LED Rückfahrleuchten mit Tagfahrlicht einschalten! So gehts!

Audi A6 C6/4F

Hallo Zusammen,

auf der SWII Ausfahrt hat mich jemand angesprochen, ich weiß aber nicht mehr wer es war! 🙁 Er fuhr die ganze Zeit mit Standlicht rum weil das Tagfahrlicht die schönen LED Leuchten nicht mit einschaltet.

Hier die Lösung um die LED Rückleuchten zusammen mit dem TFL einschalten zulassen:

STG 09 (Bordnetz I) auswählen
STG Codierung -> Funktion 07

xxxxx?: Ländervariante

1 - Rest der Welt (RdW)
2 - Nordländer (Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark)
3 - USA (US)
4 - Kanada (CDN)

Standart steht das Tagfahrlicht auf 1 für Rest der Welt, wenn man es auf 2 für Nordländer umstellt werden zusätzlich auch die LED Rückleuchten eingeschaltet.

Über das MMI bleibt das ganze natürlich de/aktivierbar.

Also jeder der es so haben will ab zum 🙂 oder es über Vagcom selbst machen.

Gruß Scoty81

PS: Bei Rückleuchten ohne LED Technik geht es natürlich genauso! 😉

135 Antworten

...weil es hier gerade um die ganzen nachträglichen Codierungen geht......

Was sollte bei einem Neuwagen A6-4F Limo bereits bei der Übernahme direkt umcodiert werden, weil nervig oder sinnlos?

Zitat:

Original geschrieben von scoty81


STG 09 (Bordnetz I) auswählen
STG Codierung -> Funktion 07

0xxxx?x: Tagfahrlicht

0 - ohne Tagfahrlicht
1 - mit Tagfahrlicht nicht wählbar über MMI
2 - mit Tagfahrlicht wählbar über MMI

0xxxxx?: Ländervariante

1 - Rest der Welt (RdW)
2 - Nordländer (Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark)
3 - USA (US)
4 - Kanada (CDN)

Ich denke bei Dir hat mal 0xxxx12 codiert! 😉

Gruß Scoty81

Habe nicht die Zeit, um alles durchzulesen, da meiner in der Werkstatt steht, wo sie gerade an der MMI fummeln.

Wenn ich es richtig verstanden habe, musst das so aussehen;

0xxxx22 .....?

Richtig!

Gruß Scoty81

Ich habe mir gerade mal die ganze sache durchgelesen und verstehe euch wirklich nicht.

mir ist völlig egal ob beim tagfahrlicht hinten die leds leuchten oder nicht. es kann aber daran liegen, daß ich mein a6 als das sehe was es ist : nur ein auto

und in 2 jahren gibt es wieder nur ein auto :-)

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Zitat:

Original geschrieben von Soester


Ich habe mir gerade mal die ganze sache durchgelesen und verstehe euch wirklich nicht.

mir ist völlig egal ob beim tagfahrlicht hinten die leds leuchten oder nicht. es kann aber daran liegen, daß ich mein a6 als das sehe was es ist : nur ein auto

und in 2 jahren gibt es wieder nur ein auto :-)

Nun, es gibt auch welche mit anderer Meinung und für die ist dieser Thread gedacht! 😉

Gruß Scoty81

Zitat:

Original geschrieben von scoty81


Richtig!

Gruß Scoty81

Vielen Dank

Spielverderber?!

Hallo Gemeinde.

Auf die Gefahr hin, gleich als Reichsbedenkenträger einsortiert zu werden, wenn man beim ersten Posting den Spielverderber gibt:

Unerlaubte Änderungen an der Lichtanlage führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Damit fahrt ihr mit einem nicht mehr zugelassenen Fahrzeug herum.
Den Haftpflichtschutz wird's nicht kosten, aber Regress ist möglich. Und Stress bei einem Kaskoschaden würde es auch geben, wenn man dem Rücklichtfan erstmal einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Schaden und der geänderten Anlage unterschieben will.

Ist der ganz Stress die Sache wert?

Gruß
Michael.

Es wird aber nichts an der Lichtanlage verändert! 😉 Sie wird nur eingeschaltet!

Gruß scoty81

Re: Spielverderber?!

Zitat:

Original geschrieben von Micha1163


Hallo Gemeinde.

Auf die Gefahr hin, gleich als Reichsbedenkenträger einsortiert zu werden, wenn man beim ersten Posting den Spielverderber gibt:

Unerlaubte Änderungen an der Lichtanlage führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Damit fahrt ihr mit einem nicht mehr zugelassenen Fahrzeug herum.
Den Haftpflichtschutz wird's nicht kosten, aber Regress ist möglich. Und Stress bei einem Kaskoschaden würde es auch geben, wenn man dem Rücklichtfan erstmal einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Schaden und der geänderten Anlage unterschieben will.

Ist der ganz Stress die Sache wert?

Gruß
Michael.

Wusste garnicht, dass die Betriebserlabnis bereits beim Benutzen des Lichtschalters erlischt. - Toll.

Ich würde den Begriff "Reichsbedenkenträger" durch Klugscheisser" (bitte nicht ernst nehmen), ersetzen.

Mir ist es im Gründe egal, was die Rennleitung davon hält, da mich deren Meinung eh nicht interessiert. Ich finde die Rücklichter optisch zwar sehr schön und habe auch kein Problem damit, sie den anderen vor die Nase zu halten, aber der Grund für die Freischaltung ist bei mir sehr plausibel.

Ich bin oft in Slowenien und Kroatien unterwegs und bin schon X-Mal von der Polizei angehalten worden, weil sie, von hinten aus gesehen, geglaubt haben, dass ich kein Licht an habe.

Besonders in Kroatien ist das aber nervig, weil sie dort 0,0 Promillen Toleranz haben, das Gros der Geschäfte aber beim Mittagsessen abgeschlossen wird, wobei man zumindest um den Begrüßungs-Schnaps nicht rumkommt…...

Wenn ich mir den Stress mit einem simplen 0xxxx22 Code ersparen kann, können sich die ADAC-Fuzies die Finger wundschreiben, denn viel Ahnung haben sie eh nicht.

Es ist lediglich nicht verboten, nur mit TFL , ohne Rücklicht zu fahren. Es ist aber nirgends vorgeschrieben,😉

das gleiche gilt für Dänemark ...

ich habe mir übrigens gleich vor der Auslieferung das TFL vom Audi-Händler kostenfrei auf 0xxxx22 umkodieren lassen, nicht wegen der hübschen LED Rücklichter, die habe ich nämlich gar nicht bei der Limousine, sondern einzig und alleine für die Sicherheit. Bei meinen bisherigen Autos bin ich schon immer mit Licht (vorne + hinten) gefahren, jetzt habe ich diese Funktion im Tagfahrlicht. Insbesondere wenn man langsam unterwegs ist, z.B. mit Anhänger, ist es sicherer wenn das Licht auch hinten eingeschaltet ist. Man wird frühzeitiger erkannt (der Anhänger auch) und Gefahrensituationen vermieden. Mag sein, dass bei alten Fahrzeugen ohne dritte Bremsleuchte die Unterscheidung zum Bremslicht bei eingeschalteten Rücklichtern am Tage schlechter ist, beim A6 mit sehr hellen LED Bremslichtern und dritter Bremsleuchte sehe ich diese Gefahr nicht - und bei Tempo 80 mit Anhänger ist es mir wichtiger überhaupt erst mal rechtzeitig als langsam erkannt zu werden, als die Unterscheidung zwischen Bremslicht und Rücklicht, zumal bei flachen Anhängern die dritte Bremsleuchte weiterhin sichtbar bleibt.
Ich hätte auch gleich auf 0xxxx24 gehen können, dann ist vorne immer Abblendlicht statt TFL an, aber so spare ich Kraftstoff und Betriebstunden der Xenon Brenner.
Gruss, Arnson.

Re: Re: Spielverderber?!

Zitat:

Original geschrieben von 4F-Fahrer


Wusste garnicht, dass die Betriebserlabnis bereits beim Benutzen des Lichtschalters erlischt. - Toll.

Ich würde den Begriff "Reichsbedenkenträger" durch Klugscheisser" (bitte nicht ernst nehmen), ersetzen.

Es geht nicht um die "Betätigung des Lichtschalters", sondern um die in vorhergehenden Posting beschriebene Änderung der Programmierung.

Ich wette, für das TFL gibt es ein genau festlegtes "Signalbild" (so nennt der TÜV das wohl), wonach nur die gesondertes Leuchten eingeschaltet sein dürfen und eben nicht die Rückleuchten.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter... wenn's kracht und teuer wird, gibt's auch nen garstigen Gutachter, der was findet...

Auch bei denen sterben nämlich die Klugscheißer nicht aus - ebensowenig wie die Ignoranten anderswo (bitte auch nicht ernst nehmen). ;-)

Gruß

StVZO § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit
den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht
für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
Bestimmungen entsprechen.

Verwiesen auf: StVZO Anhang

§ 49a Abs. 5 I ECE-Regelung Nr. 87 über
Satz 2 Nr. 5 I einheitliche Bedingungen für die
I Genehmigung von Tagfahrleuchten
I für Kraftfahrzeuge (BGBl. 1995 II
I S. 36).

Verwiesen auf: ECE-Regelung Nr. 87 (44 Seiten)

http://bmvbw.de/.../R-87-Leuchten-Tagfahrlicht-fuer-Kfz.pdf

Diese beschäftigt sich jedoch ausschließlich mit dem technischen Aufbau und der Prüfung der Tagfahrleuchten und sagt nichts über Verschaltung etc.

Lichttechnische Einrichtungen können aktiv (Leuchten, Scheinwerfer) oder passiv (Leuchtstoffe, Rückstrahler) sein, die Verschaltung an sich gilt aber nicht als solche.

Aus den Vorschriften geht eindeutig hervor, daß Tagfahrleuchten als Ausnahmetatbestand ohne Rückleuchten eingeschaltet werden dürfen, eine Verpflichtung, diese ohne Rückleuchten zu betreiben gibt es jedoch in keiner Vorschrift.

Das nur nochmal zur Klärung. Andere Informationen (keine Rückleuchten mit Tagfahrleuchten) beruhen auf einer Fehlinterpretation der Vorschriften.

Gruß
Frank

Moin,

habe mit großen Interesse diesen Thread gelesen.

Vielleicht noch eine kleine Anmerkung von BMW-Seite (wenn ihr erlaubt?):

Bei BMW brennt beim Tagfahrlicht immer das Rücklicht mit (von Werk aus).

Meiner Meinung nach auch die bessere Variante als der AUDI-Standard. Mir sind schon oft bei Regen oder anderer trüber Sicht AUDIs aufgefallen, die zwar vorne das Tagfahrlicht aktiviert hatten von hinten (mangels Licht) aber sehr schlecht zu sehen waren.

Gruß
Stefan (dem die AUDI LED Rückleuchten super gut gefallen)

Zitat:

Original geschrieben von stefan-v70


Mir sind schon oft bei Regen oder anderer trüber Sicht AUDIs aufgefallen, die zwar vorne das Tagfahrlicht aktiviert hatten von hinten (mangels Licht) aber sehr schlecht zu sehen waren.

Das sind dann die Fahrer, welche den Lichtschalter nicht auf AUTO stehen haben. Bei dieser Stellung währe dann auch bei schlechter Sicht das Rücklicht inklusive Ablendlicht an.

Ich habe selber kein AUTO an, da ich ab und zu durch einen kurzen Tunnel (15m) fahre und ich nicht will, dass für diese kurze Zeit meine Xenons unnötig eingeschaltet werden (Lebensdauer).

A6_hase

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