundige dich was zulässig ist und was nicht. Die ECE Richtlinien sind da auch manchmal recht hilfreich (gibts im Internet) Nicht das du hinterher eine böse Überraschung erlebst.

By the way, es gibt die Ringe von Hella jetzt auch in schön: http://www.hella.com/.../PremiumKreisringModule.jsp

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