LED für Standlicht

Tach Gemeinde,

noch ein Thread wegen Umrüstung der Außenbeleuchtung auf LED? Ja und Nein. Ich habe mich durch diverse Threads gequält, bin aber weiterhin unsicher, daher dieser Anlauf.

Hintergrund: Ich bewege den im familiären Fuhrpark gehaltenen MB Vito (W639) >50.000 km pro Jahr, immer mit voll eingeschaltetem Fahrlicht. Etwa alle 25.000 km stellen die Standlichtlampen ihren Dienst ein, so dass ich mehrfach im Jahr die Lampen wechseln muss. Ist zwar jedes Mal nur ein Materialaufwand von wenigen Cent, aber fummelig, da schlecht beizukommen, und einfach nervig.

Die Kennzeichenbeleuchtung habe ich bereits umgerüstet, da ich die dortigen Lampen auch mehrfach im Jahr wechseln musste, weil die Lampen das Zufallen der schweren Heckklappe wohl nicht mochten. Dort habe ich aber die kompletten Leuchten gewechselt, somit legal und koscher. Funktioniert seit einem Jahr bzw. >50.000 km problemlos. Details gibt's für Interessierte hier http://www.motor-talk.de/.../...eichenleuchte-anbieter-i208205403.html .

Nun möchte ich mich auch vom regelmäßigen Glühobstwechsel bei den Standlichtern erlösen. Es geht mir nicht um Show, blaues Licht oder sonstige wenig Sinn stiftende Überlegungen. Ich möchte nur

  • Ersatz der Standlicht-Glassockellampen W5W gegen normal weiße LEDs,
  • ohne anschließende "Lampe-ist-kaputt"-Fehlerhinweise im Dashboard,
  • möglichst legal, also konform mit StVO.

Gibt es solche Produkte? Hat jemand Erfahrung mit Umrüstung?
fragt der HHH1961

Beste Antwort im Thema

kommt endlich von dem schmalen brett, dass LEDsierte standlichtfunzeln zwangsläufig zum erlöschen der BE führen; diese korinthenkackerei wurde schon vor jahrzehnten gekippt und inzwischen mehrfach bestätigt😁

Zitat:

- Erlöschen der BE ab 01.01.1994

Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Amtliche Begründung zur Änderungsverordnung vom 16.12.1993 (VkBl. 94 149) zu entnehmen (Auszug):

Zitat
Zu Abs. 2: …Die Betriebserlaubnis soll weiterhin erlöschen, wenn eine Gefährdung nach solchen Änderungen zu erwarten ist. Bislang war Ursache für das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 (alt) entweder die Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, oder die Veränderung von Teilen, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …
Im Sinne einer größeren Konkretisierung wurde auf die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern hingewiesen (Fahrzeugführer, Fahrzeuginsassen, andere Verkehrsteilnehmer), da sich sowohl die EU als auch z. B. § 30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge) in erster Linie auf den Schutz von Personen orientieren.

und

Zitat:

Allein die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht insoweit nicht aus; erforderlich ist ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit, das sowohl durch den unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils als auch durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils begründet werden kann
Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.

Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.
Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I

sprich, wenn du keinen laser einbaust, der mit standlichtern den anderen verkehrsteilnehmern die netzhaut wegbrennt oder solche funzeln, die deutlich schwächer sind als das 4w-glühobst (eher unwahrscheinlich bei led) sollte die BE regelmäßig nicht erlöschen.
dafür werden in der praxis max. 25€ kassiert und gut. wenn man an einen ganz übellaunigen dorfsheriff gerät, muß man die dinger vor ort ausbauen, sonst untersagung der weiterfahrt. das wars aber auch😉

nenn mir ein urteil, wo aufgrund von led-standfunzeln einer von der versicherung in dem von euch propagierten umfang zu regress verurteilt wurde.
da bin ich aber mal gespannt🙂

und du, johnes, bist eh ein pharisäer
lötest an rücklichtern rum, obwohl du genau weißt, dass die BE dafür für das teil als ganzes gilt. sobald du eine led umlötest, ist diese erloschen!😛
ece r 128

btw.: ich würds auch machen (den ganzen satz tauschen wg. farbunterschieden), aber die rechtslage untersagt eindeutig das herumfummeln an beleuchtungseinheiten

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Zitat:

@Johnes schrieb am 21. Oktober 2016 um 20:48:25 Uhr:


Da die LEDs nicht so gefertigt sind und unterscheiden sich stark voneinander.

MfG

schreibt einer, der wild leds in defekte 'manipulationssichere' lampen einlötet😁
btw.: nachdem du dargelegt hast, dass das alles seine richtigkeit hat mit dem gelöte - wie hast du die einzelnen leds eigentlich gemäß ece128 ausgesucht, getestet und vor allem, wie gefordert bedruckt/gekennzeichnet?
fragen!!!
(nicht das ich gegen das löten an sich was hätte -find ich gut- mich nervt bloß diese doppelzüngigkeit.)

@johnes
sachte will zum ausdruck bringen, das eine dem glühobst in abstrahlung weitestgehend gleiche led-funzeln demzufolge ebenfalls ein e-prüfzeichen bekommen müßte und genauso wie glühobst verwendet werden könnte; in vormals dem glühobst vorbehaltenen leuchten.
das ist nachvollziehbar und logisch.

von der technik her sollte das mittlerweile im bereich des möglichen zu liegen und wird so gehandhabt, nur in germany und der eu nicht? ok, dem ursprung der gurkenkrümmungsmessung zur beurteilung der verzehrseignung....🙄

und er vermutet weiterhin wahrscheinlich richtig, dass damit nur pfründe geschützt werden sollen.

ach, ich bitte dich nochmals, einen beleg zum erlöschen der BE wegen verwendung von led-standlichtern in weißer farbe zu bringen; urteil wo jemand genau wegen dieses vergehens belangt wurde. ansonsten ist das nur das übliche 'gleich-kommt-der-schwarze-mann'-verschreckungsgerede. ich kenne wiegesagt nur die max. 25€ variante. ich will jetzt nicht nochmal die tatbestandsnummer und §§ wiederholen; interessierte mögen ein paar posts zurückblättern.

ps.: ich ich konnte nicht umhin, sachte einen grünen daumen zu geben. da entscheide ich nach sachlage, ohne ansehen der person.😉

@Sukkubus
Du bist jetzt über den eigenen Schatten gesprungen und kommunizierst es auch noch? Wir sind nun so stolz auf dich 😉 😁

Zitat:

@Johnes schrieb am 21. Oktober 2016 um 20:48:25 Uhr:


Da die LEDs nicht so gefertigt sind und unterscheiden sich stark voneinander.

Ja natürlich. Eine Zulassung für eine bestimmte Bauform/Konstruktion (des LED-Leuchtmittels) muß es schon geben. Das ist schon klar. Nicht aber Einzeltests mit 200 Scheinwerfern...

Es fiel mir aber grad was anderes ein. Ich schätze das ist das eigentliche Killerargument. Leider.

Das Prob wird wahrscheinlich ein anderes sein. Dafür gibt es einfach keinen Absatzmarkt.
Es wäre weniger das Problem, daß so ein Leuchtmittel als Pärchen halt 35€, statt 15€ kosten müßte.
Die Überwachung der Leuchtmittel ist schuld.

Widerstände wird keiner der Hersteller auf sich nehmen wollen. Das ist dann doch zu tricky für ein Unternehmen, welches dann behaupten müßte, das Teil läuft immer problemlos im Scheinwerfer. Insider des Themas kennen die dazu passenden Storys. Zwar oft mit Chinaböllern, aber zaubern können Osram/Philips & Co. auch nicht.
Das können sie dann wohl nicht so einschätzen wie sich das bei 101 Scheinwerfern verhält. Die Wärme ist teilweise erheblich und wird nicht so kugelförmig abgestrahlt wie beim Glühobst. Und auch nicht unbedingt soweit vom Sockel wie bei Glühobst.

Deaktivierung der Überwachung für einzelne Gruppen (Leuchtmittel) ist bei kaum einem Hersteller "von damals" vorgesehen. Wenn es schon seltenerweise geht, dann auch nur über VCDS & ähnliche für andere Kisten.

Wenn man das zusammenrechnet, welcher Markt (Stückzahlen) da zu erwarten sind, ist das keine Option. Das lohnt sich einfach nicht.

Es ist schlicht die Überwachung schuld, daß es sowas weiterhin nicht gibt. Technisch gesehen, auch dem Gesetzgeber gegenüber, wäre das überhaupt kein Problem.

Früher haben wir uns gefreut, wenn die Boardcomputer meldeten welches Glühobst auf welcher Seite des Autos vor 5s durchgebrannt ist. 2016 dürfen wir dieses Feature verfluchen...

😛

Das ist ja nun etwas sinnverdreht. Wenn es geeignete legale Leuchtmittel gäbe, wäre die Überwachung durch den BC sicher auch kein Problem.

Aber nicht nachträglich.

Und mal ehrlich, warum sollte sich irgend jemand mit dem Auto jemand beschäftigen?
Das ist nur Standlicht und LED bringt hier nahezu keine Vorteile sondern verursacht nur kosten und verbrennt unnötig Zeit die man in wichtigere Dinge stecken kann die sinnvoller sind.

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Zitat:

@sukkubus schrieb am 21. Oktober 2016 um 21:54:40 Uhr:



Zitat:

@Johnes schrieb am 21. Oktober 2016 um 20:48:25 Uhr:


Da die LEDs nicht so gefertigt sind und unterscheiden sich stark voneinander.

MfG

schreibt einer, der wild leds in defekte 'manipulationssichere' lampen einlötet😁
btw.: nachdem du dargelegt hast, dass das alles seine richtigkeit hat mit dem gelöte - wie hast du die einzelnen leds eigentlich gemäß ece128 ausgesucht, getestet und vor allem, wie gefordert bedruckt/gekennzeichnet?
fragen!!!
(nicht das ich gegen das löten an sich was hätte -find ich gut- mich nervt bloß diese doppelzüngigkeit.)

Du solltest dich mal auf die Teile beziehen, die mit der Diskussion zwischen uns beiden zu tun hat und nicht mit einer 3. Person! Der Unterschied der eBay-Kracher zueinander, den ich mit Sachte diskutiere, hat nichts mit der Typisierung der Chips zueinander zu tun. Dieser Unterschied scheint dir aber nicht klar zu sein.

Ein LED-Chip wird vom Hersteller des Chips gekennzeichnet, nicht durch mich. Dies ist ein weiterer Unterschied, den du nicht begreifst. Auch, ist der Hersteller des Chips für die Homogenisierung verantwortlich und bestätigt dies mit einem Zertifikat. Ich muss den LED-Chip, den ich verbaue keinen Prüfungen unterziehen.

Hast du für Bremsscheiben nen Prüfstand zu Hause und machst erstmal ein Testreihe mit 327 Scheiben um zu prüfen, ob sie die ECE einhalten? Vergibst eigene Nummer und erstellst alle erforderlichen Dokumente. Hast natürlich auch entsprechende Zertifizierung... Denke nicht! Du nimmst die Bestätigung des Herstellers als gegeben hin und baust den einen Satz ein.

Sprich: Für mich stellt es sich so da, das du überhaupt keinen Plan von der Materie hast und nicht begreifen kannst, wie soetwas überhaupt ansatzweise funktioniert.

Wenn Reparaturen nicht gestattet sind, warum führst du welche an deinem Wagen durch? Ganz einfach: Weil es Blödsinn ist mit dem Verbot! Solange diese Fachkundig und Sachgemäß erfolgt ist es erlaubt. Du darfst die Komponente nur nicht grundlegend verändern. Ausnahme: Es liegt eine ABE oder ein Gutachten vor, welches eine Abnahme ermöglicht.

MfG

Zitat:

@AcJoker schrieb am 21. Oktober 2016 um 23:19:12 Uhr:


Aber nicht nachträglich.

Bingo.

Andererseits (zu meiner These von vorhin), fällt auch auf, daß die Großen der Branche (Leuchtmittel) sehr viele LED-Modelle mit den gängigen "Autosockeln" im Programm HABEN. Nur immer ohne Widerstand und meist ohne E-Zeichen.
Es scheint, in der EU, wohl nur für den Innenraum gedacht zu sein...

Die Autohersteller wollten das aber, auch im Innenraum, NIE. Sie verbauen lieber Module aka ganze Lampe. Leider sagen die Betriebsdaten der LEDs nichts darüber aus über die der Module. Wird aber gerne auf das ganze Modul bezogen (und vom Hersteller ausgelobt). Empirisch gesehen ist die "Elektronik" in den Modulen NOCH LANGE NICHT so haltbar gewählt wie die LEDs selbst. Die Kosten eines Austauschs des ganzen Lampenmoduls sind meist spürbar höher als sie es bei nur einer LED wären (mit bisher gängigen Sockeln).

Wobei ich grad im Innenraum LED nie mochte. Lange Zeit wurde im Aftermarket wie auch bei Autoherstellern mit einem grellem, gleisendem, 6500k Licht gewuchert. Das wollten so wirklich aber nur die ganzen Hänsel im GTI5 haben.
Alle dagegen wollten das im Kofferraum haben 🙂 aber die Hersteller sind ja nicht doof. Es gibt meist übelste Überwachung für das Glühobst im Kofferraum 😉
Die ggbf. Widerstände dafür fallen gefühlt doppelt so groß wie das unerlaubterweise bei Standlicht der Fall wäre (!)
In der aktuellen C-Klasse fiel mir auf, Benz hat das schonmal verstanden. Die LED-Module im Innenraum mimen keine Stadionbeleuchtung mehr und leuchten auch mit ~4500k. Für den Aftermarket (Sockel) gibt es bereits auch Sets die weiterhin weißer als Glühobst, aber doch angenehmeres Licht erzeugen.

Ich denke das Thema erschöpft sich langsam.

Wieso muss ich mir diese LED eigentlich extra in den usa kaufen, kann mir das mal einer sagen? wird man hier schon so bevormundet dass man sich das nichtmal in Deutschland kaufen darf ?
http://www.blingworkauto.com.au/.../

Kaufen darfst du sie, nur sind sie eben nicht im Straßenverkehr zugelassen. Weswegen Philips in Europa auch keinen Markt dafür sieht. Aus diesem Grunde werden sie hier auch nicht angeboten.

Aber wenn du bei Philips anrufst und denen Mitteilst das du 5 Sattelzüge von den Dingern haben willst, dann werden sie sie dir auch liefern.

Wenn die nur als offroad Version zugelassen wären, dann würde das in den usa und woanders doch auch keinen sinn machen, also irgendwas stimmt da nicht. Hier gibts doch auch offroad user...

Da gibt es ganz schlaue Köpfe diese machen eine Marktanalyse und sagen dann ob es sich lohnt oder nihct Produkt XY auf dem Markt anzubieten oder nicht.
Gerade bei so kleinen Internationalen Konzernen werden nicht alle Produkte Weltweit vertrieben sondern eben an den jeweiligen Markt angepasst oder eben gar nicht.

Die Antwort ist ganz einfach: In den USA sind Lampen für die Signalbeleuchtung nicht zulassungspflichtig 🙂 Deswegen werden die dort angeboten und hier nicht.

hey, doc lux,
sag doch mal was zur zulässigkeit von der reparatur von led-lampen in heimarbeit.
darf ich nun die lampen auseinandernehemen und den lötkolben schwingen oder nicht?🙂

Ich möchte hier nicht zwischen die Fronten geraten 😁

Also formlier' ich's mal ausgewogen: Ich darf in eine nach außen wirkende Leuchte weder ein nicht zugelassenes Leuchtmittel reinsetzen noch in ihr rumlöten 🙂

Zitat:

@Dr_Lux schrieb am 22. Oktober 2016 um 18:23:02 Uhr:


Ich möchte hier nicht zwischen die Fronten geraten 😁

Zu spät! ;p

Zitat:

Also formlier' ich's mal ausgewogen: Ich darf in eine nach außen wirkende Leuchte weder (...) noch in ihr rumlöten 🙂

Nenn mir deine Quelle, oder die Rechtsgrundlage dieser Behauptung. Denn ich und auch die Bekannten von mir, die sich mit der Materie beschäftigen, sind sich dem nicht sicher. Denn es gibt keine klare Aussage dazu. Es gibt Forschungsgruppen, die sich mit der Entwicklung von Methoden zur Instandsetzung benannter LED-Leuchten beschäftigen. Wenn es verboten wäre, würden die Forschungsgelder direkt im Ofen landen. Bei über 250.000€ Forschungsgelder, denke ich, deine Aussage beruht auf deiner persönlichen Meinung/Auslegung und auf keiner rechtssicheren Quelle.

Daher, meine Frage: Ist dies deine Auslegung/Meinung, oder beruht es auf einer rechtssicheren Quelle?

Es ist ja auch statthaft, die Verklebung eines Xenonscheinwerfers zu lösen und die Reflektoren neu zu beschichten und dann den Scheinwerfer wieder fachgerecht zu verkleben. Dies machen div. Betriebe in Deutschland. Theoretisch müsste dies ja ebenfalls verboten sein, da der Scheinwerfer ja identisch verschlossen ist, wie eine LED-Leuchte.

MfG

Ich wusste, dass das jetzt kommt und irgendwie hab' ich das mit meiner vereinfachten Aussage ja auch provoziert 😁

Deine Frage nach der Auslegung ist durchaus berechtigt und wird nicht nur bei Deinen Bekannten diskutiert. Ich poste morgen ein paar mehr Zeilen dazu.

Bis dahin!

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