Led Rückleuchten Highline Nachrüsten VCDS Codierung nötig?

VW Passat B8

Hallo
Möchte die Highline Rückleuchten nachrüsten , muss man die dann noch Codieren ?
Vw Passat B8 Var 05/2015 Led Scheinwerfer vorne (keine voll Led)

Und Bitte ohne warum und wieso
Danke an die, die Helfen können

354 Antworten

Aber brauche hier jemanden in der Nähe oder + - 200km von Oberösterreich gesehen

Zitat:

@Ronchen schrieb am 12. Juli 2019 um 18:09:20 Uhr:


Ist jemand da aus Oberösterreich oder Südbayern der mir das hier codieren kann? Die innersten Rückleuchten funktionieren nicht wenn man die Bremse betätigt. Aber komischerweise funktionieren sie wenn man den Rückwärtsgang einlegt. Bitte um Hilfe

Dann hast du wenigstens alles richtig verkabelt, denn genauso war es bei mir auch.

Was war falsch verkabelt bei dir?

So meinte ich das nicht.
Es ist alles richtig verkabelt wenn es so ist wie du beschrieben hast, dann muss es nur umcodiert werden.
Bei mir war es bis gestern genauso.

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Hat schon jemand darüber nachgedacht gleich die Facelift „Highline“ Rückleuchten zu montieren? Gibt es vielleicht jemanden, der sich die ersten aus der Bucht geschnappt hat?

Zitat:

@flo0o schrieb am 15. Juli 2019 um 10:27:05 Uhr:


Hat schon jemand darüber nachgedacht gleich die Facelift „Highline“ Rückleuchten zu montieren? Gibt es vielleicht jemanden, der sich die ersten aus der Bucht geschnappt hat?

JA Ich bin schom seit ca 1 Monat daran meine Highline Rückleuchten zu verkaufen die ich auch erst seit 4-5 Monaten neu drauf habe.
Wenn meine Highline Rückleuchten jemand abkaufen möchte, sehr gerne 🙂
Dann kaufe ich mir die Facelift Leuchten sofort 😁

[Verkaufsangebot von Motor-Talk entfernt]

seit wann darf man Rückleuchten folieren 😉

Also durch den TÜV ist der OHNE probleme gekommen. Es war wohl nicht so „dunkel“

Das war nicht die Frage...

Das war genau so eine dumme Frage wie, seit wann darf man auf einer 50er Zone mit 55 fahren.

das war keine Frage!
Aber die Strafe sieht bestimmt ähnlich aus? (ist auch keine Frage)
Mich hat es nur gewundert, diese so ohne Hinweis verkaufen zu wollen - sind ja nicht alle so belesen wie wir 😉

Zitat:

@BOPassatbB schrieb am 22. Juli 2019 um 09:54:10 Uhr:


Das war genau so eine dumme Frage wie, seit wann darf man auf einer 50er Zone mit 55 fahren.

das war auch keine dumme frage, es ist eher fahrlässig sowas zu verharmlosen...

ein unfall und gutachter kommt und dann wirds für den halter/fahrer des fahrzeuges teuer wo die rückleuchten im auto verbaut sind und im schlimmsten fall für den verkäufer der rückleuchten auch...

Eine kurze Information an alle.
In Deutschland ist es NICHT erlaubt, folierte Rückleuchten zu verbauen und damit auf den Straßenverkehr zu fahren.

Jedoch ist es bei meinen, die ich verkaufe anders.
Sie sind zwar foliert aber die Leuchtkraft der Rückleuchten sei ausreichend, deswegen habe ich auch das Thema TÜV angesprochen.

Und das ist nur eine Folie, das man problemlos entfernen kann.
Es hinterlässt keine Macken oder sonstiges.

Ich danke

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