LED für Standlicht

Tach Gemeinde,

noch ein Thread wegen Umrüstung der Außenbeleuchtung auf LED? Ja und Nein. Ich habe mich durch diverse Threads gequält, bin aber weiterhin unsicher, daher dieser Anlauf.

Hintergrund: Ich bewege den im familiären Fuhrpark gehaltenen MB Vito (W639) >50.000 km pro Jahr, immer mit voll eingeschaltetem Fahrlicht. Etwa alle 25.000 km stellen die Standlichtlampen ihren Dienst ein, so dass ich mehrfach im Jahr die Lampen wechseln muss. Ist zwar jedes Mal nur ein Materialaufwand von wenigen Cent, aber fummelig, da schlecht beizukommen, und einfach nervig.

Die Kennzeichenbeleuchtung habe ich bereits umgerüstet, da ich die dortigen Lampen auch mehrfach im Jahr wechseln musste, weil die Lampen das Zufallen der schweren Heckklappe wohl nicht mochten. Dort habe ich aber die kompletten Leuchten gewechselt, somit legal und koscher. Funktioniert seit einem Jahr bzw. >50.000 km problemlos. Details gibt's für Interessierte hier http://www.motor-talk.de/.../...eichenleuchte-anbieter-i208205403.html .

Nun möchte ich mich auch vom regelmäßigen Glühobstwechsel bei den Standlichtern erlösen. Es geht mir nicht um Show, blaues Licht oder sonstige wenig Sinn stiftende Überlegungen. Ich möchte nur

  • Ersatz der Standlicht-Glassockellampen W5W gegen normal weiße LEDs,
  • ohne anschließende "Lampe-ist-kaputt"-Fehlerhinweise im Dashboard,
  • möglichst legal, also konform mit StVO.

Gibt es solche Produkte? Hat jemand Erfahrung mit Umrüstung?
fragt der HHH1961

Beste Antwort im Thema

kommt endlich von dem schmalen brett, dass LEDsierte standlichtfunzeln zwangsläufig zum erlöschen der BE führen; diese korinthenkackerei wurde schon vor jahrzehnten gekippt und inzwischen mehrfach bestätigt😁

Zitat:

- Erlöschen der BE ab 01.01.1994

Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Amtliche Begründung zur Änderungsverordnung vom 16.12.1993 (VkBl. 94 149) zu entnehmen (Auszug):

Zitat
Zu Abs. 2: …Die Betriebserlaubnis soll weiterhin erlöschen, wenn eine Gefährdung nach solchen Änderungen zu erwarten ist. Bislang war Ursache für das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 (alt) entweder die Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, oder die Veränderung von Teilen, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …
Im Sinne einer größeren Konkretisierung wurde auf die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern hingewiesen (Fahrzeugführer, Fahrzeuginsassen, andere Verkehrsteilnehmer), da sich sowohl die EU als auch z. B. § 30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge) in erster Linie auf den Schutz von Personen orientieren.

und

Zitat:

Allein die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht insoweit nicht aus; erforderlich ist ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit, das sowohl durch den unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils als auch durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils begründet werden kann
Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.

Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.
Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I

sprich, wenn du keinen laser einbaust, der mit standlichtern den anderen verkehrsteilnehmern die netzhaut wegbrennt oder solche funzeln, die deutlich schwächer sind als das 4w-glühobst (eher unwahrscheinlich bei led) sollte die BE regelmäßig nicht erlöschen.
dafür werden in der praxis max. 25€ kassiert und gut. wenn man an einen ganz übellaunigen dorfsheriff gerät, muß man die dinger vor ort ausbauen, sonst untersagung der weiterfahrt. das wars aber auch😉

nenn mir ein urteil, wo aufgrund von led-standfunzeln einer von der versicherung in dem von euch propagierten umfang zu regress verurteilt wurde.
da bin ich aber mal gespannt🙂

und du, johnes, bist eh ein pharisäer
lötest an rücklichtern rum, obwohl du genau weißt, dass die BE dafür für das teil als ganzes gilt. sobald du eine led umlötest, ist diese erloschen!😛
ece r 128

btw.: ich würds auch machen (den ganzen satz tauschen wg. farbunterschieden), aber die rechtslage untersagt eindeutig das herumfummeln an beleuchtungseinheiten

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Ja, da der Draht die Hitze meist nicht in die Fassung leitet. Meist ist das Glas und der Draht heiß. Bei der LED wird der Kühlkörper heiß. Meist ist der unterhalb der LED und damit im Bereich des Sockels.

MfG

Da werden den LEDs zusätzliche Widerstände zugeschaltet, damit der Prüf-Diagnosestrom dem Steuergerät mitteilen kann, das die Welt bei der Beleuchtung noch in Ordnung ist.

Zitat:

@Weizenkeim schrieb am 5. Oktober 2016 um 22:15:27 Uhr:


Verstehe ich nicht ganz, Johnes. Die Standard-Glühlampen ziehen doch auch 5 Watt.
Werden die LEDs wesentlich wärmer als eine Glühlampe?

Ein Wiederstand simuliert den Glühfaden damit keine Fehlermeldung erscheint.

Die Existenz des Widerstands ist mir bekannt.
Da es sich aber meist, wie in meinem Fall auch, um Glassockellampen handelt, dürfte doch bei den LEDs die Erwärmung des Sockels nicht relevant höher sein als bei der Glühlampe, wo die Wendel allein auch schon mehr als 1500 Grad erreicht.
Meine Leuchte immerhin besteht kpl. aus Kunststoff und bislang sind keine Auflösungserscheinungen zu erkennen.

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Warum geht denn nach 25.000km das Standlicht kaputt? Ich hab' noch nie im Leben eine Standlichtbirne wechseln müssen.

Glas leitet Wärme schlecht! Auch das Gas, was den Faden umgibt leitet die Wärme schlecht. Von den 1500°C kommen wenige hundert Grad am Glas an. Die Sockelkontakte können die geringe Wärmekapazität aus dem Glas in das Kabel abgeben und der Kontaktpunkt ist nochmal deutlich kälter. Die LEDs haben in der Regel Sockel aus Aluminium und Kupfer. Dies leitet die Wärme sehr gut.

Ich baue selber LED-Leuchten und kenne mich damit etwas aus! Gerade bei gleicher elektrischer Leistung ist der Glassockel-Glühlampe am Sockel kälter, als bei einer LED. Ich halte die Leistung meiner LEDs unter 500mW...! (Ich setze meine selbst gebauten LEDs nur im Innenraum oder der Umfeldbeleuchtung ein. Dort ist dies StVZO-Konform.)

@0MGQoNDYjZ: Manche Autos fressen Leuchtmittel! Rütteln stark oder die Spannung ist nicht sauber bzw. zu hoch.

MfG

naja, wir reden hier von einer standlicht-funzel,
die haben höchstens 5 watt in der glühobst-variante. glühobst ist -wie der name schon sagt- dafür bekannt, mehr als 90% der zugeführten energie als wärme abzugeben und den rest als licht.

für die gleiche lichtleistung sollten bei einer led unter einem watt reichen.
ich bin mir sicher, eine solche led stundenlang in der hand halten zu können, wenn sie brennt, wohlgemerkt.😁

das problem ist also der zusätzliche nötige widerstand, der durch leistungsfressen und umwandlung in wärme das glühobst faked fürs steuergerät.

ich würde den irgendwo in der zuleitung unterbringen, am besten mit einem ausreichend dimensionierten kühlkörper, damit die wärme gut verteilt wird und nirgendwo im kabelbaum etwas auf die >200c° zugeht. diese verlustwiderstände (oder wie sie genannt werden) können nämlich wirklich übel warm werden.
wenn der kühlkörper diese wärme gleichmässig abführt ist alles in butter.
und eine led ohne integrierten widerstand nehmen.

Kann passieren , mein Kumpel hatte mal LED Birnen , Made in CZ in seiner Kennzeichenbeleleuchtung , 5W , ( VW T5 )
Und nach einem Kurzschluss durch Überhitzung war selbst das Plaste futsch ,
Und im ganzen Bus Strank es nach feschmorten Plaste und Pertinax ,
Ich dagegen hab da welche im Passi mit zwei Leuchtpunkte pro Birne , und die gehen ganz gut ,
Und das Licht ist Weiß und sehr Hell ,
Nur bei dehn Blinker geht es nicht , da sagt mir immer das Blinkrelai das die Birnen kaputt sind ,
( schnelles klicken )

Das problem mit dem ständigen tauschen kann an Spannungsspitzen liegen, gibt es häufig.
Aber auch die Lösung wird angeboten nennt sich umgangssprachlich Spannungsspitzenkiller
hat natürlich garnix mit LED's zu tun 😛

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 5. Oktober 2016 um 12:26:27 Uhr:

Funktionieren die LEDs bei Dir ohne "Lampe-ist-kaputt"-Fehlerhinweise im Dashboard? Falls ja, welche hast Du genommen? Bezugstipp?

----------------------------------------------------------
Ja funktionieren einfach so.
. . . aber hab ja auch weder "Dashboard" (hab ein Armaturenbrett und ein Kombiinstrument) noch "Lampenüberwachung" (der Lampenüberwacher bin ich selbst. Schaufensterscheiben sind da immer recht hilfreich.) in meinem '89er 3er BMW ;-)

Hatte erst welche mit 4 kleinen LEDs, die haben aber nix getaugt (fingen recht schnell das flackern an).
Jetzt 1 große LED (normal, stromsparend ohne Dummy-Widerstand), taugt schon paar Jahre. Aber fahr ja wie gesagt auch nur mit Licht, wenn's nimmer anders geht.

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 6. Oktober 2016 um 09:15:52 Uhr:


...
Funktionieren die LEDs bei Dir ohne "Lampe-ist-kaputt"-Fehlerhinweise im Dashboard?
...

Das kann bei vielen Steuergeräten auscodiert werden.

Zitat:

@sukkubus schrieb am 5. Oktober 2016 um 14:12:01 Uhr:


zu der nicht-richtig-legal-variante
wenn du warm-white nimmst und nicht unbedingt dieses blau-weiß, merkts kein schwein😁

Wenn du irgendwie aufgefallen bist, ohne daß sie dir driekt eine pinnen können, dich aber anhalten ("allgemeine"😉,

dann suchen sie

bis zum Vergasen. Damit sie dir wenigstens 10€ abnehmen können.

Weil das macht ja auch keinen Sinn für eine Streife, die ganze Schicht rumgurken und niemanden abkassieren. Du kommst zurück zur Wache und hast den ganzen Tag keinen abkassiert. Da gilt man wohl schnell als unfähig oder faul. Oder beides.

Und wenn mit Reifen alles ok ist, und nichts gefunden wird was eingetragen werden müßte, und Verbandskasten auch noch ok ist, dann leuchten sie in die Scheinwerfer (!) Und wenn man nur minimal bewandert ist, und das wenigstens sind sie meisten, dann erkennt man, daß es kein W5W Glühobst, sondern was anderes ist. Und das kann nur LED sein 😉
Und dann gibt es einen riesen Aufstand. Das kann bis zur Androhung einer Stillegung sein, falls du keine W5W im Handschuhfach hast.

Ist mir noch nicht passiert, aber schon 2x beim Grillen von direkt Betroffenen gehört 🙂 Ist teils aber auch abhängig von der Region.
In Bayern findet die gewöhnliche Streife, daß es wirklich wichtige Dinge gibt, um die man sich kümmern könnte. Die sind also meist cool drauf. Oder, normal.
In Hessen dagegen wundert man sich schon bei einer Allgemeinen immer wieder, daß sie einen doch nicht aufgefordert haben sich erst mit gestreckten Armen auf die Motorhaube zu legen...

Da es keineswegs um Optik geht... Ich würde erstmal mit sowas mal versuchen
https://www.leuchtmittelmarkt.com/...--Innenbeleuchtung-5W-12V-W5W?...

LED für Standlicht, ' probiere mal ne Heitronic 4002940160642
leuchtet original wie Glühfadenobst in warmton,
die Leuchtkrafft kann man mit Vorwiederstand anpassen :-)

Zitat:

... probiere mal ne Heitronic 4002940160642 ...

Ersetzt keine Standlicht-Glassockellampe W5W.

ich hab mir mal für mein Cabrio da welche gekauft :

http://www.blauertacho4u.de/.../

hab die schon seit 5 jahren verbaut und keine Probleme mit dem tüv

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