LED für Standlicht

Tach Gemeinde,

noch ein Thread wegen Umrüstung der Außenbeleuchtung auf LED? Ja und Nein. Ich habe mich durch diverse Threads gequält, bin aber weiterhin unsicher, daher dieser Anlauf.

Hintergrund: Ich bewege den im familiären Fuhrpark gehaltenen MB Vito (W639) >50.000 km pro Jahr, immer mit voll eingeschaltetem Fahrlicht. Etwa alle 25.000 km stellen die Standlichtlampen ihren Dienst ein, so dass ich mehrfach im Jahr die Lampen wechseln muss. Ist zwar jedes Mal nur ein Materialaufwand von wenigen Cent, aber fummelig, da schlecht beizukommen, und einfach nervig.

Die Kennzeichenbeleuchtung habe ich bereits umgerüstet, da ich die dortigen Lampen auch mehrfach im Jahr wechseln musste, weil die Lampen das Zufallen der schweren Heckklappe wohl nicht mochten. Dort habe ich aber die kompletten Leuchten gewechselt, somit legal und koscher. Funktioniert seit einem Jahr bzw. >50.000 km problemlos. Details gibt's für Interessierte hier http://www.motor-talk.de/.../...eichenleuchte-anbieter-i208205403.html .

Nun möchte ich mich auch vom regelmäßigen Glühobstwechsel bei den Standlichtern erlösen. Es geht mir nicht um Show, blaues Licht oder sonstige wenig Sinn stiftende Überlegungen. Ich möchte nur

  • Ersatz der Standlicht-Glassockellampen W5W gegen normal weiße LEDs,
  • ohne anschließende "Lampe-ist-kaputt"-Fehlerhinweise im Dashboard,
  • möglichst legal, also konform mit StVO.

Gibt es solche Produkte? Hat jemand Erfahrung mit Umrüstung?
fragt der HHH1961

Beste Antwort im Thema

kommt endlich von dem schmalen brett, dass LEDsierte standlichtfunzeln zwangsläufig zum erlöschen der BE führen; diese korinthenkackerei wurde schon vor jahrzehnten gekippt und inzwischen mehrfach bestätigt😁

Zitat:

- Erlöschen der BE ab 01.01.1994

Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Amtliche Begründung zur Änderungsverordnung vom 16.12.1993 (VkBl. 94 149) zu entnehmen (Auszug):

Zitat
Zu Abs. 2: …Die Betriebserlaubnis soll weiterhin erlöschen, wenn eine Gefährdung nach solchen Änderungen zu erwarten ist. Bislang war Ursache für das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 (alt) entweder die Veränderung von Teilen, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, oder die Veränderung von Teilen, deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Es scheint bedenklich – auch unter den rechtlichen Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel -, eine so einschneidende Rechtsfolge wie das Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug schon dann eintreten zu lassen, wenn durch eine Änderung lediglich Beschaffenheitsvorschriften der StVZO berührt werden, ohne daß gleichzeitig auch eine Gefährdung anderer (also eine Gefährdung der Verkehrssicherheit) zu erwarten ist. Die bloße Möglichkeit der Gefährdung ist zu weitgehend, die Gefährdung muß schon etwas konkreter zu erwarten sein …
Im Sinne einer größeren Konkretisierung wurde auf die Gefährdung von Verkehrsteilnehmern hingewiesen (Fahrzeugführer, Fahrzeuginsassen, andere Verkehrsteilnehmer), da sich sowohl die EU als auch z. B. § 30 (Beschaffenheit der Fahrzeuge) in erster Linie auf den Schutz von Personen orientieren.

und

Zitat:

Allein die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht insoweit nicht aus; erforderlich ist ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit, das sowohl durch den unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils als auch durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils begründet werden kann
Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.

Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.
Beschluss vom 12.1.1996, Az.: 5 Ss (OWi) 457/95 - (OWi) 2/96 I

sprich, wenn du keinen laser einbaust, der mit standlichtern den anderen verkehrsteilnehmern die netzhaut wegbrennt oder solche funzeln, die deutlich schwächer sind als das 4w-glühobst (eher unwahrscheinlich bei led) sollte die BE regelmäßig nicht erlöschen.
dafür werden in der praxis max. 25€ kassiert und gut. wenn man an einen ganz übellaunigen dorfsheriff gerät, muß man die dinger vor ort ausbauen, sonst untersagung der weiterfahrt. das wars aber auch😉

nenn mir ein urteil, wo aufgrund von led-standfunzeln einer von der versicherung in dem von euch propagierten umfang zu regress verurteilt wurde.
da bin ich aber mal gespannt🙂

und du, johnes, bist eh ein pharisäer
lötest an rücklichtern rum, obwohl du genau weißt, dass die BE dafür für das teil als ganzes gilt. sobald du eine led umlötest, ist diese erloschen!😛
ece r 128

btw.: ich würds auch machen (den ganzen satz tauschen wg. farbunterschieden), aber die rechtslage untersagt eindeutig das herumfummeln an beleuchtungseinheiten

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wann wird der fred endlich wegen StVZO-zersetzung geschlossen?

😁

psst ... bislang ist doch noch gar keine brauchbare Variante aufgetaucht 😉

? ' Nichts, ja dann bastelt euch selbst Welche zusammen'
ich verwende Meine auch in der alten Fahrradlampe .. geht wunderbar'
ansonsten mein beileid ' ' .

Da das Thema Temperatur der LEDs aufkam, habe ich mir den Spaß gegönnt und 'mal nachgemessen.

Ich habe diese LED http://www.ebay.de/.../182200267670?... mit einer normalen 5 Watt Glassockellampe verglichen.
Die LED erreicht eine Temperatur von sage und schreibe 104 Grad, die Glühlampe nur 53 Grad, beides jeweils gemessen am Sockel direkt unterhalb des eigentlichen Leuchtkörpers.

Die LED, zumindest die Can-Bus-Version mit eingebautem Widerstand, kann also für manche Leuchte schon zu heiß werden.
Hier sollte man besser nach Versionen ohne eingebauten Widerstand Ausschau halten und einen externen Widerstand vorschalten, um die Lampenkontrollfunktion zu erhalten.
Bei mir, wie schon geschrieben, sind jedoch seit über 2 Jahren mit o.g. LED keine Probleme aufgetreten.

Noch ein Punkt: Wer LED sucht, die glühlampenähnliches Licht ausstrahlen, sollte darauf achten, dass die Farbtemperatur um die 4000 Kelvin liegt. Die meisten Angebote liegen aber bei 5000 K und mehr, falls überhaupt angegeben. Deren Licht geht mehr ins Bläuliche, fällt ergo auch mehr auf und ist deshalb für StVZO-Konformisten nicht wirklich geeignet.😉

Im Übrigen habe ich bisher keine zugelassene LED, die als Ersatz für Glühlampen verwendet werden könnte, am Markt entdecken können. Und ich schaue nun schon etwas länger.

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Das liegt daran, daß das Leuchtmittel jeweils für die Lampe vorgeschrieben ist (s.Beschriftung). Für eine Änderung müßte man also die ganze Funzel austauschen und dann braucht man auch solche gesockelten LED nicht.

Ich find das ziemlich ok, daß der Mod momentan so schlau ist es NICHT GLEICH zuzumachen, wenn die Leute die PROBLEME solcher Lösungen besprechen. Sich über diese im Klaren sein kann den einen oder anderen Einsatz vielleicht verhindern.
Jetzt mal davon ab, daß wir auf MT so oder so kein "Showcar" Unterforum haben 😎 Und dann ist das hier auch schön allgemein, weil "Fahrzeugtechnik" und nicht nur ein AutomarkeXY-Unterforum.

Der Tipp, daß LEDs mit Widerstand schonmal DOPPELT so heiß wie GLÜHbirne sein können ist sehr gut. Und auch die Stromaufnahme kann steigen.
Mit Billigstlösungen für LED Kennzeichenbeleuchtung ist einem Kollegen die Isolierung der zugehörigen Kabel in der Heckklappe geschmorrt (!)

@Weizenkeim
Das Prob mit eingefärbten W5W ist kleinwenig anders. Wenn man eine ebenfalls nahezu weiße H7/H11 usw. verbaut, fällt es ja nicht auf. 6000k ist eigentlich Schneeweiß beim zugedeckten Himmel. Das wäre immernoch ok.
Die Stvo schreibt eigentlich u.a. vor die Farbgebung/Farbechtheit nicht zu ändern. Sowas wäre also eigentlich mehr pro Stvo als 0815 zugelassene Glühbirne, da diese einen beachtlichen Gelbstich erzeugt. Ein Kennzeichen ist nachts also gelb, am Tag weiß. Sowas ist eigentlich GEGEN die Stvo 😛

Das wird nur hingenommen, weil das eben Stand der Technik ist 🙂, für 0815 Glühbirnen.

Die realen Probleme dabei sind aber, daß
a) die Farbwerte oft gelogen sind und 6000k eher wie 7000k leuchtet (Blaustich), und/oder
b) das Glas der Glühbirne für ein wirklich weißes Licht so stark eingebläut werden muß, daß sie bei 5W (auf W5W bezogen) nicht mehr die notwendige Leuchtstärke erreicht

Hi hi , ihr seit gut , also so richtig einig seit ihr euch immer noch nicht 🙂
Am Ende muss jeder selbst wissen was er für ne Funzel einbaut , oder nicht .
Und außerdem gibs auch die normalen Lampen in Blau oder Chrom ,
Und meist ist auch der Hinweis dabei ob die der STVZO zugelassen sind oder nicht ,
( Packungsbeilage )
Ich hab z,b bei mein 35i bei der Kennzeichenbeleuchtung und Rückfahrlicht LED's drin ,
Und als Fahrlicht vorn die Chrom in Standartausführung .
( STVZO ) zugelassen .
Und es hat sich bis Heute keiner Beschwert ,

Gruß Passini

P.s
Und wenn ihr euch nicht Sicher seit , Geht mit den Lampen zum TÜV und fragt nach ,
Denn , Fragen kostet nix ,
Und ihr seit auf der Sicheren Seite ,

Was ist mit dir los?

Nix , wieso ????

Die CAN-Bus fähigen LEDs sind für den Arsch. Entweder würde ich Hardware oder Software mäßig in den Tacho eingreifen (bei mir kann man das per EEProm Flash ein/ausschalten, keine Ahnung wie das bei ganz neuen Modellen funktioniert), oder es sein lassen. Warum den größten Vorteil einer LED (=Effizienz) mit einem beschissenen Widerstand zunichte machen, nur damit der Tacho denkt da is ein normales Birnchen drin.

Ich weiß nicht wie neue Versionen funktionieren. Aber bei alten VAGs lässt sich da tricksen.

gut, es bleibt noch der vorteil der (theoretisch) längeren haltbarkeit.
besonders bei der 'wartungsfreundlichen' konstruktion mancher scheinwerfer.
dazu muß die led allerdings auch wirklich länger halten und die spannungseinstellung genau stimmen. was leider auch nicht immer selbstverständlich ist.

Die meisten Birnen kommen aus China. Da sieht es mit der Haltbarkeit nicht so dolle aus, deswegen hab ich das außen vorgelassen. Die Philipps/Osram dinger sind ja unverschämt teuer..

Jeep ,
Und die Dinger aus Tschechien und Polen kann man nicht Trauen ,
Schon weil die meisten kein Prüfsiegel haben , oder einfach nur Schrott sind ,

Ist schon eine verzwickte Sache mit den LED ,
Nimmt man die einen , gehen die nicht , und nimmt man die anderen , hebt der in sein Grünen Kittel den Zeigefinger ,

Gruß Passini

Nur das hier keine falschen Vermutungen auftauchen, der TÜV ist NICHT das Problem 😁 da läuft öfters was falsch.
Sondern die Erlöschung der Betriebserlaubnis wegen mutwilliger Veränderung!
Aber das macht ja nichts weil nichts passiert oder was 😰
Klar in den allermeisten Fällen stehen die LED's nichts mit einem eventuellen Vorkommnis in Verbindung. Aber bei einem guten gegnerischen Anwalt braucht der Nutzer auch einen guten, ob die Eigene Rechtsschutzversicherung einen solchen Fall übernimmt wage ich sehr zu bezweifeln. 😰
....ist es das alles wert 😕
Also meine Wenigkeit spart lieber auf ein Neues Auto mit Voll LED-Ausstattung 😛

Hm , oder man holt dich gleich die Tuninglampen mit Eingebauten LED ,
Die haben eine ABE ,
Nur das du es beim Mann in Grün eintragen lassen musst ,
Dann ist alles I,o .
Aber das ist Geschmakssache , ich finde die Dinger für den B3 einfach nur Hässlich ,
Am Ende muss jeder selber wissen was er an die Karre nagelt , 🙂

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